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FrankyL79

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Beiträge von FrankyL79

  1. Naja, die Behörden. Die Behörden sind unterbesetzt. Zu wenige Polizisten, Richter, Staatsanwälte, zu weniger Mitarbeiter in der Verwaltung befristet und in Teilzeit. Die Politik spart seit Jahrzehnten den Rechtsstaat kaputt. Krankenhäuser, Schulen, Ärzte überall fehlt (angeblich) das Geld. Aber wenn die Säulen der Gesellschaft immer dünner werden kommt es zu Rissen und das wird so langsam überall sichtbar...

     

    Aber die schreckliche Tat, war die Tat eines einzelnen kranken Menschen, schrecklich und auch sicher niemandes Schuld.... 

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  2. vor 8 Stunden schrieb Parallax:

    Wobei sich mir die Frage stellt, wann man den persönlich betroffen ist?

     

    Das sind rechtlich sehr spannende Fragen die wenn man die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts analysiert meist unmittelbar mit der Begründetheit von Beschwerden zusammenhängen. Generell gilt, so als Faustregel, je fester eine Rechtsposition ist in die du vertraut hast, die besteht, nicht bloß Erwartungen und Wünsche in der Zukunft, in die dann eingegriffen wird, umso wahrscheinlicher ist es dass das Bundesverfassungsgericht die unmittelbare Betroffenheit bejaht.

     

    Wenn man nur Pläne hat wird das meist schwierig weil das Gericht künftige Erwartungen nicht schützen möchte.

  3. vor 58 Minuten schrieb Kanne81:

    Und wenn man die Arschlöcher (Zitat: @EkelAlfred ) über Steuerverschwendung / Betrug , sprich Bürokratisierung ohne Mehrwert dran kriegt?

     

    Das Problem bei Verfassungsbeschwerden ist immer die unmittelbare (selbst-) Betroffenheit. Man muss selbst in eigenen (Grund-) rechten verletzt sein, sonst kannst du gegen Unrecht nichts anrichten, so bitter das auch ist....

  4. vor 5 Stunden schrieb MarkF:

    Es kann insoweit relevant sein, als eine - jetzt mal völlig hypothetisch - nicht verbindliche Richtlinie deren Umsetzung nicht als zwingende Umsetzung von EU-Vorgaben der Beurteilungskompetenz des BVerfG entziehen kann. 

    Die Solange II Thematik: 

     

    „Solange die Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Gemeinschaften einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften generell gewährleisten, der dem vom Grundgesetz als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im wesentlichen gleichzuachten ist, zumal den Wesensgehalt der Grundrechte generell verbürgt, wird das Bundesverfassungsgericht seine Gerichtsbarkeit über die Anwendbarkeit von abgeleitetem Gemeinschaftsrecht, das als Rechtsgrundlage für ein Verhalten deutscher Gerichte und Behörden im Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch genommen wird, nicht mehr ausüben und dieses Recht mithin nicht mehr am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes überprüfen; entsprechende Vorlagen nach Art. 100 Abs. 1 GG sind somit unzulässig."

     

    Dafür dürfte aber doch schon das Argument genügen, dass über die Vorgaben der EU-Richtlinie weit hinausgegangen wurde. Insofern handelt es sich bei dem Änderungsgesetz um echte innerdeutsche Rechtsetzung und nicht  lediglich um die Umsetzung einer Richtlinie. Die Richtlinie war Anlass, die Umsetzung geht darüber hinaus.

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  5. vor 7 Stunden schrieb MarkF:

    Dieses Argument liest/hört man des öfteren. Allerdings fehlte bislang immer eine juristische Begründung, aus welchem Grund daher diese Richtlinie nicht verbindlich sei. Anders gesagt: Verfassungsrechtlich ist klar, daß "überschießende", also den zwingenden Inhalt einer EU-Richtlinine übersteigende (im Sinne einer Grundrechtsbeeinträchtigung) Regelungen des Bundesgesetzgebers in diesem "überschießenden" Umfang allein vom BVerfG in vollem Umfang überprüft werden dürfen/können/müssen und allein am Maßstab des GG zu messen sind (ob das BVerfG dazu bereit ist, ist eine andere Frage, und wenn es behauptet, es sei EU-rechtlich daran gehindert, ist es zwar unrichtig aber mangels Rechtsmittel eben so). Aber wo steht geschrieben, daß dies für jede Umsetzung einer von einer nicht zuständigen EU-"Behörde" (Kommissar) erlassenen oder initiierten EU-Richtlinie gilt? Ich kann zwar unser Verfassungsrecht beurteilen, nicht aber EU-Recht.

    Bitte, wo steht das geschrieben?

    Vielleicht könnte man verfassungsrechtlich wie folgt argumentieren: 

    Der den Grundrechteingriff rechtfertigende legitime Zweck ist die gewollte Umsetzung der Richtlinie. Wenn nun in Form einer überschießenden Innentendenz über den Zweck der Richtlinie hinaus Grundrechte zur Verwirklichung desselben Zwecks eingeschränkt werden, ohne dass dies nötig gewesen wäre, so verstößt dies gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz innewohnenden Übermaßverbot. Insofern wird dann die Schranke des Grundrechts zu eng gezogen und ist dabei vom Eingriffszweck nicht mehr gedeckt.

  6. vor 15 Stunden schrieb Joe07:

    Neben der Hauptsache sollte in der VB nicht unerwähnt bleiben, dass die - überzogene EU-Richtline von einer eigentlich nicht zuständigen Stelle ins Leben gerufen worden ist! Das heißt, die BRD legt nicht nur die EU-Richtlinie strenger aus als sie tatsächlich ist. Hinzukommt, dass die EU-Verbraucherschutz Kommission dafür nicht zuständig ist und die BRD dies noch nicht einmal hinterfragt. Hierzu könnte @Katja Triebel etwas beitragen!

     

    Die Frage ist, wie uns das helfen kann, denn an der Gesetzgebungskompetenz ändert das ja nichts. Auch ohne EU hättet dieses Gesetz beschlossen werden können, es fehlt somit an der Kausalität der etwaigen Rechtsverletzung.

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  7. Einmal antworte ich noch OT, aber dann ist es gut:

    Du wolltest einem Jäger, der nach der Befestigung eines Griffs an eine Jagdwaffe gefragt hat erklären, er müsse § 6 WaffG beachten..... Das ist schon völliger Käse. Dann wurde etwas vom Wanderer zwischen den Welten gesprochen, was auch Unsinn ist. Dann hast du die Urteile nicht gelesen, ständig Halbwissen von dir gegeben und wusstest alles besser. Alle Versuche dir zu erklären, dass du das nicht so pauschal beurteilen kannst, sondern euch das im Einzelfall anschauen müsst, liefen auf persönliche Angriffe hinaus.

    Ich habe mir auch deine weiteren Beiträge hier im Forum mal angeschaut und frage mich ernstlich, rein hypothetisch, wenn ich ein Waffengeschäft besitzen würde und hier potentielle Kunden wären, ob ich hier so rumholzen würde oder ob ich nicht einfach ein bisschen freundlicher wäre. Aber du bist immer relativ schnell aggressiv, weist alles besser und die anderen stellen dumme Fragen. Das nervt halt einfach und wird mich nicht dazu bewegen, jemals mit dir ins Geschäft zu kommen.

     

     

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