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FrankyL79

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Beiträge von FrankyL79

  1. vor 5 Minuten schrieb CZM52:

    wobei das Händler Argument vermutlich das schwächste ist 

    Wie kommst Du darauf? 

    Ich glaube sogar, dass wir hier eine Personengruppe mit enormen wirtschaftlichen Schaden haben, die über das Eigentum hinaus ein weiteres Grundrecht für sich beanspruchen können. Das sogenannte Grundrecht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Ferner wird in deren Berufsausübungsfreiheit eingegriffen.

     

    Und im Zweifel gilt der grundsätzlich juristisch sehr wichtige Argumentationsgrundsatz alle Argumente, selbst dann, wenn man sie selbst für schwach oder widerlegbar hält vorzubringen. Du weißt ja nie wie die Richter das sehen.

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  2. vor 1 Stunde schrieb steven:

    zumindest einen gibt es, der Arsch in der Hose trägt.

    Wir sollten ihn nach Kräften unterstützen.

    Wir können auf Fallen hinweisen.

    Wir können ihm unsere Ansichten mitgeben.

    Wir können ihn moralisch stärken.

    Wir können Zusammenhalt signalisieren.

    Wir sollten nicht alles schlechtreden. (da gibt es hier einige Berufsbedenkenträger)

    Prima FrankyL79!!!!

    Ich bin begeistert.

     

    Danke! Danke! Danke! 🙂

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  3. vor 10 Stunden schrieb Sal-Peter:

    enn es zu den Einträgen auch korrespondierende Einträge in der jeweiligen Schießkladde oder entsprechenden anderen Dokumenten/Verzeichnissen (z.B. im Internet veröffentlichten Protokollen) gibt

    Aber das und nur das ist der entscheidende Punkt. Das von dir selbst geführte Schießbuch beweist gar nichts außer, dass du selbst etwas niedergeschrieben hast. Es beweist nicht die Wahrheit der darin befindlichen Aufzeichnungen noch das du dir 12/18 der Regelung nachgekommen bist.

  4. vor 48 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

    Wie der TE bereits korrekt dargestellt hat, wäre der einzige Hebel - egal, wie sehr einem das neue Gesetz auf den Kranz geht - also nur die "Enteignung" in Bezug auf die Magazine. Und das Ergebnis dürfte im besten Fall eine Entschädigung (Materialpreis?) sein, also würde ich die Erwartungshaltung nicht zu hoch schrauben (es sei denn, jemand korrigiert mich).

    Das Verfassungsgericht selbst kann keine Entschädigung ausurteilen, sondern die Norm für nichtig erklären und dem Gesetzgeber eine Neufassung aufgeben. Der könnte dann eine Entschädigung regeln. Allerdings werden wir so nicht ausschließlich argumentieren. Argumentieren werden wir auch damit, dass das Gesetz gegen das sogenannte Übermaßverbot verstößt. Selbst wenn man den privaten Besitz von Magazinen >10 Schuss verbieten möchte, so muss man nicht die Inhaber solcher Magazine zum verschrotten der Magazine zwingen, sondern könnte sie auch die Magazine mit Begrenzern versehen lassen. So wäre das gleiche Ziel erreicht und der Eingriff in das Eigentum wäre wesentlich milder ausgefallen.

    Darüber hinaus muss der Eigentumseingriff durch einen legitimen Zweck gerechtfertigt sein. Dieser ist hier schlicht und ergreifend nicht ersichtlich.

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