FrankyL79
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vor 2 Stunden schrieb knight:
So wie ein Fahrtenbuch
Es hilft halt, wenn die Unterschrift von jemand anderem ist. Und Stempel kommen bei Behörden auch immer gut.
Aber dafür gibt es zumindest BFH Rechtsprechung...
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vor 1 Stunde schrieb PetMan:
n meinem Schiessbuch unterschreibt gar keiner, nicht mal ich selber.
Manche Schützen lassen ihre Einträge immer von anderen unterschreiben.
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@Katja Triebel: bitte lesen und bei Interesse bei mir melden 🙂
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vor 5 Minuten schrieb CZM52:
wobei das Händler Argument vermutlich das schwächste ist
Wie kommst Du darauf?
Ich glaube sogar, dass wir hier eine Personengruppe mit enormen wirtschaftlichen Schaden haben, die über das Eigentum hinaus ein weiteres Grundrecht für sich beanspruchen können. Das sogenannte Grundrecht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Ferner wird in deren Berufsausübungsfreiheit eingegriffen.
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Als Beschwerdeführer haben wir schon Betroffene Jäger und Sportschützen und davon jede Menge. Was wir noch brauchen könnten sind betroffene Händler die auf ihren Magazinbeständen sitzen bleiben oder wegen des Abverkaufs erhebliche Umsatzeinbußen haben. Ist Katja Triebel auch hier im Forum unterwegs?
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vor 1 Stunde schrieb steven:
zumindest einen gibt es, der Arsch in der Hose trägt.
Wir sollten ihn nach Kräften unterstützen.
Wir können auf Fallen hinweisen.
Wir können ihm unsere Ansichten mitgeben.
Wir können ihn moralisch stärken.
Wir können Zusammenhalt signalisieren.
Wir sollten nicht alles schlechtreden. (da gibt es hier einige Berufsbedenkenträger)
Prima FrankyL79!!!!
Ich bin begeistert.
Danke! Danke! Danke! 🙂
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vor einer Stunde schrieb markus.thaddaeus:
Ich würde mich auch mit einer Spende beteiligen.
Ich finde es klasse, dass wir hier so viel Unterstützung bekommen. Und stehe auch schon mit den Betreibern des Forums in Kontakt. DANKE 🙂
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vor 13 Stunden schrieb highlower:
Und was genau ist Dein Fachgebiet als Anwalt?
Bitte anfragen, die meine persönliche Identität und die in der Gruppe betreffen an mich via PM. Ich antworte natürlich 🙂
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vor 7 Stunden schrieb Waffen Tony:
Im Zweifel muss dann ein Zeugenbeweis geführt werden.
Sehr richtig !
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vor 10 Stunden schrieb Sal-Peter:
enn es zu den Einträgen auch korrespondierende Einträge in der jeweiligen Schießkladde oder entsprechenden anderen Dokumenten/Verzeichnissen (z.B. im Internet veröffentlichten Protokollen) gibt
Aber das und nur das ist der entscheidende Punkt. Das von dir selbst geführte Schießbuch beweist gar nichts außer, dass du selbst etwas niedergeschrieben hast. Es beweist nicht die Wahrheit der darin befindlichen Aufzeichnungen noch das du dir 12/18 der Regelung nachgekommen bist.
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vor 40 Minuten schrieb PetMan:
Und wie weist du dem dein
Das kommt auf den Verband an. Der DSB will eine Bestätigung vom Verein, der BDS ein Schießbuch.....
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Aber dann prüft der Verband und nicht die Behörde 🙂
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Ja, aber das ist in der Praxis schon jetzt so. Ich habe einen Fall in dem Behörde das Schießbuch einfach angezweifelt hat und nur die Belege aus dem „offiziellen“ Schießbuch des Vereins hat gelten lassen...
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Das glaube ich weniger. Und btw. wer ist der „andere“?
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Ja, aber doch nicht bei dem Magazinthema, wenn Karlsruhe das anders sieht, ist das durch...
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vor 16 Stunden schrieb Sal-Peter:
Wie du das machst, ist dir überlassen. aber DU musst nachweisen.
Nach dem WaffenRändG ja gerade nicht mehr, nach 10 Jahren ist Schluss mit Nachweisen.
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Naja, was "beweist" denn ein Schießbuch? Nur das jemand etwas geschrieben hat...
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vor 29 Minuten schrieb erstezw:
Wenn die etwas für nichtig erklären heißt das aber noch lange nicht, dass sich unsere Politiniks...
Naja die Entscheidungen können mit Gesetzeskraft ergehen...
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vor 33 Minuten schrieb Ch. aus S.:
die für eine Klageberechtigung erfüllt sein müssen (z.b. wird oft die Erschöpfung des regulären Rechtsweges verlangt).
Die Rechtswegerschöpfung gilt nicht für Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze, weil es gegen Gesetze keinen Rechtsweg gibt. Es bleibt nur die Verfassungsbeschwerde.
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vor 48 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:
Wie der TE bereits korrekt dargestellt hat, wäre der einzige Hebel - egal, wie sehr einem das neue Gesetz auf den Kranz geht - also nur die "Enteignung" in Bezug auf die Magazine. Und das Ergebnis dürfte im besten Fall eine Entschädigung (Materialpreis?) sein, also würde ich die Erwartungshaltung nicht zu hoch schrauben (es sei denn, jemand korrigiert mich).
Das Verfassungsgericht selbst kann keine Entschädigung ausurteilen, sondern die Norm für nichtig erklären und dem Gesetzgeber eine Neufassung aufgeben. Der könnte dann eine Entschädigung regeln. Allerdings werden wir so nicht ausschließlich argumentieren. Argumentieren werden wir auch damit, dass das Gesetz gegen das sogenannte Übermaßverbot verstößt. Selbst wenn man den privaten Besitz von Magazinen >10 Schuss verbieten möchte, so muss man nicht die Inhaber solcher Magazine zum verschrotten der Magazine zwingen, sondern könnte sie auch die Magazine mit Begrenzern versehen lassen. So wäre das gleiche Ziel erreicht und der Eingriff in das Eigentum wäre wesentlich milder ausgefallen.
Darüber hinaus muss der Eigentumseingriff durch einen legitimen Zweck gerechtfertigt sein. Dieser ist hier schlicht und ergreifend nicht ersichtlich.
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@Ch. aus S.: Diese Dinge werden wir natürlich umfassend prüfen und darlegen.
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@CZM52: Habe ich 🙂
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Und nachdem der Gesetzgeber diesen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, kommt jetzt die rückwirkende Rechtsfolge mit enteigungsgleichem Eingriff ohne Entschädigung....
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Wir regeln denn die Händler das mit den Magazinen auf Lager? Da entsteht doch sicher auch ein enormer wirtschaftlicher Schaden....
WAffenrechtsänderungsgesetz Prüfung fortbestehendes Bedürfnis
in Waffenrecht
Geschrieben
Hilft aber leider auch nichts, denn das beweist ja nur, das ein anderer unterschrieben hat...Es fehlt hier dringend eine gesetzliche Regelung.