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kwler

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  1. Das kommt auch in jüngerer Zeit vor. Vor ein paar Monaten standen zwei Beamte bei einem älteren Kumpel von mir vor der Tür und fragten nach der Steinschleuder die er im Internet erworben habe. Weil er sie gleich abgab blieb der Besitz ohne Folgen. Im Netz bestellt um mit dem Enkel im Garten damit zu schießen. Dass es bei den Dingern gute und böse Versionen gibt wusste er zu dem Zeitpunkt nicht. Warum oder woher die Polizei von dem Kauf wusste gaben sie natürlich nicht an.
  2. Sicher nicht der optimalste Weg zum gemeinsamen Erwerb maximal vieler Waffen. Das habe ich aber auch nicht geschrieben. Ich bezog mich auf die Sicherheit der Vorgehensweise. Spätestens wenn dann bei einer Kontrolle der Leihschein vom letzten Monat oder der vordatierte vom nächsten Monat aus der Tasche gezogen wird, könnte es spannend werden. Bei einer zugegeben sehr unwahrscheinlichen zweiten oder dritten Kontrolle wäre ich mir nicht sicher ob das noch so wohlwollend akzeptiert würde. Je nach Anwendungsfall finde ich den Leihschein auch besser bzw. angemessener. Im ursprünglichen Fall klang es für mich danach, dass für den gewünschten Zweck, Disziplin o.ä. keine Waffe erworben sondern eben die der Tochter, weil schon vorhanden, verwendet werden soll. Kontingent daher vielleicht gar kein Thema. Wenn man irgendwann eine eigene will, kann man den Eintrag auch löschen lassen.
  3. Leihschein ist sicher der unbürokratischste Weg um das Ziel zu erreichen. Wenn es aber sowieso klar ist, dass eine Waffe dauerhaft durch zwei Personen verwendet wird, ist der Mitbenutzereintrag trotzdem der eindeutig sicherere Weg. Versucht nicht den Passus mit den 30 Tagen zu umgehen und regelt den Munitionserwerb ganz regulär mit. Einziger Nachteil ist der Unkostenbeitrag beim Amt.
  4. Hallo 22er die Mitbenutzerregelung ist, zumindest bei unserer Behörde, für jede Waffe der WBK einzeln vermerkt. Die 2/6 Regelung greift zwar evtl. für den Mitbenutzer da dort die Waffe ebenfalls eingetragen wird, aber ist das relevant? Auf der WBK des Eigentümers steht dann auf der letzten Seite "Schusswaffe lfd. Nr. X ist ebenfalls auf WBK Nr. XX/YYYY-Z des Herrn Max Mustermann eingetragen, [Datum][Stempel][Unterschrift]" Habe mit meinem Vater in beide Richtungen auch ein paar Waffen geteilt. Erlaubt damit auch die Aufbewahrung in unterschiedlichen Haushalten etc. Die Behörde war sehr offen hierfür, vielleicht weil eigentlich keine neue Waffe erworben wird? Wenn es bei Euch immer um die gleichen ein, zwei, drei Waffen geht die potentiell von Euch beiden genutzt werden ist das ggf. die bessere Lösung als die nervigen Leihscheine. Beste Grüße kwler
  5. kwler

    Erwerb HA

    Ja hast eigentlich Recht, neu ist das Thema nicht. Es kommt jetzt mit der max. 10 auf Gelb halt ein weiteres Kriterium hinzu. Einziger (vielleicht auch nur persönlicher) Vorteil ist, dass ich die jagdlichen WBKs im Jagdrucksack, die sportlich genutzten im Rangebag deponiert habe (beides immer dabei). Dann brauch ich nicht an die Mitnahme einer gemeinsamen Tasche o.ä. hierfür denken, bzw. könnte sie vergessen. Die unterschiedlichen Kosten, auf Jagdschein etwas um das doppelte, sind beim Waffenkauf aus meiner Sicht zu vernachlässigen. Fazit: Mich nervt einfach die neue Einschränkung schon aus Prinzip, auch wenn es Alternativen gibt. Gesendet von meinem SM-A520F mit Tapatalk
  6. kwler

    Erwerb HA

    Das überlegen sich ab sofort ganz viele Jäger/Schützen beim Kauf auf Gelb bzw. Jagdschein jetzt auch :-( Gesendet von meinem SM-A520F mit Tapatalk
  7. Den Jagdkarren eines Jägers und damit den Wohnsitz eines Waffenbesitzers zu finden ist, dank Schild in der Frontscheibe, Wildträger am Heck oder einem LJV Aufkleber, etc. so einfach, da braucht es kein Leck im NWR.
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