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Beiträge von Sgt.Tackleberry
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vor 2 Minuten schrieb drummer:
Ich habe sogar den entsprechenden Abschnitt nochmals zitiert - und das kann jeder im Waffengesetz mit einer einfachen Suiche selbst Überprüfen: Das Wort Absehen kommt im Waffengesetz als Substantiv nicht vor.
Muss ich dir jetzt deinen eigenen Sülz erklären?! Lies' doch mal den ersten Punkt in deinem (von mir referenzierten Beitrag), der bezog sich nicht auf das Absehen, sondern auf die Montage. Dann lies' nochmal das WaffG, vielleicht wirst du ja fündig. Auch ganz ohne Transferleistung.
Bzgl. 2) hast du immer noch nicht verstanden, was ich (und andere) versucht haben, dir zu erklären: das BKA macht hier den Erklärbar(!!!) und erläutert, was der Unterschied zwischen einem Nachtsicht- (ohne Absehen) und einem Nachtzielgerät (mit Absehen) ist. Da beide waffenrechtlich erfasst sind, wird hier keine zusätzliche Regelung / Einschränkung begründet, sondern lediglich nochmal allgemeinverständlich erklärt, was der Gesetzgeber hierunter versteht. Dein Beitrag zeigt, dass das offenbar immer noch nicht reicht. Vielleicht sollten sie ein Video aufnehmen und es tanzen.
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vor 35 Minuten schrieb drummer:
Hier sind gleich zwei Fehler des BKA in diesem Abschnitt:
Du liegst mit beidem falsch.
ad 1): Das BKA zitiert das WaffG wörtlich!! Vielleicht mal nachlesen.
ad 2): Ich hab's dir bereits erklärt. Du verstehst es nicht. Oder willst es nicht verstehen. Mir ist es egal, ich halte es wie @Kreppel (Stichwort "Taubenschach").
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vor 1 Minute schrieb drummer:
Weil @Kreppel gerade beschrieben hat, [...]
Nein, das hat er nicht. Also empfehle ich, den Tonfall ("lange Leitung") mal etwas zurückzufahren und nochmal genau nachzulesen.
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vor 5 Minuten schrieb drummer:
Also ist es eben doch nicht sicher, dass das Vortex erlaubt ist.
=> WARUM?! Wo nimmst du das her?!
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vor 2 Stunden schrieb drummer:
[...] ganz lange Leitung [...]
Einsicht ist bekanntlich der erste Schritt ...
vor 2 Stunden schrieb drummer:[...] Das Vortex war natürlich nicht ernstgemeint, [...]
Ja, nee, is klar. Weil der ganze Thread (bzw. dein Eingangspost) sich auch nicht um das Teil dreht.
Ganz abgesehen von der Tatsache, dass das Verbot eh nicht für Jäger gilt, also ist der ganze Trööt bzgl. "WOW, DA VERKAUFT JEMAND VERBOTENE TEILE" alleine deshalb schon komplett sinnbefreit.
Und - last but not least - verstehe ich immer noch nicht, was du mit deinem deinem Eingangspost überhaupt meintest. WO hat das BKA jemals gesagt, dass ein Absehen verboten wäre? Damit haben sie lediglich den Unterschied zwischen einem Nachtzielgerät und einem Nachtsichtgerät (z.B. als Zielvorsatz) erklärt.
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vor 14 Stunden schrieb drummer:
Was ist das für ein Text?
Wenn du den Text nicht kanntest, dann frage ich mich, worauf du dich bezogen hattest, als du a) dem BKA Unwissenheit unterstellt und b) erklärt hast, das Vortex sei lt. BKA verboten? Wo kam das denn her?!
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vor 11 Stunden schrieb VTRSP:
Vorallem der Satz in Klammern stellt den hirnrissigen Zustand unseres Waffengesetzes dar!
Das Gesetz ist eindeutig. Hier kann es sich nur um ein KW-Magazin (<= 20 Schuss) handeln, das auch für Langwaffen passen würde. Das darf man besitzen, sofern man keine entsprechende LW besitzt.
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vor 1 Stunde schrieb drummer:
Leider nach Lesart des BKA in DE ein verbotener Gegenstand, da es ein Absehen besitzt(sic)!
Aha. Man lernt nie aus.
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vor 2 Minuten schrieb Fussel_Dussel:
[...] wie sieht ne Verhandlung zu dem Thema erst vor Gericht aus?
Mit Sicherheit zivilisierter (jedenfalls von der einen Seite her gesehen). Es wird sicherlich hart und kontrovers argumentiert, aber es wird keiner wagen, die alleinige Wahrheit für sich zu pachten und alle anderen (die Autoren des Gesetzes) als Idioten hinzustellen.
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vor 8 Stunden schrieb MarkF:
[...] Ich habe wirklich besseres zu tun - und wenn es Löcher in die Luft starren wäre - als mich auf dieser lächerlichen Ebene mit bornierten Ignoranten wie Dir herumzustreiten.
Wow, es ist wirklich unfassbar, mit welcher Tonart du hier auftrittst. Streng getreu dem Motto "wer schreit, hat Unrecht", gibst du doch ein sehr klares Bild ab. Dieses unfassbare Geschwurbel und die heftigsten Anwürfe aller anderen zeugen ... naja, kannst du dir ja denken.
Was genau ist aus deiner Sicht eigentlich der "Verwaltungsakt", den du hier so hochhältst? Auf meiner WBK steht "... Erlaubnis zum Erwerb [...] und Besitz der [...] eingetragenen Waffen". Das ist also der Verwaltungsakt, die Erlaubnis zum Erwerb. Die Erlaubnis zum Besitz erfordert einen weiteren Verwaltungsakt. Ist das korrekt?
Wer zwingt die Behörde aber, diesen zu vollziehen? Wenn er nun nicht erfolgt - weil gesetzlich nicht mehr vorgesehen, was ist die Erlaubnis zum Erwerb dann noch wert? Der ursprüngliche Verwaltungsakt wird also nicht aufgehoben. Er berechtigt mich zum Erwerb, ich mache mich also nicht strafbar, wenn ich eine Waffe erwerbe. Aber eingetragen wird sie nicht. Also habe ich 14 Tage Zeit, sie wieder abzugeben. Gegenteilige Meinung?
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vor 9 Minuten schrieb icegregor:
- (deutlich) mehr WBKs als kleine Waffenscheine?
Naja, ist ja schwierig zu vergleichen. Einen KWS machst du nur einmal, WBK kann man "sammeln". Interessant(er) wäre, wieviele der WBK-Inhaber auch einen KWS haben bzw. andersherum wieviele KWS auf Nicht-LWB entfallen.
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Wow ... so viel Diskussion / Spekulation, wo die eigentlichen Fragen bereits alle restlos geklärt sind.
Der Händler hat Mist gebaut. Steven könnte selbstverständlich vom Kauf zurücktreten, will er aber offenbar nicht. Er hat sich entschieden, die Waffe zu erwerben, die Frage ist nur, mit welcher Berechtigung. Die Waffe ist noch nicht verschickt. Der Händler kann (und sollte) die Waffe eh erst versenden, wenn eine gültige Erwerbsberechtigung vorliegt.
Aber wir kriegen bestimmt noch ein paar Seiten zusammen, weil sich eh keiner mehr die Mühe macht, den Thread zu lesen, sondern nur den Eingangspost und sich dannn berufen fühlt, die Rechtsvorschriften des BGB bezüglich eines Kaufvertrags herunterzubeten.
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vor 1 Stunde schrieb steven:
Wie soll ich vorgehen? Mit dem Händler eine Fehde beginnen oder dem UHR ein warmes Plätzchen geben?
Ist nicht böse gemeint, sondern vollkommen ehrlich: ist der Sinn deines Beitrags eher "Liebes Tagebuch" oder eine ernsthafte Frage? Wenn du deinen Spaß mit uns teilen willst, völlig okay, "lustig" war's. Eine ernsthafte Antwort auf deine Frage kannst du dir doch wohl nur selbst geben - bzw. hast du offenbar schon. Ansonsten hat @grizzly45 die naheliegendste Antwort schon gegeben.
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vor 2 Stunden schrieb Schartenegger:
Irrtum, jemand mit einer Waffenhandelslizenz [...]
Irrtum. Rechtsberatung ist Rechtsanwälten vorbehalten. Allenfalls hätte der Händler auf eine Produkteigenschaft referenzieren können, die Rechtsfolgen hätte der Kunde sich dann trotzdem selbst herleiten müssen.
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Drumherum ist nicht viel - bis gar nichts.
Tipps für den Stand selbst:
- Toiletten = Dixie-Klos, also nicht mit Klopapier rechnen
- Vor Ort gibt (bzw. gab es) keinerlei Gastro, also Verpflegung mitbringen!; zwischendurch kam jemand mit Getränken und Schokoriegeln herum, weiß aber nicht, wer das organisiert hatte.
- Bei der Anfahrt aufpassen!! -> das Navi hat mich zunächst auf irgendeinen Waldweg geführt, wo ich dann irgendwann vor einem Baumstamm stand und 10 min. zurückfahren musste; die korrekte Anfahrt läuft über die ehemalige Landebahn eines Flughafens (auch, wenn man das nicht glauben mag - weil das Auto schon fast geländegängig sein muss, also nicht wundern - einfach weiterfahren ); die Anlage selbst ist nicht wirklich ausgeschildert, ich musste etwas suchen - die Anreise also nicht zu knapp planen
- Wenn man erstmal da ist, dann ist alles top! Die Anlage ist ein Traum, da würden bei deutschen Beamten die Festplatten aussetzen; mein Favorit ist die 360° Bahn, wo man sich nach Eintritt ungelogen in einem komplett runden Rondell befindet - der zulässige Sicherheitswinkel (per Fähnchen markiert) beträgt ca. 320°!
Ich wünsche dir viel Spaß!
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vor 44 Minuten schrieb chapmen:
[...] das Leatherman Super Tool unterliegt nicht dem 42a, [...]
Kann mich jemand aufklären, bei welcher Variante wir Probleme bzgl. 42a sehen? Ich habe auch das "Super Tool" hier - und kenne eigentlich auch nur diese Form als "Leatherman", wobei ich mich damit bzw. den aktuellen Modellen nie beschäftigt habe, daher die Frage.
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vor 48 Minuten schrieb Colt S.:
Gruß Colt S.
Ja, dass du ein "spezielles" Verhältnis zu deiner Behörde hast, ist ja nun hinreichend bekannt. Ich will nicht spekulieren, wie es dazu kam - aber das ständige Gehetze bzw. die Darstellung deiner ur-persönlichen Situation in jedem zweiten Post ist weder hilfreich noch sinnvoll im Sinne einer Verallgemeinerung. Ich habe mit zwei verschiedenen Behörden (groß und klein) bislang ausnahmslos sehr angenehme Erfahrungen gemacht.
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vor 35 Minuten schrieb PetMan:
Wenn der GG sagt man darf nur 10 auf gelb haben kann man keine neue kaufen bis es keine 10 mehr sind.
Punkt. Inwieweit man sich mit seiner Behörde "anlegen" sollte, was die Bearbeitungszeiten anbelangt, so muss das jeder für sich selbst entscheiden.
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vor 6 Minuten schrieb ASE:
Mehr muss nicht sein.
Auszug aus der Bedürfnisbescheinigung des LV1 (Berlin / Brandenburg):
Es gibt nur diese beiden Ausfüllmöglichkeiten. Ein Hinweis im Sinne von "ich kann da oder dort trainieren" wird sicherlich nicht als ausreichend erachtet. Meinst du, das ist (rechtlich) überzogen?
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Bei der ganzen Diskussion darf nicht übersehen werden, dass der Gesetzgeber den Schießsport ganz offensichtlich nicht als Individuelle Freizeitbespaßung verstanden haben will, sondern als vereinsmäßig organisierten Sport.
Daher ist die Auslegung, dass ein LP/LG-Verein mit entsprechender Anlage ein Bedürfnis für eine GK-Waffe ausstellt (bzw. das Training bestätigt), weil das Mitglied ja in einem anderen Verein als Gast mitschießen könnte, zwar de jure vertretbar, aber tatsächlich grenzwertig. Denn dieser Schütze wird niemals in seinem Verein einen Wettkampf bestreiten können. (*)
Nun ist die Wettkampfteilnahme zwar nicht explizit gefordert, aber es ist doch klar erkennbar, dass ein gewisses "Vereinsleben" erwartet wird. Ich selbst bin - und genieße das!!! - Einzelmitglied im BDS, was ja offensichtlich auch nicht ganz trivial ist (aus genannten Gründen), daher wäre mir sehr daran gelegen, dass man die gesetzlichen Lücken hier nicht wieder soweit ein- bzw. aufreißt, dass der GG sich zum Handeln genötigt sieht.
Das ist auch der Grund, warum im LV1 in der Bedürfnisbescheinigung ebenfalls anzugeben ist, welche Trainingsmöglichkeiten DEM VEREIN (nicht dem Mitglied!) zur Verfügung stehen.
(*) Sonst müsste nach der gleichen Logik ein reiner Bogensportverein, der dem DSB angegliedert ist, ebenfalls ein GK-Bedürfnis befürworten können - bzw. präziser, das erfolgte Training bestätigen.
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vor 17 Stunden schrieb webnotar:
Es wäre schön, wenn solche Kritiker ehrlich und offen ihren Namen sagen würden und sich nicht hinter einem Pseudonym verstecken könnten!
Sorry, ich wollte mich nicht "verstecken", ich dachte, du kennst mich (bzw. mein Pseudonym). Wir kennen uns aus PB sowie dem VIP-Event in Burgstädt. PM liegt in deinem Postfach.
vor 17 Stunden schrieb webnotar:Was genau möchtest Du?
Du hast meine Frage schon vollumfänglich beantwortet! Die verlinkte Seite kannte ich nicht ... ist die neu? Bisher hatte ich immer nur eine andere (eher in gelb gehaltene?) Seite gefunden, mit wenig Infos, da war zwar ein Link zur Rangliste, die war aber leer. Da standen nur die Sponsoren. Daher dachte ich, das Projekt hätte sich totgelaufen.
Ich hatte auch nicht gemeckert, sondern gefragt (04.01.). Da keine Antwort kam - ich aber gesehen hatte, dass du im Forum durchaus aktiv wast - habe ich dann meinen Unmut formuliert.
Also - vielen Dank für die Infos und vielen Dank für die Organisation!
PS: Du kannst keine PM empfangen. 😞
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vor 2 Stunden schrieb Speedmark:
[...] keine Frage, nur eine rhetorische Untermauerung [...] bewusst so gewählt, das man sich aus seiner eigenen Unzulänglichkeit nicht herauswinden kann. [...]
🥰
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vor 32 Minuten schrieb wilmes:
Ein reiner Luftgewehr-Verein bestätigt doch auch keine Bedürfnisse [...]
Der Verein bestätigt gar kein Bedürfnis, der bestätigt nur die Teilnahme am Training (mit erlaubnispflichtigen Waffen).
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vor 2 Stunden schrieb schoenauer:
[...] Beschränkung des Auskunftsrechts nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes [...] im Benehmen mit der Waffenbehörde, die die Daten übermittelt hat.
vor 2 Stunden schrieb drummer:"Aus Datenschutzgründen und zu ihrer Sicherheit, können wir ihnen leider keine Auskunft über die (sie betreffenden) gespeicherten Daten geben."
Es geht nicht um die Daten über dich, sondern die Daten der erfassenden Person(en) in der Waffenbehörde.
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WBK trotz Eintrag im Bundeszentralregister?
in Waffenrecht
Geschrieben
Nutzt sich der Spruch nicht irgendwann ab?
Ansonsten schließe ich mich meinen Vorrednern an, ein Ladendiebstahl dürfte keine Aberkennung der Zuverlässigkeit begründen (und nur über die sprechen wir ja hier). Ein Blick ins Gesetz sollte das bestätigen (die relevanten Stellen habe ich fett markiert, die nicht relevanten ausgelassen):
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__5.html
Wir halten also zunächst mal fest, es geht nur um "die Regel", da sind schon mal Ausnahmen (seitens der Waffenbehörde) zu deinen Gunsten möglich. Des Weiteren sprechen wir mit Sicherhiet über eine "geringere Geldstrafe", es müsste also zwei "Vorfälle" gegeben haben, und selbst dann gilt immer noch "die Regel". Dem Buchstaben des Gesetzes nach bist du also schon hier safe.
Dann noch - das müssen / sollten Juristen oder Besserwissende beurteilen - ist eine "Zahlungsaufforderung" wirklich eine "rechtskräftige Verurteilung?! Selbst, wenn da "Strafbehehl" draufsteht? Ist das ein richterlicher Erlass? Dann hätte es doch ein Verfahren geben müssen, oder?