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MrCoopa

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Beiträge von MrCoopa

  1. 3Gun wie in Amerika und auch die Erlaubnis Schießtraining zu gestalten wie man möchte. Training mit AR und Pistole gleichzeitig am Körper mit Waffenwechsel, etc. Somit könnte man auch die internationalen Standarddrills legal schießen ohne in diese Schubladen sportlich, jagdlich gesteckt zu werden. 

    Das geht aber nicht mich einem neuen SPORTverband sondern nur mit einen neuen Waffengesetzt das das schießen nach Lust und Laune (unter Beachtung der Sicherheit) legalisiert. 

  2. Das ist gut zu wissen.

    Natürlich wird das alles mit der Behörde abgesprochen etc. Ich gebe ja nicht mehrere Tausend € aus damit dann die Behörde sagt, so bekommen Sie das nicht genehmigt. 

    vor einer Stunde schrieb AWO425:

    Ich bekam damals meinen ersten Waffenraum auch in der Scheune genehmigt. Es geht also.

    Musstest du irgendwelche speziellen Auflagen erfüllen, oder war es genauso als ob der Raum sich in deinem Haus befände?

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  3. Hallo zusammen,

     

    ich habe ggf. ein Objekt in Aussicht, dass aus einem Fachwerkhaus und einem Stallung/Scheunenkomplex besteht. Falls das funktioniert würde ich gerne dort den Platz nutzen und auch einen Waffenraum einbauen. Jetzt sind die Wände im Haus aber Fachwerk und werden somit sicher nicht zugelassen werden. Auch aus Gründen der besseren Nutzung des Platzes habe ich an einen Ausbau eines Stalles/Pferdebox gedacht, die auch gemauert ist Wandstärke >30cm mit einer entsprechenden Waffenraumtür. Die Stallung grenzt direkt an das Haus an und ist nur über den Innenhof erreichbar.

     

    Hat jemand eine ähnliche Konstellation schon mal gehabt? Wird das als unbewohntes Gebäude gezählt und ist somit auf 3 LW im 1er Schrank limitiert? Hat jemand ggf. eine Ausnahmegenehmigung bekommen?

     

    Wenn das ganze spruchreif ist, werde ich das ganze natürlich mit meiner Waffenbehörde besprechen, nur schon mal vorab.  

  4. vor 13 Stunden schrieb rwlturtle:

    Was hat das mit einem Jäger zu tun, der gleichzeitig Sportschütze ist und als Beispiel mit seiner Trapflinte auf der Jagd schießt?

    Genau das meine ich. Es gibt in vielen Gerichtsverfahren zig Aspekte die in die Urteilsfindung einzigartig für diese Person/Fallkonstellation sind. 

    Das kann Regional begründet sein z.B. Hamburg vs das tiefste Bayern, die Performance der Anwälte, oder aber Nebenhandlungen die am Ende stafverschärfend wirken, aber nichts direkt mit der Anklage zu tun haben. 

    @ALBA hat scheinbar Pech mit seiner Behörde und projeziert das gleiche Verhalten jetzt auf die über 500 Waffenbehörden, denen das mehrheitlich scheißegal ist wie groß das Magazin auf dem Schießstand ist. 

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  5. vor 1 Minute schrieb sealord37:

    Danach wurde doch was geändert

     

    Schon lange nicht mehr. Seit der Änderung dürfen beim Schuss auf Wild nicht mehr als 3Schuss in der Waffe sein, dein Kapazität spielt keine Rolle mehr.

    Ich glaube der Richter hatte in ALBAs Fall festgestellt, dass jagdlich genutzte HA nicht mehr als 2Schuss im Magazin aufnehmen können dürfen und demzufolge auch Wechselmagazine verboten sind. Das hat aber nur kurz gehalten, dann gabs ne Gesetzesänderung

     

    hier der Wortlaut des neues §19c

     

    Korrekt, sorry das war noch der Alte, Copy Paste Fehler.

     

     

    vor 6 Minuten schrieb ALBA:

    Genau das, war meine Argumentation,

    beim Schuß auf Wild 2 Schuß im Magazin und 1 im Lauf

    auf dem Schießstand auch - meinte mein SB

    Ich habe dagegen geklagt, heraus kam keine HA mehr für Jäger.

    dias wurde berichtigt per Gesetz und nun heißt es 3 Schuß in der Waffe beim Schuß auf Wild.....

    ICH möchte das nicht nocheinmal mit meinem SB diskutieren, diese Diskussion war teuer genug, für gaaanz viele von uns

    Nichts anderes sagen wir die ganze Zeit, die Waffe darf mit größeren Magazinen auf dem Stand geschossen werden. Das hast du eben noch negiert. Das du damals vor Gericht verloren hast haben wir jetzt verstanden. Aber die Gesetzeslage hat sich seit 2011 (?) halt nochmal verändert...

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  6. vor 1 Minute schrieb ALBA:

     

    Jäger dürfen mit Waffen mit Magazinen >3 Schuss schießen, nur beim Schuss auf Wild ist diese Grenze beim HA einzuhalten

     

     

    OK, das ist genau der Grund warum wir geklagt und verloren haben..

     

    mach also einfach weiter so

     

    19 Abs. 1 Nr. 2 lit. c) BJagdG verbietet, auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen.

     

    Hast du da mal ein Aktenzeichen oder so? Keine Ahnung was bei dir da los war, aber ok. 

     

    Also nach deinem Verständnis darf der Jäger die Waffe besitzen, aber auch nur auf dem Stand mit 3 Schuss laden? Wie gesagt, mich interessieren Gesetzestexte, wenn man im Waffenrecht alle Einzelschicksale (Urteile) mit irgendeiner Waffenbehörde berücksichtigen würde, wo andere Sachverhalte teilweise auch noch eine Rolle gespielt haben, dürfte man gar nichts mehr.

    • Wichtig 1
  7. vor 2 Stunden schrieb ALBA:

     

     

    Ich würde das mit dem Schuß auf Wild nochmal nachlesen.....

    ICH habe das hinter mir, war günstig, hat knapp 100.000  EUro verschlungen

    und fast zu nem Totalverbot von HA für Jäger geführt.....vonwegen vollgas geben...

    Ich glaube die Nummer vor Gericht hat dich scheinbar irgendwie traumatisiert...

     

    Jäger dürfen mit Waffen mit Magazinen >3 Schuss schießen, nur beim Schuss auf Wild ist diese Grenze beim HA einzuhalten.

     

    Falls du anderer Gesetztestexte kennst dann gerne her damit.

    • Wichtig 1
  8. Mit den Meisterschaften könntest du recht haben. Wobei das Problem eher theoretischer Natur sein dürfte, da das Bedürfnis nicht auf der WBK steht, es müsste jemand mit Zugang zum NWR sein. 

     

    Das mit den 3 Schuss gilt aus Halbautomaten für den Schuss auf Wild. Auf dem Stand kannst du mit deinem Altbesitz 30er AR Magazin Vollgas geben, ohne Blockierung auf 10 Schuss, da es wie gesagt kein sportliches Schießen ist und somit diesen ganzen Regularien nicht unterliegt.

    • Wichtig 1
  9. Ich sehe es hier ganz ähnlich wie @GmailNutzer. Wie will mir jemand, wenn ich auf dem Stand mit meiner Jagdwaffe schieße nachweisen, dass kein jagdliches Schießen vorliegt. Es gibt meines Wissens nach keine Vorgaben wie jagdliches Schießen auszusehen hat. Falls das zufällig nahe an einer zugelassenen Schießsportdisziplin dran ist, kann ich da ja auch nichts für. 

     

    Man kann auch aus allem ein Problem machen.

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  10.  

    vor 2 Stunden schrieb Axel Junghans:

    Wurde JohnnysReloadingBench schon genannt? 

    Mein Favorit zum Thema Wiederladen.

    Absolut, viele Tests was u.a. die 223 Rem angeht immer sehr ausführlich gezeigt. Man muss nur Zeit mitbringen, die Videos gehen ja doch meist länger.

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  11. vor 2 Minuten schrieb Handgunner:

    der bds veranstaltet am 30.09. und 01.10. in philippsburg seine dm 3 gun parcours und fertigkeit - evtl. für dich interessant sich die sache mal live anzusehen. ?

     

    Komme nicht allzu weit weg, werde ich mir notieren, danke.

     

    Wie gesagt es geht mir rein um die Schießfertigkeiten mit der SLB und der Pistole, die ich üben will, nicht mit Plattenträger und Helm da über den Stand rennen oder auf irgendwelche Fotos schießen. Ich glaube meine Absichten habe ich genug dargelegt und distanziere mich absichtlich vom kampfmäßigen Schießen oder Verteidigungsschießen.

  12. vor 7 Minuten schrieb Handgunner:

    hi mr. coopa !

    ich finde es immer wieder interessant, dass man einfach mal was von sich gibt, ohne gross ( oder überhaupt ) ahnung davon zu haben !

    das ist umso peinlicher, als dass man dank dem www eigentlich in der lage sein sollte sich zu informieren - saumässig schnell und noch dazu kostenlos.........

     

    beim bds werden zwei versionen 3 gun angeboten: 3 gun parcours und 3 gun fertigkeit.

     

    3 gun parcours dürfte den us versionen recht nahe kommen  - von verwedeten waffen und abläufen her.  aber stimmt, ist ja kindergartengeplänkel - man darf halt nicht in uniformen oder ähnlichem starten und die aufbauten sind vom gesetzt her "beschränkt" - blos das sind sie bei IPSC  in d auch , ist das dann auch nur ein billiger abklatsch ?

     

    3 gun fertigkeit ist da eher für den standartschützen ausgelegt - ja stimmt, da liegen die waffen auf den tischen, aber auch hier gibt es nur eine stagezeit für alle 3 waffen - zusammengezählt innerhalb eines durchgangs wird da auch nichts.........

     

    was diese  2 disziplinen, bzw deren verwendeter name, mit  COOL zu tun haben sollen oder nicht, kannst du mir vielleicht erklären ? sache ist, dass die teilnehmer beider versionen mit relativ "normalen" waffen richtig gas geben können und spass am schiessport haben......

     

     

    see you on stage !

     

    OK, ich bin dann scheinbar nur vom 3Gun Fertigkeit ausgegangen, das es eine Parcour Version gibt, war mir so nicht bewusst, sorry. Aber gut zu wissen. IPSC ist eine gute Sache und in meinen Augen kein Kindergartengeplänkel, man holt aus den deutschen Waffengesetz raus was geht. 

    Es ging lediglich darum, das die deutsche Disziplin 3Gun Fertigkeit mit der amerikanischen Version nichts gemeinsam hat und das hat nichts mit Uniformen etc. zu tun. 

    Aber verstehe ich das Richtig, dass 3Gun Parcours das gleiche ist wie IPSC mit mehreren Waffenarten? Klingt echt gut, auch wenn man dazu im Netz so gut wie kein Bild/Videomaterial und sonstige Infos aus D findet.

     

    Das alles hat eigentlich recht aber wenig mit meiner Ausgangsfrage zu tun, ob ich als normalo Sportschütze und Jäger eine Schießübung aus dem Stand auf eine zivile Scheibe oder meinetwegen auch nur ein DIN A4 Blatt schießen darf. Dazu kamen jetzt ja schon einige Sichtweisen (einiges auch OT) wofür ich sehr dankbar bin. Diese reichten von ja "kein Problem" bis "bloß nicht machen sonst Verstoß gegen das Waffengesetz". 

  13. 3Gun bei euch ala Jessica Hook etc hat meines Wissens nach nichts mit dem zu tun wie es in D erlaubt ist und die gleichnamige Disziplin beim BDS heißt.

    So wie ich das verstanden habe schießt man nacheinander mit 3 verschiedenen Waffenarten die vor einem auf den Tisch liegen und die Ergebnisse werden zusammengerechnet. Der Name musste wahrscheinlich aber cool klingen wie das amerikanische Vorbild.

  14. vor 36 Minuten schrieb pulvernase:

    Lies genau! Du kannst entweder nach Nr. 1/2 schießen, ODER nach Nr. 3. Deswegen ist das Schießen nach Nr. 3 im nächsten Satz auch explizit aufgeführt, neben den anderen Möglichkeiten.

     

    Alternativ, wenn du unbedingt an einer Sportordnung festhalten willst: Lies mal die erste Seite der DSU Sportordnung ;)

     

    Ok, falsch ausgedrückt, zum SPORTLICHEN schießen dürfen keine nach §6 AWaffV ausgeschlossenen Schusswaffen verwendet werden. 

    Natürlich darf der Jäger mit seiner Waffe auf dem Schießstand schießen ein ist dann aber kein sportliches Schießen als Sportschütze nach Sportordnung/Disziplin. Bei einem Schießsportverband sind solche Waffen natürlich tabu und deshalb auf Seite 1 der Sportordnung aufgeführt.

     

    Es gibt halt aber nicht nur Sportschützen...

     

  15. Ich glaube wir belassen es hierbei. Alles andere artet dann gerne in Off Topic oder persönlichen und moralischen Wertungen aus. 

     

    Es sind die gängigen § genannt worden, die die Möglichkeiten einschränken. Wir haben schon recht viele Einschränkungen in D. Man kann sich das bisschen was noch bleibt aufgrund moralischer Bedenken auch noch zerreden aus Angst, es könnte irgendwem sauer aufstoßen und weitere Verbote anfeuern. Machen wir uns nichts vor, das wird früher oder später eh passieren, die Frage ist wie man die Zeit dahin noch nutzt.

     

    Ich nehme das was hier im Faden geschrieben wurde und überlege mir zu gegebener Zeit ob und in welchem Umfang ich mögliche Schießübungen "außerhalb einer Sportordnung" mache.

     

  16. vor 4 Minuten schrieb Kreppel:
    vor 17 Minuten schrieb scotty600:

    Es gibt rechtlich keine Einschränkung

     

    Doch, es gibt auch noch den §9 AWaffV. Der schränkt genauso ein wie der §7 AWaffV.

     

    Die angedachten Schießübungen werden durch den §7 AWaffV nicht tangiert. Es wird auch im BDS IPSC Sporthandbuch auf den § Bezug genommen, darin sind die Unterscheidungen zwischen dem deutschen und internationalen IPSC Regelwerk begründet (kein schießen im Laufen, durchsichtige Barrikaden etc.)

     

    Ich habe den §7 lediglich zum ausschließen des "kampfmäßigen Schießens" und des Verteidigungsschießen genutzt, da in diesem § festgelegt ist wann KEIN sportliches schießen vorliegt. Wenn ich mich innerhalb dieser Grenzen bewege und das tue ich mit dem Bill drill, 1 reload 1 etc dann sind das keine Elemente die vom sportlichen schießen ausgeschlossen wird. Also in D legal.

    Jetzt mache ich einfach den Umweg als Jäger und sage, ich brauche keine Sportordnung dafür, ich kann trainieren wie ich will. 

    Lediglich das wechseln der Waffen (Transition) ist nicht eindeutig, da dies dem kampfmäßigen Schießen zugeordnet werden könnte und sollte besser weggelassen werden.

     

    Somit sollte das sauber sein oder übersehe ich in der Argumentation etwas?

  17. vor 1 Minute schrieb scotty600:

    richtig verstanden habe ich Deine Frage nicht und auch nicht worauf du hinauswillst.

    Was soll das mit Jäger oder nicht zu tun haben?

     

    Auf dem örtlich Wurftaubenstand darf ich z.B. nur mit BDF schiessen, weil es der Verein (Standbetreiber) so festgelegt hat.

    Es ist zwar rechtlich erlaubt auch wurftaube mit Pumpe und Halbautomat zu schiessen (da gibt es sogar Verbände mit Sportordnung). Das bringt mir aber nichts, wenn der Standinhaber das nicht gestattet … egal ob alleine oder Jäger oder sonstwas.

     

    Da es per Gesetz nicht Verboten ist, kann Dir nur Standbetreiber ein OK geben! 

     

    Es geht rein um die rechtliche Sichtweise. Das muss rechtlich sauber sein und ich versuche gerade mögliche Fallen zu finden und zwar welche die in Gesetzen niedergeschrieben sind, nicht irgendwelche Standordnungen auf DSB Ständen und irgendeinen Verbandsquatsch.

    Deshalb liegt bei der Überlegung immer das Bedürfnis Jäger zugrunde.

     

    Es gibt kommerzielle Stände in D da gibt's keine Einschränkungen diesbezüglich, der Standbetreiber muss auch kein Verein sein, sondern kann auch eine GmbH sein. 

    Die Sicherheit etc. muss natürlich zu jeder Zeit gegeben sein.

     

  18. @Kreppel

    Interessante Denkweisen. 

     

    Eventuell sollten wir um das ganze nicht zu sehr zu verkomplizieren davon ausgehen, das alle genutzten Waffen (egal ob Pistole oder Gewehr) Jagdwaffen im Sinne des WaffG sind. Da gibt das alles mit Holster ja/nein welcher Verband/Disziplin alles nicht, auch §6 AWaffV greift hier nicht.

    Das Schießen fände auf einem mehrdistanzfähigen, kommerziellen Schießstand statt. 

     

    Welcher § aus welchem Gesetz hindert mich daran, die o.g. Übungen legal zu schießen. Der §9 AWaffV ist etwas unglücklich formuliert, er schreibt "in der jagdlichen Ausbildung, oder". Nach deiner Lesart dürfte der Jäger auf dem Schießstand nach bestehen des JS nicht mehr jagdlich schießen...

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  19. Das mit dem Verhandeln war absichtlich un Anführungszeichen, er soll seine Behörde auf die nicht nötige Blockierung hinweisen. 

     

    Ob man Erbwaffen schießen darf habe ich keine Ahnung. Als Wiederlader sollte der Munitionserwerb zumindest kein Problem sein.

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  20. Normalerweise muss für einen EWB Inhaber die Erbwaffen nicht blockiert werden. Also Waffe auf die Erben WBK eintragen lassen und über die nötige Blockierung nochmal "verhandeln". Wenn du regelmäßig damit schießen willst dann auf deine normale Grüne WBK dann aber Bedürfnis und Kontigente etc wie du schon gesagt hast.

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