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Harry Callahan

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  1. Natürlich liegt hier kein Rechtsbruch vor. Die vom Gesetzgeber geforderte und von Dir durchgesetzte nicht zugriffsbereits Verbringung der Waffe macht diese aber für eine Selbstverteidigung ausserhalb des Hauses völlig ungeeignet ! Wenn Du nun den Vorschlag machst, man solle sich zur SV über eine WBK eine Waffe besorgen, so impliziert dies IMHO auch den "Vorschlag" zum (illegalen...) Führen. Sonst macht dieser Weg überhaupt keinen Sinn !!! Siehe oben. Wenn der Sportschütze beim illegalen Führen erwischt wird, ist die Plempe weg - oder ? Siehe oben. Der Besitz nutzt aber nun einmal zur SV nichts. Ja ne - ist klar. Wenn der Herr Stadtrat kommt, der mit dem obersten Leiter der Waffenbehörde jeden Samstag Golf spielt wird sein Antrag natürlich genauso geprüft und abgelehnt wie bei Lieschen Müller....
  2. @Bullpup: Von Führen hat sie ja nie gesprochen !
  3. @Wahrsager: @Sachbearbeiter: Aber wir wollen ja keine amerikanischen Verhältnisse !!!
  4. Genau. Wenn er sich noch nichts hat zu schulden kommen lassen und sachkundig ist sollte jeder auch ohne Nachweis einer konkreten Bedrohung einen Waffenschein bekommen.
  5. Ich bin auch der Meinung, dass jemand mit Kontakten zur Unterwelt keine Waffen haben sollte, vor allem keine Mafia-Angehörigen. So funktioniert es aber nun einmal nicht. Kann ja sein, dass in BW die Welt noch in Ordnung ist, aber z.B. in Frankfurt ist es kein Problem, an eine illegale Waffe zu kommen, wenn man das will.
  6. Ja, ist doch interessant. A braucht Schutz und will einen Waffenschein. A wird der Waffenschein versagt. A hat aber Kohle und kann sich B kaufen, der nun auf ihn aufpasst. B hat nun ein Bedürfnis und bekommt einen Waffenschein.
  7. Fluchtversuch finde ich aber legitim, bevor man jemanden erschießt - Du nicht ??? Außerdem ist mir ein Gesetz, dass Notwehr zwar in enge Grenzen stellt, mir aber prinzipiell wenigstens die Möglichkeit gibt, mich zu verteidigen doch lieber als ein Gesetz, dass mir erlaubt jemanden umzunieten, auch wenn ich eine andere Wahl gehabt hätte, mir allerdings die Waffe hierfür verbietet.
  8. So steht das schön im Gesetz. Ich will aber mal den Richter sehen, der Dich aufgrund von Notwehr gehen lässt wenn Du jemanden erschossen hast, dich der Situation aber durch Wegrennen hättest entziehen können. Selbst in den liberalen USA würde man damit nicht durchkommen.
  9. Habe letzte Woche mal einige Wachleute beim Schießtraining beobachten dürfen. Danach hatte ich nur einen Rat: Wenn jemand eure Ladung haben will und sei es nur mit einem Messer, dann tretet einen Schritt zurück, haltet ihm die Tür auf und rennt dann schnell weg. Wer ohne Zeitdruck oder sonstigen Stress auf 3m an der Mannscheibe vorbeischießt, dem gehört das Eisen weggenommen.
  10. @Sachbearbeiter: Na super. Dann muss der Angreifer nur noch warten bis ich die Waffe aus dem verschlossenen Behältnis aus dem Kofferraum geholt und mit der getrennt verbrachten Munition gelagert habe. Habe ich nicht an jedem Behältnis 25 unabhängige Schlösser bist Du es doch dann, die mir die Zuverlässigkeit abspricht wegen zugriffsbereitem Transport. Sonst sind Deine Postings meist sehr sinnvoll und voller fundiertem Wissen, aber dieses zeigt doch, wie die Behörden denken.
  11. AAARRRRGGGGHHHHHHH !!!! Solange solche Meinungen aus unseren Reihen kommen, muss man sich ja über die staatliche Gängelung nicht wundern Lies mal die einschlägige Literatur zu dem Thema und dann reden wir weiter...
  12. Vor einigen Monaten sagte Waigel noch, es sei nichts teurer geworden. Er ergänzte aber, dass nicht einmal seine Frau (die wohl immer einkaufen geht...) ihm glaubt. Ansonsten: Wer hätte denn zu DM-Zeiten 16 Mark für eine Pizza beim Liefer-Italiener ausgegeben ??? Nein: Einzelhandel und Gastronomie sind zum Teil selbst schuld an ihrer Misere.
  13. Hmmm....meine Versicherung sagte mir auf Anfrage, sie würde die Kosten übernehmen, wenn ich eine "entsprechende" Bescheinigung meines Augenarztes hätte. Sie wollten allerdings nicht sagen was eine "entsprechende" Bescheinigung beinhaltet. Ich würde mir die Augen lasern lassen, wenn meine Kurzsichtigkeit konstant wäre. Mal nächstes Jahr abwarten.
  14. Wird auch von der privaten nicht gezahlt...
  15. Weils auch für Augenärzte nicht kostenlos ist. Meist werden die Kosten auch nicht von der Kasse übernommen. Übrigens gibt es - gerade für hochgradige Fehlsichtigkeit - auch die Möglichkeit der chirurgischen Implantation einer Linse. Dies kommt für die Patienten in Frage, für die Lasern nicht mehr ausreicht. Einfach mal beim Augenarzt nachfragen. Gruß Harry
  16. Wenn Ihr mehrheitlich recht habt, gibt es also keine Routineuntersuchungen. Warum war es dann aber dem Staat so wichtig, dieses Nachschaurecht ins Waffen(un)recht zu implementieren? Bei begründetem Verdacht und "Gefahr im Verzug" war doch schon immer eine Durchsuchung möglich. Warum war es denn so wichtig, die Kontrollinstanz (Richter) zu umgehen, wenn anscheinend doch keine Veränderung zu vorher stattgefunden hat ??? IMHO ist doch der begründete Verdacht eine Gummiformulierung. Wenn die gnadenlosen vom SEK erst einmal Deine Wohnung auf den Kopf gestellt haben, kann man ja gerne argumentieren, wo denn der "begründete Vedacht" war. Die Tatsachen wurden aber erst einmal geschaffen.
  17. Hmmm.... also irgendwie kann ich mich bei meinem Rettungssanitäterkurs noch an einen Feuerlöschtest mit einer brennenden Dieselwanne erinnern, die wir mit einem popligen 2kg Löscher doch sehr oft erfolgreich löschen konnten. Außerdem kann man doch auch so argumentieren : Wenn mir bei 2 1kg Löschern einer ausfällt (wg. technischem Defekt) habe ich immer noch die halbe Menge als "Backup" dabei. Ist doch also viel sicherer !
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