

walthi
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BKA Ausnahme für Magazine - Kosten für Bedürfnisprüfung?
walthi antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Ich habe mal die alten Anträge rausgesucht. Damals war die erstmalige Erteilung der BKA-Ausnahmegenehmigung für "große" Magazine tatsächlich kostenfrei. Ich habe diesen Antrag gestellt, Stand 14.4.2020: https://www.dsb.de/fileadmin/_horusdam/5194-AntragAltbesitzMagazine.pdf Kurz darauf hat das BKA den Antrag geändert (interner Lernprozess?), die zweite Version von September 2020 sieht dann so aus: https://warendorf.polizei.nrw/sites/default/files/2020-09/BKA Antrag Altbesitz Magazine.pdf In dieser Version wurde eine entscheidene Ergänzung vorgenommen, nämlich genau die Information, die mir gefehlt hatte: Erstmalig kostenfrei ABER künftig kostenpflichtige regelmäßige Überprüfung. Mit meinem Antrag (vom 14.4.2020) habe ich diese Ergänzung nicht zur Kenntnis nehmen können und bin auch sonst nicht darauf hingewiesen worden. Jetzt bin ich schlauer und die 65 EUR werde ich halt bezahlen. Binnen der nächsten Jahre überlege ich, ob ich erneut zahlen will oder die Mags kaputt gegangen sind. Grüße, Walthi -
BKA Ausnahme für Magazine - Kosten für Bedürfnisprüfung?
walthi antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Hat denn jemand für die erstmalige Ausstellung der §40 Erlaubnis etwas bezahlt? Hat dafür eine (kostenfreie) Prüfung stattgefunden? Bei jeder meiner Waffen- oder Sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse wurde stets erst geprüft, dann Gebühren erhoben und dann gab’s die Erlaubnis. Die §40 Ausnahmegenehmigung zur Besitzstandswahrung (!) bekam ich aber „for free“ und meine, dass das so der Standard war. Von eine kostenpflichtigen Folgeprüfung binnen 5 Jahren war daher meiner Meinung nach nicht unbedingt auszugehen. -
BKA Ausnahme für Magazine - Kosten für Bedürfnisprüfung?
walthi antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Warum die Polemik? Stark wäre gewesen, das selbst erworbene Eigentum zu zerschreddern und zu entsorgen. Und mutig wäre gewesen, das Verbot zu ignorieren und die Magazine einfach so zu behalten. Die Vernünftigen haben ihren Altbesitz (vor 2017) gemeldet bzw. für den jüngeren Besitz eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Meine Genehmigung wurde -wie wahrscheinlich alle dieser Genehmigungen- unbefristet zur Besitzstandswahrung erteilt, weitere Begründungen bzw. Bedürfnisse habe ich nicht angeben müssen. Von laufenden Kosten durch kostenpflichtige BKA-Bedürfnisprüfungen war weder während der Antragsstellung noch in der Genehmigung selbst die Rede. Und bei Erteilung der Genehmigung wurde ja auch keine kostenpflichtige Überprüfung vorgenommen! Ob diese Kosten nach einigen Jahren damals absehbar waren oder ob WO sich da festgelegt hatte, kann ich nichtmal sagen ... wie du schreibst gab es ja beim BKA sicherlich Lernprozesse während dieser Zeit, womöglich wussten die es selbst nicht. Nun ist mir klar geworden, dass man für die Besitzstandswahrung eines verbotenen 20€-Magazins alle paar Jahre ein Vielfaches für sinnlose Überprüfungen bezahlen muss. Wer davon auch überrascht ist aber noch nicht an der Reihe war, könnte sein(e) Magazin(e) jetzt noch abgeben, die Ausnahmegenehmigung zurückschicken und sich die Kosten so evtl. sparen. -
BKA Ausnahme für Magazine - Kosten für Bedürfnisprüfung?
walthi antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Besondere Gebührenverordnung, Regelüberprüfung nach §4 Abs. 3 WaffG und Bedürfnis nach §4 Abs. 4, beides gemäß §40 Abs. 4. Es sind knapp 65€. Dass die Behörden zur Regelüberprüfung alle einzeln tätig werden, mag ja der normale Wahnsinn sein. Ich hab auch noch nen §27er, da prüft dann eine dritte Behörde noch ein drittes Mal und in manchen Bundesländern wird für einen „Kampfhund“ auch noch eine vierte Behörde tätig usw. Aber warum eine Bedürfnisprüfung für Magazine? Wenn ich den Halbautomaten verkaufe oder den Schießsport gänzlich aufgebe, dürfte ich die Magazine doch trotzdem behalten?! Mein Bedürfnis war einfach nur, dass ich nicht entschädigungsfrei enteignet werden wollte, weil Gegenstände nach ihren legalen Kauf plötzlich für illegal erklärt wurden. So dachte ich das zumindest … -
Hallo, ich hatte zwischen 2017 und 2020 zwei sogenannte „große“ Magazine für meinen Halbautomaten gekauft und deren Besitz nach der Waffengesetzänderung per BKA-Ausnahmegenehmigung legalisiert. Dies sollte kostenfrei möglich sein, was damals nach ein paar Unstimmigkeiten zur sportlichen Nutzung (z.B. im Ausland) auch geklappt hat. 4 Jahre später bekomme ich nun einen Kostenbescheid über eine Regelüberprüfung sowie eine Prüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses ausschließlich für diese beiden „großen“ Magazine. Die ~65€ übersteigen dabei den Wert der Magazine womit die kalte Enteignung doch wieder billiger gekommen wäre. Ergeht es echten Altbesitzern (Erwerb vor 2017) genau so? Warum ist überhaupt ein Bedürfnis zum Besitz dieser Magazine per Ausnahmegenehmigung nötig, diese erfolgt doch unabhängig vom Hobby/Sport und war für jeden möglich, der solche Magazine besaß, oder? Grüße, Walthi
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Zu viel CSI geschaut - Frage zu erkennungsdienstlicher Untersuchung von Projektilen
walthi antwortete auf victor.wette's Thema in Allgemein
Metallurgisch, also über die sehr spezifische Zusammensetzung des Bleis, kann man das Schrot vielleicht nicht einer Waffe aber oft einem bestimmten Hersteller, einer Produktionscharge oder noch vorhandener Munition beim Verdächtigen zuordnen. -
Zu viel CSI geschaut - Frage zu erkennungsdienstlicher Untersuchung von Projektilen
walthi antwortete auf victor.wette's Thema in Allgemein
Einem CSI (bei uns hier KTI) würde wohl nichts verborgen blieben. Und neben der Bilddarstellung gibt es noch so viele weitere analytische Methoden ... -
Zu viel CSI geschaut - Frage zu erkennungsdienstlicher Untersuchung von Projektilen
walthi antwortete auf victor.wette's Thema in Allgemein
Ich teile mal ein paar "echte" Bilder, sie zeigen nur ansatzweise, was möglich ist. Und sind natürlich nie in einem echten Fall verwendet worden: -
Nope, den nehmen sie nicht mehr ;-)
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Bei dem Burschen würde ich eigentlich auch bezweifeln wollen, dass es ums Finanzielle geht. Das scheint nicht die Motivation zu sein, eher noch das „haben wollen“ … 24h am Tag im Auftrag sein und Waffen herumschleppen. Gibt ja nicht wenige, die das wollen… Dass es mit dem Wachschutz nicht so einfach wird, dürfte er dann auch bald erfahren. Vielleicht hat er auch nen Schwiegersohn aufm Amt oder irgendwo in der Politik. Sollte ich ihn mal wiedertreffen, frag ich nach was draus geworden ist.
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Das soll ne reine Fachdiskussion sein ... mit Zynismus nur da, wo es angebracht ist. So war es bei "The Watch" auch. Gut, die Nachbarschaftswache waren mehrere Männer, die Aliens dafür superstark. Aber die Männer waren am Ende erfolgreich .... (ich muss zwischendrin eingeschlafen sein) ...
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Also keine Nachbarschaftswache im Sinne der "besorgten Bürger". Außer da wohnt nen Jude oder nen Politiker oder nen Islamkritiker ... aber auch dann wohl kaum mit unkonventioneller Bewaffung... ne AR15 ist wahrscheinlich auch echt nicht so einfach verdeckt zu tragen.
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Moin, ich hab keine Ahnung, welcher "Auftrag" das tatsächliche Führen einer Waffe zwingend erforderlich machen würde. Der Schutz eines jüdischen Museeums ... die Millionen-Villa eines Industriellen ... eine gated Community ... das Häuschen von der Lady von nebenan, die dafür 30 EUR/Monat springen lässt? Wer sich für letzteres in die Feuerlinie begeben würde ... ebenfalls keine Ahnung. Im konkreten Beispiel kann es schon sein, dass auch gewisse berufliche Erfahrungen vorliegt. Ich muss gestehen, nicht weiter nachgefragt zu haben. Aber muss man für die Behörden nen Ex-SEKler oder BWler sein oder tut es der "Couch Commander" mit Sachkunde nicht auch? Ich meine, Beamte prüfen halt Formulare. Dieser Beitrag ist nur so ernst gemeint, wie ich es verstanden habe. Für mich persönlich gibts kaum einen mieseren Job, den man machen könnte. Und ich hab als Zivi damals alte Leute durch die Gegend kutschiert, total sicher. Grüße
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Hallo wertes Forum, heute Abend lief ein Film im TV ("The Watch"), ziemlicher Klamauk über eine bewaffnete Nachbarschaftswache in den USA, die Aliens bekämpft. Das hat mich an ein Gespräch erinnert, das nun schon einige Zeit zurück liegt: Ich traf auf jemandem, der schon seit knapp 40 Jahren legaler Waffenbesitzer ist. Er ist nach eigener Aussage Sportschütze, Jäger, Sammler, Wiederlader sowie Pyrotechniker und besitzt wohl fast jede waffen- bzw. sprengstoffrechtliche Erlaubnis, die man als Privatperson so haben kann. Das ist irgendwie sein Ding, warum auch nicht? Nun möchte er auf seine alten Tage noch ein Bewachungsgewerbe gründen und darüber auch einen Waffenschein beantragen, die Qualifikation ist angeblich schon im Gange. Seine Ansichten kamen mir jedoch ziemlich unrealistisch vor, unter anderem will er halbauto. Langwaffen verdeckt führen und sein Unternehmen soll nicht etwa Objekt- oder Personenschutz im Auftrag größerer Institutionen betreiben, sondern klingt eher nach einer "1-Mann Nachbarschaftswache". Ich hab mir das alles angehört und stets höflich genickt, es war auch wirklich ein netter Kerl. Aber wie realistisch ist denn wohl so ein Vorhaben? Bewachungsunternehmer zu werden ist scheinbar nicht schwer, die Sachkunde ist schnell gemacht und dazu brauchts wahrscheinlich noch ne Versicherung oder so. Aber sich von irgendwelchen Privatpersonen in einer schicken Wohngegend zum privaten Wachschutz engagieren lassen, um dann 8-10 Std. täglich mit Waffenschein in "Tactical-Montur" durch die Gegend zu fahren, telefonisch erreichbar zu sein und im Alter was dazuzuverdienen? Ohne weitere Angestellte? Mit Langwaffen auf Waffenschein? Ich könnte mir vorstellen, dass so ein "Service" mancherorts schon eine gewisse Nachfrage erzielen könnte ... aber nach meiner (immerhin mehrjährigen) Erfahrung als Sportschütze würde doch keine Behörde so etwas mitmachen?! Denn es wäre doch faktisch eine (scharf) bewaffnete Nachbarschaftswache! Wer kann oder will, möge gerne mal ne Meinung äußern. Aber bitte realistisch bleiben und nur Zynismus, wo es angebracht ist
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Kleine Anekdote an dieser Stelle: Am Wochenende war ich auf dem Schießstand und beim Aufräumen sehe ich, dass im Hülsen-Eimer mehrere Duzend abgeschossene SRS-Kartuschen liegen. Also Platzpatronen in 9mm PAK. Da denk ich mir ... warum mietet jemand dafür eine Bahn auf nem Schießstand, obwohl es jeder (halbwegs gedämmte) Keller auch tun würde? Test eines verrückten Umbaus auf Kartuschen-Vollautomat? Wohl kaum und auch net legal. Einen Anfänger erstmals an das Schussgeräusch gewöhnen ... hmmm, schon eher. Aber so viele Schuss? Habs dann bis jetzt wieder vergessen und mir nun gedacht .... aber warum auf der Fallscheiben-Bahn? Die kostet 50% mehr als die Papier-Bahnen. Muss doch total blöd sein auf die Fallscheiben zu zielen, zu schießen ... und nix passiert. Dann hab ich mich erinnert, wie ich das erste mal mit ner dienstlichen 4" Plastik-Pistole auf 25m Fallscheiben geschossen habe. Und ich dachte mir ... naja gut ... eigentlich ist dabei sein ja alles! In dem Sinne ... bringt eure Export-Luftgewehre und eure SRS-Püster auf die Stände und übt damit. Schleudern kommen auch gut aber vorsicht: Keine Armstützen, sonst Polizeieinsatz! Und bitte nicht am Wochenende, wenn ich da schießen will! Mit satirischen Grüßen, Walthi
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Munition kaufen vor Eintragung der zugehörigen Waffe (Leihschein)
walthi antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
„…mehrere Strafverfahren gegen Waffenbesitzende eingeleitet…“ Sauber gegendert, ergo … Berlin! -
Munition kaufen vor Eintragung der zugehörigen Waffe (Leihschein)
walthi antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Ich hab meinen Händler nach der gesetzlichen Grundlage für den Munitionserwerb gefragt, denn auch bei meinem Voreintrag ist die Berechtigung zum Munitionserwerb bereits gestempelt. Er hat mir folgendes Infoschreiben seiner Behörde geschickt, das ging wohl anfang des Jahres an die Händler raus: Sehr geehrte Damen und Herren, in letzter Zeit mussten mehrere Strafverfahren gegen Waffenbesitzende eingeleitet werden, weil diese Munition erworben hatten, für die zwar eine Munitionserwerbsberechtigung bestand, jedoch keine Waffe dazu eingetragen war. Um dies zu vermeiden, bitte ich Sie, beim Munitionsverkauf folgenden Hinweis zu beachten: Die in der grünen Waffenbesitzkarte eingetragene Munitionserwerbsberechtigung gilt nur für die in der selben Zeile eingetragene Waffe. Ebenso gilt die Munitionserwerbsberechtigung auf der gelben Waffenbesitzkarte für Sportschützen nur für die darin eingetragenen Waffen. D. h. Munition darf erst erworben werden, wenn der Erwerb der dazugehörigen Waffe angezeigt und von der zuständigen Waffenbehörde in die Waffenbesitzkarte eingetragen wurde. In § 10 Abs. 3 des Waffengesetzes (WaffG) ist unmissverständlich geregelt: „Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt“. Das bedeutet, dass die Munitionserwerbsberechtigung noch schwebend unwirksam ist, solange die Waffe noch nicht durch die zuständige Waffenbehörde in die WBK eingetragen wurde, auch wenn die Munitionserwerbsberechtigung durch das Dienstsiegel in die WBK eingetragen wurde. Vor einer der letzten Waffenrechtsänderungen, mit der die Händler nicht mehr in die Waffenbesitzkarte eintragen dürfen, sondern nur noch die Waffenbehörde, war die Waffe bereits beim Kauf durch den Händler eingetragen. Das geschieht jetzt aber erst bei Erwerbsanzeige bei der Behörde. Bitte sehen Sie trotzdem unbedingt davon ab, selbst Eintragungen in Waffenbesitzkarten vorzunehmen, da dies gesetzlich nicht mehr vorgesehen ist. Mit freundlichen Grüßen Für meinen konkreten Fall werd ich die Waffe mitsamt Munition wohl auf Leihschein mitnehmen. Dann probiere ich die Waffe aus und bunkere anschließend die Munition bei einem Kumpel mit passender Berechtigung, der wohnt deutlich näher dran. Ist alles in Ordnung, gebe ich dem Händler Bescheid und er beendet die Leihe und meldet (praktisch zeitgleich) die normale Überlassung an mich. Ich lasse die Waffe fertig eintragen und hole mir dann meine Munition beim Kumpel ab. So düfte es sauber sein. -
Munition kaufen vor Eintragung der zugehörigen Waffe (Leihschein)
walthi antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
@tissi Stimmt, ich könnte vorab überweisen und mir die Rechnung und alle Daten zur Waffe zukommen lassen. Nach der Eintragung müsste ich dann auch nur noch einmal hinfahren. Bei dem Händler war ich schonmal, das wär nicht das Problem. Ich hätte aber nicht die Möglichkeit, die Waffe in den 2 Wochen Eintragungsfrist wenigstens mal zur Probe zu schießen. Sollte wirklich etwas damit nicht in Ordnung sein, wäre eine Rückabwicklung so deutlich komplizierter. @Fyodor In meinem konktreten Fall ist der Voreintrag schon da, es ginge also nur noch um die "Fertigeintragung". Allerdings weiß ja meine Behörde, dass ich die Waffe zur Leihe habe, weil der Händler dies ja melden muss. Ich kann also wohl nicht direkt vom "erlaubnisfreien Erwerb" (=Leihe, §12) in einen erlaubnispflichtigen Erwerb nach §14 WaffG wechseln. Der Händler müsste unmittelbar vor der "Fertigeintragung" die Leihe als beendet erklären und seinerseits ein reguläres, erlaubnispflichtiges Überlassen melden. Und in dem kurzen Zeitraum zwischen Beendigung der Leihe und Fertigeintragung (auch wenn es nur Stunden sind) hätte ich keine Besitzerlaubnis für die Munition, oder? Naja, warscheinlich betreibe ich Korinthenkackerei und sinniere über Probleme, die es in der Realität kaum geben wird. Trotzdem interessiert es mich ... ist es bezogen auf die Munition eine Grauzone mit gewissem Restrisiko oder denke ich einfach zu kompliziert? -
Munition kaufen vor Eintragung der zugehörigen Waffe (Leihschein)
walthi erstellte Thema in Waffenrecht
Moin, ich möchte eine Waffe kaufen, muss zu dem Händler aber ein ganzes Stückchen fahren. Ich habe den Voreintrag und bin nicht in der Erwerbsstreckung, könnte also ganz regulär kaufen und die Waffe binnen 14 Tagen eintragen lassen. Nun bietet der Händler auch recht günstig Munition an, aber weil ich keine andere Waffe mit dem Kaliber eingetragen habe, kann/will er mir diese erst verkaufen, nachdem die neue Waffe eingetragen ist. Ich müsste die Strecke zu ihm also 2x fahren. Alternativ hat der Händler angeboten, mir die vollständig bezahlte Waffe auf Leihschein mitzugeben ... so als wollte ich die Waffe erstmal ausfürlich testen. Mit dem Leihschein könnte ich die Munition direkt dazu erwerben, damit auch schießen gehen und die Waffe trotzdem eintragen lassen. So müsste ich kein zweites mal hinfahren. Die Regelung mit dem (gestempelten) Munitionserwerb erst nach behördlicher Eintragung mag sinnfrei sein, mittels Leihschein würde man die Regel aber klar umgehen. Meine Frage ist nun, ob ich mich damit in Probleme bringen kann, weil Eigentumsübertrag und Leihe sich gegenseitig ausschließen könnten? Oder ist ein solches Vorgehen mit Leihschein gar üblich, seitdem Händler nicht mehr selbst eintragen dürfen? Danke und mfG, Walthi -
Neu im Angebot - Gebühren für die Regelüberprüfung
walthi antwortete auf Last_Bullet's Thema in Waffenrecht
Anbei mal der Infozettel von der Behörde in Berlin, wo die Gebühr auch für den kleinen Waffenschein anfällt. Teilweise liest es sich ein bisschen nach "Geben Sie doch bitte Ihre Erlaubnis ab, das ist doch doof und wird Sie in Zukunft immer wieder viel Geld kosten" :-) -
Neu im Angebot - Gebühren für die Regelüberprüfung
walthi antwortete auf Last_Bullet's Thema in Waffenrecht
Meine Regelüberprüfung war auch jetzt im September. In Berlin ist man mit 61 EUR dabei. -
Waffe aus Erbschaft erwerben - Frage zum Besitzverhältnis
walthi antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Hi Mausebaer und vielen Dank für die schnelle Antwort zu später Stund. Was das waffenrechtliche angeht, ging ich bisher davon aus, dass ein Erbe binnen einer gewissen Frist (4-6 Wochen?) die Waffe selbst an einen Berechtigten abgeben darf. Natürlich muss der Erbe der Behörde umgehend Bescheid geben, dort wird dann auch die Frist gesetzt: Entweder verkaufen oder bei der Polizei abgeben (verschrotten/unbrauchbar machen/?) oder Erben-WBK beantragen. Aber für den Verkauf binnen dieser Frist muss ja auch der Besitz der Waffe wenigstens kurzzeitig möglich sein. Oder liege ich völlig daneben? Nach Ablauf der Frist müsste es sicher einen "Dritten im Reigen" geben, den Schützen- bzw. Jagdkollegen, der die Waffe temporär übernimmt oder nen Händler, der die Waffe einlagert. Aber was wäre innerhalb der Frist, ist da kein Verkauf möglich? Kommt die Polizei umgehend zum Einsammeln der Waffe, sofern bereits absehbar ist, dass der Erbe keine WBK bekommen kann? P.S. Ein Auto aus einer Erbschaft würde ich wahrscheinlich auch nicht kaufen, ohne mich vorher schlau zu machen. Wobei man mit Brief (+Kaufvertrag) und Schein ja wenigstens bei der Behörde keine Probleme haben wird ... eher mit den Geschwistern. MfG -
Hallo, ich habe (zum meinem Glück!) noch nie etwas geerbt und weiß daher nicht aus erster Hand, wie man als Erbe bei Verkauf des Nachlasses sicher die Besitzverhältnisse nachweist, gerade wenn man z.B. noch Geschwister (Pflichterben) hat oder von anderen Erben weiß. Hintergrund ist, dass ich eine Waffe von einem Erben kaufen möchte. Muss man der Waffenbehörde irgendwie nachweisen, dass der Verkäufer (also der Erbe) auch wirklich der legitime Besitzer der Waffe ist, per Erbschein oder so? Die Behörde kennt ja erstmal nur den verstorbenen Erlaubnisinhaber, gerade wenn der Erbe keine Erben-WBK haben will oder kann/darf. Und kann man sich sonst irgendwie rechtlich absichern, falls doch mal Eines von 4 Geschwistern den Nachlass abwickelt und die anderen 3 dann die Herausgabe fordern, weil die Abwicklung so nicht abgesprochen war? Es geht nicht um ein super teures oder exklusives Sammlerstück oder ähnliches, ich würde mir nur gerne unnötigen Papierkram ersparen. Wie würde man vorgehen, um möglichst zivilrechtlich (was das Besitzverhältnis angeht) als auch waffenrechtlich keine Probleme bekommen zu können? Danke und mfG
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Filmwaffen / Salutwaffen - technisch und rechtlich?
walthi antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Hey und danke schonmal, ich hab keinen Bedarf an Filmwaffen und frage aus reinem Interesse. Ich bin weder ein Sammler, noch könnte ich ein Bedürfnis glaubhaft machen. Letztes Jahr hab ich die Versteigerung der beiden duotone HK USP Match aus dem ersten Tomb Raider Film verfolgt. Da war eben schön zu erkennen, dass es ursprünglich echte Waffen waren, die auch in DE beschossen worden sind. Für den Film wurden Sie dann auf Platzpatronen umgebaut. Haben $35.000 gebracht, irgendwie fastzinierend. Wie es aussieht, gibt es bei Kögel auch das volle Programm mit funktionsfähigen Vollautomaten und Manöverpatronen im originalen Kaliber, die werden sie wahrscheinlich selbst laden denn mit CIP kaufen halt ich auch für unwahrscheinlich. Bestimmt nicht billig, damit zu drehen, aber trotzdem ziemlich cool. Der "Tatort" steht übrigens auch auf deren Kundenliste. Weiterhin gebe ich euch aber Recht, dass wohl ein Großteil der deutschen Produktionen mit CGI arbeiten wird. Was irgendwie schade ist, aber es fällt oft scheinbar wirklich kein einziger "Schuss". Die Schauspieler schleppen Deko-Waffen oder Airsoft Replikas herum, insb. bei Kriegswaffen. Ich hab mal nach großen Action-Produktionen aus Babelsberg geschaut, da wurde unter anderem John Wick 4 und The Matrix Resurrections gedreht. Bei Matrix gibts eine Szene, da schießt der Darsteller im Studio mehrere Feuerstöße mit einer MP5k, das sieht auch alles gut aus, wie man es eben aus Hochglanzproduktionen kennt. Ab 1:45 kann man die Szene hier anschauen: Nun gibt es ja auch noch die Internet Movie Firearms Database, wo alle Filmwaffen gelistet werden. Dort kann man einen Screenshot aus eben dieser Szene anschauen. Wahrscheinlich fällt dem einen oder anderen bei genauerer Betrachtung etwas auf :-) Die echten "Prop-Guns" aus den US-Produktionen sehen aber immernoch am authentischsten aus, hoffentlich bleiben uns die noch einige Zeit erhalten. -
Hallo, ich sehe auch in deutschen Produktionen immer wieder "echte" Waffen, teils sogar mit vollautomatischer Funktion. Entsprechende Filmausstatter haben BKA-Ausnahmegenehmigungen und verleihen die Waffen natürlich nur mit fachkundigem Personal, welches dann als "Aufsicht" fungiert. Dort könnte ich sicher auch mal anfragen, man ist aber wahrscheinlich nicht allzu gesprächig bei dem Thema. Daher versuche ich es mal hier, vielleicht kennt sich ja jemand aus was die Technik dieser Waffen und das deutsche Recht angeht. Ich habe in Erinnerung, dass echte Waffen bei der BW nur mit Platzpatronen/Manövermunition funktioniert haben, wenn man ein Gerät in den Lauf/MFD eingeschraubt hat. Dies diente entweder der Verstärkung des Rückstoßes oder bei Gasdruckladern der Erhöhung das Staudrucks im Lauf, den sonst ein Geschoss verursachen würde. Filmwaffen haben solche Geräte natürlich nicht verbaut, wird dort der Lauf einfach wie bei einer Salutwaffe umgebaut? Ändert sich dadurch nicht die Erscheinung des Mündungsfeuers o.ä.(hab nie eine Salutwaffe geschossen)? Wie erwacht eine solche Filmwaffe "zum Leben", wenn gewisse Kriegswaffeneigenschaften erhalten bleiben soll, also insb. bei Vollauto? Angenommen, man hat eine Ausnahmegenehmigung ... kauft man sie dann fertig umgebaut im Ausland und legt sie dem BKA bzw. dem Beschussamt zur Prüfung vor? Oder können Büchsenmacher mit entsprechender Genehmigung solche echten Kriegswaffen auch in DE erwerben und dann für den Film auf "Salut" umbauen (sogar schwere MGs)? Wie läuft es beim Film mit der Munition, übliche Salutumbauten gehen ja oft auf gängige Platz-Kaliber, 8mmKnall oder 9mmPAK. Damit würde wohl in vielen Fällen die automatische Schussfunktion verloren gehen und es würde auch merkwürdig aussehen, wenn eine Büchse so kleine Hülsen auswirft. Kann man für eine Filmproduktion Platzpatronen im echten Kaliber erwerben, mit denen man dann auch automatisch schießen kann? Wie ist eine solche Patrone verschlossen um auszuschließen, dass doch irgendwas aus dem Lauf fliegt (Brandon Lee, "The Crow")? Gibt es solche Munition fertig zu kaufen oder sind es Sonderanfertigungen durch einen Büchsenmacher und werden solche Platzpatronen im echten Kaliber rechtlich wie schafte Munition betrachtet (cal. 12 "Silversterpatronen")? PTB ist ja kein Thema, weder bei Salut noch bei (ehemals scharfer) Filmwaffe. Die "BKA Raute" gibts auch nicht mehr, oder? Somit dürfte auch die entsprechende Munition ohne Geschoss voll erlaubnispflichtig sein, richtig? Wie würde eine vollautomatische Filmwaffe (mit umgebautem Lauf) überhaupt gekennzeichnet werden? Und wären die Anforderungen an die Aufbewahrung ebenso streng wie bei einer scharfen Waffe .. oder sogar strenger, immerhin behalten ja wesentliche Teile die Kriegswaffeneigenschaft. Oder sogar alle Teile, weil nen "deutscher" Deko-Lauf macht ja keinen Mucks mehr. Bitte bei Antworten bedenken, dass es nicht um Film-Produktionen aus den USA oder von sonstwo geht. Dort ist oft viel mehr möglich, sogar scharfe Waffen am Fimset und der Einsatz scharfer Munition in gewissem Rahmen. Hier soll es nur um den rechtlich deutschen Rahmen gehen, auch wenn ohne Ausnahme vom BKA kaum etwas gehen dürfte. Freue mich auf Input... MfG, Walthi