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Fussel_Dussel

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Alle Inhalte von Fussel_Dussel

  1. Was wurde gelehrt? Herzstich oder Kiemenschnitt?
  2. Den Fehler hab ich aber auch gemacht. Niere wäre nicht so das große Problem - viel mehr die Galle. Im Netz liest man vermehrt von Kehlschnitt und Kiemenschnitt. Damals bei mir war Herzstich angesagt. Das ist nicht zu empfehlen, schon gar nicht im Sommer. Aber nicht in jedem BL sind Setzkescher erlaubt, bzw. in Hessen nur in einer Art wo ich null Bock hab sowas mitzunehmen. Daher gehts nach dem Fang heim. Eine Kühltasche will ich beim Spinnfischen nicht schleppen.
  3. Auch die DSU erkennt ein Bedürfnis an, wenn man vor Corona 12/18 erfüllen konnte bzw. erkennt die Corona Pause als Unterbrechung an.
  4. Hab mir nun ein Mora Messer bestellt; das sollte alle Diskussionen im Keim ersticken. Eigentlich kurios. Ne etwas längere feststehende Klinge ist problemloser als ein 5€ Zahnstocher.
  5. Ich kenne es in Hessen nur mit Betäubung über einen Schlag auf die Schädeldecke und dann Herzstich. Hab meinen Schein aber 2012 gemacht - werde mich nochmal Updaten.
  6. Oder um den Aal am abhauen zu hindern
  7. Guude! Vorab sorry, falls jemand denkt die Frage ist doof oder so - ich hab nur eine Zuverlässigkeit und die möchte ich nur ungern abgeben. Zumal ich mich im Bereich Messer nicht wirklich auskenne, da es bisher für mich unrelevant war. Ich habe mir meinen Angelschein nach langer Zeit verlängern lassen um wieder mal Fischen zu gehen. Hierzu schreibt mir der GG auch vor, was ich mitzunehmen habe um einen Fisch waidgerecht zu erlegen, dazu gehört logischerweise auch ein Messer. Da ich das mobile Spinnfischen bevorzuge, ist die Tasche dementsprechend klein. Ein feststehendes Messer möchte ich nicht einsetzen; der Fisch wird zu Hause mit guten Küchenmessern verarbeitet. Daher hab ich mir für 6€ ein einfaches Klappmesser/Taschenmesser (so die Artikelbeschreibung) bestellt. In der Klinge ist ein Langloch. Irgendwie war mir schon klar, dass das Messerchen mit 8,5cm Klinge sich einfach mit einer Hand öffnen lässt. Zudem arretiert die Klinge so, dass man zum Zusammenklappen ne zweite Hand braucht. Das Messer erfüllt somit abgesehen von der Beschreibung her alle Merkmale eines Einhandmessers. Der Paragraph 42a verbietet das führen: erlaubt es aber unter den Umständen: Ich deute das so: Mein Messerchen fällt nicht unter verbotene Einhandmesser weil die Klinge unter 12cm ist bzw. es fällt darunter weil ich es mit einer Hand bedienen kann. Angeln wiederum dürfte ein anerkannter Zweck sein, sodass ich beim Angeln selbst das Messer führen darf, es aber beim Transport zum und vom Angeln verschlossen transportieren muss. Auf die Diskussionen am Wasser mit der Stadtpolizei kann ich gerne verzichten. Daher überlege ich, ob ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge unter 12cm nicht einfach einfacher wäre und unnötige Diskussionen erspart. Wie beurteilt ihr das? Viele Grüße!
  8. Schade, dass keine Stellungnahme von solchen Usern kommt. Kennt man ja von anderen. Große Klappe aber bei Gegenwind abtauchen. Und am besten noch doof per PN kommen und mich anpissen. Bin halt gerne Herr Lehrer und bringe Leuten was bei und lasse sie nicht unwissend. Gelle @Josef.S. Wenn du weitere Fragen hast - ich helfe dir trotzdem gerne nochmal weiter 😊 Aber egal - top Unterhaltung 🍟🍔🍿🍺
  9. @PetMan @EkelAlfred hat nur Grün vergessen. Für den Aufenthalt in der Sauna hätte ich aber ne Idee! Da sieht den Schlüssel (oder die Batterien) auch niemand 😉
  10. Und wenn du ein E-Schloss hast die Batterien?
  11. Habt ihr schon gehört? Blackhawk bringt demnächst ein neues Produkt auf den Markt! Ein Level 3 Holster für Doppelbartschlüssel.
  12. Da nenne und mal bitte ne Rechtsgrundlage für deine Ausführungen @Gordy Ist nämlich totaler Schmarn. Und dazu gibt es ein Gerichtsurteil.
  13. 🍿 Hast du mal Ansatzweise nur für 2 Minuten die Forensuche benutzt? Das Thema gibt es hier ungefähr Drölf mal. Tipp: suche nach Schlüsselaufbewahrung
  14. So abwegig ist das gar nicht: 12/18 mit KK, dann .500 beantragen und dann im 4.&5. sowie 9.&10. Jahr jeweils 4x im Jahr damit schießen. Über Sinn müssen wir hier aber nicht reden. Rechtlich theoretisch geht das so.
  15. Kein Ding - dafür ist so ein Forum ja da.
  16. Nein da die schmeisser so gebaut ist, dass nicht angepasste Glock Magazine nicht rein passen.
  17. Macht @MarcS ja auch nicht. Er weißt nur drauf hin, dass so etwas im Kurs erläutert werden sollte. Und @Roter-Baron akzeptiert die Willkür. Er will keinen Bescheid.
  18. Musst du sogar gem. dem neuen Waffg. 4/6 in 24 Monaten musst du mit eigenen Waffen erfüllen. Jeweils für Kurz- und Langwaffen. Beispiel: 2 KW 5 LW Für den Besitz muss man 1x im Quartal mit einer eigenen KW und einer eigenen LW schießen bzw. 6x über das Jahr ebenso LW/KW verteilt. Für einen Erwerb bleibt es bei 12/18. Wenn du nun 1x KK KW 1x GK KW 1x KK LW 4x Gk LW hast, ist es vollkommen legal, 4/6 mit .22 zu erfüllen.
  19. @Dynamite Harry: @MarcS hat es schon verstanden. Er will ausdrücken, dass das Märchen von „das was ich will muss ich davor schießen“ (abgesehen vom Sonderling VRF über den BDS Hessen) eben nix anderes als ein Märchen ist. Dies sollte im Sachkundekurs so vermittelt worden sein.
  20. Wenn die FDP wirklich Eier hätte, dann wären diverse Untersuchungsausschüsse auch rund um Covid da und nicht nur ne leere Ankündigung die vielleicht eventuell irgendwann mal nach der Wahl wieder in Erinnerung gerufen werden könnte. Die FDP ist genauso unwählbar wie Grün, Braun, Schwarz, Blau und Rot in all seinen Erscheinungen. Eine Wählerstimme muss man sich erarbeiten und Verdienen. Spätestens bei der Thüringen Wahl muss doch jeder der noch etwas Restverstand hat, kapiert haben, wo die Reise hin geht.
  21. Naja. So richtig Biss ist da ja nicht. Aber sehr löblich, dass sich wenigstens ein Verband neben dem DSB öffentlich meldet. Ich befürchte, da muss noch einiges mehr kommen. Sowohl Unheil wie Reaktionen zugleich.
  22. Du musst 5 Beiträge schreiben. @EkelAlfred - du bist gefragt!
  23. 85,76€ Beratungsgebühr macht das. Wichtig ist, dass du genau die Grenzen des legalen des KWS kennst, sprich wo darfst du führen und wo nicht.
  24. Mein Schlusswort, damit es für mitlesende Neulinge verständlich wird und die es nachvollziehen können: Ich auch nicht. Noch nie gemacht. Ich habe einen Verband an den man sich wenden kann. Ich auch. Sogar ohne für ne GK Kanone GK geschossen zu haben. Und ohne Anwalt. Und ohne Nachfragen. Und völlig ohne Widerwort. Und ohne Streit mit dem SB. Weil ich mich an geltendes Recht halte - und meine Behörde(n) wohl auch. Nochmal ganz langsam zum mitmeiseln: weil hier Anforderungen gestellt werden, die nicht gestellt werden dürfen. Es gibt dazu keine Rechtsgrundlage. Die einzige Rechtsgrundlage lautet: § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen Da steht alles drin: (1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist. (3) Für das Bedürfnis zum Erwerb von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass 1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen betreibt, 2. das Mitglied den Schießsport in einem Verein innerhalb der vergangenen zwölf Monate mindestens a) einmal in jedem ganzen Monat dieses Zeitraums ausgeübt hat, oder b) 18 Mal insgesamt innerhalb dieses Zeitraums ausgeübt hat, und 3. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist. Daraus schließen wir: KK ist erlaubnispflichtig und somit absolut als Nachweis für ein Bedürfnis auch für Großkalibrige Waffen ausreichend! Geht ja auch teilweise gar nicht anders. Ebenso ist es unrelevant, ob ich für den Erwerb mit Lang- oder Kurzwaffen geschossen habe. Anders sieht es beim Besitz aus. Und wenn wir schon dabei sind: nein! Der Vereinsvorstand hat null Komma null darüber zu entscheiden, wer eine Waffe besitzen darf. Das darf ausschließlich die Behörde. Der Verein bestätigt regelmäßiges Training. Der Verband bescheinigt ein Bedürfnis. Die Behörde bescheinigt die rechtlichen Bestimmungen. @Roter-Baron Magst du uns wenigstens mitteilen, um welche Behörde es sich handelt? Nicht, um dagegen anzugehen - ich hab die Probleme nicht und es ist mir daher auch fast egal, außer dass man damit andere schadet. Rein aus Interesse. Und Neulinge können sich drauf einstellen und dann gibt es kein böses Erwachen.
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