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LTB

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Beiträge von LTB

  1. vor 9 Stunden schrieb G17X:

    Teilvorgespannt, gleich/ Glock sonst keinen Bedienhebel an der LW. Sehe ich als Vorteil.

    Die Antwort ist dir schon gegeben worden: Eine Kurzwaffe steckt bei Nichtbenutzung in einem Holster (das übrigens formstabil sein und den Abzug abdecken sollte). Es gibt auch Jäger, die einen kleinen Revolver einfach in der Jackentasche tragen oder eine Pistole unterladen (also ohne Patrone im Lager) führen. Aber du schreibst ja von "Glock" und von "Stressresistenz" und von "für Einsatzkräfte", da setzte ich jetzt mal "fertiggeladen" voraus.

     

    In dem Zusammenhang passt das bei einer Langwaffe (du schreibst von einer "Schrotflinte für Einsatzkräfte", da braucht man keinen Abzug um eine Münze auf hundert Meter zu treffen) also nur, wenn du eine sinnvolle Möglichkeit findest, bei Nichtbenutzung den Abzug sicher(!) abzudecken. Es gibt z. B. ein Schaftsystem für Kurzwaffen namens KPOS, da lässt sich eine bei eingeschobener Pistole deren Abzug abdecken (am besten schaust du dir dazu im Internet mal Bilder oder ein Video an). Allerdings wäre das dann auch wieder so ähnlich wie eine Sicherung, vielleicht kommt das deinen Vorstellungen aber dennoch näher als das, was bei Langwaffen normalerweise üblich ist.

     

    Alternativ müsste man für die Langwaffe ein Holster mitentwickeln, dass die Waffe sicher und bequem trägt, vernünftigen Zugriff auf sie zulässt und den Abzug bei geholsterter Waffe komplett abdeckt. Und wenn das "für Einsatzkräfte" sein soll, dann sollten die auch damit rennen können, ohne dass ihnen die geholsterte Langwaffe als Knüppel zwischen die Beine schlägt. Soweit zur Theorie. Wenn du das gelöst hast, müsstest du als nächstes einen Hersteller davon überzeugen, dass es einen lohnenswerten Markt dafür gibt, damit er so eine Waffe entwickelt und du die in ein paar Jahren bei einem Händler erwerben kannst. Oder du nimmst dir eine Menge Geld in die Hand und suchst dir einen Büchsenmacher, der sowas bauen kann und den Auftrag auch annehmen will.

  2. vor 54 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

    Es gibt keine Führensvorschriften für Munition. Sie darf lediglich nicht (auch nicht unterladen) in der Waffe stecken, denn sonst wäre die Waffe schussbereit.

    Wie ist das eigentlich mit Schaftpatronenhaltern? Dürfen Patronen an der Waffe transportiert werden, oder könnte einem das auch wieder negativ ausgelegt werden? Und wie wäre das, wenn man je nach Waffe statt der einzeln eingeschlauften Patronen das geladene Magazin an der Waffe befestigt hat, welches aber nicht im Magazinschacht eingeführt ist?

     

    Und wenn wir schon dabi sind: Wie würde so eine Lagerung innerhalb des Waffenschrankes rechtlich aussehen, vorausgesetzt man verfügt über ein Behältnis, in dem die gemeinsame Aufbewahrung von Waffen und zugehöriger Munition erlaubt ist? Neben der Waffe im Schrank ist dort definitiv erlaubt, aber auch an (nicht: "in") der Waffe?

  3. Am 06/04/2020 um 18:12 schrieb Bourbon:

    Meine Savage Hog Hunter hat die Riemenösen unten an der Waffe. Hat jemand von euch einen Tipp wie man den Riemen seitlich anbringen kann. So ließe sich die Waffe für mich bequemer tragen.

    Vielen Dank im vorraus.

    Nutz die bestehenden Riemenösen und führ den Riemen auf der vom Körper abgewandten Seite über die Schulterstütze. Als Rechthand-Schütze führst du den Riemen von dort aus über die rechte Schulter und über den Rücken und von dort aus unter dem linken Arm hindurch an die vordere Riemenöse der Waffe. Wenn der Riemen vorher "richtig" (im Sinne von unverdreht) an den Ösen befestigt war, wirst du feststellen, dass der Riemen nach der oben beschriebenen Führung in sich verdreht ist. Also Riemen vorne lösen, um 360° in die richtige Richtung drehen und Riemen wieder vorne befestigen.

     

    Wenn der Riemen auf die richtige Länge eingestellt ist, dann ist die Waffe richtig rum vor dir fixiert. Wenn die Waffe sich mit der Optik Richtung Boden dreht, dann ist der Riemen zu lang eingestellt.

     

    Am besten ist natürlich ein Riemen mit simpler Längenverstellung. Für ~20 EUR gibt es den in völlig brauchbarer Qualität von Helikon Tex z. B. im Camostore. Oder in sehr guter Qualität den von Blue Force Gear, da zahlt man aber auch wesentlich mehr für.

  4. Was auf dem deutschen Markt komplett fehlt, ist ein Kanal, auf dem Munition getestet wird. Und zwar in Deutschland erhältliche/übliche Munition.

     

    Dazu mal ein paar Videos des Kanals ShootingTheBull410 ansehen (ja, bitte mehr als eins anschauen). Das Zielmedium gegen Paul Harrell's Meat-Target tauschen. Das fehlt in Deutschland bisher komplett und wäre mindestens eine eigene Playlist wert.

     

     

    Edit:

    - Ehrlichkeit ist gaaaanz wichtig, nicht von Sponsoren so abhängig machen, dass man alles schön redet.

    - Gute Tonqualität.

  5. vor 34 Minuten schrieb GEB:

    Das ist der Fall, wenn der Jäger im Einzelfall nachweist, dass er im Besitz einer Langwaffe ist, die diese doppelfunktionale Munition benötigt, und soweit sichergestellt ist, dass die Munition vom Jäger nur mit dieser Waffe für Jagdzwecke verschossen wird. Die ausschließliche Verwendung der doppelfunktionalen Munition in einer Langwaffe zu Jagdzwecken ist nicht mehr gewährleistet, wenn der Jäger gleichzeitig im Besitz einer Pistole ist, mit der dieselbe Munition verschossen werden kann.

    Das ist ja mal deutscher Schwachsinnsbürokratismus at it's best. Wie soll er denn anhand dieses Urteils den Nachweis für den Besitz der Langwaffe bringen, ohne die WBK vorzuzeigen? Und noch besser: wie soll er nachweisen, dass er nicht gleichzeitig auch eine entsprechende Kurzwaffe hat (z. B. auf einer anderen WBK)?

     

    Vielleicht bekommt man in Süddeutschland oder an anderen Orten Kurzwaffenmunition auf Jagdschein und ohne die WBK vorzuzeigen. Das halte ich aber nach wie vor für nicht gesetzeskonform, auch wenn ich eine gesetzliche Regelung diesbezüglich begrüßen würde.

    • Wichtig 1
  6. vor 11 Stunden schrieb GEB:

    Wenn du aber eine Langwaffe im Kurzwaffenkaliber z.B. 9mm hast, kannst du mit dem Jagdschein in Verbindung mit der WBK und der eingetragen Waffe, Kurzwaffenmunition ohne gesonderte Erwerbsberechtigung kaufen.

    Nur wenn auch der Munitionserwerb für das Kurzwaffen-Kaliber von dir beantragt worden ist und das in der WBK eingetragen wurde. Nur dann kannst du Kurzwaffen-Munition kaufen. Ob du dann noch einen Jagdschein dabei hast, ist dagegen völlig egal.

     

    9mm ist und bleibt Kurzwaffen-Munition und hat nichts damit zu tun, dass der Jäger Langwaffen und Langwaffen-Munition auf Jagdschein kaufen kann. Wer eine Langwaffe im Kurzwaffenkaliber auf Jagdschein kauft, kriegt auf Jagdschein nur die Waffe, aber nicht die Munition.

  7. Am 23.2.2020 um 21:15 schrieb Schwarzwälder:

    denn der Verfassungsartikelzusatz dort ist kein Rundumschutz fürs Waffenrecht.

    Aus der Formulierung "shall not be infringed" würde ich eher schlussfolgern, dass jegliches Waffengesetz jenseits von "Waffen sind erlaubt" ein Verfassungsverstoß sein müsste.

     

    Aber der erste Verfassungszusatz (freie Meinungsäußerung) wird ja in den USA genauso torpediert. Warum sollte es dort auch anders laufen als bei uns?

  8. vor 2 Stunden schrieb CZM52:

    Nun, komisch wir haben einiges an Feldpostadressen mit DHL verschickt 

    Ihr verschickt gewerblich, da gelten glaube ich andere Regeln bei DHL als wenn man als Privatperson verschickt.

  9. Am 29.1.2020 um 15:29 schrieb DasKleineArschloch:

    ob man bereit wäre, für einen Waffenlobby-Verband, der weitere Verbote verhindern soll,  zu zahlen

    Nö, denn das Ziel "weitere Verbote verhindern" wäre mir viel zu gering angesetzt.

     

    Es muss gefordert werden. Von Lockerungen im Besitz (egal ob Schallis, Mags, Lampen, Nachtziel etc.) bis hin zu Lockerungen bei den Trageberechtigungen (sprich: Waffenscheinen). Verbot von Waffenverbotszonen, stattdessen personenbezogene Waffenverbote für verurteilte Kriminelle.

     

    Wer diese Ziele erfolgversprechend verfolgt, und zwar öffentlich, ohne "Hinterzimmerdiplomatie", der bekommt auch Geld von mir.

    • Gefällt mir 2
  10. vor 6 Minuten schrieb Iggy:

     

    Nochmal über diesen Satz nachdenken!?

     

     

     

    Ich habe mit Revolvern nahezu keine persönliche Erfahrung, daher lasse ich mich gerne darüber aufklären, welchem Denkfehler ich deiner Meinung nach gerade unterliege.

     

    So wie ich das verstehe, willst du doch nur wissen, ob ein voll geladener Clip in deinem Revolver ein Drehen der Trommel blockiert. Mir erschließt sich nicht, warum man für diesen Test den Clip nicht mit Dummy-Patronen statt mit echter Munition befüllen könnte.

  11. vor 13 Stunden schrieb Iggy:

    Verstehe ich das richtig, man probiert das Drehen der Trommel, indem man sie per Double-Action-Abzugsbetätigung dreht unf fängt dann jedes Mal den Hammer, damit die scharfe Patrone nicht gezündet wird?

    Also ich würde dafür eher Dummy-Patronen nehmen.

  12. Wie ist denn das Wort "verbringen" definiert?

     

    Muss gemäß §24 (1) demnächst jeder, der im Ausland jagd oder schießt und anschließend mit der eigenen Waffe wieder zurück nach Deutschland reist, die dauerhaften Kennzeichnungen an allen möglichen und unmöglichen Teilen anbringen? Oder meint "verbringen" nur sowas wie einen richtigen Waffenimport?

  13. Wie soll das mit den "waffenrechtlichen Privilegien für freiwilligen Polizeidienst" denn für diejenigen laufen, die das "Rentenalter" erreichen? Oder für diejenigen, die bereits jetzt zu alt sind? Oder für diejenigen, die aus anderen Gründen durch's Raster fallen (zu dick, zu dünn, zu groß, zu klein, zu ...)? Oder für diejenigen, die nicht mehr aufgenommen werden, weil schon alle (Plan-)Stellen besetzt sind?

     

    Waffenrechtliche Privilegien mit einem "freiwilligen" Polizeidienst zu verknüpfen, wäre nur ein weiterer Spaltkeil unter den Legalwaffenbesitzern.

  14. vor 2 Stunden schrieb erstezw:

    PS: man kann glauben,  dass die Fingerabdrücke gelöscht werden; man kann auch glauben, dass die Mautsysteme PKW-Kennzeichen unmittelbar wieder löschen...

    Das funktioniert technisch nach meinem Kenntnisstand etwa so:

    - Alle Kennzeichen werden vom Mautsystem fotografiert und interpretiert (Auslesen der Buchstaben-Zahlen-Kombination).

    - Das System schaut in der Datenbank nach, ob es sich um einen Lkw handelt. Falls es kein Lkw ist, wird das Foto wieder gelöscht (Sekunden nach der Erstellung des Fotos).

    => Offizielles BlaBlaBlubb, dass ja die Daten nicht gespeichert werden.

     

     

    Jetzt hat aber jedes halbwegs wichtige IT-System Log-Dateien, Datenbanken ebenfalls. Auch wenn das Foto tatsächlich gelöscht ist, steht im Logfile, dass Kennzeichen "X" zum Zeitpunkt "Y" an Standort "Z" zur Überprüfung an die Datenbank geleitet worden bzw. in dieser Überprüft worden ist.

     

    Die brauchen keine Fotos. Die brauchen nur die Log-Dateien. 

     

     

     

    Wer Fehler in meiner "technischen Darstellung" findet, darf (nein: soll) mich bitte korrigieren.

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  15. vor 9 Stunden schrieb tt22:

    (die Fingerabdrücke werden übrigens außer im Dokument nirgendwo gespeichert bzw. nach Produktion bei der Bundesdruckerei sofort aus dem System gelöscht!)

    So heißt es. Ob die Fingerabdrücke wirklich nicht zweckentfremdet gespeichert werden, könntest du nichtmal dann wissen, wenn du in der Bundesdruckerei für die Löschung der Fingerabdrücke zuständig wärst. Eine "Raubkopie" könnte schon vor der Löschung gemacht worden sein.

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  16. Am 8.12.2019 um 08:35 schrieb Gerry:

    Danke für den Kommentar. So weit sind wir inzwischen auch. Bei uns wird im Verein ein "Schießbuch" geführt in dem sich jeder eintragen soll der den Schießstand benutzt. Wer dies gewissenhaft tut, hat keine Probleme seine schießsportlichen Aktivitäten nachzuweisen und kommt meistens auch locker über die geforderte Zahl von Trainingseinheiten.

    Jetzt kommt das Buch abhanden, sei es durch Diebstahl, Brand o. ä. - und nu? Müssen dann alle Vereinsmitglieder die Waffen abgeben?

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