Zum Inhalt springen

Elektronengehirn

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.800
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Elektronengehirn

  1. Im Waffengesetz steht nicht von Halbjahren, da steht "Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.". Damit ist die Sache klar. Erwerb von 2 Waffen am 30.6. und 2 weiteren am 1.7. ist nicht gesetzeskonform. In der Regel.
  2. Ich verstehe das nicht. Bei unseren Waffensachkunde-Lehrgängen kommt zur Prüfung immer eine zertifizierte Firma und ein Polizist ist auch dabei. Und man muss 9 Monate beim Verband gemeldet sein. Sonst gibts keine Bedürfnisbescheinigung. Verstehe das alles nicht. Multiples Versagen an allen Fronten....
  3. Spezielle Behördenversion der PPQ; "M" steht für den Magazinauswurfknopf, "P" für das Magazinpaddle, und die 3 steht für einen Abzug mit höherem Abzugsgewicht... außerdem ist die Waffe DAO. Ich denke quasi die aktualisierte Version der P99 DAO. Die Waffen sind wohl nicht für den "zivilen Markt" verfügbar.
  4. Ah, deshalb wird auch die PPQ nicht bei der Polizei geführt (obwohl sie Polizei Pistole Quickdefense heißt), die P99Q dagegen doch, weil sie einen Decocker hat, oder? Gesendet von iPad mit Tapatalk Pro
  5. Habe bei der PIratenpartei angefragt. Die Position (also LWB-freundlich) der AG Waffenrecht ist immer noch aktuell die offizielle der Piratenpartei. Bislang gibt es keine anderslautenden Beschlüsse. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  6. Die Piratenpartei hat auch eine recht vernünftige Einstellung zum Waffenrecht, unterstützt die Position der Sportschützen. Aber sie hat sich ja selbst zerlegt und spielt politisch bald keine Rolle mehr: https://wiki.piratenpartei.de/AG_Waffenrecht Gesendet von iPad mit Tapatalk Pro
  7. Ich habe noch nichts kleineres und preiswerteres gesehen… Gesendet von iPad mit Tapatalk Pro
  8. Hallo, ich soll beim Abholen der WBK ein Formular ausfüllen - u.a. wo ich überall Munition aufbewahre. Erstmal getrennt von der Waffe - sowieso. z.B. im Innenfach eines B-Würfels. Aber sind Blechschränke mit Schwenkriegelschloß auch noch zugelassen (z.B. dieser IKEA PS-Blechschrank http://www.ikea.com/de/de/catalog/products/80100190/)? Grüße Euer Elektronengehirn
  9. Ja, spricht für das teilweise (nicht vorhandene) politische Verständnis hier im Forum. Nach der Wahl geht dann das Gejaule los, wie dumm die Ottonormalbürger sind, dass sie RRG an die "Futtertröge" gewählt haben, dabei waren sie es (indirekt) selbst. Die AfD hat dann wie es im Moment aussieht 10-12% und kann genauso viel erreichen wie die Linke jetzt im Bundestag - so gut wie nix.
  10. Welch fataler Irrglaube. Jede Stimme für die AfD wird der CDU fehlen, dementsprechend Herr Chulz und seine RRG-Koalition wahrscheinlicher machen. Aber OK, wenn das gewünscht ist: Kräftig AfD wählen - kann man machen - wird schon gutgehen! Die AfD kann gar nix gestalten als Oppositionspartei....
  11. Wenn nur genügend Leute nicht CDU oder FDP wählen, dann bekommen wir eine Rot-Rot-Grüne Bundesregierung. Dann wirst Du sehen, was Wahlen ändern können... Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  12. Ich denke eine Rechnung des A/B-Schranks reicht. Ob Nutzung oder nicht... ich kann ja auch meine Schreckschussplempe dort einschließen. In meinem Fall ist es eine Sportluftpistole. Muss man ja auch sicher verwahren, damit Kinder die nicht in die Hand bekommen.
  13. "Ich fahre schnell aus der Haut." "Ich rege mich leicht auf." "Ich gerate leicht in Rage." "Ich bin schnell verärgert." ...wenn ich so einen beknackten und tendenziellen Fragebogen ausfüllen soll
  14. Ich mag mich täuschen, aber "verteidigen" ist doch als Bedürfnis sowieso kein Thema um das sich der Gesetzgeber kümmern würde/müsste oder auf das man sich berufen könnte. Außerdem findet sich sicher auch immer ein kleiner 0er-Würfel, der nicht so schwer ist und wo dann die "Verteidigungs-KW" reinpasst, ohne dass das Haus zusammenstürzt. Ja, die neuen Aufbewahrungsvorschriften können nervig sein, sie sind aber nicht das Ende der Welt. Manche finden es vielleicht sogar gut KW, LW und Mun. in einem Schrank aufbewahren zu können ohne extra Fach etc.. Ich muss allerdings zugeben: Hab mir gerade auch nochmal einen A/B gekauft. Auch wenn ich noch keine Langwaffe habe oder will.
  15. Das steht in dem Buch zur Waffensachkunde (übrigens das meistverkaufte zum Thema). Rechtssichere, eindeutige Aussagen sehen anders aus. Allerdings, wenn die Sachbearbeiter/Kontrolleure der Waffenbehörde genauso denken, hat man unangeschraubt mit einem kleinen B-Würfel schlechte Karten:
  16. So, hab jetzt bei der Waffenbehörde nachgefragt. Meinen B-Würfel MUSS ich an der Wand befestigen. Ergibt sich angeblich aus §36 WaffG.: Die SB sagte mir, wenn der B-Würfel einfach so rumsteht und mitgenommen werden kann, hätte ich keine adäquaten Vorkehrungen getroffen und müsse damit rechnen, dass das bei einer Aufbewahrungskontrolle bemängelt wird. Nun ja, ich habe keine Lust ohne entsprechende Gerichtsurteile in der Hinterhand der Aussage zu widersprechen oder gar einen Rechtsstreit zu führen. In meinem Buch zur Vorbereitung der Sachkundeprüfung steht es auch so drin, dass jeder B-Würfel unter 100kg befestigt werden sollte(André Busche: Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung für Sportschützen, Waffensammler und das Bewachungsgewerbe). Mach ich halt zwei 8er Dübelchen in die Wand...
  17. Das habe ich doch gar nicht geschrieben. Ich mag die Grünen nicht, sie sind eine Verbotspartei. Manche Dinge müssen verboten werden, aber bei den Grünen ist das eindeutig Over The Top...
  18. Warum soll ich als LWB nicht auch Wert auf Tier- und Umweltschutz, Verkehrspolitik, EU, Gleichstellung von Minderheiten, Wirtschaftsförderung, Sozialpolitik und was weiß ich noch legen können? Also (ich zumindest) bin kein hauptberuflicher LWB. Jeder wird doch seine Prioritäten anderswo legen. Und es gibt wahrlich wichtigere Dinge, als ob man einen A/B-Schrank oder einen 0/1-Schrank kaufen muss....
  19. Das kann definitiv passieren, da bei manchen Tresoren die Tür annähernd so schwer oder gar schwerer ist als der Korpus. Wenn dann die Tür aufsteht und man dann noch an der Tür zieht... hängt natürlich auch von der Form ab. Gefährdet sind eher hohe, breite, nicht so tiefe Schränke.
  20. Ist jetzt OT, aber die Walther PPQ gefällt mir sehr gut, wegen ihrer Störungsfreiheit, Unempfindlichkeit und dem relativ gut definierten Abzug. Sig Sauer P226 finde ich toll wegen ihres geringeren Rückstoßes, wie sie in der Hand liegt und optisch ist sie einfach schön - weniger schön ist der Preis und dass Sigs jetzt wohl überwiegend in den USA produziert werden. Also Plaste und Stahl haben beide was für sich.... Aber noch mal zum B-Würfel: es wird ein kleiner mit Innenfach und Zahlenschloss. Und er wird erst mal nicht verankert. Gesendet von iPad mit Tapatalk Pro
  21. Königin und ich haben das ausdiskutiert, war gar nicht so schwer. One Step after another... nun erstmal den Papierkram mit den Behörden erledigen. Viel schwieriger ist für mich die Entscheidung, welche KW meine erste wird… Gesendet von iPad mit Tapatalk Pro
  22. Vielleicht habe ich auch etwas falsch verstanden, ich will das gar nicht ausschließen? Manchmal hat man ja auch so viel gelesen, dass man das nicht mehr so ganz rekapitulieren kann. Tatsache ist, ich hab die Prüfung mit 0 Fehlern bestanden. So schlecht kann der Kurs nicht gewesen sein... Gesendet von iPad mit Tapatalk Pro
  23. Hallo, ich habe jetzt mehrmals gelesen, dass man einen Kurzwaffenschrank Sicherheitsstufe B, sofern man nur bis zu zwei Kurzwaffen drin aufbewahrt, angeblich gar nicht an einer Wand befestigen muss. Wo kann man dieses Detail rauslesen / nachlesen? In der AWaffV und im WaffG kontte ich das nicht rauslesen... Beim Waffensachkundelehrgang habe ich gelernt, dass jeder Waffenschrank bis 200kg befestigt/verankert werden muss, darüber hinaus (>200kg) wurde es ebenfalls empfohlen, damit er nicht mal nach vorne umkippt und den Schützen unter sich begräbt... :-O Hintergrund: Kann kurzfristig einen kleinen B-Würfel bekommen, aufgrund von geplanten Umbauarbeiten kann er aber noch nicht an seinen endgültigen Platz. Grüße Euer Elektronengehirn
  24. Es geht in dem Fall nicht um ein beliebiges Eigentum, sondern um das Recht auf Waffenbesitz. Um die Zuverlässigkeit zu verlieren muss man (hoffentlich) nicht erst im LKH sein. Der Typ hat mit Schusswaffen gedroht, das reicht zum Verlust der Zuverlässigkeit. Solche Spinner als LWB ziehen alle zuverlässigen LWB in den Dreck. Übrigens: "Zuchthäuser" und "Geschlossene für Abnorme" gibt's seit ca. 50 Jahren nicht mehr. Aufwachen! Auch solche pathologischen Querulanten muss man nicht wegsperren - aber man muss ihnen den Waffenbesitz untersagen. Vor allem in diesen Mengen. Immerhin lief die Aktion diesmal gut ab: Den Typen schön beim Verlassen des Hauses weggefangen - hätten sie es doch auch so in Georgensmünd gemacht...
  25. Ja, so ist es. Meine Frau ist unwohl dabei und da fühle ich mich auch nicht wohl. Aber ich habe ja durchaus auch einige Tipps bekommen hier und werde einfach mal einen Schrank in den Keller stellen. Zum Gewöhnen, wie das so manch anderer hier gemacht hat. Sozusagen Konfrontationstherapie. Ich habs ja nicht eilig. Bei uns im Verein muss man sich keine eigene Waffe haben, auch auf Dauer nicht. Außerdem ist es nur ein Hobby unter vielen... und nicht mal das wichtigste.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.