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scotty600

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Beiträge von scotty600

  1. vor 24 Minuten schrieb webnotar:

    Ist das "Dein Bauchgefühl" oder kannst Du mir das anhand des Gesetzestextes erklären? Ich erkenne das so eben derzeit noch nicht. 

    Zumindest bei "neuem Altbesitz" ist das explizit in den Auflagen zur Ausnahmegenehmigung angeführt.

    "5. Jeder Verlust eines o.a. verbotenen Magazins ist dem BKA unverzüglich mitzuteilen"

     

    Wie diese Mitteilung bei "altem Altbesitz" aussieht kann ich nicht sagen. Du wirst zumindest eine gute Erklärung benötigen wenn etwas registriertes auf einmal nicht mehr da ist, insbes. wenn es sich um einen verbotenen Gegenstand handelt, welcher NUR DIR persönlich genehmigt wurde. 

     

    Wie Petman, geschrieben hat ... was nicht registriert wurde ist nicht vorhanden und kann somit auch nicht verloren gehen. Dumm nur, wenn es nach dem Stichtag der Amnestie irgendwo bei Dir auftaucht. Keine Ahnung ob OWI oder alles weg. 

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  2. Am 24.5.2021 um 18:26 schrieb chapmen:

    Ich beziehe mich dabei auf die Magazine.

    Irgendwas soll da bei/über Fr. Triebel und/oder GRA laufen, was genau, welcher Stand: keine Ahnung.

     

    Hat Katja Triebel doch paar Seiten vorher geschrieben ... Mit dem Geld wurde ein Gutachten bezahlt, welches von der EU at acta gelegt wurde. Mit dem restlichen Geld werden individuelle Personen unterstützt, welchen die Erlaubnis verweigert wurde (aber nur wenn sie eine Rechtschutzversicherung haben??). Ich würde da keine Hoffnung rein setzen. Frau Triebel meint "wer nicht kämpft hat schon verloren" ich denke es ist eher ein totes Pferd welches sie reiten möchte. Der Kampf wurde VOR der Gesetzesänderung verloren.  

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  3. vor 2 Stunden schrieb Mateusz:

    Kleine Matcherfahrung,

    Da wäre 'ne Verwarnung wegen unsportlichem Verhalten angebracht. Der Rest der Squad musss das ja auch alles ertragen.

    Ich hatte sowas auch mal in meiner Squad. Nachdem der RM 3 Stages in Folge gerufen wurde, meinte er nur wir sollten uns mal am Riemen reißen (allerdings waren das 3 DQ). 

  4. Ich habe in Deutschland noch nie Probleme mit einem RO gehabt. Klar, es gab Situationen wo wo ich dachte spinnt der jetzt. Da die meisten Kommentare aber ohne einhergehende Verwarnung oder DQ verblieben sind, ist cool bleiben und sich weiter auf das Match konzentrieren zielführender.

     

    Der RO schickt auch niemanden nach Hause, das macht IMMER der RM.

     

    Grundsätzlich ist die Regel eher das Schütze und RO im COF ein Team sind. Ein RO unterstützt den Anfänger auch in der Sportart Fuß zu fassen. 

    Es gibt aber Leute die ecken immer und mit jedem an, da kann nicht geholfen werden.

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  5. vor 10 Stunden schrieb Benjamin Arendt:

    Warum die Sicherheitsraste nicht zulässig ist? Wegen einem dadurch verringerten Abzugsgewicht beim ersten DA-Schuss.

    Das DA Abzugsgewicht ist in beiden Zuständen gleich, und über dem min. Abzugsgewicht für den ersten DA Schuss.

     

    Warum es so ist (IPSC Regelwerk), keine Ahnung aber es ist halt so.

  6. vor 42 Minuten schrieb Bergler:

    Das heisst, wer mit der P226 antritt, wird bei dir automatisch immer DQ? Oder muss er den Finger auf dem Hammer lassen, damit der nicht in die Sicherheitsrast zurückspringt wie vorgesehen?

     

    8.1.2.5 Verfügt eine Kurzwaffe über einen Entspannhebel (Decocker), darf nur dieser zum Entspannen der Waffe benutzt werden ohne dass der Abzug berührt wird. Hat die Kurzwaffe keinen Entspannhebel, muss der Hammer in sicherer Weise manuell bis zum Anschlag abgeschlagen werden (d.h. nicht nur bis zur Fangrast oder einer anderen Zwischenposition).

     

    Alles klar?

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  7. vor 22 Stunden schrieb Zelde:

    ... beim Schiessen mit z.B. einer AR15 wird ja beim Positionswechsel immer gesichert. 

    Das ist zwar nicht obligatorisch vorgeschrieben, mache ich aber auch als gute Angewohnheit. Bei Flinte mache ich es nicht, da der Sicherungsmechanismus das einfach nicht flüssig zulässt.

     

    vor 22 Stunden schrieb Zelde:

    Nur Sichern funktioniert schlecht. Wenn man an einer Barriere einmal rechts und dann links schiesst , wird dann auch bei einer KW wie bei einer AR 15 gesichert ?

     Das ist nicht vorgeschrieben, macht auch keiner. Finger deutlich weg vom Abzug ist obligatorisch. Der RO muss durch den Abzugsbügel schauen können.

     

    vor 22 Stunden schrieb Zelde:

    Standard Sicherungshebel geht Entsichern für mich während des Ziehens z.B. bei einer Steel-Challenge sehr gut auch

    Das wäre der Modus für IPSC Standard Division. In der Regel wird die Shadow II in Production eingesetzt. Da wird nach dem laden der Hammer entspannt und die Kanone ungesichert geholstert. Der erste Schuss erfolgt dann double action.

    vor 22 Stunden schrieb Zelde:

    Irgendwann demnächst will ich an einem Kurs mit meiner CZ Shadow II teilnehmen

    Kommt darauf an, was für ein Kurs das ist. Ist es ein echter IPSC Kurs wird mann Dir die Startmodi und Umgang mit der Sicherung der Shadow 2 beibringen.

    Ist es ein Kurs a-la 0-500, wird man dich mit der Shadow 2 gar nicht teilnehmen lassen, eben genau wegen der Sache "Umgang mit Sicherung"

     

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  8. vor 46 Minuten schrieb walthi:

     

    @scotty600 Schau mal Seite 73 unten sowie Seite 74 oben. Das waren 2 Antworten auf meine Fragen zum Ablauf der BKA Genehmigung 

    Da kann ich nichts hilfreiches zu neuen Altbesitz sehen. Auch keinem Hinweis auf "durchwinken". Eine freie Begründung ist bei beiden Antragsverfahren nicht gefordert, war es auch noch nie. Aber die verlangten Unterlagen und Nachweise müssen erbracht werden. (bei neuem Altbesitz mehr wie bei altem) WIE DAS IMMER BEI DEN WAFFENBEHÖRDEN IST. Die hypothetische Zukunft ist weder Nachweis noch Begründung.

     

    Ich bin raus hier. Der Faden hatte mal ganz gut angefangen aber WO ist kein Forum zur Anleitung von Umgehungen der  Vorschriften und identifizieren von Schlupflöchern. Viel Spaß mit Deinen zwei Magazinen! Auch für die Wettkämpfe in der Zukunft (auch wenn ich keinen Wettkampf kenne wo man mit nur zwei Magazinen auskommt, gibt ja "nur" IPSC und PCC MD aber da braucht es mehr wie zwei).  

  9. vor 25 Minuten schrieb walthi:

    es wurden also ganz eindeutig unvollständige Anträge durchgewirkt

    hab ich nicht mitbekommen, welchen Beitrag meinst Du?

    Doch nicht etwa den von Raiden, der hat nämlich mehr als erforderlich eingereicht. Als Jäger hätte er nur 1-4 als Anlage angeben müssen. Das zusätzliche Kreuz bei Sportschützen hätte er sich auch sparen können. 

    Hätte ich nur zwei Magazine, hätte ich mich klar für Option 2 entschieden!

     

    Da es aber im oberen zweistelligen Bereich für mehrere Waffen und Kaliber war und ich auch genug int. Wettkämpfe habe, habe ich angemeldet und auch alles bekommen.

     

     

  10. @Tatonka und @walthi

     

    Jetzt wird es schon schräg hier, ihr habt Euch scheinbar kein bisschen mit der Thematik beschäftig. War wohl nicht breit genug gestreut.

    alter Altbesitz wird bei der lokalen Behörde beantragt, mit dem Formular welches die Behörde zur Verfügung stellt

    neuer Altbesitz wird über das Formular des BKA gestellt. Formular gibt es auf deren Webseite und nicht hier im Forum.

     

    BKA Antrag enthält Forderungen. Da kann man jetzt zweimal am Tag anrufen, das ändert aber nichts daran die geforderten Belege einzureichen.

     

    Ehrlich, für zwei Magazine und noch nie einen Wettkampf gemacht würde ich mich nicht freiwillig unter die Fittiche des BKA stellen. Wegen dieser zwei Magazine erlaubst Du dem BKA die Kontrolle der Aufbewahrung vor Ort.  

     

    Unvollständige Anträge wurden noch nie durchgewinkt!

  11. vor 4 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

    Unterm Strich gibt es also keinen Unterschied zur Aufbewahrung von Magazinen bei echtem und neuem Altbesitz (vor 09/20). Erst ab Erwerb 09/20 und später greift die Tresorpflicht für Widerstandsgrad I (wenn man vom BKA dann noch eine Ausnahme bekommt).

    Hmm, interessant. Im Antrag für BKA Genehmigung muss man den Nachweis der Aufbewahrung erbringen (Rechnung / Foto von Sicherheitsbehältnis). Würde bedeuten, das ist nur pro-forma aber nicht ausschlaggebend für eine Genehmigung.

    BTW. So wie ich es erklärt hatte, war die Erklärung des Sachbearbeiters auf dem Amt. 

    Das BKA gibt die Information einer positiven Ausnahmegenehmigung auch nicht an das Amt weiter. Pragmatisch wäre es ja, wenn es auf der WBK Rückseite eingetragen wird, ist aber nicht.

  12. vor einer Stunde schrieb Gruger:

    Die Altbesitzregelung betrifft die Person, nicht den Gegenstand. Das Magazin selbst wird mit Anmeldung nicht "reingewaschen".

    Es betrifft die Kombination (berechtigte Person UND echter Altbesitz) ... Dem nicht Waffenbesitzer kann es egal sein... wahrscheinlich nur Owi. Der LWB versucht seine Zuverlässigkeit nicht zu gefährden. Würde es nur die Person betreffen, würde es ja bedeuten er darf weitere kaufen, darf er aber nicht.

     

    vor einer Stunde schrieb Gruger:

    könnte ich es frei auf der Straße verkaufen und verschenken

    Du kannst machen was Du willst, es hält Dich keiner davon ab. Du bist doch Volljährig.

     

    vor einer Stunde schrieb Gruger:

    Wenn der Erwerber eurer geneigten Meinung nach aber dann trotzdem gegen das WaffG verstößt: warum? Es ist doch nur ein Stück Holz...

    Echt jetzt ... der nicht berechtige Erwerber erwirbt einen Verbotenen Gegenstand. Falschgeld ist auch nur Papier...

     

    vor einer Stunde schrieb Gruger:

    Wenn es aber nun doch ein verbotener Gegenstand (verbotene Waffe) ist, dann zeige man mir die Ausnahmeregelung bezüglich Aufbewahrung.

    Steht im WaffG, muss dir keiner zeigen wurde oft genug diskutiert.

     

    vor einer Stunde schrieb Gruger:

    ch investiere hier grad wieder viel zu viel Zeit

    dito

     

    vor einer Stunde schrieb Gruger:

    eine akademische Betrachtung... 

    muss man philosophisch Betrachten, da sich keine Logik erschließt.

     

    vor einer Stunde schrieb Gruger:

    ch geh mal ein paar Stücke Holz stapeln

    Ich gehe Papier falten.

     

    vor einer Stunde schrieb Gruger:

    Magazin verloren, SB: "Wie bitte, gehen Sie etwa mit verbotenen Waffen nicht sorgfältig um?"

    LWB: "Aber nein, ich habe nur ein Stück Holz verloren." 

    SB: "egal, Selbstanzeige oder muss ich eine Anzeige schreiben?"

     

    ups, schon Ende?  

  13. vor 20 Minuten schrieb Sergej:

    Und die angemeldeten, gelten als bereit zur Abholung.

    Das mag vielleicht mal irgendwann der Fall sein, wenn auch die eingetragenen Halbautomaten abgeholt werden.

     

    Aber bis dahin benutze ich die lieber als das ich sie im Garten eingrabe und der Hund sie wieder ausbuddelt, nur um mit wedelntem Schwanz vor dem Polizisten präsentiert was er gefunden hat.

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  14. Ich denke es ist auch wichtig die Arten der verbotenen Magazine zu trennen.

    verbotene Magazine ab 01.09.2020 sind verbotene Gegenstände

    Echter Altbesitz vor 06/2017 -> Verbot wird nicht wirksam, WENN die Magazine BIS 01.09.2021 ANGEZEIGT sind. Wenn angezeigt, keine besonderen Vorschriften zur Aufbewahrung, weil die alten Magazine nicht als verbotene Gegenstände eingestuft werden.

    Neuer Altbesitz nach 06/2017 und vor 09/2020 -> BKA Antrag stellen, Genehmigung zum UMGANG mit verbotenen Gegenstände, Bedürfnisgrund, Aufbewahrungsvorschrift als verbotener Gegenstand.

     

    So ist es nunmal geregelt und logisch ist es nicht nachvollziehbar!

    Sollte eine Person 50 Magazin nach echtem Altbesitz haben und hat diese auch angezeigt, dann dürfen die neben dem Messerblock in der Küche auf dem Tisch liegen. Würde dieser (Wettkampf-)Schütze nun eine BKA-Ausnahme bekommen um 5 Magazine nachkaufen zu dürfen, weil er die für Wettbewerb braucht, dann müssen diese neuen Magazine in den 0er Schrank!

     

    Das ist easy in den Vorschriften, mit logischem Sachverstand allerdings nicht nachvollziehbar.

     

     

    Erfolgt keine Meldung bis zum 1.9.21, gelten auch die echten Altbesitzmagazine als verbotene Gegenstände!

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    • Wichtig 2
  15. vor 18 Stunden schrieb CrassusCaudati:

    Ich kenne NIEMANDEN in meinem ganzen Freundeskreis der aktuell wegen der Thematik Probleme hat, selbst den Gastronomen geht es gut ?

    Gesegneter Freundeskreis....oder nur Rentner?

     

    Ich kenne zwei junge Erwachsene die gerade Ihre Ausbildung beendet haben und nun keinen Job finden, weil die Handwerksbetriebe (KFZ) auf Kurzarbeit sind.

    Junger Pilot (nicht LH) mit zwei Kindern und vor drei Jahren Haus gekauft sieht sein Existenz bedroht.

    Zwei Schulkameraden (Hotelbranche) seit einem Jahr Arbeitslos.

    Und ich kann noch viele viele Beispiele bringen, insbesondere wenn beide Partner in derselben Branche/Firma arbeiten.

     

    Btw. die Gastronomen bekommen ja wirtschaftliche Hilfe, das sieht bei anderen, insbesondere Berufsanfänger ganz anders aus.

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  16. vor einer Stunde schrieb maxlll:

    hat er gemeint, ich kann ja den Schrank in meinen absperrbaren keller stellen

    Sag Ihm das das keine Option ist, weil Du im Keller künftig Schießpulver herstellen möchtest und den Platz brauchst.

     

    Im ernst, in einem Haus der 90er kannst Du eine Tresor bedenkenlos aufstellen. Ideallerweise an einer Außenwand da gehen auch lässig 500kg pro qm.

    Du musst Deinen Vermieter deswegen nicht um Erlaubnis fragen! (Scheinbar ist Euer Verhältnis doch nicht so gut, weil er dir nicht vertraut und deswegen bedenken hat.) 

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  17. Leider hat die GRA für mich Ihren Credit verspielt.

    Ich habe aus Solidarität gespendet und auch dafür geworben. Nun schäme ich mich dafür im Verein für Spenden gebettelt zu haben.

    Scheinbar sind die Spenden ja an einen Advokaten geflossen, ohne Aussicht aus Erfolg.

    Das Gutachten wird nicht veröffentlicht, eine Statusmeldung oder Erklärung gibt es auch nicht.


    Ich bin mir bewusst das die Aufgabe der GRA nicht leicht ist und ich könnte es nicht. Allerdings, wenn ich so an die Öffentlichkeit gehe (Petition, Spendenaufruf) ist ein Tätigkeitsbericht das mindeste was man erwarten kann und wenn es eine Niederlage war, dann muss diese ebenso eingestanden werden und nicht verschwiegen.  

    • Gefällt mir 6
    • Wichtig 1
  18. Die Diskussion und das Video ist wie so oft ....

    Keiner kennt die Umstände aber wir erlauben uns aufgrund eines Video mit dem Niveau der B**zeitung die Sache zu beurteilen.

    1. "Wo kein Kläger, da kein Richter" d.h. aus irgend einem Grund muss die Behörde auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht worden sein. Und genau diese Information fehlt. Jäger haben Sicht selten wegen Drohung Ihren Schein verloren, dazu braucht es kein Schild. Wenn es aber eine Drohung irgendwelcher Art gab und dann ist da auch noch so ein Schild wird keine Behörde freundlich bitten dieses Schild wegzunehmen. Also da war mehr, zumindest ein Kläger.

     

    2. Das Video hat paranoiden Beigeschmack. Die Sache mit dem Hund, völliger Blödsinn. Auch hierzu gibt es jede Menge Urteile zum nachlesen.

     

    3. Was ist Notwehr, kann man Notwehr ankündigen, wie war das mit Notwehrexzess?

     

    Ich hoffe das Video geht ganz schnell wieder offline, da Selbstjustiz in Deutschland nicht das Mittel der Wahl ist. Und mit diesem Video wird Selbstjustiz und Sportschützen verknüpft, mit den derzeitigen Diskussionen um das WaffG. Dieses Video giesst Öl in's Feuer. Stellt euch vor, dieses Video wird von der naturfarbenen Partei gezeigt und der Kontext dazu Sportschützen=Selbstjustiz=ablehnen der Rechtsformen im Staat autsch.

     

    Das nächste mal besser ein Schild anbringen das dieses Geländer von Sec**** überwacht wird. Noch besser einen Schäferhund und kein Schild. Hunde sind die beste Alarmanlage und als Jäger kennt er ja auch die Fähigkeiten des deutschen Jagdterriers.

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