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scotty600

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Beiträge von scotty600

  1. vor 10 Stunden schrieb kos90:

    Wie geht man bei längerem Auslandaufenthalt von 3-4 Monaten vor?

    Wieso ist das ein längerer Aufenthalt?

    - Du wechselst nicht Deinen Wohnsitz

    - Die Wohnung gilt nach wie vor als bewohnt, wegen der Nachbarn im Haus

    - steuerlich bleibst Du an Deinem Wohnsitz pflichtig.

     

    Diese 3 Argumente sollten genügen vor dem Gesetz von eben keinem längeren Auslandsaufenthalt zu reden.

     

    vor 9 Stunden schrieb Bounty:

    Na dann kann man ja in der Ferienwohnung im Appartementblock dauerhaft Waffen lagern, selbst wenn man nur im Sommerurlaub, 4 Wochen im Jahr, vor Ort ist.

     Wenn das Ferienappartment im Zuständigkeitsbereich der eigenen Waffenbehörde liegt, kein Problem. 

     

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  2. vor 3 Stunden schrieb vorwerk:

    In unserem Schießstand (in Hessen) gilt 2G, dies wird umgesetzt bei allen regelmäßigen Trainingsterminen (4 x die Woche).

    Der Vorstand gestattet allen Ungeimpften zum Bedürfniserhalt Einzelermine außerhalb der regelmäßigen Trainingstermine nach vorheriger Absprache.

     

    Einfach, praktikabel, gesetzeskonform...

    Genau so geht es und ist absolut gesetzeskonform!

    Wer es nicht glaubt muss sich die Hess. Coronaschutzverordnung UND den Auslegungshinweis durchlesen. 

     

    Der Sportbetrieb fällt eben genau NICHT unter die Paragraphen "Kultur- Freizeit und sonstige Einrichtung" es sei denn Ihr verkauft am Eingang zum Schützenhaus Eintrittstickets.

    Wie gesagt, in Hessen gibt man sich Mühe und stellt zum Gesetzestext auch den Auslegungshinweis online (ob die das vom BDS Sporthandbuch gelernt haben ?). 

     

    https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2021-12/21-12-28-auslegungshinweise_coschuv.pdf

  3. Muss die Frage, ob Du als umgeimpfter durch einen Raum mit Personen laufen darfst nun 

    - wissenschaftlich,

    - Ideologisch oder 

    - rechtlich beantwortet werden?

     

    Wenn Du ganz alleine bist interessiert das keine Sau, weil nicht öffentlich. Wenn das Schützenheim geöffnet ist (z.B. Trainingszeiten), dann ist der Betreiber verantwortlich die geltenden Regeln einzuhalten. Ob diese Sinnvoll sind oder nicht sollte nicht die Frage sein, insbesondere für LWB die viele sinnfreie Regeln ertragen müssen.  

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  4. Was ist mit Euch los? Ich kann das nicht verstehen. Da kommt ne pro-Waffen Reportage in einer Zeit wo alle Waffen als "geht gar nicht" sehen.

    Statt euch über Dinge aufzuregen, welche völlig korrekt sind (offene Waffe und Prüfung ob die Flinte zum Schützen passt, wie es jeder seriöse Händler und Flintenlehrer macht), teilt das Video doch lieber mit Euren Nachbarn, Freunden, Kollegen und berichtet mal wie die das aufgenommen haben....

     

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  5. vor einer Stunde schrieb cb01:

    Fehlermeldung: „Oh no, das gewünschte Video scheint nicht gestartet zu sein…“

    Hatte ich auch mit iPad und TVnow. Auf der Webseite am PC klappt es sogar ohne Anmelden.

    Super Reportage !!

    Wer darüber etwas negatives sagt, muss leider in seinem Keller bleiben und sollte unbedingt direkten Kontakt zu Nachbarn und fremden Menschen meiden. 

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  6. vor 22 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

    Aber ich kann ja das Papier auf eine beliebige Entfernung zum Kugelfang hängen ...

    Oder interpretiere ich das falsch? 

    Was interpretierst Du? 

    Die Schießstandsordnung hat ein ganzes Kapitel von Scheiben auf Zwischenentfernungen.

     

    Aufhängen können ist eine Sache, ob man es darf ist eine andere.

    Habt Ihr eine Raumschießanlage wird es wahrscheinlich ohne weiteres gehen. Ist es ein offener- oder teilgedeckter Stand bracht er dazu auch die Zulassung.

     

    Nachtrag:

    Kap. 4.3 sollte einfach möglich sein.

    https://www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/Sonstige_Medien/Schießstandrichtlinien_BAnz_AT_23.10.2012_B2.pdf

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  7. vor 12 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

    Unterschied zwischen Fallscheiben und Karton

    Auch bei Papier muss die Standzulassung passen. Geschossfänge aus Sand haben andere Mindestabstände als Stahl- oder Granulat Kugelfänge.

     

    Irgendwie habe ich auch bei Sand einen Mindestabstand von 1m oder so in Erinnerung (bitte selbst nachlesen), die Begründung in der Schießstandrichtline war das sich keine umverbrannten Pulverreste im Sand anreichern. 

  8. Am 26.11.2021 um 17:19 schrieb Fussel_Dussel:

    Guude!

    hab da mal ne kurze Frage:

     

    Die Antwort ist Einfach, >5m KK, >7m GK, >5m Schrot

    So definiert es die Schießstandsrichtlinie, kann jeder nachlesen.

    ABER, dazu kommt die Standzulassung und die Zulassung der FP Anlage. (i.d.R darf die Fallplattenanlage nur max. 1m vom Geschossfang entfernt stehen, wenn nicht vom Gutachter anders bescheinigt!)

    Alles muss passen.

     

    Die Diskussion ging ja (WO typisch) wesentlich weiter, bis zur Nennung von Praktiken eines Schulungsanbieters.

    Machen kann mann alles, ob es der Standzulassung entspricht ist eine andere, sehr individuelle Sache. Dito die Haftungsfrage bei einem Unfall (ist im IPSC beim Abstand mobiler Kugelfänge ein abendfüllendes Thema)

     

     

     

  9. vor 19 Minuten schrieb Schwarzwälder:

    3G+ ermöglicht es vielen Schützen mit 2 PCR Gurgeltests für je 49,99 Euro im Jahr die 4 Mindesttrainings im Jahr (1 pro Quartal) binnen je 48 Stunden zu absolvieren: am 31.03./01.04. und 30.09./01.10. Warum Ungeimpfte bei 3G+ ohne gesetzliche Not aussperren? 

    Ok, ich erinnere mich wieder warum ich hier, vor einem Jahr, aus  diesem Thema ausgestiegen war    ... 

  10. vor 14 Minuten schrieb Nilsemann2016:

    In Hessen hat das Innenmysterium beschlossen, dass auch teilgedeckte Sportstätten, abweichend von der Standabnahme als offener Stand, als geschlossene Sportstätte gilt. Somit ist dort 2G einzuhalten. 

     

    Naja, in Hessen ist es komisch mit der neuen Verordnung.

    §16 Veranstaltungen….. bis 10 Personen KEINE Auflagen (egal ob offen oder geschlossen)

    §17 Zusammenkünfte Glaubensgemeinschaft …. Gar keine Regel, nur Empfehlung 

    §20 Sportstätten … in gedeckten Sportstätten IMMER 3G ohne Personen Begrenzung 

     

    passt doch alles nicht ….. jetzt könnte man sich als Glaubensgemeinschaft definieren und alles ist gut 🙂

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  11. Ich hab keine Ahnung wer jan701 ist und was genau sein Anliegen ist und was er bezweckt.

    Angeblich hast Du ja Sachkunde und somit zumindest ein minimum an Ahnung wie die Sachen gesetzlich geregelt sind aber auf alle Fälle weißt Du wo Du nachschauen must.

     

    Du beschäftigst dich nun seit über zwei Jahren mit der Frage wie Du an eine WBK kommst ….

    Auch wenn deine alten posts nicht zusammen passen (August 19, LuPi im Verein auf Probe ohne Verbandsanmeldung …. Nov 19, alle Voraussetzungen für WBK erfüllt).

     

    Geh halt in einen Verein, mach es so wie alle anderen und wie es das Gesetz vorsieht aber solche nicht die Hintertüre in Foren wie diesen.

     

    • Gefällt mir 1
  12. vor 2 Stunden schrieb jan701:

    oder muss ich wieder ein Jahr schießen, um die WBK zu bekommen?

    Nicht vergessen, Du brauchst ja auch noch 'ne MPU und für GK ist eh noch mind. ein Jahr hin.... ich hoffe Dein alter Verein nimmt Dich wieder auf.

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  13. vor 6 Stunden schrieb karlyman:

     

    Ist das eine spezielle Branche? Mich wundert es, dass so etwas in D (anders als etwa in USA) explizit vertraglich behandelt bzw. geregelt wird.

    Ist quasi das Kleingedruckte zum Vertrag (kein Alkohol, keine Waffen, keine Drogen, kein „ausleihen“ von Betriebsmittel). Vor 20 Jahren hat man sowas als kleines Heftchen zum Vertrag mit dazu bekommen. Ich glaube heute ist das nicht mehr so. Lediglich Schulen beschreiben das explizit in ihrer Schulordnung. In unseren Niederlassungen in USA steht tatsächlich, das Firmenwagen nicht zum Transport von Waffen und nicht zur Jagdausübung genutzt werden dürfen.

  14. vor 1 Stunde schrieb weissblau:

    Wenn das nicht geklappt hätte, dann würden meine Waffen im Auto vor dem Gebäude liegen. 20km pro Weg im Frankfurter Feierabendverkehr - das kannste knicken....so sind es nach Feierabend 3km bis auf den Stand.

    Sehe ich auch so, aber der Themenstarter hatte ja ausdrücklich nach Rechtssicherheit gefragt. 
    btw. Es geht hier um TRANSPORT von Waffen und Munition und nicht um Lagerung! So Sachen wie Blechkiste, VDS, getrennte Munition sind andere Themen.

     

    „WO“ typisch, Exkurs zu Flughafensicherheit und BPol Kontraktoren …. hätte ich auch einiges zu erzählen ist aber off-topic.

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  15. vor 10 Stunden schrieb Sebastians:

    Nochmal zurück nach Hause fahren und erst dann das Equipment mitnehmen ist keine Option.

    Das ist aber leider die einzig gangbare Option.

     

    Selbst wenn Dein AG ein Maschinenbaubetrieb ist und Du die Erlaubnis hättest an den Waffen rumzuschrauben (Bedürfnis umfassender Zweck), hättest Du im Fall der Fälle (überreagierender Kollege oder Sicherheitsdienst) ein Problem die Munition zu erklären. 

     

    Bleibt als nur, Dein AG ist selbst LWB und kann einen Schrank zur Verfügung stellen, mit Überlassung.

     

    Bei mir stellt sich die Frage nicht, da in der Arbeitsordnung zu meinem Arbeitsvertrag explizit die Mitnahme von Waffen und Munition verboten ist.

    Da Auto auf Werkgelände parkt hätte ich im Fall der Fälle doppelt Ärger (Zuverlässigkeit nach WaffG und vorsätzlicher Verstoß ggn "Haus-/Arbeitsordnung") 

     

    Fazit: Mitnehmen kannst Du aber Rechtssicher! geht es so wie Du beschrieben hast (viele Leute, skeptischer Sicherheitsdienst) nicht.

     

     

     

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  16. vor 5 Stunden schrieb Sgt.Tackleberry:

    Richtig. Und wo genau findest du nun die entsprechenden Regelungen zur max. Ladung?

    Also wenn ich auf IPSCmatch.de auf die Geco schaue steht da Fett: Maximale Magazinkapazität 20 Schuss !!

    Die Magazinregeln beziehen sich da doch nur auf die Magazinkörper welche verwendet werden dürfen. 

  17. vor 11 Stunden schrieb Mateusz:

    spannend wird es bei Rifle, wenn du mit einem 60er gegen 10er antrits.

    Da stehe ich nun auf dem Schlauch ... in Deutschland durften doch im IPSC auch vor der letzten Änderung im WaffG nur !0 geladen werden, in allen Rifle Klassen.

    Oder habe ich da was verpasst.

  18. vor 2 Stunden schrieb Dickdan007:

    So alleine mit zwei Frauen im Wald ist mir mein Taschenmesser und mein Pfefferspray zum Schutz nicht genug.

    Unbedingt Aufrüsten.

    Taschenmesser durch Machete ersetzen

    Pfefferspray durch Pfefferspray in big size (Feuerlöscher) ersetzen...

     

    ... wenn Du Dich gegen Wildschweine und Wölfe schützen möchtest.

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