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scotty600

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  1. Was bitte hat INSBESONDERE §12 (3) 3 mit allgemeiner Verkehrskontrolle der Polizei zu tun? Und warum wird auf einmal von Führen gesprochen, wenn das Thema Transport ist?
  2. In welchem Gesetz steht das? Sicher nicht im WaffG.
  3. Oha, das ist eine weitläufige Fehleinschätzung der Rechte & Pflichten des Vorstands nach BGB. In freier Wildbahn leider oft zu sehen. Das Vereinsvermögen, das Vereinsheim etc. gehört dem Verein, vertreten durch die Mitgliederversammlung. Der Vorstand vertritt den Verein verantwortlich nach außen und innen. Die Befugnisse des Vorstands sind in der Satzung geregelt. Privilegien neben Ruhm und Ehre gibt es wenige. Selbst wenn die Mitgliederversammlung, als höchstes Gremium, in der JHV dem Vorstand zubilligen würden auf dem Vereinsgelände Waffen zu tragen, fehlt immer noch der zu rechtfertigende Bedürfnisgrund.
  4. In diesem Fall ist es doch eindeutig durch WaffG und WaffVwV geregelt. Es ist nicht erlaubt! Die WaffVwV sagt eindeutig, das neben der Zustimmung des Hausrechtsinhabers, zum Führen einer Schusswaffe in fremdem Besitztum ein Bedürfnis vorliegen muss. Mit dieser Regelung soll einer missbräuchlichen Verwendung von Schusswaffen begegnet werden.
  5. So, jetzt habe ich mir das auch mal durchgelesen und man wundert sich. Insbesondere wenn die Frage aus einem Verein kommt der IPSC im Program hat (ist das so?), da die IPSC Sportordnung genau beschreibt, wie, wann und wo eine UNGELADENE Waffe im Hoster getragen werden darf. Ebenso wird in zu jedem IPSC Match im General Briefing der Waffentragebereich bekannt gegeben, wenn nicht eindeutig beschildert. Eine GELADENE Waffe im Holster gibt es bei IPSC auch nicht, es sei denn der Schütze steht unter direkter 1:1 Aufsicht eines RO. Warum schreibe ich das? Weil ich so oft höre "beim IPSC macht Ihr das doch auch so" und das kommt ausschließlich von Schützen ohne SuRT. Ich würde so etwas Grundsätzlich nicht erlauben, insbesondere nicht im freien Training, weil der Bedürfniszweck nicht vorhanden ist. Bei IPSC Wettkämpfen und geschlossenem IPSC Training kein Problem, da sich dann der Bedürfniszweck auf die Sportordnung bezieht und hier ist alles geregelt.
  6. Kann da mal ein Händler was sagen? Der Bedürfnisgrund ist doch in der e-ID for jeden Eintrag gespeichert
  7. Ok, dann nehme ich das zurück und beschränke mich nur auf meine zuständige Waffenbehörde. Insgesamt bestätigt das aber grundsätzlich meinen Ansatz, das mit Voreintrag auch der Munitionserwerb genehmigt ist.
  8. Ich bitte darum, aber nur wenn keine andere Waffe mit gleichem Kaliber in der WBK steht. Habe ich da nicht extra Sportschütze geschrieben .... den Rest ist zum Nachlesen in der Verwaltungsvorschrift niedergeschriebne. Was ist daran gewagt, wenn der Antrag mit Munitionserwerb vom Amt angenommen wurde und darauf ein Voreintrag erfolgt ist. Aus welchem Grund sollte ein Munitionserwerb abgelehnt werden welcher ja Gegenstand des Antrags war. Evtl. kann mal jemand mit Einblick in das NWR sagen ob dort der Munitionserwerb auch hinterlegt ist (würde mich wundern wenn nicht). Also wenn jemand hier im Forum so eine Frage stellt und das nicht mit seinem Händler oder Sachbearbeiter direkt klären kann, kann ich davon nir abraten.
  9. Sehr tolle Sache, klasse Initiative. Insbesondere da man für Fertigkeit auch keinen SuRT benötigt. Ich habe schon ein paar mal 3GF und 3GP geschossen und auch schon mal im Verein "angetestet" es macht einfach nur Spass (als Schütze ;-)) @callahan44er, es mag ein kleiner Nachteil sein aber die meiste Schützen verlieren die Zeit bei Entsichen und Sichern der Waffe, weil sie das nicht gewohnt sind. Also meiner Meinung nach KEIN NACHTEIL
  10. Welcher Richter und warum? Es gibt einen Antrag zur Erteilung oder Ergänzung einer grünen WBK, für eine Waffe in einem bestimmten Kaliber. In diesem Antrag ist auch angekreuzt das der Munitionserwerb in eben diesem Kaliber beantragt wird. Also vom Verwaltungsakt schon mal eindeutig. Die volle Eintragung nach Erwerb ist lediglich eine Dokumentation, genauso wie der Voreintrag nur die Dokumentation einer Erlaubnis ist.. Fall A) der Kunde erwirbt eine Waffe + Munition an einem Tag --> kein Problem, da Voreintrag für Waffe vorhanden. Die zur Waffe passende Munition wurde auch beantragt (Voreintrag dazu gibt es nicht) es gibt auch keinen Grund warum die Behörde diesen Munitiuonserwerb versagen sollte. Fall B) der Kunde hat einen Voreintrag und sieht nun ein super Munitionsangebot und schlägt zu --> Problem, da er (als Sportschütze) nur Munition besitzen darf zu welchen such mind. eine passende Waffe existiert. Aus diesem Grund drückt dir auch kein SB vor der Eintragung einen Mun-Stempel in die Pappe, weil er ja dadurch Fall B autorisieren würde. Entweder anderen Händler suchen oder zweimal fahren oder halt 10-20€ für die Mun drauflegen. Die Krücke mit Leihschein, kann dumm enden, wenn es erklärt werden müsste.
  11. scotty600

    Brille mit Stärken

    Müller Manching gibt direkt Auskunft welche Kooperationspartner sie in der Republik haben. Einfach eine kurze mail und die Frage wird beantwortet.
  12. Sind wir nicht bereits im Jahr 2024? Beim Kauf macht der Händler einen Eintrag im NWR und die Waffe erscheint dort schon unter Deinem Namen (vorausgesetzt Erwerbsberechtigung passt). Bei der Behörde muss die Meldung (nicht der Eintrag!) von Dir innerhalb der nächsten 14 Tage erfolgen. Wenn der Munitionserwerb auf dem Antrag angekreuzt war, umso besser. Ansonsten sollte jedem klar sein, das es mit jeder Waffe ohne Probleme auch der Munitionserwerb genehmigt wird. Sprich, wenn der Voreintrag passt, fährst Du mit deinem Koffer Geld zum Händler, bezahlst und nimmst auch Munition mit. Verstehe das Problem nicht.
  13. Ich kann uneingeschränkt netxp-verein empfehlen. Fairer Preis, robuste online Banking Anbindung Alle möglichen Mitgliedsbeitragkonstellation möglich und Robust. Schneller Service mit direktem Kontakt. Wenn keine Anlagenbuchhaltung / Bilanzierung notwendig ist, kann man damit auch den Jahresabschluss EÜR auf Knopfdruck erledigen.
  14. Das kann ja eigentlich nur der BDS gewesen sein Denn laut @Friedrich Gepperth kann man ja nicht in zwei Lobbyverbänden gleichzeitig sein. Das trifft aber auf den BDS zu. Das FWR und der BDS (und viele andere auch) sind eigenständig im frei zugänglich Lobbyregister geführt. Wie geht das, dass man sogar gleichzeitig in zwei Lobbyverbänden Vorsitzender ist? https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche?q=waffen&searchReferer=%2Fstartseite&filter[activelobbyist][true]=true
  15. @Gordy, warum brauchst Du soviel Text um zu sagen das alle blöd sind? Wie kommst Du auf die selbst dumme Aussage das jemandem die Waffenrechtliche Erlaubnis entzogen werden sollte, weil er eine Frage im Forum stellt und betonst das auch noch mit bold black? Warum sagst Du öffentlich das du selbst so viele Leute kennst die sich eine waffenrechtliche Erlaubnis erschleichen möchten und das Du diesen dringend helfen möchtest?
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