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Der_Fuchs

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  1. Hallo, Fuchs,

    ich habe noch eine. Kannst du haben. Melde dich wegen dem Versand.

     

    Gruß

     

    Simplex

  2. Das ist es nicht. Der Ausstoß von Schadstoffen belastet die Umwelt die von dir und deinen Mitbürgern genutzt wird. Durch den privaten Besitz einer Waffe wird aber niemand geschädigt.
  3. In welchem Absatz ist das zu finden?
  4. Ich dachte das ganze hat es aus dem Eu Entwurf nicht in die deutsche Verschärfung geschaft?
  5. Seit Corona muss ich wieder an die Worte meines Professors für Mikrobiologie denken. Er hat sich immer über die "dusseligen Ärzte" aufgeregt die im Kittel (Schutzkleidung) in die Cafeteria gehen und das Desinfektionsmittel in den Händen verreiben. Bei ihm hieß es immer satt benetzen und dann einziehen lassen. Denn durch das ständige verreiben verdampft es schneller.
  6. Einspruch irrelevant! Das Fertigungsdatum ist kein Nachweis für den Erwerbszeitpunkt.
  7. Aber ehemalige vollautomagen werden doch Kategorie a wenn sie nach stichtag in 2017 erworben wurden oder?
  8. Kannst du mir bitte sagen wo ich den Entwurf zu Anlage 1 und 2 finde? Suche schon eine Weile.
  9. Wo finde ich die neue Fassung von Anlage2? Sind denn nun dort von vollauto auf halbauto umgebaute Waffen als verbotene erfasst?
  10. Wie war denn das jetzt mit den ehemaligen Vollautomaten?
  11. Vorallem wenn deine Freundin eine Shadow II hat 1300g+ muss man über den Typen lachen ?
  12. Ab 46sek wirds spannend.
  13. Das wäre natürlich ne Schweinerei. Ist überhaupt davon auszugehen das die Allgemeinheit profitiert wenn man mich enteignet?
  14. Artikel 14 (Eigentum/Erbrecht/Enteignung) GG ( Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ) (1) 1Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. 2Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2) 1Eigentum verpflichtet. 2Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. (3) 1Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. 2Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. 3Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. 4Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
  15. Bei 30% Migrationshintergrund der NRWler wirds auch so bleiben. https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Bevoelkerung/MigrationIntegration/Migrationshintergrund/Tabellen/MigrationshintergrundLaender.html
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