Auszug aus Liste "B":
Im Rahmen der Ausübung der Disziplinen des Teils B werden die allgemeinen Regelungen
des Deutschen Schützenbundes zugrundegelegt, sofern im Teil B nicht ausdrücklich vom
jeweiligen Landesverband etwas anderes festgelegt wird
Auszug aus DSP SpO:
2.10.3 Lauflänge
Siehe Pistolentabelle
Die Lauflänge bei Pistolen wird einschließlich Patronenlager, bei Revolvern ausschließlich Trommel gemessen.
Die Mindestlauflänge beträgt 100 mm.
Es gelten also für ALLE Waffen diese 100mm Mindestlauflänge, sofern nichts anderes festgelegt wird.
Auszug aus Liste "B" - BSSB Ordonnanzpistole:
3.1.1 Lauflänge, Kaliber, Abzugswiderstand
Die Lauflange beträgt mindestens 76,2 mm und maximal 153 mm. Das Kali-
ber beträgt mindestens 7,5 mm. Der Abzugswiderstand beträgt mindestens
1000 gr. Der Abzugswiderstand darf nur mit Werkzeugen verstellt werden
können.
sooo, hier legt eben der Verband für DIESE Disziplin eine kleinere LL als 100mm fest, somit sind hier 3" o.K., .... diese gelten aber eben nicht für beliebig andere Disziplinen,.......
die Positivliste wird nicht geführt wegen der Mindestlauflänge, hier geht es eher darum ob diese Waffe bezügl. Konstruktion / Baujahr als Ordonnanz geführt wurde oder eben nicht,
kommst Du mit einer Waffe, die nicht auf dieser Liste erwähnt wird, bist Du im Zugzwang den Nachweis zu erbringen, das dieses Modell ordonnanzmäßig geführt wurde, dies hat mit der LL erstmal nix zu tun,..... soweit klar...?