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http://www.liederdatenbank.de/song/336 Und jetzt im Ernst: Die ganze Diskussion hier ist doch echt "mühsam". Wenn sich jemand für GK interessiert und es sich leisten kann, dann ist das mal Aufgabe des örtlichen Vereins dem Anfänger / Einsteiger die notwendigen Hilfen zu bieten. Wenn der Verein sagt er kann (oder will) das nicht leisten, dann sagt man das dem Interessierten frühzeitig, und der sucht sich nen Club wo er entsprechende Möglichkeiten hat. Entsprechende Möglichkeiten sind dann nach meiner Ansicht: 1.) ein vernünftiger Stand - bei Kurzwaffe Mehrdistanz weil man da durchaus mal mit 5m Distanz anfangen kann, und dann entsprechend Streuung sich an die 25m heran arbeitet. 2.) Logischerweise sollten auch die entsprechenden Vereinswaffen zur Verfügung stehen. Es ist nicht sinnvoll ein jahr lang KK zu schießen, und nach einem Jahr ohne jegliche Erfahrung sich was "Großes" anzuschaffen und dann merkt dass der Ruger 44 doch ein wenig anders zu handeln ist als die ausgelutschte Hämmerli SpoPi des Vereins. Und ich sage Vereinswaffen, damit ist nicht gemeint dass man einmal im Jahr mit Karles 08 schießen darf wenn der gerade mal auftaucht und in gönnerhafter Laune ist. (Ja wir haben auch für Neumitglieder so böse Sachen wie ne Repflinte oder sogar ne Selbstladeflinte und anderes...) Und wenn man diese zwei Punkte umsetzt und anwendet, dann wird (spätestens) nach 12 Monaten tatsächlich die Scheibe auf "Normaldistanz" getroffen! Wenn dann aber doch mal was daneben geht, da gibts auch ne einfache Formel - Reparieren oder Zahlen - und damit ist alles gut. Und man hat ein Vereinsmitglied gewonnen, und keinen frustrierten Beitragszahler.
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Du "machst die Befürwortungen" beim Verband? Was "man" bekommt entscheidet nicht der Vereinsfürst sondern die Befürwortungsstelle vom entsprechenden Verband. Und das ist seit 2003 so. Klar wäre der lokale Fürst angefressen wenn man sich bei Verweigerungshaltung direkt an seinen Verband wenden würde, aber das sollte man vielleicht doch öfters tun. Wie gesagt es "war mal" anders. Und es wird Zeit das das jeder weiß. Und ganz im Allgemeinen: Auf der einen Seite Gemotze bei jeder Andeutung dass das Waffenrecht verschärft, oder schärfer ausgelegt werden könnte - und auf der anderen Seite hier die Hüter des heiligen Grals spielen.
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Erst ab dem Tag, an dem Du bei einem "anerkannten Schiesssportverband" Mitglied bist, läuft die Uhr. Vorher ist das unverbindlich. Also schnell den Mitgliedsantrag ausfüllen, und schauen das der gleich zum Verband geht und nicht in Oberschützenmeisters Schublade "noch zu bearbeiten" liegen bleibt!
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Das mit den 100 Euro Verschrottungsbeihilfe, ist wohl im gleichen Themenbereich anzusiedeln. Bzw. eben auch durch die Unwissenheit der (hoffentlich wenigen) Betroffenen zu erklären. Bevor ich oder aus meinem Bekanntenkreis jemand nen 100er für sowas bezahlt greift man zu Flex (230mm) oder Brennschneider - sofern man selber nix hat, im Verein gibts sicher ein paar Heimwerker - und macht selbst Eisenspäne. Und zeigt die sterblichen Überreste auf dem Amt vor, lässt sie dort (wenns nix koscht - think schwäbisch!) oder wirfts nach Austrag in die Wertstofftonne beim Recyclinghof. Wer genügend Schrott hat kanns auch zum Verwerter bringen (Stahlschrott je nach Gegend ab 130,- Eumel je Tonne). Und über erlaubnisfreie Zubehörteile freut sich jeder Verein, wenn man selber nicht verkaufen will. Und bevor jetzt das Gezeter los geht dass das Zerstören "erlaubnispflichtig" wäre - bitte in den Verwaltungsvorschriften zum Waffenrecht, S26 - zu §21, rechte Spalte oben LESEN: "Das Zerstören (z. B. Einschmelzen, Zerschreddern) einer Schusswaffe oder wesentlicher Teile einer Schusswaffe ist keine erlaubnispflichtige Tätigkeit."
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Die Tatsache dass Mißstände vorhanden sind, rechtfertigt trotzdem keine Toleranz gegen neue Mißstände.
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Böse weils auf die Einfältigkeit der Leute zielt. Fachlich professionell jemanden zu beraten (Kunst oder Krempel) ist das Eine, als barmherziger Samariter aufzutreten mit der Hoffnung im Schrott den Diamanten oder den einen oder anderen Halbedelstein zu finden ist das Andere. Die Kaliberauflistung zeigt schon deutlich in die Richtung, sie ist von Unkenntnis oder Frechheit geprägt. Oder würdest Du eine 7,65 (Luger) in den Hochofen werfen?
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Eine nette Mail, die ich in meinem Postfach gefunden habe, mit der Bitte das kleine Plakat weiterzuleiten und in den Vereinsheimen auszuhängen - mache ich! Aber erst am 01.04.!!! Damit blos niemand auf blöde Gedanken kommt, habe ich selbstverständlich alle Kontaktdaten ausgeschnitten! Und wer sein Zeug kosten- und erlösfrei los werden will - entweder PN an mich *frechgrins*, oder für die Langwaffenschützen ein kleiner Tip - 100% Ladedichte mit N340 entsorgen so ziemlich jede Büchse! (Das war natürlich nicht ernst gemeint!!!!!)
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720100 Mitglieder - na warum wohl? Und ich glaube wohl das fast jeder Verkäufer schon mal gelegentlich bei der einen oder anderen Plattform einen guten Bekannten gebeten hat mitzubieten - weil man keine Lust hatte das Teil zu verschenken - Ausnahmen gibt es auch, und anders herum ein gesuchtes und begehrtes Teil wird immer seinen Preis oder sogar mehr erreichen. Beispiel Schweizer G11 und K11 sind eigentlich im Egun Handel zu günstig - Ein Ross Rifle oder ein 1903/03 geht garantiert auf 4 Stellen vor dem Komma. Diese Praxis wird aber auch von den Plattformen dadurch gefördert, dass eben bei Einstellpreis 1,- geringere Einstellgebühren anfallen. Und das ist dann unsere "Schnäppchenmentalität" die so niedrige Einstiegspreise fordert und nutzt. Entgegen dem Grundsatz nur schlechte oder gestohlene Ware kann wirklich "billig" sein. Gute Ware kostet gutes Geld, und wie hoch man einsteigt bleibt jedem selbst überlassen - wurde auch schon tausendmal gesagt.
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Aber genau darum gehts doch! Erlaubtes Führen zur Selbstverteidigung! Ich beobachte das mal, aber meine Frau soll schon mal anfangen mir für meine Wingmaster ein Rückenfuteral zu häkeln - man will ja nicht unvorbereitet sein. Sodele und bevor ich jetzt verbal erschossen werde, zieh ich mich in die sichere Deckung zurück.
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Die zwei Polizisten die erschossen wurden... waren die unbewaffnet?
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Nicht jeder Mensch über 18, der keine Erlaubnis nach SprengG hat, muss zwangsläufing ein Idiot sein! Und das trifft sicher auch auf Kinder ab 12 zu, die sich vielleicht ein paar Knallbonbons kaufen, oder Bengalfeuer (Klasse 1). Ansonsten ja das mit der Aufbewahrung kommt schon hin - insbesondere gehts ja um den "bewohnten Raum" - wobei sicherlich "gesündigt" wird. http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_2/BJNR021890977BJNE001904377.html Aber mal im Ernst... soll man diese Diskussion tatsächlich anzünden? Es gibt doch schon genugt Gutmenschenaktivitäten, das man diesen Graubereich doch getrost sein Schläfchen halten lassen kann.
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Das ist auch nicht schlecht! http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Sicherheit/NWR/NWR-Selbstauskunft_Antrag.html;jsessionid=8D0074F6E276F57C1B3BF56C7177EF73.1_cid392?nn=4590742 Antrag auf Auskunft aus dem Nationalen Waffenregister - kommt dann innerhalb zwei Wochen ein hübscher DIN A4 Umschlag in dem dann der Inhalt exakte Auskunft über den Bestand gibt.
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Der muss noch nach... das war bevor die Schweiz dem Schengenabkommen beigetreten ist - seither läuft alles viel einfacher und unbürokratischer!!!
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Wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du von einem "Privatmann", keinem Händler, Dir eine erlaubnispflichtige Waffe gekauft. Dann ist die Auskunft der fedpol richtig, das Du damit er Dir die verkaufen kann/darf, als Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung, einen Waffenerwerbsschein brauchst. Da das Geschäft schon gelaufen ist, wäre eine Möglichkeit das der Verkäufer die Waffe einem Händler in der Schweiz überlässt, der Händler kann sie dann mit seiner Ausfuhrbewilligung (gibts auch verschiedene Stufen/Arten) versenden. Es stimmt allerdings das die Post da nicht mehr mitmacht, es geht dann über eine Spedition die dann auch den Papierkram erledigt - und sich bezahlen lässt. Du merkst es wird schwierig... Ich weiss nicht wie weit weg Du von der Grenze bist, aber vielleicht ist eine private Abholung doch das Beste. Da brauchst dann für die Papiere auf Schweizer Seite ca. 120 Franken insgesamt. Falls es sich aber um "Kriegsmaterial" handelt - also irgendeine Schweizer Armeewaffe - brauchst Du eine Ausfuhrerlaubnis von der seco (Wirtschaftsministerium) und die haben auf EDV Antrag umgestellt und dafür bräuchtest dann wieder ein elektronisches ID Verfahren - was zusätzlich kostet. Vielleicht kann Dir Kessler in Kreuzlingen helfen, die machen regelmäßig Auktionen und kennen sich mit Auslandversand aus. Natürlich geht das auch nicht umsonst. www.kesslerwaffen.ch Und der Schwabenarms aus Rottweil hat auch einen Schweizer Laden aufgemacht (im Kt. Glarus) kann auch sein das die helfen können.
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Gall: Es gibt zu viele Waffen in Baden-Württemberg
Bobbel antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenlobby
Du hast ihn nicht verstanden... Nach seiner Meinung brauchts keine Sportschützen - jetzt meckert er noch über Anzahl und GK - hätten diese Menschen damit in ihrem Sinn Erfolg würden sie ein neues Aktionsfeld suchen - keine Frage LG statt KK. Lichtbündel statt LG und zum Schluß - der Letzte macht das Licht aus! -
Gall: Es gibt zu viele Waffen in Baden-Württemberg
Bobbel antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenlobby
Blabla jedes Jahr dieselbe Leier das hatten wir schon 2012 http://www.bild.de/news/aktuell/badenwuerttembergs-innenminister-zu-viele-27698942.bild.html (lediglich ca. 1 Woche später) Man kann dann nur mutmaßen das womöglich im übrigen Tagesgeschehen die gleiche umfassende Kreativität herrscht. Wahrscheinlich versendet der Herr auch jedes Jahr die gleiche Weihnachtskarte an seine Verwandtschaft. Ich hoffe nur das ab 2016 eine neue Weihnachtsbotschaft rüberkommt, weil er dann hoffentlich seinem jetzigen Titel noch den Ehrenzusatz Ex voranstellen kann. -
Aufbewahren von Munition in einem "gleichwertigen" Behältnis
Bobbel antwortete auf DatHeinz's Thema in Waffenrecht
Es ist wie immer, eine verbindliche Auskunft wird Dir nur derjenige geben können der vor Ort eventuell die Aufbewahrung überprüft. Wenn vom örtlichen Amt die Art der Aufbewahrung akzeptiert wird O.K. Andernfalls geben auch die polizeilichen Beratungsstellen Auskunft, und auch diese Auskunft hat ein gewisses Gewicht, da diese z.B. auch bei Waffenräumen zur Bewertung - Einschätzung heran gezogen werden. Von uns kannst Du hier nur herzliche Worte erwarten, die Dir aber im Fall des Falles wahrscheinlich nicht helfen werden. Ausgenommen natürlich jemand hat ein reales Fallbeispiel hinsichtlich positiver oder negativer Einschätzung zum konkreten Fall. Wobei selbst das nicht verbindlich wäre - andere Gemeinde - anderes Bundesland- anderes... -
Fallmesser ohne Sperrvorrichtung - eigentlich doch legal?
Bobbel antwortete auf Olt d.R.'s Thema in Waffenrecht
Noch als Ergänzung hier ein BKA Feststellungsbescheid für die Klinge eines Faustmesseres: Einstufung einer aus Metall gefertigten Klinge eines zerlegbaren Faustmessers vom 30.03.2006 Feststellungsbescheid (Veröffentlichung im Bundesanzeiger Nr. 71 vom 11.04.2006) Download (pdf/95 KB) Bitte insbesondere den oberen Teil auf Seite 2 beachten - bei nicht Schußwaffen gibt es eben keine "wesentlichen Teile" -
Fallmesser ohne Sperrvorrichtung - eigentlich doch legal?
Bobbel antwortete auf Olt d.R.'s Thema in Waffenrecht
Dadurch das die Klinge nicht mehr arretiert verliert das Teil sogar die Eigenschaft als Waffe. Dadurch das man mit der losen Klinge niemanden mehr angreifen bzw. verletzen kann fällt es nicht mehr unter das Waffengesetz. Vermutlich wurde die Arretiervorrichtung sogar bewusst aus diesem Grund entfernt. Diese Betrachtungsweise "einsetzbar als Hieb und Stoßwaffe.." (ja/nein) wird auch in unterschiedlichen BKA Feststellungsbescheiden angeführt bzw. zur Beurteilung herangezogen. Ist also nicht auf meinem Mist gewachsen. Und bevor jemand irgendwas mit gebräuchlichen Werkzeugen usw. usw. zusammenkonstruiert - das gibt es nur bei Schußwaffen. -
Das Wort auf das es ankommt ist "erworben" aus §14: Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden Eintragen ist das was danach kommt.
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bisTrainingstermine Fallplatte in Bad Urach: Gastgeber Attempto Sportschützen Bad Urach e.V. Termine für Einzelschützen, keine Terminreservierungen – Starts in Reihenfolge der Anmeldung am Trainingstag. Bei entsprechendem Andrang können nicht mehrere Serien in Folge geschossen werden! Beginn 19:00 Uhr – Ende 22:00 Uhr Letzte Anmeldung 21:00 Uhr Freitag 16.Januar 2015 Geschossen werden können alle Fallplatten Disziplinen nach SHB BDS Das Startgeld beträgt pro Trainingsserie, bei eigener Waffe und Munition, 5,- Euro Eine Serie beinhaltet: Kurzwaffe und Büchse: 3 Minuten Probe + 6 Durchgänge zu je 5 Fallplatten Flinte : 3 Minuten Probe + 4 Durchgänge zu je 5 Fallplatten Die Durchgänge werden vom anwesenden BDS Schießleiter geleitet und zeitlich (Timer) erfasst. Das Startgeld beinhaltet keine Schäden die durch Schüsse, die außerhalb des Kugelfangs auftreffen entstehen. Bitte die örtlichen Hinweise beachten. Jede Schützin, jeder Schütze haftet für den eigenen Schuss. Einmalig teilnehmende Gäste sind nach SHB BDS im Rahmen der Teilnahme für Haftpflichtschäden, bis zur maximal abgedeckten Höhe, versichert. Teilnahme mit Großkaliberwaffen und Repetier- / Selbstladeflinte nur für Personen ab 18 Jahren. Teilnahme mit Kleinkaliberwaffen ab 14 bis 17 Jahren nach Vorlage der schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Leihwaffen können beim gastgebenden Verein gegen Gebühr ausgeliehen werden. Munition Kaliber 12, 9mm Luger, 357.Mag, 22lr, kann auf dem Stand zum sofortigen Verbrauch erworben werden. Der Stand kann von interessierten Vereinen an allen Tagen der Woche (Ausnahme gesetzliche Feiertage) angemietet werden.
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bisTrainingstermine Fallplatte in Bad Urach: Gastgeber Attempto Sportschützen Bad Urach e.V. Termine für Einzelschützen, keine Terminreservierungen – Starts in Reihenfolge der Anmeldung am Trainingstag. Bei entsprechendem Andrang können nicht mehrere Serien in Folge geschossen werden! Beginn 19:00 Uhr – Ende 22:00 Uhr Letzte Anmeldung 21:00 Uhr Freitag 19.Dezember 2014 Geschossen werden können alle Fallplatten Disziplinen nach SHB BDS Das Startgeld beträgt pro Trainingsserie, bei eigener Waffe und Munition, 5,- Euro Eine Serie beinhaltet: Kurzwaffe und Büchse: 3 Minuten Probe + 6 Durchgänge zu je 5 Fallplatten Flinte : 3 Minuten Probe + 4 Durchgänge zu je 5 Fallplatten Die Durchgänge werden vom anwesenden BDS Schießleiter geleitet und zeitlich (Timer) erfasst. Das Startgeld beinhaltet keine Schäden die durch Schüsse, die außerhalb des Kugelfangs auftreffen entstehen. Bitte die örtlichen Hinweise beachten. Jede Schützin, jeder Schütze haftet für den eigenen Schuss. Einmalig teilnehmende Gäste sind nach SHB BDS im Rahmen der Teilnahme für Haftpflichtschäden, bis zur maximal abgedeckten Höhe, versichert. Teilnahme mit Großkaliberwaffen und Repetier- / Selbstladeflinte nur für Personen ab 18 Jahren. Teilnahme mit Kleinkaliberwaffen ab 14 bis 17 Jahren nach Vorlage der schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Leihwaffen können beim gastgebenden Verein gegen Gebühr ausgeliehen werden. Munition Kaliber 12, 9mm Luger, 357.Mag, 22lr, kann auf dem Stand zum sofortigen Verbrauch erworben werden. Der Stand kann von interessierten Vereinen an allen Tagen der Woche (Ausnahme gesetzliche Feiertage) angemietet werden.
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bisTrainingstermine Fallplatte in Bad Urach: Gastgeber Attempto Sportschützen Bad Urach e.V. Termine für Einzelschützen, keine Terminreservierungen – Starts in Reihenfolge der Anmeldung am Trainingstag. Bei entsprechendem Andrang können nicht mehrere Serien in Folge geschossen werden! Beginn 19:00 Uhr – Ende 22:00 Uhr Letzte Anmeldung 21:00 Uhr Freitag 14.November 2014 Geschossen werden können alle Fallplatten Disziplinen nach SHB BDS Das Startgeld beträgt pro Trainingsserie, bei eigener Waffe und Munition, 5,- Euro Eine Serie beinhaltet: Kurzwaffe und Büchse: 3 Minuten Probe + 6 Durchgänge zu je 5 Fallplatten Flinte : 3 Minuten Probe + 4 Durchgänge zu je 5 Fallplatten Die Durchgänge werden vom anwesenden BDS Schießleiter geleitet und zeitlich (Timer) erfasst. Das Startgeld beinhaltet keine Schäden die durch Schüsse, die außerhalb des Kugelfangs auftreffen entstehen. Bitte die örtlichen Hinweise beachten. Jede Schützin, jeder Schütze haftet für den eigenen Schuss. Einmalig teilnehmende Gäste sind nach SHB BDS im Rahmen der Teilnahme für Haftpflichtschäden, bis zur maximal abgedeckten Höhe, versichert. Teilnahme mit Großkaliberwaffen und Repetier- / Selbstladeflinte nur für Personen ab 18 Jahren. Teilnahme mit Kleinkaliberwaffen ab 14 bis 17 Jahren nach Vorlage der schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Leihwaffen können beim gastgebenden Verein gegen Gebühr ausgeliehen werden. Munition Kaliber 12, 9mm Luger, 357.Mag, 22lr, kann auf dem Stand zum sofortigen Verbrauch erworben werden. Der Stand kann von interessierten Vereinen an allen Tagen der Woche (Ausnahme gesetzliche Feiertage) angemietet werden.
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Leider haben solche "Gespinste" doch gelegentlich die Eigenart eine gewisse Eigendynamik zu entwickeln. Zuerst mal tauchen sie vielleicht vermehrt in den Ämtern und Gerichten auf - und dann stehn sie "hoppla" plötzlich doch im Gesetz. Das die einzelne Bedürfnisprüfung nach Ansicht mancher mir fernstehenden Personen bei der WBK gelb bei der letzten WaffG Reformierung "vergessen" wurde, sollte in unseren Kreisen bekannt sein. Ich schrieb es schon oben, die Bemühung um eine Sammler WBK wäre vermutlich nicht aufwändiger, aber erfolgreicher gewesen wie ein "schlechtes" Urteil mit unnötiger Publicity zu erzeugen.