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Jacko5000

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Beiträge von Jacko5000

  1. vor 3 Stunden schrieb beobachter2:

    Fazit: Gute Preise und wenn alles gut geht ist alles Prima. Aber wehe es geht etwas schief und man versucht sein Recht nach dem BGB durchzusetzen....... Soviel zu Händler, deren Objektivität nicht sehr ausgeprägt ist. Aber das ist alles nur meine Meinung und Erfahrung!

    Habt Ihr auch so tolle Geschichten auf Lager?

    Ich habe so tollen Geschichten auf Lager. Waffe bei A.C. von ACP Waffen gekauft. Waffe kaputt. A.C. schickt Waffe zum Importeur zurück der da einen Büchsemacher mit neu-Lötung beauftragt. Waffe kommt einwandfrei zurück, ein wichtiger Sprengring fehlt jedoch. A.C. entfernt das Teil von einer Waffe die er noch am Lager hat um für mich das alles "Glatt" zu lösen obwohl die Fehler allesamt beim Hersteller/Importeur lagen.

     

    Was übrigens auffällt: Warum macht deine Behörde einen "Bohei" um Eintragungen? Ich hatte schon häufiger Waffen die "wieder zurück" sind. Da macht der SB im Regelfall gar keinen Eintrag.

    Ich vermute ja folgendes: Du wolltest eine HK33 und hast eine MKE bestellt und bekommen. Weil es HK33 gewiss nicht bei ACP gibt, sondern nur bei Niedermeier. Und dann hast du irgendwann entschieden dass du die Waffe nicht möchtest und hast versucht dem ACP die Waffe auf das Auge zu drücken. Weil du sonst DIREKT reklamiert hättest, dann brauchst du auch keine Eintragung. Und wer nach zig Wochen seine Meinung bildet der soll halt auf Egun verkaufen.

     

    Ein Händler der einfach alleine sein Geschäft nach besten Wissen und Gewissen schmeißt und den Fokus auf Volumenmunition zu guten Preisen hat. Und ab und an wirkliche Schnäppchen an Waffen.

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  2. Zu hohe Visierlinie, geringere Eigenpräzision, wesentlich schwerer Abzustimmen auf minimalen Rückstoss, kein Zugang zum extrem breiten AR15 Ökosystem inkl. Abzügen.
    Fällt mir so spontan ein als nicht ipsikkler.

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  3. vor 12 Minuten schrieb Wikinger:

    Hallo, habe folgende Waffenrechtliche Fragen: Kann ich als Norwegische Staatsangehörige, nach Deutschland reisen mit meine Schalldämpfer? Ich habe selbstverständlich EU Feuerwaffenpass und Deutsche Ausländertagesjagdschein. Schalldämpfer ist in Norwegen frei verkauflich und lassen sich nicht registrieren/ einzutragen in Waffenpass. Oder soll ich es lieber zu Hause liegen lassen?

    Ein Schalldämpfer ist in Deutschland ein waffenrechtlich einer Waffe gleich gestelltes Teil. Daher muss der Schalldämpfer entsprechend einer Schusswaffe transportiert werden und auch über den Feuerwaffenpass dokumentiert werden.

    Ebenso darfst du den Schalldämfer nur in Bundesländern verwenden in denen die Jagd nicht per Landesjagdgesetz verboten ist bzw. in Ländern wie Bayern bei denen es verboten ist eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.

  4. vor 50 Minuten schrieb zweimeter:

    ist halt ne rechtliche definition/auslegung irgendwie

    klar wenn die person gefesselt wäre, wäre die handlung nach eigenen willen zu teilen unterbunden. 

     

     

    Am Ende des Tages ist es recht einfach. Der Jagdhelfer z.B. darf auch neben dem Jäger eine Flinte tragen obwohl er nicht zum führen befugt ist, er hat ja nicht den JS der erst zum führen im jagdlichen Zusammenhang befugt.
    Es ist jedoch so: der Jagdhelfer oder "Bekannte in der Wohnung" hat in der Regel die Waffe zwar in den Händen, wird sich jedoch im Normalfall exakt so verhalten wie der Berechtigte verfügt, was natürlich nur geht wenn beide zusammen sind.

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  5. vor 13 Minuten schrieb webnotar:

    Das Ganze kann man mit weiter führenden Gedanken

    Leider hast du trotz oder vor allem wegen deiner ausführlichen Debatten eine grundsätzliche Sachlage ignoriert. Deine gesamte Betrachtung impliziert weiterhin dass die Sicherheitslogik "deutscher Sport- und Jagdschießstände" abgekoppelt von dem Rest der Welt in sich korrekt ist.
    Die Grundsatzüberzeugung dieser Sicherheitslogik ist die Herstellung möglichst vieler Ebenen um vielfach Facetten von Entladung und Entspannung herzustellen, möglichst mit einer "Aufsichtsperson".

    Du kannst dich drehen und wenden, im "Rest der Welt" ist die Erkenntnis gewachsen dass als aller erstes der korrekte und sichere Umgang des einzelnen mit Schusswaffen Sicherheit garantiert. Und alles andere nur Beiwerk ist.

     

    Der Grundsatz ist zu reflektieren, nicht sonstige Magazin-Sonstwas-Schießstandballet-Regelung.

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  6. vor 1 Stunde schrieb shruggman:

     und sicher sein, dass die 10cm mehr oder weniger Klingenlänge bei einer annehmende Sau genau Null Unterschied machen würde. Der Effekt wird bei beiden nicht messbar sein. 

    Doch! Wenn er denn doch aus irgendwelchem glücklichen Umstand heraus die annehmende Sau ansticht dann ist die Garantie da dass der Sau oder Rotte die Aufmerksamkeit auch bei dir lässt bis das Thema "beloppter Spaziergänger mit Zahnstocher" auch stabil in Richtung Umgebungstemperatur abwettert.

    Vorher hätte er noch die nicht unberechtigte Hoffnung dass die nach einer Runde die Biege machen.

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  7. vor 19 Minuten schrieb Borsig:

    Das sind die Gründe, warum ich so auf dem Ladezustand herumreite. Wenn das wenig oder nichts mit Coopers Regeln zu tun hat: 'tschuldigung, ich wurde so konditioniert. 

    Daher vielleicht einfach mal genau lesen und verstehen. Es gibt grundsätzliche Sicherheitsregeln und zusätzliche, situative Sicherheits- oder Gesetzesvorschriften.

    Nur weil z.B. in einer Situation das Konvolut der deutschen Gesetze gilt (WaffG, AwaffV etcpp) und zusätzlich noch die UVV Jagd bedeutet es nicht das du, nur weil in keinem Gesetz steht dass der Finger aus dem Abzug soll, du nicht doch den Finger im Abzug haben sollst.

    Weil die grundsätzlichen Sicherheitsregeln überall gelten und lokale und situative Regelungen on top sind. Was auch der universelle Anspruch der Regelungen ist und warum die so gut funktionieren.

    Ob du jetzt bin-Laden erschießt oder mit dem KK im DSB Präzision machst, es geht beides vollständig unter den vier universellen Sicherheitsregeln. Und leider wird bei dem einen auf die konsequente Einhaltung dieser Themen geachtet, beim DSB nicht.

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  8. vor 48 Minuten schrieb mühli:

    Was mich mal interessieren würde ob man diese 4 Sicherheitsgrundregeln im Sachkundekurs lernt oder quasi nur fakultativ sind?

    Natürlich nicht. Im deutschen Sachkundekurs wird jeder Mist geschult, nicht jedoch der sichere Umgang der Waffe.

    Konkret: Es werden lauter in der Praxis irrelevante Themen zu Munitionssorten und Aufbewahrungen geprüft, zusammen mit einer oberflächlichen Überprüfung ob es jemand schafft ohne sich selbst über den Jordan zu bringen sich in das "sanfte Korsett" der Schießstandorchestrierung zu begeben.

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  9. Du solltest dir mal die §4 AWaffV anschauen.

    Du setzt hier ein Sicherheitskonzept mit dem rechtlichen Zustand einer Waffe gleich. Ebenso implizierst du das es danach nicht möglich wäre eine Waffe in den Zustand entladen zu bringen, trotz DUTZENDER sehr fachkundiger Beiträge.

     

    Wer solch eine geringe Fähigkeit zur Differenzierung und zum kognitiven Verständnis hat der sollte die wirklich genau lesen. Weil diese Beiträge hier schon "durch Tatsachen begründete Bedenken" sein könnten bei strenger Auslegung des zuständigen SB.

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  10. vor 6 Minuten schrieb fa.454:

    Ich gebe Dir auch mal einen Tip:

    Fahre mal mit geladenen Waffen zur Jagd in die Berge und laß Dich kontrollieren.

    Dann kommst Du in meiner Realität an.

    Ach, stell dich doch nicht so deppert an mit deinem Wortgeklaube ohne Not. TRANSPORT von Waffen ist für Jäger in der Realität ein SONDERFALL und für Sportschützen der NORMALFALL. Niemand hat negiert dass es Fälle gibt in denen Jäger Waffen TRANSPORTIEREN.

    Aber das ändert nichts am Unterschied. Jäger FÜHREN häufig, Sportschützen per Definition NIE. Egal wie viele Haare du spaltest. 

     

    Und all das macht deine BEFEHLSENTSPANNUNG nicht besser, was ja offensichtlich das ist was du hier weiter verteidigst. Das bloß jeder die Waffen vor dem Einpacken entspannt weil der Herr das so möchte.

    Übrigens, wir haben knapp 1500 Jäger und knapp 2 Dutzend Aufsichten. Ich bin also kein blinder der vom Farbe träumt, ich kenne meine Kundschaft und weiss wie schwer "tatsächliche Sicherheit wie hier propagiert" und keine "gefühlte Sicherheit wie haben wir schon immer so gemacht" in der (älteren) Jägerschaft zu vermitteln ist.

     

    Das ist halt wie der 75 Jährige der beim Isoceles im KW Kurs mit nem heißen Geheimtipp kommt und den Chapman auspackt. Musst du drum managen, in den Kopf kommt es nicht mehr.

  11. vor 32 Minuten schrieb fa.454:

    Ach, tatsächlich falsch?

    Ja, du versuchst hier die praktische Anwendung und Nutzung von Schusswaffen durch Jäger mit Sportschützen im Schießstand-RO-Korsett gleichzusetzen. Es ist im Kontext der ~7-8 Millionen Schuss die jährlich bundesweit außerhalb von Schießstätten abgegebenen Schüsse durch Jäger, gar nicht von dem ganzen "führen" welches da noch zu kommt zu sprechen, wirklich absurd und lächerlich. Vor allem weil ein Großteil dieser Schüsse vollständig in Eigenverantwortung ohne "Aufsicht" oder "Sicherheit durch Drittbevormundung" getätigt wird.

     

    Tipp: In der Schweiz darfst du sogar keine Magazine geladen transportieren. Und trotzdem diskutiert Joker hier mit :) Und all das spielt keine Rolle in eurem komplett Praxisfremden "Entspannwahn".

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  12. vor 28 Minuten schrieb fa.454:

    Das ist hanebüchener Unsinn und reines Sportschützen Bashing.

    Es ist Sportschützen (und in etwas weiteren Grenzen auch Jägern) in Deutschland verboten, die geladene Waffe zu transportieren (führen).

     

    Das ist sachlich falsch. Es ist Jägern explizit erlaubt eine tatsächlich unbestimmte Menge von Waffen im Zusammenhang mit der Jagd ungeladen zu führen. Im Revier fällt dann die Einschränkung ungeladen weg.

    Das mag dir nicht so bewusst sein, führt aber vor allem im ländlichen Raum zu erheblichst unterschiedlichen Realitäten zwischen Jägern und Sportschützen als von dir suggeriert. Vor allem Landwirte und gut vernetzte "Großkopferte" können Problemlos im ländlichen Raum 10-20km durch die Gegend "eiern" ohne den jagdlichen Kontext qua Amt Jagdherr oder JES zu verlassen.

     

    Der Gesetzgeber sieht das, siehe einschlägige AWaffV Themen übrigens ebenso, weil er jegliche Einschränkungen für Sportschützen im Kontext der Übung des praktischen Umgangs mit Waffen für Jäger explizit negiert (§7 AWaffV).

     

     

    Wir bilden Jäger bei uns in der KJS inzwischen durchgehend nach praktischen Gesichtspunkten aus. Weil die Waffen auch im ländlichen Raum trotzdem in der Öffentlichkeit geführt werden. Und es nicht falsch ist wenn der Taubenjäger mit gebrochener BDF noch eine fangschusstaugliche KW verdeckt hat die er auch beherrscht.

     

    Weil der Jäger gerne an Orten und zu Zeiten unterwegs ist bei dem Leute gerne glauben sie wären "alleine".  Nur in den letzten 2 Jahren gab es 10 Einbrüche im lokalen Supermarkt hier im Ort, vom Kreis gar nicht zu sprechen, BAB Anbindung in der Nähe sei Dank. Und das Nachfolgeverbrechen des Einbruches (Safe wird durch die Wand rausgeholt, verladen, im Wald mit Gas gesprengt) ebenfalls 2x auf dem Gebiet der KJS.

    Von Kampfhundehaltern die "den Jungs mal Auslauf" geben wollen gar nicht zu sprechen.

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  13. Das ganze Drama hier ist doch nur der Logik geschuldet dass der deutsche Sportschütze keine geladene Waffe außerhalb des Schießstandkorsetts kennt und auch in die Logik erzogen wird dass die geladene Waffe höchst unsicher ist und die ungeladene Waffe der sichere und anzustrebende Zustand.

     

    Ebenso die ganze Logik wie bei der Ladestandskontrolle oder den grundsätzlichen Sicherheitsregeln suggeriert wird dass diese a) sicherstellen sollen dass die Waffe entladen ist und b) die Waffe nicht auf Menschen gerichtet wird.

     

    Beides ist GRUNDSÄTZLICH FALSCH und der Kern des ganzen Schmerzes, diese unbewussten Waffen-leer-haben-woller.

     

    Die Ladestandskontrolle ist genau das, den Ladestand positiv festzustellen ob geladen ist oder nicht. Es gibt viele Situationen in denen ich SICHER sein möchte dass die Waffe geladen ist.

    Ebenso verbietet keine der grundsätzlichen Sicherheitsregeln die Waffe auf Menschen zu richten, gar abzudrücken. Es sollte jedoch dann bitte auch bewusst als Ziel gewählt sein.

     

    Das ist ja das schöne am Konzept der grundsätzlichen Sicherheitsregeln die immer gelten sowie den zusätzlichen lokalen oder situativen Bestimmungen, wie z.B. die Schießstandtinnefs.

  14. vor 3 Stunden schrieb 6/373:

    Man kann ordentlich Arbeit investieren um dies zu minimieren. Ganz wegbekommen wird man es nie.

     

    Was glaubst du was German Joker und einige andere hier machen. Investieren Arbeit zum x-ten mal in der Hoffnung eine größere Anzahl sicherer Waffennutzer zu haben.

     

    Wenn ich den Faden so lese drängt es schon hart sich für die Belange deutscher Sportschützen einzusetzen. Die Energieleistung die investiert wird nur um sich nicht mit einem modernen Sicherheitskonzept auseinander zu setzen oder es bewusst zu verballhornen ist ein vielfaches der Energie die benötigt wird es zu erlernen. Peinlich.(nicht auf 6/373 bezogen sondern die allgemeine Verweigerungshaltung).

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  15. Am 13.10.2018 um 15:54 schrieb GunsRus:

    Was anderes zum Thema:

    Ist die Standaufsicht nicht grundsätzlich verpflichtet sich vom Ladezustand der Waffe zu überzeugen bevor der Schütze seinen Stand verlässt?

    Da sind wir wieder beim Unterschied zwischen grundsätzlichen Sicherheitsregeln und weiteren zusätzlichen lokalen oder organisatorischen Bestimmungen.

     

    Was soll denn der BOS'ler sagen der nach der Runde DSU K17 Training seine Dienstmagazine einlegt und fertig holstert und geht?

    Dieses ganze Verpackungszinnober ist ein lokales Phänomen der deutschen Sportschützenschaft*. 

     

    * auch in der Jägerschaft ist es nicht unbekannt, natürlich UVV und WaffG Konform durch Reviernähe/Nachbarschaft zum Stand, mit der LW über der Schulter ein- und auszutrudeln. Wobei es tatsächlich nicht unrealistisch erscheint dass irgendwann jemand denkt es wäre sicherer den 6.3er der DJV Standregeln für LW analog zu KW restriktiver zu gestalten, was z.T. zum hirnrissigen Zinnober führen kann das Jäger aus dem Revier die Waffe am Stand aus dem Holster für den 50m Fußweg "einpacken" müssen.

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