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Lanzelot50

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  1. Ich glaube, es gibt in diesem Forum keine höhere Instanz, die das, was Dir die Behörde in die Erlaubnis geschrieben hat, aushebeln kann. Der § 27 sagt ja ausdrücklich:"2) Die Erlaubnis ist in der Regel für die Dauer von fünf Jahren zu erteilen. Sie kann inhaltlich und räumlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden," Es gibt auch Erlaubnisse, in denen eine Beschränkung auf die Kaliber nicht vorgenommen wird, das nützt Dir aber nichts. Die einzige Möglichkeit besteht darin, mit Deinem Sachbearbeiter zu sprechen und Dein Problem vorzutragen.
  2. Hic rhodus, hic salta!

  3. Hic rhodus,his salta!

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