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SchwererReuther

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Alle Inhalte von SchwererReuther

  1. Da muss man ja auch nicht Experte sein, es reicht Verantwortlicher ohne Verantwortung zu sein.
  2. Die armen Schweine die da arbeiten müssen diese blöden Fragen stellen. Das ist unverzichtbarer Bestandteil der Verkaufspolitik den Kunden zum Kauf von mehr als er wollte zu bewegen.
  3. Und daran ist auch nichts auszusetzen. Würgereiz erzeugt nur der mangelhafte Kampf gegen die Neolinken und vor allem der völlig ausgebliebene Kampf gegen die Altlinken aus dem Osten.
  4. Nein. Wenn ich denke entstehen keine Funken. Also alles im normalen Bereich. Aber du läufst mit einem Eisbeutel unter der Denkerkappe herum?
  5. Blöde Frage, zumindest von dir.
  6. Das nicht, aber eine andere Rechtsgrundlage.
  7. In Berlin gab es immer nur eine Mischung dreier Verkehrszählungsarten um zu ermitteln wieviele Verkehrsteilnehmer/Fahrzeuge getrennt nach Klassen, bestimmte Straßen und Knotenpunkte benutzen. Für eine (Verkehrs-) Datenerhebung, zumal durch Befragung, bräuchte man ein Gesetz. Ich kenne da keines auf Bundesebene oder in Berlin, vielleicht haben verschiedene Bundesländer ja eines. Dessen ungeachtet hälst du erstmal an, dazu gibt es den § 36 StVO, da steht die Verkehrserhebung ausdrücklich drin.
  8. Gegen Bekannte kannst du dich ebensowenig wehren wie gegen Verwandte. Hätte er Freunde geschrieben wäre ich vom Stuhl gefallen.
  9. Schon dein unentwegter Sprachgebrauch (Scherge) ist mehr als unhöflich. Hoffentlich hast du ansonsten eine Erziehung genossen.
  10. SchwererReuther

    IPSC Timer DIY

    Ich würde mich auch als Tester zur Verfügung stellen. Was würde denn so ein Protoypenbausatz bei dir kosten?
  11. So ist das eben im Schizzoland, der eine faselt sich was von fehlenden Bürgerrechten zusammen, der andere will sie den verstorbenen Bürgern und ihren Angehörigen nehmen.
  12. Lass mal, das rechte Dreckspack ist genauso, oder notorische Knöllchensammler oder was auch immer das auslösende Schlüsselerlebnis gewesen sein mag. Insofern meint er das ganz gewiss so wie er es schreibt. Solche Leute sind zwar unangenehmer als ein vollgepisster, verlauster Penner den man mitnehmen muss oder eine aufgedunsene Leiche neben der man stundenlang auf den Arzt warten muss, aber hier kann er sich wenigstens ausheulen und fühlt sich danach besser. Ist doch auch was wert.
  13. Lern doch erstmal selbst vernünftig zu schreiben. Du weißt einfach nicht wovon und mit wem du redest.
  14. Lohnenswert weil lesenswert mag sein, wie sieht es mit Mehrwert aus? Nährwehrt (auf Esspapier gedruckt) oder wenigstens Heizwert gut?
  15. Ja. Es sei denn es wird zurückgenommen oder widerrufen. Wer argumentiert so? Doch nur das Gericht. Hätten es die Waffenbehörden und Innenministerien schon immer oder zumindest schon länger so gesehen, dann hätten wir das schon mitbekommen. Weshalb ich weiterhin von von einem Widerruf ausgehe, der ausschlaggebende Anlass trat erst nach dem Erlass des Verwaltungsaktes ein. Natürlich gibt es da keine Jahresfristen oder Stichtage, da steht ganz einfach: "... wenn nachträglich bekannt wird ..." und "... wenn nachträglich Tatsachen eintreten ..." Je mehr ich mich damit beschäftige, so größer sehe ich aus meiner laienhaften Warte die Chance für einen erfolgreichen Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Für mich ein Fall von unzulässiger Setzung von Richterrecht, denn der Gesetzgeber hat alles klar geregelt was zu regeln war, Punkt. Das habe ich ja nun auch schon bemerkt, aber danke für den Hinweis.
  16. Ich Trottel habe natürlich zuerst und ausschließlich ins Verwaltungsverfahrensgesetz geschaut (§§ 48 u. 49 VwVG). Bei näherer Betrachtung ist es dann aber, egal nach welchem Gesetz, ein Widerruf eines begünstigenden Verwaltungsaktes weil die Tatsache/der Versagensgrund der nachträglich bekannt wird, das hier diskutierte Gerichtsurteil ist. Als der Verwaltungsakt erlassen und die WBK ausgestellt wurde war das ja noch nicht existent. Offensichtlich gehen die Waffenbehörden auch von einem bevorstehnden Widerruftsunami aus, siehe den Thread Anweisungen/Aussagen in/von Behörden zu HA für die Jagd. Da kommt dann §45 Absatz 3 WaffG ins Spiel. Und im Fall der Fälle Widerspruch und Anfechtungsklage (§80 Vewaltungsgerichtsordnung).
  17. Viel interessanter ob Rücknahme oder Widerruf, der Verwaltungsakt KANN in beiden Fällen zurückgenommen werden, er muss nicht... wenn da auch nur ein Handvoll Sb Rückgrat haben... Und dann der Ausgleich des Vermögnsnachteils.
  18. Das geht mit einem Federstrich. Mein alter 2er ist ungültig geworden weil ich die Altersgrenze überschritten und beim Arzt hätte vorstellig werden müssen um ihn zu behalten. Ist auch erst viele Jahre nachdem ich ihn erworben habe eingeführt worden. Interessiert mich nicht wirklich weil ich privat damit nicht rumfahren würde, aber wenn ich an die Berufskraftfahrer denke die davon betroffen sind. Wenn die Suchfunktion wieder funktioniert, dann suche mal zu diesem Thema in Off Topic und erschrick wieviele hier das und weiteres zum Thema Fahrerlaubnisse für Alte fordern.
  19. Bin mal gespannt wann sie vor UN-Gremien spricht... Anders als der Zweiköpfige meinte, Hilfe möchten die meiner Erfahrung nach nur dann annehmen wenn weiterhin alleine glänzen können. Das hatte ich hier schon vor Monaten erläutert.
  20. Ich habe dazu keine Meinung, ich weiß es. Zur Not kannst du nochmals im Art. 20 GG nachlesen.
  21. Vielleicht hat er aber auch nur das verinnerlicht was Staat bedeutet und wer der Souverän ist und nicht die krude Vorstellung die du davon hast.
  22. Außenwirtschaftsgesetz?
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