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SchwererReuther

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  1. Uneinigkeit scheint aber in der Konsequenz zu bestehen. Zumindest für den Außenszehenden schwer verständlich, aber man braucht eben keinen festen Wohnsitz um für die Justiz greifbar zu bleiben (sind auch nur ein paar der möglichen Beispiele). Dann eben auch kein Haftbefehl.
  2. Wie meinen? Ladungsfähige Anschrift =/= fester Wohsitz.
  3. Das würde ich nicht sagen. Bin nur der Überbringer der Botschaft. Da fallen eben die Haftgründe weg. Das Polizeirecht liefert den Rechtfertigungsgrund für die Verletzung eines Rechtsgutes. Hier die körperliche Unversehrtheit durch einen Schuss. Wird Täter getroffen so mindestens gefährliche KV, wenn gedeckt durch Polizeirecht dann eben gerechtfertigt. Schusswaffengebrauch setzt warnenden Anruf oder eben Warnschuss voraus, sofern es die Situation zulässt. Aus polizeirechtlicher Sicht wird zwischen dem Warn- und dem gezielten Schuss nicht unterschieden. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, Verdacht der versuchten gefährlichen KV. Das wird jetzt geprüft. Ist doch ganz einfach, oder?
  4. Z.B. ein Schausteller oder Binnenschiffer mit ladungsfähiger Anschrift, etwa der Arbeitsplatz, besser Firmensitz, wäre denkbar. Oder ein Ausländer der eine Sicherheitsleistung hinterlegt hat.
  5. Das Zauberwort bitte auch zitieren: Hat er sich als Privatmann der als Schutzmann auf die Lauer gelegt? Ich tendiere zu letzterem, zumal er als Polizeivollzugsbeamter immer im Dienst ist, genauer sich bei Beobachtung einer Straftat in den Dienst versetzten und im Rahmen seiner Möglichkeiten einschreiten muss. Und dann gilt das Polizeirecht, sprich Schusswaffengebrauch gegen Diebe nur wenn die Schusswaffen oder Explosivmittel mitsich führen. Der Warnschuss als eine Möglichkeit der vorgeschriebenen Androhung des Schusswaffengebrauchs unterliegt genau diesen Voraussetzungen auch.
  6. Da hast, was unnötige Regulierungen betrifft, vollkommen recht. Aber was nötig ist oder nicht, darüber wird man doch mal reden dürfen, oder? Schutzbrille, Gehörschutz, 90°... Warum machst du denn das mit, fühlst du dich nicht beengt?
  7. Eine Untersuchung aus der Schweiz: http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=3&cad=rja&uact=8&ved=0CC8QFjAC&url=http%3A%2F%2Fwww.suva.ch%2Ffactsheet-bleibelastung-in-schiessanlagen.pdf&ei=6sV-VM6_A4fVaqWlgcgM&usg=AFQjCNFJJ9E0UWMXEow4UirP9mV3ibdXlw&sig2=2-Y5S9nVtr9-aN72pZ17mQ&bvm=bv.80642063,d.d2s
  8. Grob gesagt ist Lumen eine Einheit des Lichtstroms, die in Bezug auf der menschlichen Wahrnehmung von Helligkeit besteht. Diese wiederum ist abhängig von dem Farbspektrum der Lichtquelle. Zur Verdeutlichung nehmen wir mal Leuchtstofflampen von Osram. Da gibt es für Profis eine T8 COLOR proof. Die liefert ein Farbspektrum das z.B. in Fotolaboren eine farbgetreue Abbildung bzw. Erkennbarkeit der Farben ermöglicht. Die erzeugt einen Lichtstrom von nur 900 Lumen bei einer Leistungsaufnahme von 18 Watt. In der Wohnung oder etwa in Kaufhäusern findest du dann die T8 LUMILUX DE LUXE, die es in leicht differierenden Farbspektren gibt. In der 18 Watt Ausführung geben die einen Lichtstrom von 1.100 bis 1.200 lm ab. Von denen musst du weniger montieren als von den COLOR proof um den selben Eindruck von Helligkeit zu bekommen. An der Fleischtheke brennt die T8 Natura damit das Fleisch besonders frisch aussieht. Da bringen 18 Watt nur 750 lm. Diesen ganzen Lumenmist kannst du aber getrost vergessen. Wichtig ist das deine Lichtquelle, gerade Wohnbereich, ein Licht abstrahlt bei dem du dich wohlfühlst. Das kannst du eigentlich nur ausprobieren. Bei Leuchtstofflampen ist das dann relativ einfach die beste Lampe zu währlen, weil die namhaften Hersteller viele Farbspektren anbieten, da kannst du dann die Leistung in Lumen, den Verbrauch und den Preis in Relation setzen und das beste auswählen. Bei Halogenbrennern ist das sehr ähnlich. Bin bei gleicher Wattzahl immer bei Osram gelandet weil die höhere Lumenzahlen erreichen, wobei es da meist schwer ist Angaben zur Farbe zu finden, kann mich jedenfalls nicht erinnern ob das auf der Packung stand. Und länger gehalten als die Baumarktnonames haben sie auch.
  9. Vor einem ähnlichen Problem stehe ich weil ich ältere Hardware mit Linux reaktivieren möchte. Ich werde das mal mit Wine probieren. Gibt es auch für OSx. Schon mal an solche Lösungen gedacht? Kostet wie WinMSS kein Geld, nur etwas Zeit und eventuell auch Nerven.
  10. Ob Handgun, 3Gun oder 2Gun/Shotgun Masters, in diesem Jahr ist sehr viel bei den ROs hängen geblieben, viele davon auch mit mehrstündiger An- und Abfahrt. Familie haben die vermutlich auch. Aber wie ich sehe habe ich auch was wichtiges vergessen dazuzuschreiben. Meine Kritik richtet sich an die Kameraden aus dem LV1 die keine Weltreise absolvieren. Wenn Sonntags auch nur zehn Leute mehr anpacken würden, könnten z.B. alle an der Siegerehrung teilnehmen und noch in Ruhe einen Kaffee trinken. Da finde ich es besonders bemerkenswert und sportlich, wenn sich da Leute einspannen lassen die mit IPSC gar nichts am Hut haben und trotzdem helfen.
  11. Noch mehr... Habe leider Probleme mit dem Hochladen, angeblich zu große Datei obwohl kleiner als erlaubt. Weil ich noch nicht genügend Beiträge habe? Schreib bei Bedarf eine PM, schicke es gerne per Email.
  12. Vielleicht hilft dir das ja weiter; Kommentar zur 1. WaffV von 1976 i.d.F. von 1979, Dr. Jur Rudolf Hinze, Waffenrecht, Loseblattsammlung, R.v.Decker Verlag. Vielleicht hilft dir das ja weiter; Kommentar zur 1. WaffV von 1976 i.d.F. von 1979, Dr. Jur Rudolf Hinze, Waffenrecht, Loseblattsammlung, R.v.Decker Verlag.
  13. Ja, wäre schön wenn zumindest am letzten Tag nicht immer die selben abbauen würden. Das Donnerstag/Freitag nur wenige aufbauen können ist schon klar, aber wer am Wochende schießen kann, der muss doch nicht immer sofort nach nach Hause sobald seine Squad durch ist. Manchmal hat man das Gefühl manche Kameraden halten das für eine kommerzielle Veranstaltung. "Ich zahle mein Startgeld, da geht mich das nichts an." Ach ja, auf diesem Weg sind wir ja schon...
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