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Joseg

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Alle Inhalte von Joseg

  1. Dann will ich es nochmal für die Leser der B... Zeitung und Waffenbesitzer erklären: Es steht nirgends im Gesetz dass gezogene Flintenläufe als glatte oder sonstwas zu betrachten sind. Allerdings ist wohl bis das Ergebnis der Petition die Steven erfolgreich durchziehen wird vorliegt, für die meisten Waffenbesitzer mit der im Beitrag # 114 geschilderten Realität zu leben. Sepp
  2. Das ändert nichts an meiner Frage.
  3. Und was hätte er geantwortet wenn Du nach einer Repetierflinte mit gezogenem Lauf gefragt hättest? Sepp
  4. Ob es nicht doch manchmal dumme Fragen gibt? Eine derartige Definition gibt es nicht nur im Waffengesetz nicht. Warum auch? Sinnvoller wäre da eine ordentliche Ausfertigung der Gesetzestexte. Bei der schlampigen Formulierung kann halt der froh sein an einen Sachbearbeiter, der das Gesetz nicht nach dem Sinn sondern "hinrnlos" nach dem Buchstaben anwendet gerät. Sepp
  5. Wie kommst Du darauf dass ein Lauf für eine Flinte in einem Flintenkaliber nur weil er für bestimmte Flintenmunition /(Slugs) optimiert (gezogen) ist zum Büchsenlauf mutieren soll? Sepp
  6. Dazu würde jetzt die Frage passen welchen Sinn in obigem Fall eine Meldung an die zuständige Behörde macht? Sepp
  7. warum nicht, ich befürchte nur dass uns viele andere tolle Regeln aus dem österreichischen Waffenrecht manchen gerne auf dieses Privileg verzichten lassen. Sepp
  8. Ist habenwollen keine ausreichende Disziplin.
  9. Deinen Umzug brauchst Du auch nicht extra melden, das macht die zuständige Meldebehörde. Warum soll ich der Behörde mehr Informationen als gefordert geben, dann merken sie ja nie dass gerade diese Vorschrift wirklich nur suboptimal ist? Sepp
  10. Damit die Aufbewahrung am richtigen Ort geprüft werden kann. Das WaffG sieht keine Mitteilungspflicht vor. Sepp
  11. Auch schon mal vor dem VG entschieden? Sepp
  12. Nein, die Zeugen sollen unbeteiligt und dürfen nicht Polizeibeamte oder Ermittlungspersonen sein. Sepp
  13. Sicher nicht nach § 105 StPO, es war ein Chef der die Arbeit seiner Beschäftigten vor Ort angeschaut oder auch unterstützt hat. http://www.ludwigsburg.de/,Lde/start/stadt_buerger/Mit+schusssicherer+Weste+in+den+Dienst_+Erster+Buergermeiter+begleitet+Waffenkontrolle.html Die Hinzuziehung von Zeugen in Falle §105 StPO kannst Du zumindest hier in Bayern als Betroffener auch verweigern, aber darum gehr es bei der Nachschau ja nicht. Sepp
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