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Joseg

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Alle Inhalte von Joseg

  1. und vielleicht auch noch "Waffenbesitzer dumm" wenn ich betrachte wo solche Meldungen am Leben gehalten werden. Sepp
  2. Joseg

    Vereins-WBK

    Was soll schon passieren, es wird ermittelt. Sepp
  3. Wo finde ich jetzt den Hinweis auf die Maßtafeln in den Zusätzen? Sepp sorry, habs gesehen hatte noch eine andere Erlaubnis auf dem Schirm.
  4. Interessanter Weise gab es da aber vom bayer. Landtag mehrere Vorstöße auf derartige Einschränkungen zu verzichten. Verwunderlich dass da noch niemand darauf hingewiesen hat. Sepp
  5. Ist Prof. Eschenberger wirklich der einzige der Waffenrecht lehrt?
  6. Richtig, WO ist wirklich nicht das einzige Forum. Im realen Leben sogar am Stammtisch ist es allerdings so dass Unklarheiten im Laufe eines Gesprächs durchaus ausgeräumt werden können. Sepp
  7. Wo ist da beim rechtschaffenen Waffenbesitzer das Problem? Ein urdeutsches Problem, es ist nicht bis auf den letzten Buchstaben geregelt und wenn doch schimpfen wir auf die kleinliche Auslegeung. Was ist in diesem Zusammenhang ein BM? Zumindest wird so das Verfahren verkürzt, das muß ja kein Nachteil sein. Sepp
  8. Du hast sicher recht, allerdings ist es wieder so dass das Dorfgeschehen nun mal von lokalem Interesse ist und wenn nun interessierte Waffenbesitzer derartige Meldungen verbreiten ist das nun wirklich nicht Schuld der Zeitung. Sepp
  9. Wir sollten aber bei der interessanten Diskussion über den technischen Dienst wieder mal auf das eigentliche Thema bei dem es um Stellen im mittleren Nichttechnischen Dienst geht besinnen. Titel des Stellenangebots Mehrere Bürosachbearbeiter/-innemittlerer Dienst BVA-26-2015 (Fachangestellte/r für Bürokommunikation) . Alternativberufe Steuerfachangestellte/r Rechtsanwaltsfachangestellte/r Sepp
  10. Natürlich gib es die nicht, da kommt der große Hammer raus, Haussuchung ob mit Beschluss oder Gefahr im Verzug. Wie vielen anderen auch, nur nehmen wir das nicht zur Kenntnis um unser Alleinstellungsmerkmal als gequälter Waffenbesitzer aufrecht zu erhalten. Wer meint dass er sich mit Anbiederung etwas erkaufen kann soll es tun, auch in anderen Dingen fordert Waffenbesitzer von mir Toleranz. Mir wurde noch nichts zustehendes verweigert weil ich, wenn erforderlich den Behördenmitarbeiter auf seine Möglichkeiten hingewiesen habe. Allerdings ist mir die Zeit zu kostbar um wegen des Streits wegen Verwaltung oder Gerichte zu beschäftigen. PS: Wenn ich in Kürze als Ruheständler ins waffenrechtliche Paradies (Österreich) umsiedle, mache ich erstmal einen Psychotest Waffenführerschein und lasse mich auch regelmäßig von der Exekutive allerdings angemeldet besuchen und keiner regt sich auf. Dass sich Junior über meine Pumpflinten und Halbautomaten freut mach ihm das Das Dasein als gequälter deutscher Waffenbesitzer etwas erträglicher Sepp
  11. Hier scheinst Da allerdings andere Ansprüche als die Behörde an die Beschäftigten zu stellen. Hier in Bayern gibt es in Abständen die Weisung des Innenministeriums an die Behören zur Verwendung einer verständlichen Sprache oder auch gegen das Amtsdeutsch. Hätte man hier dem Anfragenden vermittelt dass es um um eine "Pumpflinte" geht wäre die Erwartungshaltung vielleicht nicht so hoch, die Einsicht dass das nicht geht erwarte ich von einem Waffenbesitzer natürlich nicht unbedingt. Sepp
  12. .....eine Type..... Überprüfe Er seine Ausdrucksweise bevor sich andere wieder erregen müssen. in dem konkreten Fall war es ein heute akzeptierter Dreitagebart. Sepp
  13. Steven, gute Rhetorik, wenn die Sache nichts hergibt, gehen wir auf Nebenschauplätze, vielleicht war ja der Kontrolletti unrasiert und damit die Maßnahme rechtswidrig. (Ein Beispiel aus einem Beschwerdeschreiben!!!) Es kommt schon auf das Umfeld an, wenn sehe wie hier mit andersdenkenden umgegangen wird halte ich die Form für vertretbar, sollte ich Dir hier zu nahe getreten sein bitte ich das zu entschuldigen. Wie soll man die falsche Aussage eines anscheinend beratungsresistenten Diskutanten bezeichnen? Deine hier über widerholt gemachte Aussage ist falsch, offensichtlich hast oder willst Du nicht erkennen dass der Waffenbesitz ohne Erlaubnis grundsätzlich verboten ist, daher die Aufbewahrung auch nicht erlaubt ist und folglich die Zuständigkeit nicht bei der Verwaltung sondern bei den Strafverfolgungsbehörden liegt. Diese halten und da liegst Du richtig, keine Nachschau sondern kommen ggfs. schon beim ersten mal mit Gewalt aber das unterschlägst Du natürlich, es würde ja auch die ganze Sache in ein anderes Licht stellen. Sepp
  14. So ist es nun auch nicht. Es gibt in den Foren Fachleute die behaupten man könnte die Nachschau bedingungslos verweigern soweit sie recht haben sollten und wirklich treffende Argumente dagegen haben, die sie allerdings nicht nennen, wird dort nicht nachgeschaut. Der Normalfall bei einer verweigerten Nachschau dürfte allerdings die Überprüfung und der mögliche Widerruf sein und da wird in letzter Konsequenz genau wie beim illegalen Waffenbesitzer nicht mehr nachgeschaut sondern beschlagnahmt. Sepp
  15. Glaubst Die diesen Schwachsinn den Du da ablässt eigentlich selbst? In meinem Umfeld sind bisher alle Kontrollversuche an der Haustüre gescheitert (mind.7), meinst Du wirklich mit begründetem Verdacht oder einem richterlichen Beschluss wären die auch gegangen? Sepp
  16. Könntest Du jetzt mal einem ehemaligen Beschäftigten in dieser Tarifgruppe erklären welche oben beschriebenen Anforderungen einen Mitarbeiter im gehobenen Dienst zwingend erfordern? Sepp
  17. Nachdem ich als baldiger Rentner in der selben Lage bin habe ich mich schon mal erkundigt. Hauptwohnsitz ist Bedingung, weiter Waffenführerschein und Psychotest für Kurzwaffen. Sepp
  18. Wobei ich als weniger geübter Waffenbesitzer mal fragen möchte was an dem Bericht wirklich so unsachlich war? Sepp
  19. § 153 STPO ist die Einstellung aber kein Freispruch u.a. wegen Geringfügigkeit, da braucht der Angeklagte einfach nicht zuzustimmen und er bekommt ein Urteil, dann meist eben kein Freispruch. Sepp
  20. Schlimmer als bei uns kann es im Bezug auf Waffenbesitz doch gar nicht sein, oder doch? Sepp
  21. Joseg

    Waffenaufbewahrung

    In diesem Ausnahmefall, Lagerung im Schrank des Vaters, würde ich den eigenen Schrank dann auch melden. Sepp
  22. Wenn das sogar in einem Waffenforum geschrieben wird muss es ja stimmen und dass es anscheinend keine belastbare Quelle dafür gibt braucht uns ja nicht zu stören.
  23. Da tust Du der Zeitung aber unrecht, allerdings ist ein Tatort Unterhaltung. Sepp
  24. Immerhin war ja in Beitrag # 3 die hier einzige mögliche Antwort gegeben. Sepp
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