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Joseg

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Alle Inhalte von Joseg

  1. Ich weiss das nicht zu beantworten, dachte hingegen, dass in die Grüne, gleichgültig ob die einst nach dem alten Recht oder nach den neuen Regeln erteilt wurde, für jedes neue Gerät eine erneute Prüfung der Voraussetzugen und anschliessendem Antrag und Voreintrag von der Waffenbehörde erforderlich ist. Genauso geht es, soweit nicht auf Jagdschein gekauft wird.
  2. Ich würde, bevor ich mir derartige Gedanken mache, erst mal prüfen ob bei ordentlicher Abrechnung überhaupt ein Gewinn gemacht wird.
  3. Wobei wir da nicht vergessen wollen das Frankonia und Kettner immer die Jäger im Fokus hatten und erst mit dem unsäglichen WaffG ihr Filialnetz ausbauten. Sepp
  4. Was ich nicht schön finde, dass Du andere Rechtsauffassungen nicht akzeptierst (in Foren passiert das aber täglich und genau deshalb tauschen sich die User ja auch aus, wenn Unsicherheiten bestehen) und das einfach als lächerlich abweist. Du hättest dabei wenigstens begründen können, warum Du hier keine Fallkonstellation nach § 12 Abs. 1 Nr. 4a WaffG siehst bzw. umgekehrt, für welche Fälle diese Norm nach Deiner Ansicht geschrieben wurde. [/Quote] In diesem Fall ist allerdings die von Dir geäußerte Auffassung einfach nur falsch das eine Diskussion darüber entbehrlich ist. An eine Entscheidung in Deinem Sinne glaubt ja nicht mal der Fragesteller. Sepp
  5. Da hast Du zweifellos recht, wie wir aber in der Diskussion um den Widererwerb von Erbwaffen gesehen haben scheint sich doch die Anwendung in Einzelfällen teilweise von Behörde zu Behörde zu unterscheiden. Sepp
  6. Wenn Du dieser Argumentation folgst ja, aber anscheinend glaubst Du ja nicht mal selbst daran und das ist gut so. Sepp
  7. gemeint ist hier die Schule des königlichen Landgerichtsrat Alois Eschenberger, Google hilft da weiter
  8. Das Amt kann Dir nicht vorschreiben wie Du den Antrag hinbringst, aber es hat für den Weg zu Dir dann doch gewisse Mindeststandards, wobei es dann wieder deine Sache wäre wenn die Freundin die Post kontrollieren darf. So mit Opas WBK und JS einkaufen wäre da schon darstellbar.
  9. Das sollte wiederum selbstverständlich sein. Sepp
  10. Joseg

    Waffenversand

    Hier in der Stadt das übliche Vorgehen bei Versandart "eigenhändig", das traut sich der Paketbote dann doch nicht beim Nachbarn abzugeben, zumindest wenn keine Vollmacht vorliegt. Packstation die im Regelfall, d.h. außerhalb der Problemzonen übrigens als sicher gelten können, scheiden lt. Auskunft am Schalter bei eigenhändigen Sendungen aus. Sepp
  11. Sorry, wenn ich Dich jetzt überfordert haben sollte. Tatsächlich ist es egal wer den Antrag überbringt, allerdings nicht wer in wieder mitnimmt, hier wäre also eine Vollmacht sinnvoll. In Bayern mag vieles anders vielleicht sogar besser sein, nur ist der Postweg eher der Regelfall auch in andern Bundesländern. Sepp
  12. Zumindest in Bayern schaffen das manche Behörden alles problemlos im Postverkehr. Sepp
  13. Joseg

    Waffenversand

    Abgesehen davon ist die oben angesprochene Packstation eben etwas anderes als der Paketkasten an der Haustüre. Aber Hauptsache wir haben mitgeredet. Sepp
  14. Oder einfach ausgedrückt Sportschütze ist man solange man noch nicht erwischt worden ist.
  15. Von wem und warum erfuhr hier die Dame wann der entsprechende Buttonklick stattgefunden hat? Sepp
  16. Nicht aufregen, es ist nun mal guter Forenbrauch eine Aussage so zu interpretieren wie man sie haben will. Sepp
  17. Du hast ja recht, aber um in diesem Zusammenhang aus einem Mohnbrötchen oder Apfelsaft ein Problem zu manchen muss man wirklich Waffenbesitzer oder anderweitig gestört sein.
  18. Das Tratschen können die Beteiligten selbst viel besser. Der Polizei würde man sowas ja nie glauben. In diesem Fall hätte ein Bekannter nur darlegen müssen das sein auffälliges Fahrzeug am Tage xx.xx nicht gefahren wurde und auch keinen massiven Frontschaden ausweist. Was macht unsere juristische Konifere, er erklärt im Beisein seiner Frau das er auf Wehrübung war und die Herrschaften doch selbst ihre Arbeit machen sollen. Dass dann solch eine Angabe beim Arbeitgeber überprüft wird und die Leute dort sich ihre Gedanken machen hätte er nie gedacht und noch weniger das das seine damals noch künftige Exfrau erfährt. Unschuld erwiesen und doch ins Klo gegriffen. Sepp
  19. Kann sein, muss aber nicht, gelegentlich genügt es ja weiter zu ermitteln, einmal natürlich aufwendig aber nicht vermeidbar gelegentlich für den Verdächtigen peinlich, wenn dann unnötigerweise aufkommt das die Reserveübung mit der Kollegin auf Malle verlegt wurde. Sepp
  20. Immer schön darauf achten wie Kinder- und Ortszuschlag mögliche sonstige Zulagen berechnet sind, dann kann beides stimmen. Sepp
  21. Ich kenne eine Reihe Leute die in dieser Gehaltsgruppe, früher Mittlerer Dienst genannt, beschäftigt sind und sich regelmäßig von den besser besoldeten Herrschaften aus der freien Wirtschaft vorhalten lassen müssen dass sie sich auf deren Kosten einen faulen Lenz machen. Das Problem ist da eben dass das örtliche Preisgefüge nicht berücksichtigt werden kann. Der Finanzbeamte der mir 400 € Miete zahlt bekäme dafür in der Provinz den doppelten Wohnraum und einen fünfziger für den Stellplatz braucht er dort auch nicht abdrücken, im schlimmsten Fall steht das Auto vorwärts eingeparkt an der Straße wo er auch wieder vorwärts wegfahren kann. Sepp
  22. Ist das jetzt der sprichwörtliche Humor der Waffenbesitzer oder glaubst Du das wirklich? Sepp
  23. Alzi, wollen wir dabei aber nicht vergessen dass es mit der obigen Erlaubnis vorerst eben nicht geht. Wobei es mich schon etwas wundert dass die ansonsten doch so erfolgreich klagenden User hier noch keine positive Meldung abgeben konnten. Sepp
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