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Joseg

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Alle Inhalte von Joseg

  1. Natürlich nicht, aber wir regen uns auf wenn der Moslem bei anderen Verbänden nicht Schützenkönig werden darf. Sepp
  2. Oder die D****n die nicht in der Lage sind eine Bedienungsanleitung zu lesen und dann die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
  3. Wenn die Rauchmelder die wir installiert haben über Stunden den Batteriealarm abgeben, kannst Du sicher sein dass in Bayern in einem noch von anderen Leuten bewohnten Haus der Lärm durch die Polizei abgestellt wird. Wenn es sein muss nachdem die Feuerwehr auf Weisung die Türe geöffnet hat. Sepp
  4. In so einem Fall, wenn Beamte durch ihren Diebstahl von für mich wertlosen Sachen, wertlos weil sie ja entsorgt werden sollten, eine Strafvereitlung zu meinen Gunsten begehen würden, dann würde ich auch die Füße still halten. In dem Beispiel ging es um eine Kontrolle nach Brandmeldung und keine Durchsuchung. Sepp
  5. Fundunterschlagung stände bei dieser Schilderung auch noch im Raum.
  6. Könnte es auch sein das die inflationäre Zahl der Durchsuchung noch aus Deiner früheren Zeit bei der Polizei stammt? Sepp
  7. Gelegentlich soll es auch vorkommen dass ein Mitarbeiter einfach dazu bestimmt wird. Sepp
  8. Da muss Behörde nun mal mit leben, das gibt es in anderen Bereichen zur genüge und die Welt geht auch nicht unter. Sepp
  9. Ein richtig behütetes Kind, mit 10 durfte es bei uns schon die Flinte Kal. 16 oder die PP sein. Sepp
  10. Was hat der toitsche Waffenbesitzer vor Jahren bei Ramelow dazu geschrieben?
  11. Kein Brett kann so dünn sein dass es Waffenbesitzer nicht noch bohren kann.
  12. Neckermann und die auf dem Waffenbereich besser sortierte Quelle waren damals für die Versender Frankonia und Kettner sicher keine Konkurrenz, wieviele Mitarbeiter von den 600 sind in Modebereich beschäftigt? Wenn ich mir die Müchener Filiale ansehe, über 500. Sepp
  13. Zumindest besteht in Rußland die Möglichkeit der bewaffneten Selbstverteidigung, es wäre ja denn bei entsprechendem Leidensdruck die Möglichkeit der Auswanderung gegeben. Sepp
  14. Aber sicher doch, es sollte so sein wie am Stand, Hauptsache wir haben unseren Spaß!
  15. Warum willst Du etwas amtlich definiert haben was keinerlei Definition bedarf? Für den allgemeinen Gebrauch passt doch die Definition nach den Munitionstabellen recht gut. Sepp
  16. Nur kommt Dir Muck jetzt mit der engl. Schwarzpulverpatrone im Kaliber 4, die war für Großwildbüchsen gedacht. Sepp
  17. Um zu Beweisen dass der Waffenbesitzer noch dünnere Bretter bohren kann als der böswilligste Sachbearbeiter? Die wie wir hier gelernt haben nichtamtlichen Tabellen könnten da eine Hilfe sein.
  18. Wo doch Österreich was das Waffenrecht betrifft für den Deutschen das Paradies ist. Probiert haben es unsere Freunde schon, auch mit der Begründung dass eine Flinte ja dann eine Büchse ist, nur geholfen hat es da noch weniger. Sepp
  19. Wenn das so einfach ist wundert mich nur dass es bisher so wenige gemerkt haben. Sepp
  20. Wenn das so ist hast Du natürlich recht, hier im Süden und bei vielen anderen wird es anscheinend anders gesehen, daher ja auch die vielen Diskussionen in den verschiedensten einschlägigen Foren. Sepp
  21. Jetzt nochmal für einen einfacher strukturierten zum mitdenken: Wie kommt man an eine Pumpe ohne Voreintrag, es sei denn auf Jagdschein, dann gehört sie aber eben nicht auf Gelb? Warum sollte sie auf Gelb müssen wenn ein Voreintrag vorhanden ist? Sepp
  22. Steven, von welcher Erklärung des LKA gehst Du hier aus? Du hast doch in # 2 die Meinung des LKA die sich übrigens mit der Praxis in anderen Bundesländern in Einklang bringen lässt mitgeteilt bekommen. Was bringt Dich zum Schluß dass ausgerechnet der Petitionsausschuss in NRW den wenn auch schlampig formulierten Willen des Gesetzgebers anders sieht? Sepp
  23. Steven, ich schildere hier nur die Realität, wenn es anders wäre würden ja diese Fragen nicht regelmäßig diskutiert werden müssen. Der Sachbearbeiter arbeitet übrigens weisungsgebunden. Meine persönlichen Meinung nach sollte man das Gesetz ordentlich verständlich formulieren. Wenn man die Diskussion um das WaffG damals betrachtet wollte man eben Pumpflinten verbieten und dann wäre die für diese Waffen übliche und verständliche Definition Vorderschaftrepetierflinte sinnvoller und die Unterhebelrepetierflinte für die Cowboys könnte auch problemlos angemeldet werden. Sepp
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