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Joseg

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Alle Inhalte von Joseg

  1. Nur kommt Dir Muck jetzt mit der engl. Schwarzpulverpatrone im Kaliber 4, die war für Großwildbüchsen gedacht. Sepp
  2. Um zu Beweisen dass der Waffenbesitzer noch dünnere Bretter bohren kann als der böswilligste Sachbearbeiter? Die wie wir hier gelernt haben nichtamtlichen Tabellen könnten da eine Hilfe sein.
  3. Wo doch Österreich was das Waffenrecht betrifft für den Deutschen das Paradies ist. Probiert haben es unsere Freunde schon, auch mit der Begründung dass eine Flinte ja dann eine Büchse ist, nur geholfen hat es da noch weniger. Sepp
  4. Wenn das so einfach ist wundert mich nur dass es bisher so wenige gemerkt haben. Sepp
  5. Wenn das so ist hast Du natürlich recht, hier im Süden und bei vielen anderen wird es anscheinend anders gesehen, daher ja auch die vielen Diskussionen in den verschiedensten einschlägigen Foren. Sepp
  6. Jetzt nochmal für einen einfacher strukturierten zum mitdenken: Wie kommt man an eine Pumpe ohne Voreintrag, es sei denn auf Jagdschein, dann gehört sie aber eben nicht auf Gelb? Warum sollte sie auf Gelb müssen wenn ein Voreintrag vorhanden ist? Sepp
  7. Steven, von welcher Erklärung des LKA gehst Du hier aus? Du hast doch in # 2 die Meinung des LKA die sich übrigens mit der Praxis in anderen Bundesländern in Einklang bringen lässt mitgeteilt bekommen. Was bringt Dich zum Schluß dass ausgerechnet der Petitionsausschuss in NRW den wenn auch schlampig formulierten Willen des Gesetzgebers anders sieht? Sepp
  8. Steven, ich schildere hier nur die Realität, wenn es anders wäre würden ja diese Fragen nicht regelmäßig diskutiert werden müssen. Der Sachbearbeiter arbeitet übrigens weisungsgebunden. Meine persönlichen Meinung nach sollte man das Gesetz ordentlich verständlich formulieren. Wenn man die Diskussion um das WaffG damals betrachtet wollte man eben Pumpflinten verbieten und dann wäre die für diese Waffen übliche und verständliche Definition Vorderschaftrepetierflinte sinnvoller und die Unterhebelrepetierflinte für die Cowboys könnte auch problemlos angemeldet werden. Sepp
  9. Dann will ich es nochmal für die Leser der B... Zeitung und Waffenbesitzer erklären: Es steht nirgends im Gesetz dass gezogene Flintenläufe als glatte oder sonstwas zu betrachten sind. Allerdings ist wohl bis das Ergebnis der Petition die Steven erfolgreich durchziehen wird vorliegt, für die meisten Waffenbesitzer mit der im Beitrag # 114 geschilderten Realität zu leben. Sepp
  10. Das ändert nichts an meiner Frage.
  11. Und was hätte er geantwortet wenn Du nach einer Repetierflinte mit gezogenem Lauf gefragt hättest? Sepp
  12. Ob es nicht doch manchmal dumme Fragen gibt? Eine derartige Definition gibt es nicht nur im Waffengesetz nicht. Warum auch? Sinnvoller wäre da eine ordentliche Ausfertigung der Gesetzestexte. Bei der schlampigen Formulierung kann halt der froh sein an einen Sachbearbeiter, der das Gesetz nicht nach dem Sinn sondern "hinrnlos" nach dem Buchstaben anwendet gerät. Sepp
  13. Wie kommst Du darauf dass ein Lauf für eine Flinte in einem Flintenkaliber nur weil er für bestimmte Flintenmunition /(Slugs) optimiert (gezogen) ist zum Büchsenlauf mutieren soll? Sepp
  14. Ist habenwollen keine ausreichende Disziplin.
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