

karlyman
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Am 20.5.2020 um 10:18 schrieb Waffen Tony:
Das macht ja nicht. Der Landkreis kann eigenständig entscheiden.
Das ist jede Organisatuionseinheit eigener Herr.Aber nicht willkürlich. Sondern es sind die vom Land kommenden, einheitlichen Vorgaben im Hinblick auf die Verhältnisse des einzelnen Standes zu prüfen.
Kann der Stand, und kann das vom Betreiber vorgelegte Nutzungskonzept die Landes-Anforderungen zum Infektionsschutz erfüllen, so muss der Kreis bzw. die Stadt auch die Nutzung wieder freigeben.
Wäre es nicht so, hätten wir "Freigabe nach Nasenfaktor"... Was in einem Rechtsstaat nicht geht.
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vor 35 Minuten schrieb Waffen Tony:
Das Gesetz fordert bei Besitz vor dem 01.09.2020 bis zum 01.019.2021 eine Erlaubnis zum Besitz zu beantragen.
Das ist alles.
Na, Erlaubnispflicht ist das eine, Erlaubnisfähigkeit das andere.
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Am 13.5.2020 um 09:12 schrieb Waffen Tony:
Ich bin mir nicht sicher, dass bei erlaubnispflichtig immer ein Bedürfnisnachweis zwingend ist.
Bei den Salutwaffen hat man nun genau diesen Bedürfnisnachweis gefordert.
Mit dem "Nebeneffekt", dass diesen - außer in ein paar Nischenbereichen - wohl kaum jemand von den (Noch-)Besitzern erbringen kann.
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Am 13.5.2020 um 11:37 schrieb Suerlaenner:
Selbsterklärend, diese Einstellung macht vielen Aktiven unnütze das Leben schwerIch zähle auch zu den Aktiven... Warum mir die Einstellung dieses "Veteranen" nun das Leben schwer machen soll, ist mir ein Rätsel.
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vor 10 Minuten schrieb swh006:
Ist aber auch von jedem einzelnen Ordnungsamt abhängig...
Das schon, allerdings dürfen die keine Willkür-Entscheidungen treffen.
Wenn prinzipiell in einem Bundesland Stände einer bestimmten Art freigegeben sind, darf eine lokale Behörde nicht "al Gusto" die Wiedereröffnung darunter fallender Anlagen verweigern; örtlich kann es allenfalls um die Auflagen dazu gehen.
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"Glaubhaft darlegen" wird in vielen Fällen das einzige sein, was man nach vielen Jahren noch tun kann.
Sehr viele Eigner haben für die simplen Blech- und Federkästchen, die Magazine nun mal sind, nicht über lange Jahre die Kaufbelege aufbewahrt.
Oder die Kaufbelege sind nicht entsprechend aussagekräftig (solche habe ich auch, z.B. einige G3-Magazine vom Händler-Grabbeltisch... die Kaufquittung lautet schlicht auf "3 Magazine"... Allerdings hatte ich da die Waffe, G3-Clon, bereits, somit einen plausiblen Kauf-/Verwendungsgrund).
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Sehe ich auch so. Im Immissiomsschutzrecht bzw. bei den Standgenehmigungen gibt es auch nur "offene" oder aber "geschlossene" Stände; nichts dazwischen.
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Wieso, tiefes Grüüün soll doch entspannend wirken.
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Am 5.5.2020 um 15:11 schrieb swh006:
Subsummiert sicherlich unter „Sportanlagen“, warum es auch in BaWü und ibs. Philippsburg noch bis 10. Mai ziemlich duster aussieht...
Gut, der 10. Mai wäre kommenden Sonntag...
Interessant ist, dass in NRW lt. Nachrichtenmedien ab Montag sogar Fitnessstudios und diverse geschlossene Sportstätten wieder öffnen dürfen (unter Auflagen natürlich, aber immerhin).
Dann dürfte der dortigen Öffnung von Schießständen ja nichts mehr im Wege stehen (zumindest wäre dann ein Geschlossen-Halten nicht mehr rechtfertigbar).
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Ob die Regierung Merkel den derzeitigen, infektionsschutz-bedingten Sonderzustand (und damit verbundene Maßnahmen) auch auf die Zeit danach ausdehnen will, kann, darf...
Das ist eine interessante Frage.
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Manches Grün, gerade dunkles Tannengrün, ist aber so dunkel, dass es beim flüchtigen Hinsehen gar nicht mehr grün erscheint bzw. sich vom Text-Schwarz absetzt ...
Und flugs wäre der Ironiefaktor weg.
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vor 35 Minuten schrieb chapmen:
Ja, früher war eben alles besser. Vor allem wurde nicht über alles rumgeheult.
Zum Teil hat man "früher" einfach gemacht, und nicht lange gefragt...
Meintest du das?
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Trudeau meint eben, mit seiner "Federstrich"- und "Basta"-Politik bezüglich HA-Verboten einfach durchzukommen, genau wie seine rotgrüne Gesinnungsfreundin und PM-Kollegin J. Ardern in NZ.
Man wird sehen. Es sieht jedenfalls jetzt danach aus, dass sich sein politischer Gegner, die kanadischen Conservatives, das zum Thema machen. Sie haben sich jedenfalls schon klar dagegen positioniert.
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Man hat aber, und da gebe ich @Waffen Tony recht, bei den Beschränkungen eine gewisse Rangfolge oder Abstufung getroffen.
Nach "notwendig" und "nicht/weniger notwendig" für die Gesellschaft.
"Notwendiges" hat man trotz des auch da bestehenden Infektionsrisikos, unter ganz bestimmten Rahmenbedingungen, trotzdem weiter ermöglicht.
"Nicht oder weniger Notwendiges" hat man untersagt.
Somit ergibt sich insgesamt doch eine deutliche Reduzierung aller kontakt-/infektionsträchtigen Tätigkeiten, bei gleichzeitigem Weiterfunktionieren des Notwendigen.
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Wobei Tennisspielen oder andere "Frischluft-Sportarten", die ja bald wieder zulässig sein sollen selbst in einem relativ strengen Land wie Ba.-Wü., auch nicht wirklich eine Notwendigkeit aufweisen.
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vor 5 Stunden schrieb Josef Maier:
Afaik letzter Stand ist doch der Befehl, daß alle Sportstätten geschlossen bleiben, basta? Ich kenne nur den Bettelbrief des LV7 Präsidenten an den Herrn Ministerpräsidenten. Über irgend eine Antwort gab es bisher keinen Newsletter. Ich hätte aber genügend Phantasien dazu.
Also, was generell die Sportstätten in Ba.-Wü. angeht, meldet die "Stuttgarter Zeitung" heute (Zitat):
"Der baden-württembergische Regierungschef kündigte jedoch an, ab der kommenden Woche wieder kontaktlose Sportarten im Freien zu erlauben.
Im Ampelsystem könnten damit etwa Tennis, Leichtathletik und Golf auf Grün gesetzt werden."
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vor 4 Minuten schrieb Piteraq:
Dabei öffnet da ja fast alles, außer eben Schießstände.
Wobei das begründet sein muss. Es gibt da keine "lex Schießanlage" im Infektionsschutz.
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vor 6 Stunden schrieb hattori.hanzo:
Ich war vor Corona schon hin und her gerissen dort zu bleiben. Ich bin mir ziemlich sicher das der Betrieb dort noch sehr lang eingestellt bleiben wird.
Na, der Betrieb wird dort wohl ziemlich genau so lange eingestellt bleiben, wie bie allen anderen vergleichbaren Anlagen in dem Bundesland auch. Nicht kürzer und nicht länger.
Wenn du freilich sonstige Gründe außer der aktuellen Situation hast, zu gehen, klar...
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"Es besteht Maskenpflicht"... Wie ich kürzlich schon mal schrieb, einige von uns haben ja früher mal gelernt, "unter Maske" zu schießen...
Aber im Ernst - die Wiedereröffnung ist eine gute Sache, und die genannten Anforderungen sollten gut machbar bzw. erfüllbar sein.
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vor 1 Minute schrieb Josef Maier:
In Baden-Württemberg geht gar nichts.
Hat es jemand in Ba.-Wü. (WSV/BSV, oder dortige LV von BDS/BDMP) denn versucht, und eine Abfuhr erhalten?
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vor 19 Minuten schrieb Harry Callahan:
Das hier ist die Entwicklung der aktiven Coronafälle in 😧
Auf das Argument wirst du absehbar die Antwort erhalten: "Diese Entwicklung ist so erfreulich, weil die strengen Maßnahmen da sind und andauern".
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Seriöser Journalismus, mit recherchierten Inhalten.... R.I.P.
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Alleine die Anschlägen vom 11. September töteten knapp 3.000 Menschen. Und verlässt man einmal den reinen "1.Welt"-Blickwinkel und sieht, wie viele Menschen jedes Jahr etwa bei Autobombenanschlägen auf belebte öffentliche Plätze u.a. im Irak, Afghanistan etc. umgebracht werden, so würde ich das nicht als "sehr wenige" bezeichnen.
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vor 16 Stunden schrieb callahan44er:
In NRW keine Chance! Landesregierung hat die Öffnung kategorisch abgelehnt!
Öffnung von was... aller Sportstätten?
Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
in Allgemein
Geschrieben
Man kann mir erzählen was man will (und ich bin ja auch alles andere als "polizeifeindlich")... Aber in vielen Fällen bzw. solchen Aktionen geht es ersichtlich wirklich um eine "show of force".