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karlyman

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Beiträge von karlyman

  1. Am 20.5.2020 um 10:18 schrieb Waffen Tony:

    Das macht ja nicht. Der Landkreis kann eigenständig entscheiden.
    Das ist jede Organisatuionseinheit eigener Herr.

     

     

     

    Aber nicht willkürlich. Sondern es sind die vom Land kommenden, einheitlichen Vorgaben im Hinblick auf die Verhältnisse des einzelnen Standes zu prüfen.

     

    Kann der Stand, und kann das vom Betreiber vorgelegte Nutzungskonzept die Landes-Anforderungen zum Infektionsschutz erfüllen, so muss der Kreis bzw. die Stadt auch die Nutzung wieder freigeben. 

     

    Wäre es nicht so, hätten wir "Freigabe nach Nasenfaktor"... Was in einem Rechtsstaat nicht geht.

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  2. Am 13.5.2020 um 09:12 schrieb Waffen Tony:

    Ich bin mir nicht sicher, dass bei erlaubnispflichtig immer ein Bedürfnisnachweis zwingend ist.

     

    Bei den Salutwaffen hat man nun genau diesen Bedürfnisnachweis gefordert.

     

    Mit dem "Nebeneffekt", dass diesen - außer in ein paar Nischenbereichen - wohl kaum jemand von den (Noch-)Besitzern erbringen kann. 

     

     

  3. vor 10 Minuten schrieb swh006:

    Ist aber auch von jedem einzelnen Ordnungsamt abhängig...

     

    Das schon, allerdings dürfen die keine Willkür-Entscheidungen treffen.

     

    Wenn prinzipiell in einem Bundesland Stände einer bestimmten Art freigegeben sind, darf eine lokale Behörde nicht "al Gusto" die Wiedereröffnung darunter fallender Anlagen verweigern; örtlich kann es allenfalls um die Auflagen dazu gehen.

  4. "Glaubhaft darlegen" wird in vielen Fällen das einzige sein, was man nach vielen Jahren noch tun kann.

     

    Sehr viele Eigner haben für die simplen Blech- und Federkästchen, die Magazine nun mal sind, nicht über lange Jahre die Kaufbelege aufbewahrt.

     

    Oder die Kaufbelege sind nicht entsprechend aussagekräftig (solche habe ich auch, z.B. einige G3-Magazine vom Händler-Grabbeltisch... die Kaufquittung lautet schlicht auf "3 Magazine"... Allerdings hatte ich da die Waffe, G3-Clon, bereits, somit einen plausiblen Kauf-/Verwendungsgrund).

  5. Am 5.5.2020 um 15:11 schrieb swh006:

    Subsummiert  sicherlich unter „Sportanlagen“,  warum es auch in BaWü  und ibs. Philippsburg noch bis 10. Mai ziemlich  duster aussieht...

     

    Gut, der 10. Mai wäre kommenden Sonntag...

     

    Interessant ist, dass in NRW lt. Nachrichtenmedien ab Montag sogar Fitnessstudios und diverse geschlossene Sportstätten wieder öffnen dürfen (unter Auflagen natürlich, aber immerhin).

    Dann dürfte der dortigen Öffnung von Schießständen ja nichts mehr im Wege stehen (zumindest wäre dann ein Geschlossen-Halten nicht mehr rechtfertigbar).

  6. Trudeau meint eben, mit seiner "Federstrich"- und "Basta"-Politik bezüglich HA-Verboten einfach durchzukommen, genau wie seine rotgrüne Gesinnungsfreundin und PM-Kollegin J. Ardern in NZ. 

     

    Man wird sehen. Es sieht jedenfalls jetzt danach aus, dass sich sein politischer Gegner, die kanadischen Conservatives, das zum Thema machen. Sie haben sich jedenfalls schon klar dagegen positioniert. 

    • Gefällt mir 4
  7. Man hat aber, und da gebe ich @Waffen Tony recht, bei den Beschränkungen eine gewisse Rangfolge oder Abstufung getroffen. 

    Nach "notwendig" und "nicht/weniger notwendig" für die Gesellschaft. 

     

    "Notwendiges" hat man trotz des auch da bestehenden Infektionsrisikos, unter ganz bestimmten Rahmenbedingungen, trotzdem weiter ermöglicht.

    "Nicht oder weniger Notwendiges" hat man untersagt.

     

    Somit ergibt sich insgesamt doch eine deutliche Reduzierung aller kontakt-/infektionsträchtigen Tätigkeiten, bei gleichzeitigem Weiterfunktionieren des Notwendigen. 

  8. vor 5 Stunden schrieb Josef Maier:

    Afaik letzter Stand ist doch der Befehl, daß alle Sportstätten geschlossen bleiben, basta? Ich kenne nur den Bettelbrief des LV7 Präsidenten an den Herrn Ministerpräsidenten. Über irgend eine Antwort gab es bisher keinen Newsletter. Ich hätte aber genügend Phantasien dazu.

     

    Also, was generell die Sportstätten in Ba.-Wü. angeht, meldet die "Stuttgarter Zeitung" heute (Zitat):

     

    "Der baden-württembergische Regierungschef kündigte jedoch an, ab der kommenden Woche wieder kontaktlose Sportarten im Freien zu erlauben.

    Im Ampelsystem könnten damit etwa Tennis, Leichtathletik und Golf auf Grün gesetzt werden."

     

  9. vor 6 Stunden schrieb hattori.hanzo:

    Ich war vor Corona schon hin und her gerissen dort zu bleiben. Ich bin mir ziemlich sicher das der Betrieb dort noch sehr lang eingestellt bleiben wird.

     

     

    Na, der Betrieb wird dort wohl ziemlich genau so lange eingestellt bleiben, wie bie allen anderen vergleichbaren Anlagen in dem Bundesland auch. Nicht kürzer und nicht länger.

     

    Wenn du freilich sonstige Gründe außer der aktuellen Situation hast, zu gehen, klar...

  10. "Es besteht Maskenpflicht"... Wie ich kürzlich schon mal schrieb, einige von uns haben ja früher mal gelernt, "unter Maske" zu schießen...

     

    Aber im Ernst - die Wiedereröffnung ist eine gute Sache, und die genannten Anforderungen sollten gut machbar bzw. erfüllbar sein.

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