

karlyman
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vor 2 Stunden schrieb PetMan:
Dann soll er mir zeigen WO im Waffengesetz steht das Waffenschränke anzudübeln sind. ...
Drum schrieb ich ja auch etwas von "mosern"...
Nicht "eine begründete Rechtsposition vertreten".
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Und wenn sie überkritisch drauf sind, mosern sie, die Schränke seien dort auf dem Flur ja gar nicht angedübelt...
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vor 29 Minuten schrieb PetMan:
Häng die Tür aus und er wiegt nur noch 120 oder so.
Eben. Und es gibt nicht so wenige Leute, die wiegen das auch...
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Technisch gesehen wurde hier schon in etlichen Antworten darauf eingegangen - das Abtragen der Last des Waffenschranks direkt auf den Boden, also eben nicht auf den Schrankboden, ist elementar. Wenn das vernünftig gelöst wird (s. Vorschläge), ist das mit dem "Schrank im Schrank" sicherlich kein Problem.
Das einzige Problem - wenn man so will - ist eben, dass der Waffenschrank in einem Kleiderschrank im Schlafzimmer steht. Sprich, auch eine Aufbewahrungskontrolle findet im Schlafzimmer, und eben unmittelbar auch am/im Kleiderschrank statt. Ich sehe das als "eher suboptimal" an.... Aber wenn es wie angegeben die wirklich einzige Unterbringungsmöglichkeit ist... ist es eben so.
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Wenn es so ist, werden sie offensichtlich nicht ihrer Aufgabe gerecht.
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Dein Wort in Gottes Gehörgang...
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vor 1 Stunde schrieb raze4711:
... seinen Kindern und seiner Frau den Zugang zu Waffen und Munition ermöglicht , das ganze filmt und ins Internet stellt, den kann ich nicht bedauern .
Wie sagte er noch so "schön" (auf die Frage vor Gericht nach dem Warum): "Aus Langeweile"...
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vor 16 Minuten schrieb Pikolomini:
Die allermeisten dieser Ratschläge sind in unserer Realität nicht umsetzbar.
" Migranten raus " hört sich praktisch an, ist aber wohl eher realitätsfern, wie man täglich sieht.
Ich schließe mich auch nicht den pauschalen "Migranten-raus"-Schreiern an.
Die deutliche Begrenzung des Zustroms, und die Wiedererlangung der Kontrolle darüber, wer da kommt, würde (sieht man auf die Deliktstatistik) schon viel helfen.
Viele die kommen, bleiben unauffällig, aber es findet sich eben auch signifikant (bzw.: überproportional) viel an Problempublikum, mit anderem Wertesystem, darunter.
Im Grunde braucht es (m.E.) nicht mehr, als die konsequente Um- und Durchsetzung des einschlägigen CDU-/CSU-Wahlprogramms... Im Übrigen vom deutschen Verfassungsrecht und AsylG gedeckt.
Aber, wie gesagt, das hier ist kein Politik-Form (mehr).
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Würde mich auch interessieren.
Ich spekuliere mal (ans Gute glaubend): ein plötzlicher Anfall von Vernunft.
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vor 11 Minuten schrieb Pikolomini:
....ich trage kein Messer mit mir, ich brauche keines.
Du hast das jetzt so oft betont, ich glaube, es ist nun bei allen hier angekommen.
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vor 9 Minuten schrieb Pikolomini:
Was schlägst Du denn vor, der Lage Herr zu werden ?
Da gäbe es politisch zu beschließende Lösungen, welche kaum mit Messern, mehr mit Tätern zu tun haben, und die die Lage zumindest deutlich verbessern könnten...
Aber - das hier soll kein politisiertes Forum mehr sein.
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vor 19 Minuten schrieb whaco:
Dass das Gesetz null Sinn macht, wissen wir alle, wie es auch der Gesetzgeber weiß.
Davon gehe ich auch aus... Was es um so schlimmer macht.
Wenn schon der Gesetzgeber (die am Gesetzgebungsprozess Beteiligten) so zynisch ist - wie erwartet er, dass die Bürger und Betroffenen da nicht auch zynisch sind oder werden...?
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Die 10.000 € dürften doch aber ein "bis zu..."-Wert sein, somit also der Bußgeldrahmen.
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vor 10 Stunden schrieb Pikolomini:
Zumindest hat es den Vorteil, dass die Polizei nun kontrollieren kann, ob Messer am Mann gehalten werden.
Du findest das daraus resultierende allgemeine Kontroll- und Durchsuchungsrecht von Personen positiv?
Ich nicht.
Es hat mit dem freiheitlichen Deutschland, in dem ich aufgewachsen bin, wenig zu tun.
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Am 13.4.2025 um 10:24 schrieb JoergS:
(Achtung, gilt nur für Besitzer waffenrechtlicher Erlaubnisse mit Ausnahme des "KWS")
Das WaffG (§42) und die Verordnung der Stadt Mannheim https://www.mannheim.de/de/file/519349/download?token=nBoj3xtG sind da völlig eindeutig.
....
Aber als WBK-Inhaber gilt doch eine Ausnahme? Richtig - aber nur für Waffen, NICHT für Messer. Also darf ich ein Kampfmesser (zum Beispiel einen Dolch) führen in der Zone, wenn ich eine WBK besitze?....
Ich habe das leise Gefühl, dass das mit dem Ausnahmetatbestand "Führen von Waffen durch Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse" bald sehr viel genauer spezifiiziert wird...
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vor 8 Stunden schrieb a2c:
Und selbst wenn da die Verordnung dem WaffG widerspricht, bringt das dem Ottonormalverbraucher nix, der keine Lust auf Gerichtsverfahren und/oder keine RSV hat...
Wie gesagt, nach dem Motto:
Wie werden die (formal bestehenden) Möglichkeiten des Rechtsstaates strukturell ausgehebelt...
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vor 5 Stunden schrieb JoergS:
Mir geht es doch gar nicht um das dämliche Picknick. Ich will lediglich der Welt zeigen, wie unfassbar dämlich und unlogisch das WaffG ist. Ich treibe sie ein wenig vor mir her, einfach weil ich das gut kann.
Die werden sich evtl., wenn sie dir nochmal zurückschreiben sollten, bei dir bedanken, weil du sie auf bedauerliche Regelungslücken und -fehler der Rechtsnorm hingewiesen hast.
Lücken/Fehler, die sie natürlich umgehend beseitigen werden...
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vor 42 Minuten schrieb uwewittenburg:
Etwas illegales findet sich dann immer....
....Im Streitfall findet sich immer ein Gutachter der das meiste für illegal erklärt....
So kann man einen Rechtsstaat auch ad absurdum führen.
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vor 2 Stunden schrieb whaco:
Ich teile das Positive der Verbände keineswegs.
Na ja, man leitet ja gerne mit einem positiven Satz ein.
Um dann auf die empfindlichen Punkte zu kommen...
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vor 12 Stunden schrieb kulli:
....die 2-Schuss-Problematik und das daraus resultierendene Klageverfahren sorgte welche Jäger in ganz Deutschland mit der Magazinprpblematik ins Schwitzen brachte.
... nd die schließlich nur noch politisch/gesetzgeberisch gelöst und geradegezogen werden konnte (löbliches Beispiel muss ja auch mal sein).
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vor 33 Minuten schrieb Josef Maier:
Bei der anspruchsvollen Frequenz und der Höhe der Gebühren für die imho grundgesetzwidrigen Aufbewahrungskontrollen dürften die SB der gesamten unteren Waffenrechtsbehörde dort mitnichten arm sein sondern vermutlich sehr gut bezahlt bzw. alimentiert sein.
Nur am Rande, deren Gebühreneinnahmen und deren Vergütung/Alimentation (ob nach TvÖD oder beamtenrechtlich) haben praktisch nichts miteinander zu tun.
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vor 1 Stunde schrieb JoergS:
Ich sehe das eher als weitere Motivation für die Politik, ein ganz neues Waffengesetz zu schaffen.
Hm. Da kann dann in der Tat etwas ganz Neues herauskommen.
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vor einer Stunde schrieb Hunter375:
Da geht noch sehr viel... und da wird sicher auch noch einiges kommen.
On the way to... North Korea.
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vor 51 Minuten schrieb RainerE:
Damit sind doch nicht die Versicherten gemeint!
Bislang zumindest haben die Versicherten (in der GKV: mit Widerspruchserklärung; in der PKV: mit fehlender Zustimmung) ja die Möglichkeit, ganz legal die ePa für sich abzulehnen.
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Waffg § 15a (1) - Verwendung von Zielen oder Scheiben, die Menschen darstellen oder symbolisieren
in Waffenrecht
Geschrieben
Wie ist da die Argumentation.... etwa, dass Zombie-Scheiben (weil es Zombies sind) keine Menschen darstellen oder symbolisieren...?
Meines Erachtens: Ganz, ganz dünnes Eis.