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karlyman

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Beiträge von karlyman

  1. Technisch gesehen wurde hier schon in etlichen Antworten darauf eingegangen - das Abtragen der Last des Waffenschranks direkt auf den Boden, also eben nicht auf den Schrankboden, ist elementar. Wenn das vernünftig gelöst wird (s. Vorschläge), ist das mit dem "Schrank im Schrank" sicherlich kein Problem.

     

    Das einzige Problem - wenn man so will - ist eben, dass der Waffenschrank in einem Kleiderschrank im Schlafzimmer steht. Sprich, auch eine Aufbewahrungskontrolle findet im Schlafzimmer, und eben unmittelbar auch am/im Kleiderschrank statt. Ich sehe das als "eher suboptimal" an.... Aber wenn es wie angegeben die wirklich einzige Unterbringungsmöglichkeit ist... ist es eben so.

  2. vor 1 Stunde schrieb raze4711:

    ... seinen Kindern und seiner Frau  den Zugang zu Waffen und Munition ermöglicht , das ganze filmt und ins Internet stellt, den kann ich nicht bedauern .

     

     

    Wie sagte er noch so "schön" (auf die Frage vor Gericht nach dem Warum):  "Aus Langeweile"...

     

     

  3. vor 16 Minuten schrieb Pikolomini:

     

    Die allermeisten dieser Ratschläge sind in unserer Realität nicht umsetzbar.

    " Migranten raus " hört sich praktisch an, ist aber wohl eher realitätsfern, wie man täglich sieht.

     

     

    Ich schließe mich auch nicht den pauschalen "Migranten-raus"-Schreiern an.

     

    Die deutliche Begrenzung des Zustroms, und die Wiedererlangung der Kontrolle darüber, wer da kommt, würde (sieht man auf die Deliktstatistik) schon viel helfen.

    Viele die kommen, bleiben unauffällig, aber es findet sich eben auch signifikant (bzw.: überproportional) viel an Problempublikum, mit anderem Wertesystem, darunter. 

     

    Im Grunde braucht es (m.E.) nicht mehr, als die konsequente Um- und Durchsetzung des einschlägigen CDU-/CSU-Wahlprogramms... Im Übrigen vom deutschen Verfassungsrecht und AsylG gedeckt. 

     

    Aber, wie gesagt, das hier ist kein Politik-Form (mehr). 

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  4. vor 19 Minuten schrieb whaco:

     

    Dass das Gesetz null Sinn macht, wissen wir alle, wie es auch der Gesetzgeber weiß.

     

    Davon gehe ich auch aus... Was es um so schlimmer macht.

     

    Wenn schon der Gesetzgeber (die am Gesetzgebungsprozess Beteiligten) so zynisch ist - wie erwartet er, dass die Bürger und Betroffenen da nicht auch zynisch sind oder werden...?

  5. vor 10 Stunden schrieb Pikolomini:

    Zumindest hat es den Vorteil, dass die Polizei nun kontrollieren kann, ob Messer am Mann gehalten werden.

     

    Du findest das daraus resultierende allgemeine Kontroll- und Durchsuchungsrecht von Personen positiv?

    Ich nicht.

    Es hat mit dem freiheitlichen Deutschland, in dem ich aufgewachsen bin, wenig zu tun.

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  6. Am 13.4.2025 um 10:24 schrieb JoergS:

    (Achtung, gilt nur für Besitzer waffenrechtlicher Erlaubnisse mit Ausnahme des "KWS")
     

    Das WaffG (§42) und die Verordnung der Stadt Mannheim https://www.mannheim.de/de/file/519349/download?token=nBoj3xtG sind da völlig eindeutig.

    ....
    Aber als WBK-Inhaber gilt doch eine Ausnahme? Richtig - aber nur für Waffen, NICHT für Messer. Also darf ich ein Kampfmesser (zum Beispiel einen Dolch) führen in der Zone, wenn ich eine WBK besitze?

    ....

     

    Ich habe das leise Gefühl, dass das mit dem Ausnahmetatbestand "Führen von Waffen durch Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse" bald sehr viel genauer spezifiiziert wird...

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  7. vor 5 Stunden schrieb JoergS:

    Mir geht es doch gar nicht um das dämliche Picknick. Ich will lediglich der Welt zeigen, wie unfassbar dämlich und unlogisch das WaffG ist. Ich treibe sie ein wenig vor mir her, einfach weil ich das gut kann.

     

    Die werden sich evtl., wenn sie dir nochmal zurückschreiben sollten, bei dir bedanken, weil du sie auf bedauerliche Regelungslücken und -fehler der Rechtsnorm hingewiesen hast.

    Lücken/Fehler, die sie natürlich umgehend beseitigen werden...   

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  8. vor 12 Stunden schrieb kulli:

    ....die 2-Schuss-Problematik und das daraus resultierendene Klageverfahren sorgte welche Jäger in ganz Deutschland mit der Magazinprpblematik ins Schwitzen brachte.

     

    ... nd die schließlich nur noch politisch/gesetzgeberisch gelöst und geradegezogen werden konnte (löbliches Beispiel muss ja auch mal sein).

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  9. vor 33 Minuten schrieb Josef Maier:

    Bei der anspruchsvollen Frequenz und der Höhe der Gebühren für die imho grundgesetzwidrigen Aufbewahrungskontrollen dürften die SB der gesamten unteren Waffenrechtsbehörde dort mitnichten arm sein sondern vermutlich sehr gut bezahlt bzw. alimentiert sein. 

     

    Nur am Rande, deren Gebühreneinnahmen und deren Vergütung/Alimentation (ob nach TvÖD oder beamtenrechtlich) haben praktisch nichts miteinander zu tun.

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