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Astanase

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Beiträge von Astanase

  1. vor 44 Minuten schrieb EkelAlfred:

    .............

     

    Fakt ist: Heute vor 30 Jahren hat die Freiheit nicht gewonnen, sondern verloren. 
     

    Der Staatssozialismus hat nur eine Atempause genommen.

     

    Fällt mir gerade so ein:

     

    Hätten wir heute noch die Mauer, hätte die AFD nicht ansatzweise diese Anzahl der aktuellen oder ehemaligen Wähler.

    Die kommen bekanntlich mehrheitlich aus Ostdeutschland.

     

    Die AFD muss somit feiern bis zum Abwinken.

     

    Was nun?? 😉

  2. vor 11 Minuten schrieb Waffen Tony:

    Auch wieder falsch. Der LV1 ist einer der wenige -wenn überhaupt nich der einzige- der noch als eigener Verein mit Einzelmitgliedschaften als unmittelbare Mitglieder agiert.

    Sonst ist man nur über den jeweiligen Verein mittelbare Mitglied.

    Stand 2015. Wie es aktuell ausschaut weiss ich nicht.

    NRW(***) = nimmt keine Einzelmitglieder auf!

     

     

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  3. vor 32 Minuten schrieb sealord37:

    Weiß ich nicht so genau. Es ging mir darum, dass sich hier hartnäckig daa Gerücht hält, dass Jäger im Osten ihre Knifte bei der Polizei lagern mussten. Ich sage nur,mir ist kein solcher Fall bekannt. Obwohl ich Jäger kenne, die es damals schon waren. Drum frag ich ja, ob irgendwer was vorbringen kann, was diese Behauptung stützt. Bislang offenbar nicht. All das ist kein Grund, Jäger die ihr nicht mal kennt als DDR Systemlinge zu verunglimpfen.

    Folgendes aus   https://www.bpb.de/geschichte/zeitgeschichte/deutschlandarchiv/291603/die-jagd-gehoert-dem-volke

     

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  4. vor 11 Stunden schrieb Kid O'Folliard:

    Die SED ist ein Dreckshaufen, da muss man nicht mehr diskutieren.

    Da es die seit ner Ewigkeit nicht mehr gibt, muss man sogar nicht mal drüber schreiben.

     

     

     

    50,- Euro für den Kleinen WS ist doch toll!

    Soll sich doch dieser Personenkreis dafür ein anständiges Pfefferspray kaufen, welches den Angriff von bestimmten aggressiven, ausser Kontrolle geratenen Tieren abwehren kann. Im Notfall ist ein solches Produkt dann auch ein besseres, rechtlich zulässiges Notwehrmittel gegen zweibeinige .....

     

     

    Ausserdem verschont es die Spinner mit Kleinem WS auf der Strasse davor, vielleicht zukünftig doch mal von einem realen Projektil erwischt zu werden. Wenn sie auf ein Gegenüber stossen, welcher ja davon ausgehen muss das das Teil was man ihm gerade vor Augen hält eine scharfe Schusswaffe ist. Denn dieser wird vermutlich nicht erst anfragen: "Moment! Haben Sie da nur eine Gaspistole in Ihrer Hand oder ....? Falls letzteres weise ich darauf hin, das ich von meiner Schusswaffen Gebrauch machen muss, falls Sie .....!"

     

     

  5. vor 18 Stunden schrieb skipper:

    ........

     

    .........  Grundsätzlich kann man für Privatpersonen heute sagen: Waffentransport ist nur mit einer WBK für den Transporteur möglich.

    Es sei denn es handelt sich um beauftragte Eltern ohne WBK  eines minderjährigen Kindes.

     

    Zitat aus der WaffVwV:

    Nach Buchstabe b können Sorgeberechtigte, die selbst nicht Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind, für ihre Schutzbefohlenen (minderjährige Jäger/Personen in der Ausbildung zum Jäger und Sportschützen) im Auftrag des schießsportlichen Vereins oder der jagdlichen Vereinigung Schusswaffen transportieren, wenn die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen des § 12 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b vorliegen.

     

    PS.: Ok, du hast dies ja bereits mit § 12 gesagt. Na, doppelt hält besser. 😉

  6. Na ja, der Landkreis Bodenseekreis ist ja nicht der Nabel der Welt.

    Wünsche / Vorstellungen darf ja jeder äussern!

     

    Man sollte es als allgemeine, nette Infomittelung sehen, mit der Hoffnung vielleicht doch mal den einen zu erreichen der als Kombination "12345----" gewählt hat. Kann dieser dann ruhig mal ändern. Schadet ja nicht! 🙂

     

    Ansonsten lohnt sich hier nicht der zeitliche Aufwand einer Diskussion.

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  7. vor 23 Stunden schrieb 2stroke:

    .......

    Weil dies in der Politik vorgemacht wird dass es vollkommen ok ist gegen die AfD zu hetzen, die Leute anzupöbeln, zu ignorieren und lachhaft zu machen. 

     

    Viele Leute meinen daher es wäre ihr Recht diese Mitmenschen zu bepöbeln. 

    Da wird einem auf sehr sehr schlechte Art und Weise die Umgangsformen abtrainiert wenn die Meinung nicht passt. 

     

    ............

    Och ..... die mit am meisten hetzen sind aber auch u. a. blaugefärbt. Es gibt edliche "AFD'ler" die nichts tun als den halben Tag simple bläuliche selbstgestrickte Bildchen zu verbreiten. Zum pöbeln Begriffe aus der untersten Schublade nutzen um alle zu attackieren die deren Gesinnung nicht entsprechen. Seit einigen Jährchen nun ist dieses Fußvolk ohne einen Grundanstand unterwegs. Man kann politisch alle mögliche Ansichten vertreten. Menschen mit Anstand titulieren aber eine Bundeskanzlerin nicht als "Fotze" oder ähnliches. Solange derartige Verhaltensweisen vorliegen sind gewisse Teile von Parteien untragbar und damit eine Partei ansich.

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  8. Am 18.9.2020 um 10:15 schrieb KarlHans:

    Hay meine WBK ist seit 7 Monaten in BW auf dem Amt zur Eintragung .........

     

    vor 20 Stunden schrieb KarlHans:

    .......

     

    Klar habe ich nachgefragt.

     

    Antwort: wird  bearbeitet, Abfrage, Urlaub, Corona, usw.

     

    Eintragung neuer Waffe auf Gelbe WBK ,

    ........

     

    Ich habe mehrere Schützen Kollegen denen ergeht es gleich unser Vorstand meinte ja keinen Ärger verursachen. .....

     

    Ist nicht Angelegenheit des Verbandes oder deines Vereins. Eine Anfrage fällt auch nicht unter "Ärger machen". 

    Nicht telefonisch bzw. mündlich nachfragen, sondern besser schriftlich. Muss nicht immer gleich ein Postbrief sein, geht auch per eMail.

     

    In der letzten Zeit + zukünftig haben die viel zu tun wegen dem NWR. 

     

    Im hiesigen Kreis (NRW) hat ein Jäger auf den Voreintrag für seine 2. KW fünf Wochen gewartet. Ich habe meine eingesandte Gelbe WBK mit der Anzeige über den Erwerb einer BDF innerhalb 9 Arbeitstagen (14 Tagen) wieder in meinen Händen gehabt. Die selbe Behörde.

    Kann aber sein, das dieser Vorgang von dem qualifiziertem Regierungsamtsinspektor vorrangig bearbeitet wurde, da speziell + eine andere Sachbearbeiterin vorab bereits überfordert war. Die hat dann auch gar nicht mehr auf meine eMails reagiert. Damit fühlte ich mich genötigt den Abschluss per Postbrief / Einschreiben zu machen.

  9. vor 2 Stunden schrieb Dickdan007:

    ........

    Meine Tochter erbt im Todesfall all meine Lang und Kurzwaffen, wenn sie das Erbe annimmt.

    ..........

    Eine eigene  WBK wird sie wahrscheinlich nicht machen lassen.

    ........

     

    Mitteilung an die zuständige Behörde gem. § 37c "Anzeigepflichten bei Inbesitznahme" mit der Aussage das keine Erben-WBK angestrebt wird. Beiliegend eine Kopie der Sterbeurkunde.

     

    Gleichzeitig mitteilen das man die Waffen unverzüglich dem Berechtigten xyz zur sicheren Aufbewahrung + zukünftigen Verkauf an Berechtigte überlassen möchte oder das der Händler xyz diese übernommen hat. 

     

    Falls a dann sollte der Berechtigte auch die jeweiligen Anzeigen nach § 34  an die Behörde wahrnehmen und nicht die Tochter. Auch kann der Berechtigte o. die Tochter sagen, das man bitte den Gebührenbescheid gegen Ende ausstellt + das die WBK nach Überlassen aller Waffen zur Entlastung des Berechtigten eingereicht werden. Am besten man (die Tochter) gibt dem Berechtigten eine passende, umfassende Vollmacht damit dieser alles machen kann. Sollte sich der dazu bereit erklären. Dazu bedarf es natürlich eine Vorabklärung zwischen dem dann bereits Verstorbenen und diesem Berechtigten!

     

    Sobald alles verkauft ist, bringt der Berechtigte das schriftlich zum Abschluss, reicht am besten per Einschreiben alle WBK ein und die Behörde kann einen Gebührenbescheid an die Tochter versenden.

     

    ------------------------------------

    Wie sieht es bei euch aus?   Hier ist es sonnig!

    Macht ihr euch Gedanken darüber?  Schon lange erledigt. 

    Was soll mit euren Waffen im Todesfall passieren? Sie werden mich überleben.

  10. vor 45 Minuten schrieb LXS:

    .......

    Es gibt ja sog. Wylde Patronenlager für die .223 mit dem man die 223 Rem. + 5.56x45 schießen kann.
    Wie ist das "rechtlich" gesehen, wenn man "nur" einen Voreintrag für eine Selbstladebüchse Kaliber .223 Rem. hat?
    Darf man dann eine Waffe mit Wylde Patronenlager erwerben. .......
    .........

    Es werden ja keine Patronenlager als Voreintrag vorgenommen, sondern Kaliber.

    Somit wird ein Voreintrag ".223 Rem." waffenrechtlich keine Problem bereiten.

     

    Gibt ja auch 5,56x45 NATO die als .223 REM in der WBK stehen.

     

    Auf der Waffe, dem Lauf selber muss irgendwas zutreffendes stehen wie ".223 Rem. - Wylde" oder so.

    Das würde ich nach Erwerb dann auch der Behörde anzeigen. Damit in der WBK genau das drinsteht was auch bei der Waffe vorliegt.

     

     

  11. vor 15 Minuten schrieb Marder:

    Der verarscht euch, jemand der so eine Phobie hat würde sich nie hier anmelden, das ganze hätte man schon auf Seite 2 zumachen können.

    Marder, für die Politik wärst du auch nicht tauglich! 🙂

     

    Du glaubst ernsthaft, das nur du derjenige bist der ähnliche Gedanken hat!? 

    Es geht nicht darum jedesmal was zu schliessen, unterbrechen zu wollen ..... nur weil es nicht passt. Dann sollte man ein paar OT-Rubriken schnell mal schliessen!

     

    Unqualifizierte Äusserungen, Ansichten geben der "Gegenseite" Punkte und du (nicht nur du! 😉) unterwanderst die Arbeit anderer. DIE sich Mühe gemacht haben!

     

     

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  12. Am 13.9.2020 um 10:48 schrieb Marder:

    Verschwinde

    Ich habe diesen Thread Samstagabend mitverfolgt. Sonntag war ich offline.

    User-0815-2 hat sein Anliegen / Bestreben / Fragen perfekt, sehr ausführlich, schon fast hervorragend rübergebracht! 🙂 Egal, mit welcher Absicht!!

     

    Ich bewundere die Reaktionen, den Einsatz der Hiesigen bis Sonntagvormittag. 👍 Es entstand ein gutes Gesamtbild.

     

     

    Schade das irgendwann immer wieder mal welche aus ihrem Bau rauskommen und den vorangegangen Einsatz unterwandern müssen! 

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  13. vor 15 Stunden schrieb R4z0rX:

    ........... Die Behörde des neuen Wohnsitzes ist bekannt dafür häufige Aufbewahrungskontrollen durchzuführen und diese auch in Rechnung zu stellen.

     

    .........

    Ich würde mich in diesem Fall bei der zuständigen Behörde vorsorglich schriftlich melden, um mitzuteilen das sich an der Aufbewahrung nach § 13 AWaffV + § 36 WaffG bei dir nichts geändert hat. Also noch alles so verbleibt wie es der ehemaligen Behörde bereits seit Jahren vorliegt. Falls dir danach ist, kannst du ja noch mit zwei Sätzen mitteilen, weshalb das so ist (ähnlich wie in deiner hiesigen Frage).

    Damit wird niemand von der Behörde auf die Idee kommen, dich zuhause gem. § 36 Abs. 3 WaffG aufsuchen zu wollen, wo es nichts zu sehen gibt.

     

    PS.: 

    Zu § 36: Aufbewahrung von Waffen und Munition

    § 36 Absatz 3 Satz 2 räumt der Behörde die Möglichkeit ein, verdachtsunabhängig die sorgfältige Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen überprüfen zu können.......................

    Die verdachtsunabhängigen Kontrollen liegen im öffentlichen Interesse, es sollten deswegen keine Gebühren erhoben werden.

     

    Quelle:   https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm

     

  14. Am Ende kommt dann https://tu-dresden.de/bu/umwelt/forst/wb/wildoekologie

     

    Soweit, so gut.

     

    Bei manchen Fragen muss man sich ggf. noch psychologisch vorab bilden, bevor man antwortet.

     

    Bei der letzten Frage, viel mir als Antwort dann auch nur .... "FRAU" ein. 😁. Das große "I" habe ich einfach mal nicht wahrnehmen wollen. Wüsste auch nicht das dies neuerdings zur korrekten Schreibweise gehören sollte. 

    24

    F24

    Nennen Sie ein Wort, dass Ihnen in Bezug auf JägerInnen als erstes in den Sinn kommt.

     

    Fazit: Diese Umfrage ist so banal wie einiges. Manche Leute können sich daran austoben, manche versuchen es seriös.

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  15. vor 27 Minuten schrieb MarcusGoebel:

    Hallo, danke für die Antworten, wie immer, die Behörden handeln es wie sie möchten, weder das Ding umlagern. Das spannende war, der lange Lauf war bei einer Vorderschaftflinte dabei und ist nie eingetragen worden, keine Nummer und nichts. Habe den dann irgendwann der Behörde gemeldet und die haben den dann eingetragen, Wechselauf zu......

    Bis bald

    Marcus

    Das Nachmelden des Austauschlaufes (nicht Wechsellauf!) musste man spätestens bis zum Oktober(!?) 2008 machen. Sollte dieser Lauf auch keinen amtl. Beschuss haben(?), musst du den nachholen lassen. Ansonsten darfst du diesen Lauf weder an einen anderen Berechtigten weitergeben, noch schiessen ==> § 12 Beschussgesetz.

     

    Zum Thema zurück: Dieser Lauf zählt immer noch nicht zu einem 10 Langwaffenbestand! Er ist in der Repetierflinte "beinhaltet".

  16. vor 10 Minuten schrieb Commerzgandalf:

    Stromsegler, der sich hier nur angemeldet hat um seinen Frust über den VW Konzern zum Ausdruck zu bringen............

     

    Auf jeden Fall hat der Kollege innerhalb weniger Tage ein minus von über 100 Punkten gesammelt und daraufhin wurde das ganze wieder abgeschafft.

     

     

    Darf man lachen??

     

    Der Grund soll somit ein User gewesen sein, der rein gar nichts mit den WO - Themen zu schaffen hat?!

     

    Das ist der Grund weswegen man hier Foren-Entscheidung trifft?? Ein externes Thema!

     

     

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