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Astanase

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Beiträge von Astanase

  1. Am 15.5.2022 um 20:29 schrieb Silver73:

    .........

    Von Wert her würde ich die BDF mit 200,- , die KK SLB mit 100,- , die Ruger KK Pistole mit 150,- und den Flobert mit NULL bewerten.

    .......

    Ok, ich würde nun einfach diese Waffen einem Händler überlassen. Der soll das Zeug veräussern. Das lohnt sich alles nicht.

    Der Sohn sollte sich, sobald er berechtigt ist, was für sich passendes, sinnvolleres kaufen.

     

    Alternativ müsstest du dich zukünftig mit dieser unbedarften SB auseinandersetzen. Als Berechtigter im Auftrag Waffen an Käufer überlassen und dies dieser Person dann melden. Vermutlich wird diese "zickig" reagieren. Wer weiss.

    Sowas wird dir keinen Spaß(**) bereiten.

     

    Falls aber doch(**), dann schaue mal ob eine zügig zu verkaufen ist und dann reichst du die Überlassungsanzeige ein. 😀

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  2. Am 15.5.2022 um 20:08 schrieb Silver73:

    Hallo zusammen,

     

    ich wurde gerade von der Tochter eines Vereinskameraden angerufen ... ihr Vater sei seit 3 Monaten in einem Pflegeheim untergebracht.

    Es besteht auch keine Hoffnung,daß sein Gesundheitszustand besser wird.

    Nun hat sie von der Waffenbehörde Post und auch einen Anruf bekommen mit der Frage nach dem weiteren Verbleib der Waffen ihres Vaters .

    Sie könnte die Waffen kostenlos bei der Behörde entsorgen lassen,oder an einen Berechtigten veräußern.

    ..............

     

     

    Schönen Gruß Markus

    Wenn du die alleinige Schlüsselgewalt / Zugriffsmöglichkeit auf die Waffen (Munition) für dich sicherstellen kannst (?), könntest du bei der zuständigen Behörde gem. §12 i.Verb. mit § 37c WaffG versuchen das die Waffen im Hause des Senioren und in dessen Schränken verbleiben dürfen.     Solange bis die Waffen von dir an Berechtigte überlassen wurden.      Dies dient somit dem Verkauf in Ruhe bzw. ..... was sich in der kommenden Zeit so ergeben könnte.

    Damit entstehen keine Gebühren, keine neue Schränke, kein Transport, kein .... nichts. Bist aber zu 100 % in der Verantwortung bei Verlust! Also, keinen Zweitschlüssel in welchen Händen auch immer!!

     

    Sollte die Behörde einverstanden sein, gleichst du den Waffenbestand mit den WBK's ab. Dann schreibst du (eMail reicht) denen, das du folgende Waffen gemäß der WBK xyz in dem Schrank vorgefunden hast. Bei jedem Verkauf / Überlassung sendest du per eMail (Postbrief geht natürlich auch😄) eine Überlassungsanzeige an die Behörde. Du trägst in den Vordruck alle Daten des Seniors ein. Überlässt somit aus der WBK heraus. Unterzeichnest natürlich mit deinem Namen + deine eMail-Adresse.  Alles ganz einfach!

     

     

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  3. Am 12.5.2022 um 14:38 schrieb ASE:

    ..........

     

    Ich sehe da ein Problem für den Händler, nicht für den Erwerber, selbst bei böswilliger Lesart. Der Fall wäre anders gelagert, wenn direkt bei Händler gekauft würde, denn da kann man vom sachkundigen Besitzer schon verlangen, das er das, was er mitnimmt mit seiner Erlaubnis abgleicht. Aber wenn du eine Erwerbserlaubnis vorlegst und was anderes geliefert bekommst bleibt eigentlich nur genau das übrig, was der Threadersteller gemacht hat.  

     

    Händler hat eine Waffe überlassen für die es keinen Voreintrag gibt.

    Käufer hat eine Waffe der Behörde als erworben angezeigt, für die er keinen Voreintrag erhalten hat.

     

    Beide stehen aktuell nicht sonderlich gut da.

     

    Direkt beim Händler im Laden stehend, kann ein Käufer schauen ob er das passende zu seiner Erlaubnis in den Händen hat. Ok!

    Aber zuhause, nachdem er das Paket geöffnet hat, die Waffe in seinen Händen hält, kann man vom Käufer nicht mehr verlangen das er schaut ob das Teil zu seiner Erlaubnis passt??

     

    Interessante Meinung! 😀

     

    In der Praxis: Der Käufer / Empfänger öffnet das Paket und stellt fest "Habe das falsche erhalten!!" Teilt dies dem Händler mit...... Abstimmung zwischen beiden. Rückversand; erledigt.

    Niemand macht da eine Anzeige nach § 37.

     

    Ausserdem hat der Käufer hier keine Anzeige nach § 37c an seine Behörde gerichtet, sondern eine nach § 37a.

     

  4. Nun, es kommt ja darauf an, was er will. Will er nur diese beiden Waffen haben, auch nach einem Jahr, ergibt es jetzt keinen Sinn Gebühren für die Ausstellung dieser eingeschränkten EWB zu bezahlen + für die Einträge + die Lohnkosten + passendes Blockiersystem. Ergäbe unterm Strich ..... ne Menge Euro.

  5. vor 16 Stunden schrieb callahan44er:

    Ich finds hier leider nicht vielleicht kann mir einer auf die Sprünge helfen. 

     

    Sohn ohne WBK, aber nach tot des Vaters in Schützenverein eingetreten, erbt 2 KW vom Vater. Diese sind aktuell beim Büma eingelagert. Laut Behörde kann er diese erst auf Erben WBK bekommen wenn er selbst eine normale WBK hat oder er die Waffen blockieren lässt. Eine Erben WBK und solange beim Büma lassen wäre nicht möglich. Das müsste doch quatsch sein oder?

     

    .........

    Sohn hat keine WBK. Auch (noch) kein Bedürfnis, welches er nachweisen kann. Er arbeitet ja noch fast ein Jahr an seinem Bedürfnisnachweis.

    Aktuell kann er eine Erben-WBK beantragen. Die Waffen müssen dann blockiert werden und werden auf diese WBK eingetragen. Recht sinnlos für ihn!

     

    Oder er belässt die Waffen beim Händler. Übernimmt diese nach einem Jahr als Sportschütze mit seiner ersten, eigenen normalen WBK vom Händler. Schussfähig!

     

    Eine "Erben-WBK" zu beantragen + zu erhalten und dann auf diese keine Eintragung vornehmen zu wollen, geht nicht.

     

  6. vor 10 Stunden schrieb Kanne81:

    ......

     

    Ich möchte nun, dass er weiss wer ich bin. Das ist alles. Ich verstecke mich nicht.

    Musst Friedrich Gepperth nur eine PN mit deinem Namen, Anschrift senden. Solltest du im BDS sein, reicht wohl die Vereinsnummer / Mitgliedsnummer.

    Sollte dir einiges nicht zusagen, kannst du ja damit beginnen dich von deinem Vorstandsvorsitzenden zur Landesdelegiertenversammlung zu entsenden. Falls dein Vorstand der gleichen Ansicht ist wie du.

    Irgendwann biste dann vielleicht auch mal unser aller BDS-Präsident und dann kannste alles besser machen. 

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  7. Kritisch wird es nur, wenn Dritte das Geschehen (gerade die letzten 30 - 50 %) beobachten, derjenige in der "Notwehrsituation" sich mit seiner SRS dem Angreifer schiessend nähert, bis auf 50 cm + Körperkontakt / aufgesetzten Schuß.

    Dann Körperverletzung, zwangsläufige Ermittlung der Staatsanwaltschaft gegen das "Opfer" welches den "Täter" in einer Notwehrsituation attackiert hat.      So werden / könnten die Zeugen es aussagen.

     

    Da bin ich eher ein Freund des netten Gases gegen attackierende, aggressive Vierbeiner! 

    Ich will nicht der Blöde sein, der bei einem aufgesetzten Schuß von Dritten beobachtet wird. Da schwindet schnell mal vor Gericht die Notwehr.

  8. Am 13.10.2020 um 19:39 schrieb JägermitHut:

    Ich drücke es mal hart aus: Das ist doch vollkommener Käse. Und wenn deine Spülung 100 Prozent aller Viren tötet, nützt das nichts.

     

    Viren dringen durch die Schleimhäute in den Körper. Werden also in erster Linie eingeatmet. Nase, Luftröhre, Lunge sind das Einfallstor. Auch (aber weniger)

    die Augen.

     

    Wenn du Viren in den Mund bekommen solltest, sind die längst in deinem Körper, wenn du später eine Mundspülung machst.

     

    Listerine hilft gegen Bakterien (nicht Viren) im Mund-/Rachenbereich.

     

    Du musst schon deine Lunge spülen und das permanent.

    Beobachte, achte mal bei Gesprächen auf die diversen Tröpfchen die aus den Mündern geschossen kommen. 

    Wenn man zufälligerweise im idealen Winkel, Richtung zueinander steht, das Licht gerade passend ist ... u.s.w., wirst du sehen wie bei dem ein oder anderen mehr o. weniger edliche Tropfen bis zu sichtbar 50 cm weit rausgeflogen kommen.

     

    Habe dies über den Sommer draussen öfter, regelmässig wahrnehmen dürfen. DAS ist ja alles normal. Nur, in der heutigen Phase wird dies einem so richtig bewusst.

  9. Der gute Mann benötigt ne Menge Aufmerksamkeit, macht wohl alles dafür. Er filmt sich und stellt dies live ins Internet. Schlug mit einem Baseballschläger in seiner Wohnung um sich + schoß mit einer Schreckschusspistole. Er provoziert dies alles.

    Die Polizei wurde von einem Zuschauer informiert. Diese muss natürlich nach dem rechten schauen, nimmt ihm temporär die freie Pistole ab, Messer, Schläger. Er verbleibt in seiner Wohnung, keine akute Gefahr für sich + Dritte. Kann sich seine Gegenstände am kommenden Tag wieder abholen. Seine Schusswaffe war bei der Kontrolle vor Ort unter Verschluss.

     

    Das solche Typen überprüft werden und das man die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in frage stellt, ...... finde ich absolut korrekt!  

    Unsere Polizei + Behörden haben sinnvolleres zu tun als solchen Spinnern als Statisten zu dienen und für seine dämlichen Spielereien Steuergelder zu verschwenden.

     

    PS.: Ob es sich nun um den Kleinen Waffenschein handelt oder um eine WBK mit scharfer KW, weiss ich nicht. 

  10. vor einer Stunde schrieb highlower:

    Es wird doch nachweisbar festgehalten im Verein, wie oft das Vereinsmitglied im Jahr schießt. Daraus ergibt sich dann auch der Nachweis über die Erfüllung des Bedürfnisses mit 18/12.

    Wenn 18/12 nicht erfüllt ist, muß das ebenfalls gemeldet werden.

     

    Oder wie wird das bei euch im Verein gehandhabt?

    Das einzige was der Verein machen muss, ist gemäß § 15 WaffG zu melden das ein Mitglied ausgeschieden ist.

     

     

    meldung.jpg

     

    Vorstände die meinen Dinge melden zu wollen, die Mitgliedern schaden könnten, sollte mal nicht mehr wählen.

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  11. vor 17 Stunden schrieb steven:

    Hallo Astanase

     

    habe ich auch nichts gegen. Aber, wenn von 100 Abgehörten und Mails überprüft werden nur ein Verbrecher dabei ist, dann habe ich was dagegen.

    Und das ist heute Realität.

     

    Steven

    Ist doch ein guter Schnitt! Ich werde gerne der Einhundertste + du und noch die anderen 98, wenn dabei einer von der Bildfläche verschwindet. Dann hätten wir ruckzuck all die Kriminellen von der Straße.

  12. vor 51 Minuten schrieb Klobürste von Esstisch:

    ..... Polizei und Verbrecher geben sich nicht viel vom Intellekt her..........    Umsonst haben die das Photo nicht so winzig und in schlechter Auflösung eingestellt......
    Hier wurde darauf geachtet, dass man nichts erkennen kann. .........

    Bisschen anmaßend, gell!?! 

     

    Damit ist diese Verschwörungstheorie auch abgehakt.

     

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