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Astanase

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Beiträge von Astanase

  1. vor 15 Minuten schrieb grizzly45:

    Da schon mehrfach genannt wurde mal bei, zum Beispiel, der eigenen Waffenbehörde nachzufragen bliebe nun noch als Alternative beim Papst nachzufragen ob der im göttlichen Gebirtenregister mal nachschauen kann was das genau für einer ist.

     

     

    Nochmal BEHÖRDE befragen! Eigene!

    Die Zuständigkeit liegt aber bei der Behörde des Käufers.

     

    Der eigenen Behörde stiehlt man da nur deren Arbeitszeit.

    Wenn der Käufer in Berlin lebt, der Verkäufer in Hamburg .... dann kann der Verkäufer demnach ja auch gleich in Düsseldorf anrufen!??   :D  Nee, wohl weniger!

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  2. @Hartmut:

    Eine jahrzehntealte 64'er, dann noch für Linksschützen ist es nicht wert.

     

    Bei einer 54 Match sieht es etwas anders aus. Aber auch da liegt ein realistischer Wert, je nach Zustand, Alter und Nachfrage, zwischen 80 und 150,-, eventuell bis 300,- Euro. Wie gesagt, je nach Einzelfall!

     

    Du darfst die Büchse nicht mal alleine anschauen / anfassen, wenn dein Schwiegervater oder ein anderer Berechtigter nicht anwesend ist.

     

    Ich lehne grundsätzlich die Vernichtung von legalen Waffen durch die Behörde ab.

    Aber in deinem Fall, schlage ich trotzdem eine eMail an die zuständige waffenrechtliche Behörde (nicht Polizeiwache!!) vor. Die werden dir dann sagen wann u. wohin die mit der KK-Büchse (gegen Zugriff in einem Koffer oder....gesichert) kommen sollst.

    Falls kein akzeptables Behältnis (Futteral ....) vorhanden sein sollte, teile dies in der Mail auch mit.

    Schwiegervater soll das Schloss rausnehmen, zur Waffe legen. Du schiebst dann das Behältnis mit der Waffe drin auf den Tisch bzw. übergibst es so. Nicht die Waffe im Behördengang rausnehmen. Schon gar nicht unaufgefordert!:rolleyes:

     

    Damit hast du dann auch gleich was schriftliches in deinen Händen. Was bei einem geführten Telefonat nicht der Fall ist. Da DU die Waffe nicht mal transportieren darfst, ist eine schriftliches "Anweisung" der zuständigen Behörde (nicht die Auskunft eines Beamten auf der Wache!) für dich eine Absicherung.

     

    Es gab schon Bauarbeiter die eine Waffe in einem alten Gebäude vorgefunden haben, die dann nach Feierabend der Polizei gebracht wurde, und dann bekam dieser Arbeiter Probleme.    In solchen Fällen besser einfach die Polizei anrufen. Dann kommt der uniformierte Fahrer zwecks Abholung.

     

  3. vor 1 Stunde schrieb BlackFly:

    Könnte der private Verkäufer dann eigentlich auch Einlagerungsgebühren nehmen wie es einige gewerbliche machen wenn man nicht schnell genug abholt?

    :grin:Wenn der Verkäufer dies nicht explizit in seinem Auktionstext geschrieben hat, wohl kaum!

     

    Ok, davon abgesehen kann gerne jede Ehefrau für ihren waffenbesitzenden Ehemann:hi: eine Waffe kaufen + das Geld überweisen.

    Sie bekommt diese dann nur nicht von mir überlassen!  :)

     

    Sollte dann die passende EWB vom Ehemann oder ..... kommen, überlasse ich natürlich.

     

    Ehepartner sollten einfach viel öfter ihren Partner tolle Geschenke kaufen! :victory:

     

    Ok, den Beitrag von Mausebaer finde ich bei dem eigentlichen Thema recht passend. :drinks:

    Merlin, du hast ja somit gar nichts erhalten. Eine "geschriebene" (genannte) Nummer  und .... nichts.

     

    Entweder ist der Käufer recht unbedarft, nennen wir es ruhig dumm, oder es sucht jemand einen Doofen zwecks Waffenabzocke. Keine Ahnung!

     

    Warte etwas, nenne ihm dann eine kurze Frist das er das notwendige dir vorlegen soll + mit Vermerk das du ansonsten davon ausgehen musst, das hier ein krimineller Versuch vorliegt ..... und das du dies natürlich der Behörde mitteilen wirst. Sollte nichts entsprechendes baldig vorliegen.

    Das Geld behälst du natürlich erstmal bei dir.

     

    PS.: Ich hatte auch mal einen Vereinskollegen. Der konnte weder was ausdrucken, scannen, noch was am PC schreiben. "Weil er kein Textverarbeitungsprogramm hatte. Reiner Zocker-PC!":crazy: Sage er!  Auch keine .pdf-Datei konnte er lesen, öffnen, u.s.w.

    Als ich ihn bat mir mal seinen Personalausweis mit Smartphone zu fotografieren ..... kamen die beiden Fotos gleich mit dem halben Tisch, den er mitfotografiert hat per WhatsApp. 

    Letzendlich musste ich all seine Waffenverkäufe erledigen, der Behörde die Anzeigen mailen, die ich auch für ihn erstellen musste.     Tja, solche gibt es somit auch.     Vielleicht hast du auch so einen erwischt??    Wer weiss. 

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  4. vor 9 Minuten schrieb Lumina:

    Nach meinem Informationen gilt diese Regelung zunächst nur für NRW. Kann das jemand bestätigen?

    Bei einem Schützenkameraden (Bundespolizist) war vor zwei Wochen Aufbewahrungskontrolle (Hessen).

    Da wurde der Schlüssel zum Tresor (B-Würfel mit Schlüsselschloss) "am Mann" getragen, was nicht beanstandet wurde.

     

    Glaube das die waffenrechtl. Behörden erst vor ca. 20 Tagen informiert wurden. Dein Bekannter wird somit vermutlich noch vor den aktuellen "Schlüsselaufbewahrungsansprüchen" kontrolliert worden sein.

    Stimmt aber wohl, das das Spiel in NRW begann.

     

  5. vor 2 Stunden schrieb heinzaushh:

    Das Ding ist nicht vom Himmel gefallen, sondern offensichtlich durch eine waffenrechtlich zuständige Behörde publiziert worden. Ist jetzt nicht schwer sich zu überlegen wer erster Ansprechpartner wäre.

    Laut Astanase ist auch das LKA Schreiben hier zu finden, auch da nicht schwer zu beantworten wer Ansprechpartner wäre. Ich finde es leider nicht, sonst hätte ich einen Adressat für meine Frage.

    Ich habe nie gesagt das ein LKA-Schreiben hier zu finden ist.

     

    Aber auch das LKA würde deine Anfrage sicherlich nie direkt beantworten. Das LKA verweist in solchen Fällen i.d.R. an deine zuständige örtliche Behörde.

    Durfte ich 2018 selber erleben.

  6. Dieses "oder" sollte man nicht auf die theoretische Goldwaage legen! Es handelt sich nur um ein "Merkblatt" welches irgendjemand entworfen, geschrieben hat.

     

    Es geht hier um die SCHLÜSSELaufbewahrung. Bei einer identischen Sicherheitsstufe (oder höher) wie bei den vorhandenen Waffen.

     

    In diesem recht unbedeutenden MERKBLATT steht "....Möglichkeiten ......als Besitzer eines Waffenschranks mit Schlüssel?"

     

    Antwort: Blablabla (ist ja bekannt!) ....."- zur Aufbewahrung des SCHLÜSSELS ....       ==>>> logisch, nachvollziehbar! Man kauft einen Tresor um den Schlüssel darin aufzubewahren. OK!!

     

    Dann als weiteres: "zur Aufbewahrung von Waffen  / Munition" ==>>> DAS HAT NICHTS MIT DEM THEMA SCHLÜSSEL ZU TUN!!!!

     

    Gemeint ist da offensichtlich eher (und das will das OVG Münster auch) ==>> "zur Aufbewahrung von Waffen  / Munition und / oder SCHLÜSSEL".

    Denn damit taucht auch wieder die Thematik SCHLÜSSEL auf!

     

    Somit besteht bei diesem Merkblatt ein kleiner Fehler.

     

    Solange der Schlüssel auf identischen Level (oder höher) wie die Waffen verwahrt wird (dann Zahlenschloß / Fingerprint), kann gem. OVG keine Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG in frage gestellt werden.

    • Wichtig 1
  7. vor 2 Stunden schrieb Josef Maier:

    DER Fachhändler meines Vertrauens :rotfl2::rofl: Wie haben sich die diversen Polizeigewerkschaften in den letzten Jahren gleich noch mal zum Waffenbesitz aufgestellt? @Astanase ist auch mein Held!

    DU darfst dir den gleichen Tresor ja auch gleich direkt beim Hersteller kaufen. Zahlst du eben etwas mehr, wenn du dich damit besser fühlst?!:)

    Von dort kommt dieser nämlich direkt zu dir.

     

    https://www.eisenbach-tresore.de/Waffenschrank/Waffenschrank-Kurzwaffen-der-VDMA-Stufe-B-mit-Innentresor-und-Widerstandsgrad-1-nach-EN-1143-1-Kurzwaffen-MunitionKurzwaffenschrank/kurzwaffenschrank-kwt-800.html

  8. vor 3 Stunden schrieb Sachkundiger:

    Im Prinzip kann man den Schlüssel in einen Kurzwaffenschrank mit Zahlenschloss (ab 450 €) legen, oder? Ist schneller als einen großen Schrank umrüsten zu lassen. Und es schafft Platz für mehr :-)

    Das hier ist der vermutlich aktuell günstigste Tresor Grad 0 mit Zahlencode.

    319,- frei Haus.

     

    https://www.dpolg-markt-select.de/p/kurzwaffentresor-kwt-800-zertifiziert-elektronikschloss-s-und-g-spartan

     

    Ja, du kannst da den Schlüssel reinlegen. Ihn auch als KW-Schrank nutzen.

  9. Am 18.2.2024 um 15:27 schrieb gunvlog:

     

    Dann lies einfach mal das Merkblatt und schaue was da steht

     

    IMG_1756.thumb.jpeg.7236b11f051fc88828fa7d0a103dc337.jpeg

     

    In dem Schreiben steht auf der Seite 2 Nummer 2 was grundsätzlich als Notwendigkeit gesehen wird. Was ja auch Thema der Urteilsbegründung war. Dies ist die Verwahrung in einem Tresor mit identischer Klassifizierung in welchem auch die Waffen sind (wie bei Altbesitz damals gemeldet wurde), jetzt ab Grad 0 mindestens mit Zahlenschloß.

    Damit ist die so geforderte sicherere Verwahrung des Schlüssel gewährleistet. Die "Sicherheitskette" also ohne Schwachpunkt!

    Das man in einen Grad 0 eine bestimmte Anzahl von Waffen lagern darf, ist bekannt. Wenn man dann einen solchen Schlüssel, Goldbarren, .... dazu legt, unterbricht dies nicht diese Kette! Widerspricht auch nicht den gesetzlichen Vorgaben der Waffenaufbewahrung.

     

    Sollte eine Behörde in einem solchen Fall glauben das da die Zuverlässigkeit nicht gegeben ist, können die gerne mir die Erlaubnisse widerrufen. Bin mir mehr als sicher das jedes VG bei der Verwahrung des Schlüssels in einem Null- oder Einser - Schrank mit Zahlenschloß,ob mit oder ohne eine Waffe drin, keine Unzuverlässigkeit sieht. Mit welcher Begründung dann auch??

     

    Man kann sich ja auch, wenn man Lust hat, einen schicken teueren Grad 1 kaufen (Zahlenschloß o. Fingerabdruck). Dann in diesen ALLES reinlegen. Da wird es auch keine Frage der Unzuverlässigkeit geben.

     

    PS.: Meinen Zahlencode werde ich natürlich niemanden, zur "behördlichen Überprüfung" nennen. Denn derartiges sehe ich dann selber schon als nicht zuverlässig (§ 5) an! Sobald ich den Code einem Dritten gebe, dazu zählt auch eine Behörde oder ....., gefährde ich die "Sicherheitskette"!    Möchte mal gerne ein Argument hören, weswegen ich dagegen auf Wunsch eines Mitarbeiters verstossen sollte.    (Beispiel Fahrschulprüfung: Der Prüfer sagt "Fahren Sie da rein!" (Einfahrt verboten!) Der Prüfling macht es, weil gefordert. Ergebnis: durchgefallen!)

     

    Ok, "er" kann gerne dann mal vor Ort einige Minuten am Tresor testen ob ich da mein Geburtsdatum oder was auch immer eingestellt habe.       Das war es dann aber auch.

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  10. Könnte man (einige) mal wieder zum Thema zurückkommen bzw. dort verbleiben!?! Für das andere Blabla habt ihr die bekannten Forenrubriken.

     

    Sicherlich werde ich mir und muss auch niemand in NRW einen Schlüssel in einen extra gekauften Grad 1 legen müssen, wenn die Waffen in einem B oder Grad o (Schlüsselvariante) liegen. Es reicht somit ein weiterer Grad 0 mit Zahlenschloß.

     

    Auch wird ein Schlüssel natürlich nicht plötzlich als "Schußwaffe" gezählt + somit addiert!

     

    Zu einem dann ggf. weiteren (für den Schlüssel) gekauften Schrank (ab Grad 0 / Zahlenschloß)) kann ich natürlich auch weitere Waffen legen.

  11. Die Essener Firma wird ihre Produkte oder diejenigen die sie mit entsprechender Klassifizierung anbieten / verkaufen schon zertifizieren lassen können.

     

    Produkte gleicher Bauart von z. B. ausländischen Anbietern die nicht für DE stimmige Klassifizierung anbieten kann man (man "kann" schon aber ....:rtfm:) natürlich weniger direkt bei denen für Schußwaffen kaufen. Auch wenn diese eventuell, vielleicht dort produziert werden.

     

    Die Essener bietet übrigends auch Schränke in S1 an. S1 ist in DE nicht zulässig für Schußwaffen!

    https://www.tresorkauf24.de/tresor-produkt/kassetten-und-schluesseltresore/boden-und-wandtresore/schubladentresor-unterbetttresor-sicherheitsstufe-s1-mit-elektronikschloss-2/?v=86e6e88dd080

     

    Unsereiner muss dann eben diesen Grad 0 kaufen:

    https://www.tresorkauf24.de/tresor-produkt/kassetten-und-schluesseltresore/boden-und-wandtresore/waffenschrank-schubladentresor-unterbetttresor-widerstandsgrad-0-nach-en-1143-1-mit-elektronikschloss-3/?v=86e6e88dd080

     

     

    Wem es langweilig im Ehebett geworden ist😂 und in der Nacht mal schnell erreichbar liebevoll seine KW streicheln möchte ........ :pro:     Die kleinste Version ist auch nett. Über diese Fläche 1248 x 408 mm schön einige Kurzwaffen verteilt hat doch was?!      

    PS.: Nicht für Besitzer einer Fußbodenheizung geeignet. Vermute ich mal! :rolleyes:

     

     

     

     

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  12. vor 34 Minuten schrieb heidegeist:

    Hallo, 

    hat hier wirklich jemand selbst ein solches Schreiben direkt von einer Behörde erhalten? Nicht daß hier ein Fake viral geht…

     

    Viele Grüße!

    Das PP Recklinghausen / NRW ist diesbezüglich aktiv.

    Aktuell aber ohne eine Aufforderung Nachweise einreichen zu müssen. Aber mit der Androhung das man bei einer Vor Ort Sichtung bei Nichterfüllung dem Betroffenen seine Zuverlässigkeit absprechen will.

     

    PS: Korrektur! Lese erst jetzt das du dich auf die Version aus Mönchengladbach (Elo) bezogen hast.

     

     

  13. Am 2.6.2023 um 10:29 schrieb Last_Bullet:

     

    Läuft schon - diesmal beim BKA. Haben nicht zeitgerecht geantwortet und habe sie bereits angeschixxen. Mal sehen, was passiert. Schufa lief problemlos und schnell. Ein paar andere Kandidaten habe ich noch auf der Liste. Also keine Sorge, ich kümmere mich. :D

     

    Wer's glaubt.

     

    Warum nicht das LKA?

    Aber selbst das wird i.d.R. auf die zuständige waffenrechtliche Behörde verweisen bzw. weiterleiten.

  14. Am 30.7.2022 um 20:02 schrieb Dieselfalk:

    ...........

    Der wurde vom schweizer Händler mittels Logistik Unternehmen zum deutschen Händler vor Ort geschickt, die Formalistik haben die unter sich geklärt.

    Hier in D bin ich nach tel. Kontaktaufnahme damit zum Beschussamt nach Köln gefahren und nach Zahlung von unter 30 Euro konnte er auf meine WBK eingetragen werden.

    .......

    Da du sozusagen im Auftrag des Händlers für den Beschuss gesorgt hast, hat der Händler nicht gegen das Beschussgesetz verstossen.

    Hätte der Händler aber vorab die Waffe in deine WBK eingetragen, hätte er dagegen verstossen.

     

     

  15. vor 1 Stunde schrieb Fussel_Dussel:

    .............

     

    Finde den SB aber sehr entspannt, könnte er ggf. sogar meinen, dass du direkt wieder kaufen darfst seitdem du Mitglied bist? Wenn er dir anbietet kostenlos eine neue auszustellen ist diese Vermutung nahe. Oder hab ich dazu eine Äußerung übersehen?

    Ja!

     

    ZITAT vom Fragenden:    .....

    Mein SB sagte mir das geht nicht er würde mir kostenlos eine neue gelbe WBK ausstellen, er bräuchte dazu einen Nachweis das ich in einem Schützenverein Mitglied bin 

    Und einen Bedürfnisnachweis vom Schützenbund..... Zitatende

     

    Weder Verband noch Verein können diesbezüglich das notwendige, die letzten 12 Monate, bestätigen!

  16. vor 2 Stunden schrieb fw114:

    .....

     

    Wie haltet Ihr das mit der Pflege?

    Pflegen ist sinnvoll.

     

    Nach jeder Nutzung sofort durchziehen , Ölen usw. ?

    Ja (.22LR reinige ich die Läufe mittlerweile kaum noch.)

     

    Oder kann danach auch mal so in den Schrank ?

    Nein

     

    Zuviel Pflege schädlich ?

    Nein

     

     

     

    Fertig! 😃

     

     

  17. vor 10 Minuten schrieb weyland:

     

    ...........

    Ich kenne es so, daß der BDS-LV neben der Bestätigung des Vereines Kopien des Schießbuches verlangt.

     

     

    ...........

    Beim LV4 verlangt dieser nur die schriftliche Bestätigung nach 12/12 oder 12/18. Ohne weitere Nachweise darüber!

    Link:   https://www.bdslv4.de/waffenrecht/antraege_verbandsbescheinigung/2021-01-05_Trainingsnachweis_durch_Verein.docx

    Dies ist nur ein Beispiel / Entwurf vom LV4 der dann vom Vorstand genutzt werden kann.

     

     

  18. vor 21 Stunden schrieb JPLafitte:

    Ich bin Vorsitzender und informiere die Behörde schon vor der Antragsabgabe damit sie (die Behörde) die nötigen Sicherheitsüberprüfungen einleiten kann.

    Da ich selber ja auch mal auf meine Anträge warten musste weiß ich wie sich die Schützen vor der ersten WBK fühlen. Jeder von uns der in irgendeinem

    Bereich "Dienstleister" für andere ist sollte sich mal Gedanken darüber machen wie er sich unter seiner "Betreuung" fühlen würde.

     

    Selbstherrliche Vorsitzende gibt es nicht nur im DSB sondern wie hier geschrieben auch im BDS und jedem anderen Verband.

    Selbstherrlichkeit ist kein Vorrecht eines Verbandes sondern ein Defizit der einzelnen Person - traumatisierte Kindheit oder so was.

    Ich bin kein Vorsitzender. Nur im Vorstand seid Gründung und unser Vorsitzender wird sich hüten der Behörde irgendwas von sich aus zukommen zu lassen was nicht zu seinen Aufgaben / Pflichten gehört. Er ist nämlich kein "Ich, der große Präsi kündige schon mal an das ...."

     

    Wir sind ein e.V. der nicht gemeinnützig ist und dies nie angestrebt hat. Wir machen ausschliesslich alles für uns. Kein Mitglied zahlt einen Euro mehr als die Jahresausgaben es notwendig machen. Unser Vorsitzender / Vorstand "sind wir". Niemand kriecht jemanden in den Allerwertesten. Sei 29 Jahren nicht!

    Wir geben der Behörde nichts, worauf sie keinen Anspruch hat. Wir erwehren uns mit allen juristischen Mittel. Wir gehen bis zum LKA / Innenministerium NRW (letzter Fall 2018/2019) und wir gehen auch zum Verwaltungsgericht.

     

    Damit du mal einen Überblick hast.       

     

    Wir geben den Behörden auch keinen Ansatz um unnötigerweise mit uns Diskutieren zu müssen. Deswegen informieren wir einen Anfänger allumfassend. Sicherlich besser, als er selber dies im Internet zusammensuchen kann!!

    Ein Anfänger (wir suchen keine) hat sich somit an unsere Vorstellungen zu halten. Falls nicht, ist er nicht passend für uns und muss gehen. Grund: Nicht weil unsereiner majestätisch erscheinen will, sondern weil es unsere eigenen, gewollten Vorgehensweisen sind und dazu zählt auch eine komplette, tadellose Einreichung / Beantragung von Erlaubnissen. Somit kommt es nie zu Rückfragen oder gar Fehler bei der Antragstellung. Wir gehen auf keinen behördlichen Basar, da unsereiner ja auch keinen solchen haben will.

  19. vor 20 Stunden schrieb PetMan:

    ......... würde ich an deiner stelle Anfang Dezember die Überprüfung bei der Behörde anstossen. ...............Frag bei deiner nach ob die das vor Ablauf der 12 Monate schon machen.

     

    Ich würde als Vorsitzender es nicht gut finden, wenn unser neues Mitglied da bereits eindeutig vor den 12 Monaten bei der Behörde seinen Antrag einreicht. Bin mir auch fast sicher der BDS würde es ähnlich sehen.

     

    Das sieht nämlich recht unqualifiziert aus. Dieses zeitliche Vorpreschen bringt dem Neumitglied auch nichts.

    Der Vorstand muss warten bis die mindestens 12 Monate vergangen sind, bevor er etwas passend datieren kann u. dem Verband bestätigt! Gleiches trifft auf den Verband zu. Die können ohne die Bestätigungen vom Verein auch nichts machen.

     

    Die Behörde, auch wenn die im Dezember den Antragsteller überprüfen würden, müssen dann zwei Monate später ja erneut prüfen wenn dann erstmalig die Verbandsbescheinigung eingereicht wird und erst dann um diese Zeit eine Erlaubniss ausgesprochen wird.

     

    Ich empfehle hier dem Neumitglied all das zu machen was er kann; alle Papiere ausdruckfähig vorzubereiten. Mit seinem Vorsitzenden rechtzeitig einen Termin abzusprechen an welchem der alles unterzeichnen, stempeln kann. Passenden Briefumschlag .... so das am selben Tag der Brief im gelben Kasten landet. Wenns zwischen den beiden optimal läuft, geht am ersten möglichen Tag nach den 12 Monaten der Brief somit raus.

    • Gefällt mir 1
  20. vor einer Stunde schrieb vaquero357:

     

    Du wirst lachen, aber "mein" Verein hat so gerechnet - nicht mit der Uhrzeit, aber mit dem Tag des ersten Schusses.

    .....

    Angeblich weil der Verband auch so rechnen würde. Und die Behörde auch.

    .......

    Eure Vereinssatzungen wäre sicherlich mal amüsant zu lesen.

    Der Text mit einer "Vereinzugehörigkeit erst ab dem ersten Schuss" wird sich sehr wahrscheinlich😁 nicht vorfinden.

     

    Weder die Verbände, noch die Behörden interessieren sich für "einen / den ersten Schuss".

    Der Eintrittsstag in den Verein + Verband ist gefragt. Kein Schuss, kein erster Toilettengang, keine erstes Freibier für den Präsi .....

     

    @Leyliner: I.d.R. / Praxis ist es öfter so das es erst zu der Vereinszugehörigkeit kommt und etwas später folgt die Verbandsmitgliedschaft. Schaue in deinen Verbandsausweis rein, dann weisst du es.

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  21. vor 3 Stunden schrieb micky123:

    Du möchtest es nicht verstehen oder ?

    Das Verhalten und die Instinkte eines Berufsverbrechers sind noch etwas ganz anderes als das was der alte Mann da geliefert hatte.

     

    Das könnte damit zu tun haben das dir da schlicht die Praxis fehlt, was aufgrund deiner beruflichen Ausrichtung auch recht normal ist. Aber glaube mir, solche Leute wie den alten Mann fischt man relativ einfach, einfach draußen ab.

    Wieder mal ist es schade das WO hier nur immer "zustimmende" Vermerke wie "Wichtig" + "Gefällt mir" möglich macht! Du würdest zumindest für deine erste Meinung vor der obigen von mir ein wahrnehmbares "Negativ!" erhalten.

     

    Dein armer alter (67jähriger) Mann war Jäger und ehemals Rechtsanwalt. Somit gehört er zu dem Personenkreis der lesen kann, sogar Gesetzestexte. Diese auslegen und deuten, verstehen kann. Sicherlich besser als einige hier!

    Vermutlich wird er in seinem Berufsleben auch mal etwas erfolgreich juristisch erreicht haben. Somit ein Bürger der sich ohne Aufwand juristisch hätte wehren können. Anders als mancher hier, der sich vielleicht keinen Anwalt leisten kann, will + nicht weiss was er machen könnte. 

     

    Dieser Mann hat nun seine Erlaubnisse entzogen bekommen. Gründe dazu und zu anderen Dingen finden wir hier und dort im Net vor. Spielen aber hier erstmal keine Rolle! Nehmen wir nur die Fakten.

    DER meint nun, das er seine Waffen nicht abgeben möchte. Weder an die Behörde, noch an einen Berechtigten. Die Behörde ahnt, das dieser Fall vielleicht nicht standard ist. Müssen ihren Job ausüben, die angeordnete Durchsuchung stand an (keine Festnahme!)  und werden dann beschossen!

    Dieser alte Mann (🥱psychologisches Spielchen) gefährdete Dritte + sich selbst. Hätte er seine Taten überlebt und wäre er gesund da rausgekommen, wäre er zurecht auch u.a. ein Fall für die geschlossene Psychiatrie gewesen und hätte sich am gleichen Tag mit dem zuständigen Richter unterhalten dürfen ob die vorrübergehende Einweisung begründet, rechtens ist.

     

    Was hat unsereiner mit so einem Mitmenschen gemein?? Nichts!! Wer demjenigen jetzt noch die Stange hält, den Schwarzen Peter wieder mal Behörde / Staat zuschieben mag, sollte mal seine "politischen" Grundgedanken aussen vor lassen. Seine Scheuklappen abnehmen und mal den Fehler, die Ursache bei dem Täter suchen und ... wird sie finden.

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