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mein_c_tut_w

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Beiträge von mein_c_tut_w

  1. Das funktioniert nicht überall. Manche Behörde rührt ohne die üblichen Bescheinigungen wie Sachkunde, U25 MPU, Verbandsbescheinigungen keinen Finger und nehmen den Antrag nicht einmal an

    Schade eigentlich. Bürgernähe fängt bei sowas zum Beispiel an. :-/

  2. Wobei aus deinem Post schon recht deutlich wird, dass Du wohl der ursprünglichen und wenigstens ehrlichen Begründung nahe stehst.

    Ich bin als Waffensachbearbeiter einer der größten Waffenbehörden in die Problematik der rheinland-pfälzischen Zuverlässigkeitsüberprüfungen eingebunden. Wir waren eine der Waffenbehörden die den Datenschutz in dem beabsichtigen Verfahren mehr als einmal auf ministerialer Ebene angeprangert und letztlich eine Verweigerung angestoßen haben, persönliche Daten mit Namen, Anschriften, Geb.-daten und strafrechtlicher Vorgeschichte unverschlüsselt zu übersenden. Das verstehe ich zumindest auch als einen Teil des Service am Bürger! Es muss nicht jeder Hinz und

    Kunz lesen können was, Peter Müller aus Zwetschgenhausen mal für Dinger gedreht hat.

    Hinsichtlich der Zuverlässigkeit: Die aktuellen Vorgaben hat sich keiner von uns ausgedacht. Wir dürfen uns nur dran halten, bwz. deren Einhaltung umsetzen.

    Wenn ein Schütze öffentlich verlangt, dass jemand einen gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmechanismus wissentlich umgeht , nur weil es für den Schützen damit bequemer ist, geht das auf Kosten der Sicherheit für alle. Und in einem Sport in dem mit Gegenständen umgegangen wird, die einst zum töten konstruiert wurden und der aufgrund uns aller bekannten Vorfällen wahrlich schon arg öffentlich in der Kritik gestanden hat bzw. steht, kann es nicht sein, dass manche Leute die Sicherheitsvorschriften aufweichen, nur damit es zum Vorteil von einem und damit zum NAchteil aller ist. Derjenige eine der aufgrund dieser Aufweichungen an Waffen kommt und damit Unfug treibt hat die Macht eine ganze Sparte dieses Leistungssport in Verruf zu bringen.

    Ein "Durchwinken" von Anfragen und Aushebeln eines Sicherheitsaspektes ist zum einen nicht Wille des Gesetzgebers und kann schon gar nicht Wille eines Leistungsschützen sein, welcher damit Gefahr läuft, sich, sein Hobby und seine Schützenkameraden durch öffentliche (Fehl-)Verurteilung auszunocken!

  3. Ihr Möglichstes zu tun, würde entweder ihre Kündigung oder das einfache, positiv im Sinne der Antragssteller beschiedene Durchwinken aller Anfragen umfassen.

    Bei solchen Leuten wie dir, mit solchen Antworten würd ich in den Krümmeln suchen, von der Zuverlässigkeit über das Bedürfnis bis zur Aufbewahrungskontrolle und deiner Mitwirkungspflicht ...

    Du hast nicht, und damit mein ich zu keinem bisschen, kapiert worum es bei einem solch sensiblem Thema wie der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit geht!

    Solche Antworten zeugen von egoistischen und unverantwortlichen Verhalten! :016:

  4. Hallo,

    zur Thematik:

    Ich vermute stark, dass es an der durchzuführenden Zuverlässigkeitsüberprüfung liegt. Denn nur diese liegt zwischen Antragstellung und Ausstellung der UBB. Um mal Licht ins Dunkel zu bringen:

    Vorab - es liegt nicht an den dortigen Sachbearbeitern, deren Arbeitseinstellung oder der Fußball-WM.

    Im Rahmen der UBB wird von der antragstellenden Person eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt. Soweit klar. Die Auszüge aus dem BZR, bzw. dem StVR werden bei den meisten Behörden elektronisch angefordert und liegen in der Regel innerhalb von 2 Std in der Waffenbehörde vor.

    Problematisch wurde es seit letztem Jahr insachen Anfragen bei der örtlichen Polizeibehörde. Da die Qualität der Auskünfte stark voneinander abwichen hat das Landeskriminalamt im letzten Jahr alle diese Anfragen an sich gezogen. Grundsätzlich ist die Idee eine zentrale Stelle zu schaffen keine Schlechte, jedoch war die Umsetzung ...etwas holprig. Man ging beim LKA davon aus, dass 3-4 Sachbearbeiter ca. 1600 täglich eintrudelnde Anfragen abfangen und beantworten könnten. Geplant war das ganze elektronisch zuzusenden, automatisiert in eine Programm zu geben, zu überprüfen und eletronisch wieder an die anfragende Behörde abzusenden.

    Aus verschiedenen Gründen ging das in die Hose! Zum einen wurde der Datenschutz nur unzureichend beachtet, das Personal war viel zu wenig und insgesamt hat man den Arbeitsaufwand wohl arg unterschätzt.

    Zusammenfassend schafften es die Sachbearbeiter nur ca. 1300 Anfragen täglich zurückzuschicken. War also ein Minusgeschäft und die Papierberge und damit zusammenhängende Wartezeit vergrößerten sich von Tag zu Tag. Von ca. 2-3 Wochen auf 4-6 Monate.

    Zwischenzeitlich war die Not so groß, dass man 10-12 Arbeitskräfte (!!!) der Bereitschaftspolizei (!!!) dazuzog um die Berge wieder abzuarbeiten.

    Mittlerweile ist der Sachstand folgender:

    Die Kollegen beim LKA haben für die Beantwortung der Anfragen 2 Stellen zusätzlich bekommen. Die Anfragen werden aus Datenschutzgründen per Fax zugesandt und laufen seit ca. 2 Wochen direkt auf die PC´s der Sachbearbeiter. Auch wurde die Organisation der Abarbeitung der anfallenden Anfragen optimiert.

    Hinsichtlich der elektronischen Übersendung wurde eine Arbeitsgruppe aus Ministerium, LDI usw.gegründet. Derzeit wird im Ausländerwesen, wo eine solche Überprüfung ebenso gemacht wird, im Rahmen eines Pilotprojektes die elektronsiche Übersendung mit dem LKA getestet. Wenn man da über die Kinderkrankheiten hinaus ist, wird ein Anschluss im Bereich Waffen stattfinden.

    Derzeit ist, zumindest bei uns, wieder die Bearbeitungsdauer bei ca. 3-4 Wochen. Akzeptabel, wenn man den Hintergrund kennt, und das im letzten Jahr auch bei uns die Anfragen zeitweise ein viertel oder halbes Jahr gedauert haben.

    Diesbezüglich möchte ich für die Sachbearbeiter des LKA mal eine Lanze brechen. Die Kollegen dort haben trotz Papierbergen ihr Möglichstes getan und versucht die Anfragen so schnell wie möglich zu bearbeiten. Auch Anfragen die dringend waren (Bsp: wegen Wettkampfteilnahme des Schützen) konnten telefonisch vorab abgeklärt werden und im Anschluss schriftlich nachgereicht werden.

    Ich hoffe, ich konnte zu dem Thema mal ein wenig Aufklärungsarbeit leisten. Nicht nur im Rahmen der Schützenschaft war das Ärgernis groß, schließlich sind die Waffenbehörden die erste Anlaufstelle für die (zahlreichen) Rückfragen der Antragsteller.

  5. Miete z.B. ein Bankschließfach

    Alle mir in meinem Umkreis bekannten Banken schließen meiner Anfrage nach in ihren AGB die Waffenlagerung expliziert aus.

    Falsch - Die Bankenverbände und die darunter fallenden Banken selbst, die übrigens alle dieselben AGB´s haben, da sie in einem Verbund angesiedelt sind, schließen die Lagerung von "feuergefährlichen Gegenständen" aus (Bsp. Sprengstoff). Es wird nicht die expliziete Lagerung von Schusswaffen ausgeschlossen!

    Hinzu kommt, dass eine Waffenaufbewahrung in einem Schließfach von der Bank gar nicht verhindert werden kann, da der Kunde beim Öffen des Schließfaches alleine ist und somit die Kenntnis über Waffen in Schließfächern in der Regel nicht gegeben ist.

    Auch ist die Aufbewahrung in einem Bankschließfach juristisch anerkannt worden. Siehe Urteil des VG Stuttgart v. 15. 11. 2013 – 5 K 4397/11:

    Leitsätze des Urteils:

    1. Die Ablehnung eines zur Gefahrenabwehr ebenso geeigneten Austauschmittels wie das verfügte Mittel führt zur Rechtswidrigkeit der Verfügung.

    2. Die Verwahrung von ungeladenen Waffen in einem Bankschließfach erfüllt die Voraussetzung zur Verhinderung, dass Waffen und Munition abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen (§ 36 Abs. 1 Satz 1 WaffG).

    3. Bei einer Aufbewahrung von Waffen im Bankschließfach kann die Waffenbehörde die Anschaffung eines Waffenschrankes nicht verlangen.

    4. Die Aufbewahrung in einem Bankschließfach beeinträchtigt auch nicht die Kontrollrechte der Waffenbehörde nach § 36 WaffG.

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