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mein_c_tut_w

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Beiträge von mein_c_tut_w

  1. Ignoranz wird durch Wiederholung auffälliger, aber nicht überzeugender. Wann Ermessen vorliegt - ein klarer rechtlicher Begriff -, habe ich oben erläutert. Im Waffenrecht gibt es davon relativ wenig, und nur an wenigen Stellen. Hier nicht - auch und gerade in dem von Fiat Lux gebildeten Beispiel nicht.

    Carcano

    In den 59 das Waffengesetz umfassende Paragrafen wird der Behörde 51 Mal Ermessen und damit die Möglichkeit zur eigenständigen Entscheidung eingeräumt wird.

  2. Interessant ist allerdings auf welcher rechtlichen Grundlage die Stellungnahme des LKA durch die Behörden angefordert wird. § 5 Abs. 5 Nr. 3 WaffG kennt nämlich nur die örtliche Polizeibehörde, jedoch nicht das Landeskriminalamt.

    Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz:

    Punkt 5.5, zweiter Absatz:

    Die Anfrage der Waffenbehörde bei der örtlichen Polizei nach
    § 5 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 kann auch über eine übergeord-
    nete Polizeidienststelle (z. B. LKA) erfolgen. Sie stellt auf die
    Abfrage vorhandener Erkenntnisse ab.
  3. Vorab, ich weiß nicht wie das LKA BaWü die Abfragen tätigt.

    Aber in RLP gabs diese unbefriedigende Situation vor ca. 1,5 Jahren auch.

    Die Abfragen dauerten zeitweise 6 Monate.

    Mittlerweile hat sich dies jedoch merklich verbessert. Die Übertragung

    wird nun elektronisch getätigt und die Abfragen bei LKA laufen automa-

    tisiert. Im Idealfall haben die Waffenbehörden bei keinen Auffälligkeiten

    eine Antwort innerhalb von 3-4 Tagen. ..

    Sollte das System in den Polizeisystemen fündig werden, schaut man sich

    den oder die aufgefundenen Sachverhalte natürlich an.. Das kann dann

    dauern..

    Bezüglich deiner Situation würde ich mal den Sb anhauen. In den meisten Fällen

    wissen die wer beim LKA die Anfragen bearbeiten. Bitte ihn doch mal freundlich

    da anzurufen und nachzufragen wo es hängt.

    Es soll schon Behörden gegeben haben, die telefonisch innerhalb von 2 min

    Auskunft bekommen haben.. :secret:

  4. Überspitzt betrachtet:

    Das bedeutet, wenn der Verein bereits 26 Pistolen vom selben Hersteller mit dem

    selben Kaliber hat muss die Behörde dem Verein auch die 27te eintragen ..??

    Merkste was ?

    "ein positiver Anspruch" oder ähnlicher Quatsch gibts nicht. Im Übrigen ist das was

    in meinem Beitrag #5 steht im Behördenhandbuch zum Waffenrecht von Andre Busche

    nachzulesen.

  5. Selten so einen Quatsch gehört! Erzählstil du deinem SB auch wenn du gerade ...? Viel Spaß!

    Anerkannt ist, dass der Nachweis der sicheren Aufbewahrung keine Holschuld der Behörde, sondern eine Bringschuld des WBK-Inhabers ist. (Steindorf/Papsthart, WaffG, § 36 Rdnr. 10; Gade, Waffenrecht, 4. Kap. Seite 130 f.)

    Die Nachweis der "sicheren Aufbewahrung" muss erbracht werden (der aktuelle Aufbewahrungsort ist hier nicht erwähnt).

    ABER: Wenn du deiner Behörde jetzt nur mitteilst, du bewahrst die Waffen in einem B-Schrank auf, fragt die Behörde nach "Wo werden die Waffen denn aufbewahrt ?" Dann musst du aufgrund § 39 (1) WaffG dieser mitteilen, wo die Waffen liegen.

    Übrigens: Sollte man sich hier wiederholt weigern, kann dies als ein wiederholter Verstoß gegen das Waffengesetz gewertet werden. Damit ist die Zuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG futsch.

    Zur Sache: Schreib deinem Sachbearbeiter eine E-Mail (Dreizeiler), teile deine neue Anschrift mit, das die Waffen nach wie vor an der vorherigen Anschrift liegen und das sich die Aufbewahrungsform nicht geändert hat. Ende.

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  6. Das habe ich dir jetzt schon zigmal geschrieben....

    Blind, behindert wie fehlende Beine, Arme, Hände. Taub, Stumm, Schwachsinnig...

    ...

    Absolut immer unter den Top Ten:

    Drogen und Alkohol.

  7. Haben die Händler die nicht auch schon im Handelsbuch, und damit im NWR?

    Nein, der Bestand der Händler wird erst 2017 durch das sog. NWR II erfasst.

    Das NWR für zivilrechtliche Angelegenheiten benutzen? Sonst wird hier doch bei jeder Zweckentfremdung Zeter und Mordio geschrien

    Cool bleiben :-) Optimalerweise ist jede Waffe nur einmal im NWR erfasst. ("Optimalerweise" weil auch in diesem Punkt stetig Nachbesserungsbedarf besteht). Ziel ist es den Weg einer jeden Waffe von der Produktion bis zu Ihrer Vernichtung nachvollziehen zu können. Da die Händler derzeit im NWR noch nicht erfasst sind verschwindet die Waffe derzeit bei einer Überlassung an einen Händler aus der ... ich nenn´s mal 1:1 Verfolgung.

    Wenn du jetzt eine Waffe kaufst von einem Händler und nicht klar ist ob diese gebraucht ist oder neu (bspw. du erledigst es per Post und die Info ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich) muss der Sachbearbeiter sowieso im NWR schauen, ob besagtes Stück bereits erfasst ist oder nicht. Ziel ist ja wie gesagt, dass jede Waffe mit Ihrer individuellen Nummer nur ein einziges Mal vorkommt. Das heißt, wenn ich die Waffe neu anlegen würde, aber sie schon existent ist, weil sie vorher schon von Privat an den Händler überlassen wurde, kommt die Waffe im NWR zweimal vor.

  8. Also bei uns ist immernoch ein medizinisches Gutachten ausschlaggebend für die persönliche Eignung..

    Aber es ist interessant, dass bei euch ein Verwaltungsmensch oder ein Sheriff die persönliche Eignung begutachten darf... :mega_shok:

    Von welchem Land dieser Erde sprecht ihr gerade ?

  9. Wie umfangreich wird man denn für die UB gescannt um nen 27er Seminar zu machen?

    Selbes Prozedere wie beim Waffenrecht:

    Auskunft Bundeszentralregister und Erziehungsregister, staatsanwaltliches Verfahrensregister und Anfrage bei der der örtlichen Polizeibehörde oder LKA... (und nicht BKA - wie ich hier schonmal las).

  10. Hat nichts mit §7 SprengG zu tun, sondern mit dem SÜG.

    Ich wüsste nicht warum die Frau mich behumsen sollte das die Abfrage auch beim Verfassungsschutz läuft....

    Bitte was hat deine Jagd-, Sprengstoff und Fischerei Sachbearbeiterin mit dem SÜG zutun ?

    Ich hab nicht gesagt, dass die Frau dich behumst.. ich hab lediglich wiedergegeben, was laut § 8a Abs. 5 SprengG behördlich bei einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Sprengstoffgesetz zulässig ist.

  11. Von meiner Sachbearbeiterin bei der unteren Jagdbehörde (Angel, Jagd, Sprengstoffscheine) und weil ich zweimal hintereinander gescannt wurde. Einmal beruflich und danach wg. der Verlängerung des Sprengscheins und ich mich aufgeregt habe wegen der Bearbeitungszeit von über 8 Wochen.

    Zweimal hintereinander überprüft und immer noch nichts gefunden

    Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk

    Die Auskunft vom Verfassungsschutz wird nur bei gewerblichen Erlaubnissen, sprich im Zusammenhang mit § 7 SprengG, eingeholt.

    Ich kann aus deiner Formulierung "einmal beruflich" nicht herauslesen ob du eine Erlaubnis nach § 7 SprengG hast, aber falls das bei

    dir nicht der Fall ist, frag deine Sb mal nach der Ermächtigungsgrundlage Ihres Handelns.. :)

  12. Ich könnte liefern.. guck mal nach Bayern:

    Die Aufbewahrungsgrundlagen des LKA an die polizeilichen Fachberater von Bayern -

    das steht´s schwarz auf weiß, öffentlich und ganz anders: Nämlich das WS mitzählen..!

    (Seite 35, Berechnung der Höchstzahlen von Waffen)

    Genauso beim bssb und der Jägergemeinschaft..

    Was du da verbreitest lieber petman ist Saarland. Das Saarland ist klein (sorry).

    Die Saarländer machen nur einen Bruchteil der deutschen Waffenbehörden aus.

    Und nur weil ein HErr im Ministerium des Saarlandes (nicht BUNDESMINISTERIUM

    des INNERN) dir allein mal eine Mail geschickthat, wodrin er dir seine Meinung mitteilt, gilt das halt nicht

    für ganz Deutschland. Du schreibst zwar immer das du dich auf das Saarland beziehst, aber wie es bei

    "stille Post" so ist, wird sowas als erstes weggelassen..

    Sorry aber wer sicher sein will, fragt selber bei seiner Behörde - in seinem Bundesland - nach. Das spart

    unnötigeDiskussionen, Verfahrenskosten und viele, viele Nerven..

    Und einem Verwaltungsverfahren zu argumentieren "ich hab aber im Internet gelesen, das einer

    von saarländischen Innenministerium das so mal gesagt hat - hat nämlich einer im Internet gepostet"...

    naja, ein Gewinner-Argument sieht anders aus..

    Gruß aus dem Nachbarland..

  13. Der Test stimmt.

    Die Frage bezieht sich auf die gelbe "Waffenbesitzkarte für Sportschützen".

    Auf diese dürfen keine halbautomatischen Waffen eingetragen werden.

    Was aufgrund der Waffenbesitzkarte für Sportschützen erworben werden kann,

    kannst du im § 14 Abs. 4 WaffG nachlesen.

    Dort werden halbautomatische Waffen nicht aufgeführt. Die als richtig ausge-

    zeichnete einläufige Einzellader-Kurzwaffe jedoch schon.

    Edit: Kurz abgelenkt, schon waren drei schneller :-D

  14. Hatten den Fall hier schon mehrfach. Ich selbst kenne bestimmt 15 Behörden und so handeln auch die büxer in den kreisen. Muni Erwerb gilt für die komplette waffe. Also auch für alle Wechsel Systeme. Da steht ja dann auch WS zu laufender Nr 3 etwa. Darauf achten , dass der büxer das so einträgt. Bei manchen Behörden gibt es den Stempel (manchmal mit Gebühr , manchmal auch ohne) oder Fall 3 wie in München die wollen nicht das du dann 22 lfr kaufen darfst und kommunizieren das dann auch so.

    Bitte sowas nicht weiter verbreiten. Es ist nicht rechtens - Punkt.

    Edit: Kein Wunder, dass die Leute bei der Fachlichen Leitstelle in Hamburg sich die Haare ausreißen..

  15. Für dein Wechselsystem bedarf es einer eigenen Stempelung.

    Siehe hierzu auch die Verwaltungsvorschrift zum WaffG:

    10.10 Als eine Form der Erteilung einer Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Munition für dort bereits eingetragene Schusswaffen sieht § 10 Absatz 3 Satz 1 die behördliche Eintragung/Stempelung in der WBK (Spalte 7) vor. Die auf diesem Weg erteilte Berechtigung erstreckt sich über die in Spalte 3 der WBK konkret bezeichnete Munition (z. B. .357 Magnum) hinaus auf alle für die betreffende Waffe ebenfalls zugelassenen Munitionsvarianten (gleiches Kaliber; gleicher oder geringerer Gasdruck …, im Beispiel etwa auch Munition .38 Spezial oder .38 Spezial WC). Die Waffenbehörden sind insofern im Rahmen der betreffenden Erteilungsverfahren berechtigt, das Vorliegen eines waffenrechtlichen Bedürfnisses auch für die in Bezug auf die betreffende Waffe ebenfalls zugelassenen Munitionsvarianten zu unterstellen; eine inhaltliche Beschränkung der erteilten Berechtigung soll nur im Ausnahmefall und nur dann erfolgen, wenn im Hinblick auf einzelne konkrete Munitionsvarianten unter jedem erdenklichen Gesichtspunkt eine Verwendungsmöglichkeit unzweifelhaft ausgeschlossen werden kann.

    Deine 9mm-Waffe ist für den Abschuss von Kaliber .22lr nicht zugelassen. Deswegen greift hier die .357Mag/.38Spec-Geschichte nicht.

    Somit bedarf es eines eigenen Munitionserwerbsstempels in entsprechender Spalte der WBK.

  16. Allerdings frage ich mich schon länger was passiert, wenn Munition in einer kleinen Geldkassette oder Waffen in einem kleinen Möbeltresor abhanden kommen.

    Sagen wir mal so: Wenn die Kassette erst mal weg ist, gerät mal grundsätzlich in die Bredouille... :blush:

    Ratsam ist, sich darüber mal vorab Gedanken zu machen..

  17. Ich bin erstaunt. Vermutlich zahlst du deine Steuern ja auch an das Bundesfinanzamt. Ach nee, das gibt es ja noch nicht. Wird wohl das des Wohnorts sein.

    Du arbeitest doch auch in einer Art von Behörde - siehst du, jetzt weißt du weshalb das so läuft... :glare:

    Ist aber auch egal, das was du gerne möchtest wird dir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit jede Waffenbehörde im Lande abschlägig bescheiden.

    Glaub doch einfach das, was ich schreibe - das macht´s dir und mir einfacher ;-)

    .

    Hier geht es doch vorrangig nicht um die Staatsangehörigkeit, sondern darum dass er Soldat der Bundeswehr ist. Für ihn regelt das BGB als lex specialis seinen Wohnort. Und der ist für ihn sein letzter Stationierungsort in Deutschland, ergo zuständige Waffenbehörde dort.

    Das muss man beim BVA aber nicht unbedingt wissen, die können auch nicht alle Gesetze kennen. Ist übrigens ein Sonderfall den das neue Melderechtsrahmengesetz unbeachtet läßt.

    ähm... doch, die wissen das. :-)

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