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mein_c_tut_w

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Beiträge von mein_c_tut_w

  1. Bei Durchsuchung wegen illegalem WAFFENBESITZ wird die Tür in der Regel mit dem großen Nachschlüssel (Ramme) geöffnet und die angetroffenen Personen gefesselt (nicht immer, kommt auf mehrere Umstände an), dann wird alles erst einmal sichergestellt was gegen die Beamten als Waffe eingesetzt werden könnte, das kann dann auch schon eine Machete sein, oder eine Baseballkeule mit Blutanhaftungen.

    Kommt meines Erachtens auch auf den Einzelfall an. Leider sind in einer Vielzahl von entsprechenden Vorwürfen und anschließender Durchsetzung von Beschlüssen entweder "Anschwärzungen" im Spiel oder es sind 1-2 Waffen die noch vom Opa damals schon rostend vor 30 Jahren im Keller zurückgelassen wurden. Meistens ziemlich viel heiße Luft für wenig Ertrag.Deswegen ist das beschriebene Vorgehen, vorallem wenn der Sachverhalt sich auf Zeugen stützt eher die Ausnahme. Spezialkräfte werden dazugerufen wenn zum Beispiel jemand aus dem Hausflur schreit "Zurück sonst bomb ich Euch alle weg" oder wenn jemand wegen Gewalt schon mal negativ aufgefallen ist .. und selbst dann reichen im Regelfall auch 4-5 Leute die sich mal auf ein Kräftemessen mit dem Betreffenden einstellen.

  2. Und genau da sehe ich den großen Unsinn. Werden den alle Küchenmesser eingezogen, mit denen sicher mehr Gefahr verbunden ist als mit einer Softair, und dann, für die Journalisten, schön in Szene gesetzt?

    Ich hab schon Hausdurchsuchungen erlebt, da wurde die Küche leergeräumt und selbst dieses Pieks-Dingens zum Gurkengläser öffnen mitgenommen.. :rofl:

    und fallen auf die STASI Methoden rein.

    Ich weiß nicht, was sich da immer vorgestellt wird. In den seltesten Fällen wird mit Rambo-Manieren Guten Tag gesagt. Im Regelfall läuft das alles sehr nett und höflich ab, wird geklingelt: "Guten Tag, Müller mein Name vom K 0815... Herr Schmitt wir haben einen Durchsuchungsbefehl und müssten uns mal mit Ihnen in der Wohnung unterhalten" .... und in den meisten Fällen wird man dann auch freundlich hereingebeten, weil es den Leuten schlichtweg auch peinlich ist, wenn 3 - ... Mann im Flur oder vor der Haustür warten und die neugierige Oma von gegenüber wieder am Küchenfester lurrt... Es wird dann freundlich erklärt, warum die Herrschaften da sind, was gesucht wird etc.. Wenn man den gesuchten Gegenstand freiwillig herausgibt, ist die Durchsuchung ab dann schon meist gelaufen. Wenn man natürlich auf stur stellt, die Tür zumachen will oder nicht kooperiert, läuft man halt Gefahr, das man den ungebeten Besuch noch 2 Std länger ertragen muss.

  3. In deinem Link kann ich auch nichts zu Waffen o.ä. finden. Allerdings bin ich an anderer Stelle auf der Seite der Post fündig geworden:

    http://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/unzulaessige-inhalte-gefaehrliche-gueter.html

    Hierbei geht es allerdings nur um den Versand ins Ausland! Du fragst nach einem Versand im Inland!

    Diesbezüglich habe ich eine andere Info gefunden, wonach die dt. Post seit 2011 nicht mehr aus den in der Verlinkung genannten Gründen ins Ausland verschickt.

    http://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/paket/agb-2013/agb-paket-international-072013.pdf << AGB Paket Int,

    http://www.potsdam.ihk24.de/international/Export_Import_Aber_wie/Exportkontrolle/1509096/Post_befoerdert_grenzueberschreitend_keine_Waffen_mehr.html << Artikel zu Waffenversand d. dt. Post

    Davon ausgehend, dass in den Lieferbedingungen von DHL über Pakete im Inland nichts vonwegen Waffen aufgeführt ist, würde ich davon ausgehen, dass das legitim ist.

    Ich lass mich aber gerne eines Besseren beraten.. ;-)

    Übrigens hab ich grad mal die Suchfunktion benutzt.. da kommt man übrigens zu genau dem Ergebnis..

  4. Hallo, ich wollte jetzt keinen neuen Topic öffnen, deswegen dachte ich, ich versuchs mal hier:

    Ich suche einen Artikel von Herrn Dr. Hans Scholzen aus dem DWJ von 2005 - Ausgabe 1, Seite 94.

    Dabei ging es wohl um die Gleichwertigkeit von Behältnisses bzw. Begriffsdefinitionen wie "Stand der Technik".

    Wäre es möglich, dass jemand der diese Ausgabe hat mal den Artikel einscannen und bsw. per Mail zukommen

    lassen könnte? Ich wäre demjenigen sehr verbunden..

  5. Grundsätzlich würde ich sagen, dass die Nachfrage bezüglich des Bedürfnisgrundes ok ist ( bezogen auf größere Bestände), siehe Urteile vom VG Karlsruhe und Braunschweig, da wurde es ja eindeutig für zulässig erklärt. Das ganze aber auf den 4,4 WaffG stützen finde ich ein wenig dünnes Eis. Da hät´s der 39er glaube ich besser getan.

    Ich würde mal mit dem Sb über den Hintergrund seines Schreibens reden. Da lassen sich am ehesten Missverständnisse klären.

  6. Betrug verhindern - sicher handeln

    Dank neuer Bankgesetze müssen die Bankdaten und der Inhaber der Bankverbindung nicht mehr übereinstimmen! Das bedeutet, Betrüger können einen Fantasienamen in ihrer Bankverbindung verwenden. Zum Beispiel den Namen aus einem gehackten eGun – Account.

    Achten Sie auf die ersten beiden Buchstaben der IBAN. An den Buchstaben können Sie das Land der Bank erkennen. Erklärung weiter unten.

    Außerdem wird nun verlangt, das Geld auf eine Bank im Ausland zu überweisen. Bekannt sind bisher Großbritannien, Tschechien, Ungarn und Norwegen. Diese Banken lassen sich dank der neuen Bankverbindung IBAN leicht erkennen. Die ersten beiden Buchstaben der Bankverbindungen der IBAN sind GB, CZ, HU und NO. Das entspricht der oben genannten Reihenfolge. Zum Vergleich: deutsche Kontonummern haben die Buchstaben DE als Beginn.

    Ist vielleicht eine kleine Hilfe..

  7. Wenn da steht "WS XYZ zu lfd. Nr.X" dann hat das doch die gleiche Wirkung, als stünde es in der selben Zeile X. Der Bezug zur Basiswaffe ist damit doch in jedem Falle hergestellt und die Berechtigung zum Munerwerb ebenfalls - sofern dieser für die Basiswaffe abgestempelt ist.

    Mag sein, aber Eintragungen wie "WS XYZ zu lfd. Nr.X" ist mit dem NWR und seinen örtlichen Waffenverwaltungssoftwaren (deutsches Englisch ;-)

    nicht mehr möglich, da steht dann in der WBK nur noch "Wechselsystem".

    Am Anfang war es noch beknackter, weil die Programme teilweise nicht gecheckt haben, dass es bsw. ein Wechselsystem ist und dann statt dem Wechselsystem die Art des dazugehörigen Grundeintrages - bsw. "halbautomatische Pistole" - geschrieben haben. Da war das Chaos perfekt.

  8. Das verstehe ich nicht. Wie meinst du das?

    bye knight

    Es gibt die sog. Virtuelle Poststelle RLP (VPS). Dort gibt es praktisch gesehen eine Mailadresse pro Behörde und somit eine Stelle die die signierten E-Mails annehmen kann. Zum Beispiel "kreisverwaltung.ixüpsilon@poststelle.rlp.de". Dort angekommen, wird die Signatur entsprechend erkannt und kann dann bei der adressierten Behörde weiterbearbeitet werden.

    http://www.rlp-service.de/RLPGateway/fvp/fv/middleware/VPS.aspx

  9. Im übrigen betreibt das LDI http://ldi.rlp.de ja sowieso ein verschlüsseltes Kommunalnetz in RP.

    Das ist richtig. Die Übermittlung der Anfragen über dieses Netz wird gerade eingerichtet und durch ausgewählte Behörden getestet.

    Das wird allerdings nicht nur für den Bereich Waffen gemacht. Auch Anfragen anderer Sicherheitsbereiche, bsw. Ausländerwesen und Atomsicherheit, werden eingebunden. Daher müssen verschiedene Softwaresysteme und Technikstandards unterschiedlichster Behörden unter einen Hut gebracht werden.

    Ich bin kein IT´ler, aber ich denke mir, dass jedem klar ist, das ich einen Toaster und einen Waschmaschine nicht von heute auf morgen zum regen Kommunikationsaustausch bewegen kann. :-)

    Selbst wenn eine Übermittlungs über den Postwege erfolgen würde, wie es die letzten 40 Jahre erfolgte und meiner Meinung nach völlig überholt ist, kann niemand garantieren, das irgendwo auf dem Postweg der Brief verschwindet - Briefgeheimnis hin oder her.

    Heutzutage muss es nunmal schneller als damals gehen. Es wird alles schneller, zumal es die elektronischen Möglichkeiten dazu gibt. Leider hängt der öffentliche Dienst da immer hinterher. Sei es man arbeitet noch mit XP (o0 - da gibts doch keine Sicherheitsupdates mehr) oder Office 2002 (wtf ...!?)..

    Über dem Faxweg soll das Ausspähen der Daten durch den Laien verhindert werden. Ich denke, wir sind uns einig das Otto Normalbürger ohne IT-Fachwissen und entsprechende Zugangsberechtigungen zu Knotenpunkten wie beispielsweise bei der Telekom, keinen Zugang zu den Daten hat. Da gehört schon organisierter Hintergrund und entsprechendes Wissen dazu. Wenn ich will und die Möglichkeiten habe, kann ich mir Daten besorgen die mich interessieren. Eine hunderprozentige Sicherheit gibt es in Zeiten von Stuxnet und Daten-CDs ja leider nicht mehr.

    Eine Verschlüsselung bzw. Signierung von E-Mails ist behördlich vorhanden. Solche zertifizierten (und das müssen sie sein) Zugänge sind allerdings auch nicht billig und für die Masse der Mitarbeiter nicht einsetzbar, teilweise auch behördlich leider deswegen nicht gewollt. Entsprechende Versuche der Umsetzung wurden aus verschiedensten Gründen geblockt. Aber wie gesagt grundsätzlich vorhanden. Bsp. wenn man Widersprüche eletronisch einreichen will, ist dies nur per Signatur möglich. Diese Signaturen werden dann zentral für alle eingesetzt.

    Abschließende Info: Hat "nur" 2 Monate gedauert.

    Darf man fragen, welche Behörde? Vll gab´s bei dir ja auch viel zu überprüfen .. ;)

  10. ...Für die Frau wohl auch...NO, ich denke den Fehler hat das AMT gemacht! Spätestens bei Übernahme der Waffen Daten ins NWR MUSS denen doch aufgefallen sein dass da etwas seit über 20 Jahre NICHT STIMMT.

    Praktisches Nein. Die Daten wurden automatisiert ohne voherige Überprüfung in die zentrale Komponente des BVA überspielt. Alles was im Programm mit aktuellem Besitz gekennzeichnet war, liegt nun im NWR. Ob richtig oder falsch..

    Grundsätzlich ist der Fall aber gar nicht so selten. Nur durch Kontrollen kann man die falschen Daten bzw. die Unrichtigkeiten ausbessern .. und das sind verdammt viele. Aus der Praxis kann ich sagen, dass praktisch bei jedem Waffenbesitzer etwas zu beanstanden ist. Sei es ein Zahlendreher in der Nummer, ein falsches Modell, ein fehlendes Kaliber, ein eingetragender Einzel- statt Mehrlader oder Munition bei Alt- oder Erbwaffen... Auf 6 Std Kontrolle kommen nochmal genauso viel Nacharbeiten.

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