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mein_c_tut_w

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Beiträge von mein_c_tut_w

  1.  

    vor 1 Stunde schrieb Sachbearbeiter:

    Spannend wird in Baden-Württemberg auch nach Verkündung der Änderung des BJagdG, was mit § 31 Abs. 1 Nr. 7c JWMG (das ist seit April 2015 das neue Landesjagdgesetz in BW) geschieht.

     

    Dort steht nämlich auch noch der unsägliche Passus: "Verboten ist im Rahmen der Jagdausübung... auf Wildtiere mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen,..."

     

    Könnte im Ländle also durchaus noch eine etwas längere Hängepartie werden...

     

    Art.  31 GG.  Bundesrecht bricht Landesrecht. 

     

  2. Seh ich jetzt auch nicht das Problem.

    Wir leben in einem Umfeld in dem man seine Meinung äußern kann.

    Wenn du dich dafür einsetzt ... ok, solange du dich an die geltende Rechtslage hälst... auch ok.

     

    Wenn du natürlich auf Basis von Terrorismusbekämpfung mit der Waffe in der Nachbarschaft

    auf Streifzug gehst ....dann könnte ein unsachgemäßer Umgang vorliegen ;-)

     

  3. vor 2 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

    Was hier definitiv überhaupt nicht in Ordnung ist, ist die immens kurze Überlassungsfrist von 3 Wochen !!! Diese wäre nur bei entsprechender Gefährdungslage für die öffentliche Sicherheit begründbar. Bei reinen Bedürfnisgeschichten sind ca. 6 Monate üblich, um auf dem miserablen Waffenmarkt einen angemessenen Erlös erzielen zu köFrankfurtennen.

     

     

    Also bei uns, Nähe Frankfurt, sind 4 Wochen zur Überlassung normal und dieser Zeitraum wurde auch wiederholt gerichtlich bestätigt.

    Schließlich kann man die Waffen auch bei einem Händler unterstellen.

     

    Und ein Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen ohne Erlaubnis stellt m. E. immer eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. 

  4. Die Bearbeitungsdauer in Hessen liegt derzeit bei gut 6 Monaten. Die Dauer liegt aber nicht an deiner Waffenbehörde.

    Das Hessische LKA hat derzeut einen Rückstand von gut 10.000 Anträgen auf Zvl.-Prüfung.

    Da hilft es weder dir noch deinen Sachbearbeiter, wenn getreu dem "Wie lang dauerts noch"-Motto angerufen und nachfragt wird.

    Abwarten und Tee trinken..

  5. Rheinland-Pfalz (Anweisung der ADD v. 15.04.16 an die Waffenbehörden):

    - Es werden keine Neueintragungen hinsichtlich halbautomattischer LW mit mehr als 2 Schuss Kapazität etc. getätigt. Etwaige Anträge auf WBK-Eintrag nach Kauf auf Jagdschein sind zurückzustellen.

    (...)

    - Altfälle, d.h. bereits wirksam erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse sind, unter Anwendung des § 45 Abs. 3 WaffG bis auf weiteres nicht zu widerrufen.

  6. NEUIGKEITEN IN RLP (Stand 15.04.16 - Weisung an die Waffenbehörden):

    - Es werden keine Neueintragungen getätigt. Etwaige Anträge auf WBK-Eintrag nach Kauf auf Jagdschein sind zurückzustellen.

    (...)

    - Altfälle, d.h. bereits wirksam erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse sind, unter Anwendung des § 45 Abs. 3 WaffG bis auf weiteres nicht zu widerrufen.

  7. Hallo,

    ich bin auf der Suche nach Details zu einem Waffenschrank.

    Bilder habe ich angehangen.

    Er wurde vor ca. 40 Jahren produziert/importiert und soll aus

    englischer Herstellung stammen.. keine Zertifizierung o.ä.

    Außen scheint er aus Massivholz zu sein. Oben hat er ein

    separatabschließbares Fach. Der Deckel wird mittels eines

    Teleskopstange oben gehalten.

    Innen ist alles mit einem Samtstoff ausgekleidet. Die Riegel

    der Schlösser - vertikal auf der rechten Seite - greifen in ei-

    nen Metallrahmen der ebenfalls mit Samtstoff verkleidet im

    äußeren Bereich rund um die Tür verläuft.

    Durch die Verkleidung kann man nicht erkennen ob über-

    haupt Metall-/Stahlwände verbaut wurden. Klopfen und fühlen

    brachten mich nicht weiter und kaputtschneiden wollte ich jetzt

    auch nichts. Unter einem der Riegel ist "Chubb" eingestanzt.

    Eine Anfrage bei einer Fa. Chubb die Sicherheitssysteme ver-

    treibt verlief negativ. Der Schrank stamme nicht von Ihnen.

    Kennt evtl.einer von euch den besagten Schrank und kann mir

    ein paar Infos dazu geben... insbesondere in Bezug auf die Gleich-

    wertigkeit...

    Danke.

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    post-54653-0-89268800-1459351929_thumb.j

  8. Wirklich clever.. Tztz

    Aber mal im Ernst: Der halbe Tag Urlaub ist futsch. Den Rechtsanwalt kannst du dir sparen, sollte die Behörde nicht noch auf die Idee kommen irgendwas in Rechnung zu stellen. Es ist ärgerlich und dein Unmut verständlich..

    Aber du willst lieber nicht wissen, wie oft ich schon wegen irgendwelchen Kunden länger auf der Arbeit war, die dann nie aufgetaucht sind..

    Ruf mal den Herrn Sachbearbeiter an und erklär ihm das du mit der Aktion nicht so glücklich warst. Vielleicht gab es ja einen Grund oder du wurdest schlicht vergessen.. passiert jedem Mal.

    Du wirst dann zumindest in Erinnerung bleiben und kannst bei jedem Antrag sagen: "Aber nicht wieder vergessen.. gelle?"

  9. Kann man so pauschal nicht stehen lassen,...

    Doch kann man. Tatbestandsvoraussetzung ist die Zuverlässigkeit bei Antragstellung - nicht die Zvl der Regelüberprüfung 2 Jahre vorher.

    Wenn ich so arbeite und mir denke "och, wenn Regelüberprüfung ist, überprüf´ ich den doch eh" dann werde ich nie einen Antrag wegen mangelnder Zuverlässigkeit ablehnen...weil: die hab ich ja nicht geprüft!

    Du prüfst schließlich im Sozialrecht ja auch ob der Antragsteller heute Hilfen braucht und nicht, ob er vor 8 Monaten Geld brauchte...

    Oder bei einem Waffenschein, wenn derjeige einen erschossen hat, ob die Haftpflichtversicherung vorlag.

    Und zum Part mit der UB. Rein rechtlich vergleichst du grad Äpfel mit Birnen - trotzdem das alles Obst ist.

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