Zum Inhalt springen

schopy

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.166
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Letzte Besucher des Profils

4.308 Profilaufrufe

Leistungen von schopy

Mitglied +1000

Mitglied +1000 (7/12)

1,8Tsd

Reputation in der Community

  1. schopy

    Eintragungen

    Wenn die Behörde und der Händler wollen, kann so eine Anmeldung im NWR auch noch eine gewisse Zeit zurückgenommen werden. Obige Auskunft hatte ich letztes Jahr im Zusammenhang mit einer Repetierbüchse bekommen, welche Mängel in der Sicherheit (Stecherabzug defekt und nicht reparabel) aufwies. Habe allerdings vorher mit Behörde und Händler telefoniert, um das Problem "tatsächlicher Erwerb" und Rückabwicklung wg. Gewährleistung zu besprechen. Gruß
  2. Hm...ich frage mich, was die personalführende Behörde draus macht, wenn ein Berufswaffenträger (Zoll, Polizei, BW) Mitglied in o.g. Partei ist oder wird? Wird dann ein Berufsverbot verhängt, er in den Innendienst oder den einstweiligen Ruhestand versetzt? Oder schweigt man das dann aus, mit Blick auf den Fachkräftemangel?
  3. Wozu braucht der gemeine Bürger überhaupt Bleistifte - bei ausschließlichem Leserecht??? Nachfragen!!!
  4. und, um mal weiter zu gehen: "2. c) mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen; " Also kannst Deine 30er Banane mit 2 Patronen (+1 im Lager) bestücken und losziehen. Ob man dann noch mal eine Einladung woanders bekommt, steht auf einem anderen Blatt. Und sportlich eben mit 10er Begrenzer weiter nutzen. Vor Allem behalten und auf bessere Zeiten hoffen.
  5. krank melden und beide Waffen zuhause im Hosenbund führen, bis der neue Schrank eintrifft. Oder einfach nicht öffentlich nachfragen, wenn so etwas passiert.
  6. hätte jetzt auch gedacht, per Leihschein an einen Berechtigten übergeben und derweil einen neuen 1er Würfel kaufen. Sei froh, dass er offen war, als er kaputtging...
  7. schopy

    BKA Freigabe

    Die regel ist wohl den deutschen Panzersauen geschuldet...hatte grad nicht aufm Zettel, dass Du aus dem normal gebliebenen Teil Europas bist.
  8. schopy

    BKA Freigabe

    Kann jeder selbst entscheiden, ob und wie er sich ans Jagdgesetz hält...aber er soll dann nicht heulen, wenn das Kind im Brunnen landet.
  9. schopy

    BKA Freigabe

    Als Schwarzwildbüchse. Bei .458 Socom könnte es Probleme mit der E100 geben. Aber nur so ein Gedankenspiel, nachdem ich heute meine Sharps mal wieder in der Hand hatte.
  10. schopy

    BKA Freigabe

    Aber das Kaliber an sich in Verbindung mit Halbautomt. .338 Lapua Magnum ist m.W. dasselbe Problem. Ein AR-10 in 45-70 wäre hingegen wieder interessant...
  11. Ist ausgelegt auf Prüfungsvorbereitung...ich habs parallel beackert. Bin aber auch ein Dorfkind, manches wusste man einfach schon.
  12. Ich fand die Büffeln-App ganz praktisch...man kann am Handy immer mal wieder, wenn man grad Leerlauf hat, den Fragenkatalog der schriftlichen Prüfung durchgehen und lernt auch schon mal ein wenig das Vokabular der Jägersprache.
  13. Löschfristen bei der Polizei sind nicht länger, als die bei Gericht. Eher kürzer. Dort wird in der Regel nach offenen Verfahren gefragt, die noch nicht bekannt wird und ob aus der Aktenlage Anhaltspunkte vorliegen für aggressives Verhalten und/oder Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen , z.B. Reichsbürger, Clans oder Rocker.
  14. Bei pingeliger leseweise des §12 sind die Voraussetzungen: -Inhaber einer WBK (hat deine Frau - dass schon etwas Bestimmtes eingetragen sein muss, wird mit keinem Wort erwähnt). Aber wenn man spitzfindig ist, muss die WBK bereits vorhanden sein. Ein Jagdschein allein reicht dann nicht. -Ein vom Bedürfnis (Jäger) umfasster Zweck (Nutzung zur Jagd) ist vorhanden -Ob Dein Bedürfnis zu dieser Waffe ein sportliches ist, sollte dabei egal sein. Denn das individuelle Bedürfnis ist ja personengebunden (bei Deiner Frau eben die Jagd), nicht an die Sache. Du kannst ja auch eine sportlich erworbene Waffe an einen Jäger (=Deine Frau) verkaufen, der/die sie jagdlich weiternutzt.
  15. Da es wohl noch keine Urteile dazu gibt, meine schnelle Meinung: Die neuen Verbote für solche angemeldeten Magazine wurden nicht wirksam. Demnach müssten die Rechtsverhältnisse von vor dem Stichtag gelten, d.h. frei erwerbbare und im Besitz nicht beschränkte oder mit Auflagen verbundene Gegenstände. Ob irgendein Richter das genauso sieht, steht in den Sternen...
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.