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schopy

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  1. Ebay hat aber ja trotzdem ähnliche AGB was Waffen und Zubehör angeht und, wenn es sich nicht geändert hat, immer noch die Zwangszahlung über deren eigenes Bezahlsystem. Also nix Überweisung oder PayPal (Freunde). Ich habs jetzt bei EGun eingestellt, obwohl die Reichweite dort sicherlich kleiner ist. Gruß
  2. Mir gestern passiert: Ich habe mir ein gebrauchtes Nachsatzgerät Sytong HT88 (Auf Kleinanzeigen...) gekauft und problemlos erhalten. Da ich mittlerweile Wärmebild nutze und das "neue" Sytong mit Infrarottechnik (zum Ansprechen irgendwie besser geeignet, sofern die Luft klar ist), kann mein altes HT-660 nun weg - dachte ich. Also schnell zwei Anzeigen in KA erstellt (Gerät und Rusan-Adapter getrennt), faire Preisvorstellung dazu und eine ehrliche Beschreibung. Nix dramatisches, die Begriffe Waffe und Jagd sogar noch vermieden und siehe da - KA hat die Anzeigen gelöscht. Bzw. gar nicht erst freigeschaltet. Begründung: Hallo, deine Anzeige [...] wurde gelöscht, da wir das Anbieten von Waffen aller Art nicht zulassen. Dazu gehören unter anderem: •Schuss-, Hieb- und Stichwaffen sowie Zubehör und Munition •Dekowaffen und •Modellwaffen Da Kleinanzeigen als Onlineplattform die Waffen nicht überprüfen kann, ist eine Unterscheidung zwischen echten und nicht echten/ nicht mehr schussfähigen Waffen nicht möglich. Die Anzeige wurde uns durch unser automatisiertes Kontrollsystem bzw. einen anderen Nutzer gemeldet. Durch die Prüfung eines Moderators wurde die Löschung bestätigt. Nun, dachte ich, da war die KI und ein gelangweilter Mod wohl etwas oberflächlich. Also Beschwerde per beigefügtem Link angewählt und sachlich und freundlich klargestellt, dass man die Dinger AUCH an Zielfernrohre klemmen kann, aber es ansonsten ein frei erhältliches NSG bzw. ein Optik-Adapter dazu ist. Sowie den Hinweis dazu, dass man mit den Suchbegriffen "Sytong", PARD" und "Rusan" zusammen etwas 400 Treffer mit teils identischen Geräten und auch von gewerblichen Anbietern bei KA erhält, am selben Tag freigeschaltet sowie älter. Hat die nicht die Bohne interessiert. Als Antwort kam vorhin fast derselbe Standardtext wie bei der ersten Löschungsmail. Ich könne mich bei Nichtgefallen an den EU-Streitschlichtungsquatsch oder ein Gericht wenden. Und der Hinweis, dass mein ansonsten komplett sauberer und seit 12 Jahren bestehender Account mit einwandfreien Bewertungen gesperrt werden könne, falls ich nochmal gegen deren wässrige AGB verstoße. Der ganze woke (und bigotte, denn in USA wird bei Ebay fast ALLES angeboten, was keine Händler-Lizenz braucht) Ebay-Laden und dessen Abkömmlinge kotzt mich mittlerweile nur noch an. So, etwas Frust ist von der Seele. Danke fürs Lesen, wer bis hierhin gekommen ist.
  3. Heiteres Ursachenraten... Steht denn fest, dass eine Patrone im Magazin gezündet ist? Nur weil der Verschluss noch zu ist, bedeutet das ja nicht zwangsweise auch gasdicht nach hinten. Der Schaft ist ja mit weggesprengt, das Magazin war mglw. nur die lockerste Verbindung daran und ist am Weitesten geflogen.
  4. Joa, vor Gericht geben die Vorsitzenden manchmal ja auch den Wink mit dem Zaunpfahl, bevor man sich ein teureres Urteil fängt. Daher die Frage nach tatsächlichen Erfahrungen in der Durchführung des Verfahrens.
  5. Will den Thread nicht kapern, habe zu der Bescheiderstellung aber ein paar Fragen zur praktischen Durchführung. Kosten stehen ja oben schon. Ggf. haben Geissi oder andere Teilnehmer ja eigene Erfahrungen. Schickt man den Antrag formlos schriftlich oder per email mit Bildern und einer kurzen Erklärung zur Waffe, oder wollen die die ganze Waffe vor Ort haben? Kann man den Antrag "noch zurückziehen", wenn der SB in Aussicht stellt, dass er negativ ausfallen wird? Hintergrund ist der, dass die Kriterien nun scheinbar lockerer gewertet werden, wenn man sich mal 9mm-AR-Klone anschaut, welche Bescheide bekommen haben. So z.B. BTS 9mm Sport oder Schmeisser AR15-9 Sport S, wo 16´´ Lauflänge unterschritten werden UND Schubschaft UND Kompensator vorhanden sind... Ich habe eine (jagdlich erworbene) ProArms MK3 in 9mm mit Schubschaft und Birdcage-ähnlichem Kompensator (keine Öffnungen nach unten), bei welcher ich den gelochten Vorderschaft mittels einer eingeschrumpften Aluhülse verschlossen habe. Mit offenem Handschutz (und 2014 vermutlich auch wegen des Schafts und Komp.) bekam er die Freigabe zum sportlichen Schießen noch nicht. Mir würde ein solcher Zettel aber den Erwerb einer weiteren Waffe auf Überkontigent ersparen...
  6. die 214 steht für die Waffenamt-Abnahme. 214 müsste Berlin-Lübecker Maschinenwerke sein. Hat aber nix mit Beschusszeichen zu tun.
  7. schopy

    Eintragungen

    Wenn die Behörde und der Händler wollen, kann so eine Anmeldung im NWR auch noch eine gewisse Zeit zurückgenommen werden. Obige Auskunft hatte ich letztes Jahr im Zusammenhang mit einer Repetierbüchse bekommen, welche Mängel in der Sicherheit (Stecherabzug defekt und nicht reparabel) aufwies. Habe allerdings vorher mit Behörde und Händler telefoniert, um das Problem "tatsächlicher Erwerb" und Rückabwicklung wg. Gewährleistung zu besprechen. Gruß
  8. Hm...ich frage mich, was die personalführende Behörde draus macht, wenn ein Berufswaffenträger (Zoll, Polizei, BW) Mitglied in o.g. Partei ist oder wird? Wird dann ein Berufsverbot verhängt, er in den Innendienst oder den einstweiligen Ruhestand versetzt? Oder schweigt man das dann aus, mit Blick auf den Fachkräftemangel?
  9. Wozu braucht der gemeine Bürger überhaupt Bleistifte - bei ausschließlichem Leserecht??? Nachfragen!!!
  10. und, um mal weiter zu gehen: "2. c) mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen; " Also kannst Deine 30er Banane mit 2 Patronen (+1 im Lager) bestücken und losziehen. Ob man dann noch mal eine Einladung woanders bekommt, steht auf einem anderen Blatt. Und sportlich eben mit 10er Begrenzer weiter nutzen. Vor Allem behalten und auf bessere Zeiten hoffen.
  11. krank melden und beide Waffen zuhause im Hosenbund führen, bis der neue Schrank eintrifft. Oder einfach nicht öffentlich nachfragen, wenn so etwas passiert.
  12. hätte jetzt auch gedacht, per Leihschein an einen Berechtigten übergeben und derweil einen neuen 1er Würfel kaufen. Sei froh, dass er offen war, als er kaputtging...
  13. schopy

    BKA Freigabe

    Die regel ist wohl den deutschen Panzersauen geschuldet...hatte grad nicht aufm Zettel, dass Du aus dem normal gebliebenen Teil Europas bist.
  14. schopy

    BKA Freigabe

    Kann jeder selbst entscheiden, ob und wie er sich ans Jagdgesetz hält...aber er soll dann nicht heulen, wenn das Kind im Brunnen landet.
  15. schopy

    BKA Freigabe

    Als Schwarzwildbüchse. Bei .458 Socom könnte es Probleme mit der E100 geben. Aber nur so ein Gedankenspiel, nachdem ich heute meine Sharps mal wieder in der Hand hatte.
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