Es ist ja aber nicht so, dass das Bedürfnis bedeutet die SLF muss auf 2 Patronen blockiert sein, sondern es wird i.d.R. ein Bedürfnis für eine SLF erteilt, welche dann beim Tontaubenschießen auf 2 Patronen begrenzt sein muss. Steht das so in der SpO oder steht dort es dürfen nur 2 Patronen geladen werden? Selbst wenn: für meine SLF wurde ein Stab mitgeliefert, der in 2 Minuten ein bzw. ausgebaut ist. Ist der Stab drin: Magazin begrenzt und alle wären glücklich :-)
EDIT: aus persönlichem Interesse nochmal nachgeschaut / eingelesen: http://www.dsb.de/media/PDF/Statuten/Sportordnung/Sportordnung_2011/Sportordnung_safe.pdf
unter Kapitel 3.0.2.2:
"Zugelassen sind alle Flinten einschließlich halbautomatischer Modelle, die Kaliber 12 nicht überschreiten. Vorderschaftsrepetierer (Pumpguns) sind verboten"
...
"Halbautomatische Flinten müssen so beschaffen sein, dass es nicht möglich ist, mehr als eine Patrone in das Magazin zu laden"
Also würde ich persönlich versuchen den Selbstlader nicht auf Liste B zu beantragen sondern auf Flintenschießen. Das kannst du auf jedem Stand tun und gut ist. Für Wurfscheibe dann eben mit einem Stab oder ähnlichem im Magazinrohr, damit da nur 1 Patrone reine geht und alle sind glücklich...