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callahan44er

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  1. Hallo zusammen. Hat schon mal jemand Erfahrung damit gemacht? Folgende Situation. Waffe von Händler über das Internet erworben. Waffe weißt Defekt auf. Kauf wird widerrufen innerhalb der Frist. Händler will Geld zurücküberweisen. Waffe ist noch nicht in WBK eingetragen (Gut das die Behörde langsam ist) Erwerbsanzeige ist geschrieben und schon längst bei der Behörde. Kann die Erwerbsanzeige widerrufen werden und kann oder muß die Behörde das akzeptieren und der Voreintrag bleibt erhalten? Ja, ich habe die Frage an meine Behörde gerichtet, aber noch keine Antwort. Aber vielleicht hat jemand Erfahrungswerte (ja, jede Behörde.......) oder sogar was rechtliches dazu? Danke
  2. Also ich habe die Erhöhung für mein Gas bekommen. Von 9 auf 21 ct pro kwh. Ich bin dafür Putin Leos zu liefern, damit er die Ukraine endlich einnehmen kann!
  3. Wenn du das sagst. Der jenige war beim Fachanwalt und der sieht das anders.
  4. Dann hast du aber eine verdammt schlechte RSV!!!
  5. ...........ich wusste dass das einer bringt..........Mal ehrlich wird der TE wenn er denn überhaupt den JS macht, das durchdrücken können?
  6. Oh das tut mir Leid, gute Besserung!
  7. Nur Langwaffen. Bei Kurzwaffen ist nach zwei Schluss. Es gibt aber Behörden die dir die sportliche Nutzung von Jagdwaffen untersagen.
  8. So ist es. Aber weiß das denn keiner in deinem Verein? In welchem Verband bist du organisiert?
  9. So ist es. Ab 18 grüne WBK max .22lr als Sposchü und ab 21 mit Gutachten alles. Oder bis 25 warten oder Jagdschein machen. Da geht ab 18 alles. Weil der 18 jährige Jäger ja viel vernünftiger ist!
  10. Dann legt man Widerspruch ein und Zack, ist Zeit genug.
  11. Tja, selbst schuld!
  12. So auch hier in NRW. Musste das leider auch schon 3x machen. Eine Behörde wollte das alles innerhalb eines Monats erledigt ist. Den Zahn hab ich denen gezogen. Mache das schließlich nicht beruflich. Bei den anderen egal. Dauert halt solang wie es dauert.
  13. Dann machst halt nen Pokalschießen. Selber Aufwand.
  14. Es steht drauf in welcher Klasse man geschossen hat. Das sollte bei über 90% der Schützen ausreichen.
  15. Welches gesetzlich gefordertes Schießbuch? Über Urkunden kann der BDS das aber bei den meisten Waffen. Die musst du ihm natürlich zzr Verfügung stellen.
  16. Dann richtet der Verein halt eine VM aus und schon hat man es.
  17. Nö, Steel z.b. auch. Aber stimmt bei BM, LM Standard gibts auch 80.-
  18. Wem das zu teuer ist, kann ja mal folgenden Trick versuchen..........man macht Helfer und bekommt eine Übernachtung, Sprit und Helfergeld. Dann wirds vielleicht nicht gerad ne 0 Nummer, aber es sollte dann doch erträglich sein. OK mach ich nicht..................................................................................................................................................Warum? 😉
  19. Fährst du einen Radlader aus dem Steinbruch? OK kleiner Scherz. Wenn man natürlich nur weit weg schießen kann.
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