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A.P.

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  1. A.P.

    SK4-Platten wo kaufen?

    Beim aufmerksamen Lesen dieses Threads könnte man meinen dass Ihr persönliche Feindschaften austrägt und Euch besser jetzt benehmt
  2. Nachdem der Thread die gute Chance hat, mehrfach zu entgleisen und die teilweise sehr ironischen Antworten auch nicht gerade helfen..... Tür zu
  3. A.P.

    Politik und Waffen.....

    Da mittlerweile ein Punkt erreicht ist, wo die Diskussion beim 4. Reich und den Chancen der AFD ist aber nichts mehr mit dem Thema zu tun haben.... ist hier zu
  4. Cannabis zu medizinischen und Rauschzwecken ist tatsächlich schon länger ein Problem in der Nachweisbarkeit: - Bei der Testung geht man von einem Grenzwert von 1ng/ml im Serum aus. Dieser weist zwar einen Konsum nach, aber nicht einen tatsächlichen Rausch. Entsprechende Erfahrungswerte wie zu Alkohol im Straßenverkehr gibt es einfach nicht (Grenzwert von 1,5 Promill historisch über 0,8 auf 0,5 abgesenkt), eine klare Dosis-Wirkungs Beziehung zu Rauschwirkung ist bisher nicht wissenschaftlich belegt. Der Grenzwert für Cannabis kann auch teilweise Tage danach noch erreicht werden, ohne dass die Person sichtbar beeinflusst ist, bei starkem Konsum ggf. auch länger da die biologische Halbwertzeit im Bereich von Tagen liegt. - Eine Anpssung der Werte im Bereich der Verkehrssicherheit ist bisher nicht vorgesehen oder besprochen worden. - Oftmals führt die Polizei "Schnelltests" durch, entweder bei den Personen selbst oder am Lenkrad. Diese können bei größerer Verbreitung auch durch passiven Kontakt positiv sein und haben dann eine falsche Verdächtigung zur Folge. Aktuell gehen die Verkehrsgerichte von einer Fahruntauglichkeit bei Nachweis von Cannabis aus und selbst wenn keine entsprechenden Ausfälle durch Polizei oder untersuchenden Arzt dokumentiert sind wird angeblich oft eine MPU verhängt. Wie sich die Gerichte in ihren Sprüchen bei der Legalisierung von Cannabis und in Zusammenhang mit dem Waffenbesitz verhalten werden? Ich möchte zumindest nicht derjenige sein, der es ausprobiert. Von daher wird die schöne, sonnige und windgeschützte Stelle neben dem 100m Stand wohl noch auf die Erstbepflanzung warten müssen.....
  5. Die Bayern scheinen Hollywood ein wenig voraus zu sein. https://www.youtube.com/watch?v=ojS3v-oTmRQ
  6. Dann nehmen wir doch einmal die ganz Rechten: https://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche Anfragen/18_0006877.pdf Je nachdem was drin steht. Es gehen neben "Treibladungspulver" auch "pyrotechnische Gegenstände"
  7. Und eine belastbare Statistik zu Verletzten als konkrete Folge von deutschem Feuerwerk finde ich wo? Eigene Ansicht aus der Notaufnahme: 95% Partyfolgen aus Alkohol, Streiterein, Stürze, Wegeunfälle, Drogen etc. 4% Folgen von typischem deutschem Feuerwerk wie kleinere Brandverletzungen, Platzwunde etc. 1% Folgen von nicht -deutschem Feuerwerk, meist auch nur Bagatellen wie Fremdkörper (Dreck) im Auge, kleinere Brandwunden etc. Ein besoffener Autofahrer am Neujahrsmorgen macht aber wesentlich mehr Arbeit und sorgt für belegte Betten. Auf weitere Nachforschungen gibt es übrigens keine deutsche Statistik über feuerwerksbedingte Verletzungen. Ebenso kannst Du das nicht aus den codierten Diagnosen rückwirkend rausrechnen, weil die Platzwunde durch die geworfene Flasche ebenso wie durch den herabfallenden Leitstab die gleiche Nummer bekommen.
  8. BWL und Politik glaub ich Dir, Maschinenbau eher nicht. Selbst die Weicheier von der Medizinethik sind nach ein bisschen Überzeugung der Argumentation gefolgt. Sobald man finite Ressourcen hat, muss sich eine Maßnahme egal welcher Art an einem Kosten-Nutzen Verhältnis messen. Ist das Missverhältnis eben wie hier beim NWR von uns kritisiert, eklatant, so muss man sich die Frage nach dem Sinn und Zweck dieser Maßnahme stellen. Das Finanzamt macht so etwas regelmäßig und nennt es dann Liebhaberei oder Hobby. Ich nenne es sinnlos oder, in diesem Fall, ideologiegetrieben und ohne konkreten Nutzen. Aber ja, bleiben wir dabei, wir haben semantisch andere Meinungen kritisieren aber das Gleiche. ☮️
  9. Du merkst schon, dass Du mein Argument gerade verstanden und perfektioniert hast, oder? Analog könnten wir fordern, dass aufgrund der vielen Diebstähle und der Gefährdung des Straßenverkehrs durch selbst zusammengeschraubte Kisten in Zukunft jedes Auto nicht nur registriert werden muss sondern auch jedes wesentliche Teil eines Autos wie Motor, Getriebe, Frontscheibe etc. und bei jedem Werkstattbesuch alles ein- und ausgebucht werden muss. Es könnte ja irgendwann einmal eine Straftat aufgeklärt werden. Das fordert aber keiner, weil der Aufwand eben in keinem Verhältnis zur Aufklärungsquote steckt und es neben Registern eben auch andere Möglichkeiten zur Ermittlungsarbeit gibt. Dass das NWR auch noch nach dem Prinzip Müll rein- Müll raus funktioniert hat @Fyodor schon ausreichend dargelegt. Der einzige Grund, ein Waffenregister zu führen ist von Dir auch schon sehr schön erkannt: Placebo-Aktionismus, oder wie ich es nennen würde, eine Mischung aus Ideologie und Hoplophobie. Wem heute ein Fahrrad, eine hochwertige Steroanlage oder Schmuck gestolen wird, der gibt doch auch eine Beschreibung und die Seriennummer an. Genauso kann der Sportschütze oder Jäger, wenn ihm etwas gestolen wird, die Waffen zur Verhandung ausschreiben lassen. Kriminell entwendete Objekte findet man dann eben mehr oder weniger schnell wieder. Analog dazu könnte man ein Register verlorener oder gestohlener Waffen aufmachen und den NWR-Schwachsinn einstampfen. Das wäre der tatsächlich von Waffen ausgehenden Gefahr und der Kosteneffizienz auch wesentlich angemessener. Aber das geht irgendwann zu weit in "Das Deutsche Waffengesetz ist kein WaffenRECHT sondern ein Waffenverbotsgesetz mit Ausnahmetatbeständen" und OT. Ich wage zu behaupten, dass man das mit 'ner Anlage für die Überlassung ala US-NICS auch auf eine A4 Seite bekommt. Wie übersetzt man gleich noch "shall not be infringed" so, dass es der letzte Politiker versteht?
  10. In der Logik der Antis ist das Erste auch ne "Straftat", obwohl es keinen Geschädigten gibt. 🙂 Wenn es Dir wirklich um so etwas wie die Herkunft der Waffe am Tatort geht, dann ist ein Register das eigentlich Sinnloseste der Welt. Es mag die Fiktion geben, dass man alle Waffen in einem Land erfasst hat und die Herkunft ermitteln kann aber i.d.R. wird es etwa so ablaufen: - Oh, nicht erfasst? Hat ein Straftäter sie etwa illegalerweise über die Grenze eingeschmuggelt um eine Straftat zu begehen? Das kann es doch in unserer perfekten Welt nicht geben dass jemand erst gegen ein Gesetz verstößt umd danach gegen das Andere verstoßen zu können. Wenn die Waffe legal erworben ist und jemand damit ne Straftat begeht, dann war er vorher unbescholten. Da bringt uns die Zuordnung im Anschluss wirklich nix. Den großen Sammler, der seine historisch oder technisch bedeutsamen Referenzwaffen Stück für Stück an Kleinkriminelle verkauft, gibt es wohl nur in der lebhaften Phantasie einiger Kriminologen und im Fernsehen.
  11. Na ob mein Beitrag da der Beste war um einen Mehraufwand duch das NWR zu erklären? Bei der Einführung des NWR wurden übrigens "keine erhöhten Kosten" für die Benutzer durch den Gesetzgeber veranschlagt. Das geht alles ohne Probleme und macht sich selbst.... Eigentlich müsste man sich fragen, ob in den AGB versteckte Gebühren rechtmäßig sind. Laut egun Egun sagt dazu nur, dass der Vertrag eben durch den genannten Preis zu Stande kommt. Laut diversen Internetartikeln muss der Preis klar erkenntlich sein und vor Abschluss dem Kunden auch dargestellt werden, bevor er auf "kaufen" klickt. Eine entsprechende Information findet man hier. Rein subjektiv würde ich da, wo ich es sehe, nicht kaufen. Wenn ich es übersehen hätte, entweder mangels Preistransparenz nicht zahlen oder umgekehrt, meine Gebühren für die Eintragung in Rechnung stellen. Scheint ja legitim zu sein, den Verwaltungsaufwand dem Geschäftspartner in Rechnung zu stellen.
  12. Wenn sich die Straftat aus dem Besitz ergibt, dann mag das möglich sein: Heute verboten, Morgen nicht abgegeben..... Die Beteiligung an typischen Kriminalfällen hat sich sonst immer noch durch reguläre Ermittlungsarbeit erschlossen. Ein schönes Beispiel dafür ist z.B. das "fired casing" Programm in Maryland, USA, bei dem 15 Jahre lang die abgeschossenen Hülsen aller im Staat verkauften Waffen zur Rückverfolgung aufgehoben wurden. Wenn wir davon lernen, dann wird der Quatsch nach 15 Jahren auch eingestellt https://www.foxnews.com/us/scrapped-maryland-ends-bullet-id-program-after-15-years-5m-and-zero-cases-solved
  13. A.P.

    Schweizer gesucht

    https://forum.waffen-online.de/forum/181-schweiz/ Wir haben sogar ein extra Reduit für sie. Bitte konkret dort fragen.
  14. Hat einen ganz anderen Hintergrund - wenn Du keine überlangen Diabolos haben willst dann ist, unabhängig von der Kopfform, relativ schnell eine Gewichtsgrenze nach oben erreicht. Wenn Du dann einen "schweren" Rundkopf ordentich beschleunigen willst bist Du jenseits der 20J in einem Bereich wo sich das Teil überschallschnell bewegt und Diabolos sowie Überschall passen einach nicht zusammen. Mit einem größeren Durchmesser kommt auch deutlich mehr Masse ins Spiel und Du wenn ich das noch richtig im Kopf hab war schon bei 5,5mm 36J die Grenze zum Überschallbereich. Ich nehme mal an, das das nicht die Feder aus der Mofagabel sondern beide 7,5J LGs war? Dann ist die Erklärung relativ einfach - Flächenbelastung. Die ist bei gleicher Energie bei 4,5mm natürlich größer als bei den dicken Kalibern.
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