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RKDB

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  1. Eine Frage von mir hierzu: Wie ist die Aussage "gleichen oder geringeren Kalibers" zu verstehen? Konkret: Darf ich mir für meine Glock-17 in 9x19 einen Kaliberwechsellauf in 9x21 IMI besorgen (Nennkaliber = 9mm, aber Hülse länger)? Darf ich mir für meine Glock-42 in 9mm kurz /.380 Auto einen Kaliberwechsellauf in 9x18 Makarov besorgen? Nennkaliber ist ja auch hier 9mm, die Hülse ist wie im ersten Beispiel auch länger, aber formal ist die Patrone ja 9,2 mm obwohl sie 9mm Makarov heißt!? Vielleicht hat ja jemand einen Kommentar zum Waffengesetz zur Hand?
  2. Die Pufferpatrone hatte irgend eine Art Hartplastik-Material an der Auftreff-Fläche des Schlagbolzens. Kein Messung. Und die Fleche hat aus der Patrone heraus geschaut. Gut möglich dass das dem Schlagbolzen nicht gut getan hat. Wenn ich das Ding finde stelle ich mal ein Foto hier rein.
  3. Ich habe eher den Eindruck, mein Schlagbolzen (Beretta mod. 70, 7,65 Br.) ist wegen der Pufferpatrone gebrochen. Trocken abschlagen mache ich bei Selbstladepistolen grundsätzlich nicht (außer ich hab mal eine Striker-Fired-Waffe eines Schützenbruders in der Hand), ich führe den Hahn zurück wenn ich den Abzug drücke. Ähnlich wie beim Revolver. Den schlage ich manchmal doch trocken ab (ein Ruger muss das abkönnen).
  4. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/in-bitterfeld-angeschossen-15-jaehriger-erfand-angriff-a-1116142.html
  5. Zunächst geht es ja um den VERDACHT solcher Straftaten. Wir werden ja sehen ob es sich bei den Waffen um Luftgewehre, Darts & Co., oder gar um ein voll funktionstüchtige MG42 handelte. Und die Inhalte der Rede werden sicherlich auch überprüft werden. Unabhängig von den etwaigen Straftaten, finde ich die ganze Aktion einfach nur geschmacklos von diesem Typen.
  6. Pater, peccavi hätte weiter zurück lesen sollen.
  7. Das hatte ich ja schon weiter oben geschrieben, das der ursprüngliche Link nicht mehr existiert^^
  8. Gerade gesehen, dass wir das hier im Forum schon mal hatten: Sogar auf satten 17 Seiten Tröööt
  9. Da bin ich überfragt. Gilt die Amtspflicht zur Sachverhaltsermittlung nur bei Strafsachen und nicht bei Zivilsachen?^^
  10. vermutlich meint er, dass das Gericht bei einer etwaigen Unterlassungsklage von Madame Roth verpflichtet wäre, zu prüfen, ob der damalige Vorfall von 2010 tatsächlich so stattgefunden hat.
  11. Gilt hier nicht der Grundsatz "Bundesrecht bricht Landesrecht", wenn zwei Gesetze gleichartiges regeln?
  12. Wir bräuchten ein echtes Beweisverwertungsverbot.
  13. Ich dachte immer, eine Durchsuchung sei (theoretisch) zu beenden wenn die Gegenstände, auf die sich der Durchsuchungsbeschluss bezieht, aufgefunden werden? Gibt es dokumentierte Fälle, wo der Staat im Anschluss die Schäden bezahlen "durfte"?
  14. Es sind ja 2 verschiedene Paar Schuhe: a) dass Sie 2010 eine PPK bei einer Polizeikontrolle in der Handtasche gehabt haben soll --> überprüfbar (theoretisch) b) dass Sie "immer mit einer PPK in der Handtasche rumrennt" --> nicht überprüfbar. Ich vermute, die einstweilige Verfügung gegen die ursprüngliche Veröffentlichung von prolegal bezog sich auf b). Aber mehr findet man dazu einfach nicht mehr.
  15. Wenn die (mutmaßliche) PPK, die 2010 bei ihr gefunden worden sein soll, aufgrund von §55 WaffG geführt wurde, dann erübrigt sich natürlich auch das Beispiel das ich heute vormittag gebracht habe.
  16. Ja schon. Aber bekommt man die Erlaubnis nach §55 WaffG auch bei nicht vorhandener Zuverlässigkeit? Daher kamen wir ja eigentlich auf Frau Roth zu sprechen (ich rede nicht gerne über dieses Subjekt), ich hatte mich gewundert gelesen zu haben, sie besäße eine PPK, obwohl von ihr Äußerungen bekannt sind die auf mangelnde Zuverlässigkeit i.S. des WaffG schließen lassen.
  17. Ich habe Deinen 2. Satz nicht ganz verstanden ;-) Zum Umbau siehe oben den Link. Mehr Infos finde ich nicht, Fakt ist es wurde was an ihrem Haus gemacht, ob das der Steuerzahler gezahlt hat und wie viel, kann ich nicht (mehr) belegen.
  18. Ich habe das nicht behauptet, sondern habe wörtlich geschrieben "wie man liest". Dabei bezog ich mich auf eine länger zurück liegende Geschichte, die u.a. hier aufgegriffen wird: https://www.welt.de/politik/deutschland/article13839679/Gefaehrliche-Waffe-in-Claudia-Roths-Handtasche.html Der Original-Artikel ist aber nicht mehr online. Also hatte Sie die PPK vielleicht nur 2010 bei der Kontrolle dabei, und nicht immer, oder sie hat gar keine und alles war ein Hoax. Das mit Ihrem Haus und den Umbaumaßnahmen ist auch schon länger her: http://www.bild.de/politik/inland/claudia-roth/von-islam-hassern-tyrannisiert-27662796.bild.html Das mit der Million an Umbaumaßnahmen habe ich damals irgendwo gelesen, finde es aber nicht mehr. Und ich will ja nicht bei der N-S-A auffallen wie ich den ganzen Tag nach C.R. und ihrem Haus google ;-) Einer der ersten Hits bei Google ist "Wohnort" wenn man "Claudia Roth" eingibt Gut, Beckstein war wohl nicht persönlich da sondern hat nur wen vorbei geschickt. Hilfsweise distanziere ich mich natürlich von allem, was ich in diesem Thread über Claudia Roth gesagt habe und werde es auch nie wieder tun
  19. Damit hast Du sicher auch nicht Unrecht - aber besagte Staatsanwaltschaft war alles in allem doch deutlich weniger geneigt, Strafsachen wegen "mangelnden Öffentlichen Interesses" einzustellen als ihre Kollegen in der Großstadt. Die Gründe dafür liegen natürlich nicht in politischer Parteilichkeit der Staatsanwaltschaft, sondern in Ressourcenknappheit und Überlastung - führt im Ergebnis aber zu auch nicht viel besseren Zuständen. Und das prangere ich an. Besagter Referendar ist seit Freitag übrigens Volljurist, ich frag ihn mal ob er Staatsanwalt werden will ;-)
  20. Und hierfür ist Zuverlässigkeit keine zwingende Voraussetzung? Würde mich wundern.
  21. Doch die gibt es. Raus aus meinem Stadtkreis, dann noch ein Landkreis weiter südlich. Kenne einen der hat da sein juristisches Referendariat gemacht und öfters mal über seine Erlebnisse vor Gericht erzählt. Da wurde z.B. zwei 17-jährigen Gören, die bei einer überregional bekannten Drogerie ein Parfum für ca. 25 EUR geklaut hatten, die Ehre der Hauptverhandlung zuteil. Und zwar nicht weil sie dem Strafbefehl widersprochen hätten! Ersttäterinnen!
  22. Ich bin offen für Updates. Mein letzter Stand war, dass Sie Umbaumaßnahmen an Ihrem Hause in Bayern für ca. 1 Million finanziert bekommen hat, nachdem sie von Rechten bedroht wurde (soweit so gut), und zusätzlich den großen WS genehmigt. Sogar der damalige Innenminister Bayerns (glaube Beckstein) war bei ihr zuhause und hat sich das angesehen.
  23. a) Ich bin nicht bei Facebook b) Ein Beispiel habe ich bereits zitiert c) Ein weiteres Beispiel ist Claudia Roth - sie hat, wie man liest, sogar einen großen Waffenschein und eine PPK im Täschchen, obwohl von ihr mehrere dokumentierte Aussagen bekannt sind, die als "Volksverhetzung" zu Lasten Deutschlands/der Deutschen Bevölkerung durchgehen könnten (bloß dass da keiner ermittelt - hätte ein "Rechter" diese Aussagen analog zu einem beliebigen anderen Land getätigt, wäre die WBK sofort weg gewesen). Google einfach mal. d) Weiteres Beispiel: "Scheiß Türke" = Volksverhetzung, "Scheiß Deutscher" nicht. Das hat schon die ehemalige Familienministerin (bis 2013) Kristina Schröder geärgert, ändern konnte sie es nicht. Ist Dir auch nur ein einziger Fall bekannt, in dem linke Hasskommentare strafrechtlich sanktioniert wurden? Über Beispiele freue ich mich. Im Übrigens stört es mich überhaupt nicht wenn hier Staatsanwälte, Polizisten & Co. mitlesen - was sollen sie schon machen, wenn ich von meiner Meinungsfreiheut Gebrauch mache und Fakten darlege? Ich weiß schon was ich schreibe. Dass die Staatsanwälte weisungsgebunden sind und der Generalstaatsanwalt (politisch ernannten) Justizminister Bericht erstatten muss, gegen wen er/sie zu ermitteln gedenkt, ist offiziell so (§144 GVG!). Schaust Du hier: http://www.gewaltenteilung.de/gewaltenteilung-in-deutschland/809.html Oder hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwalt So kann z. B. vorgegeben werden, wann ein öffentliches Interesse vorliegt und wann nicht - bzw. wo bei den naturgemäß begrenzen Ressourcen der Justiz die "Schwerpunkte" zu setzen sind. Eine Vorgabe ist z.B. dass Beleidigungen gegenüber Amtsträgern immer verfolgt werden - die berühmte "Beamtenbeleidigung" gibt es nämlich gar nicht - gegenüber Otto Normalverbraucher wird es in der Regel (!) eingestellt. Bei Körperverletzung zu Lasten eines Otto Normalverbrauchers wird in der Regel (!) eingestellt, geht es zu Lasten einer Minderheit, rückt der Staatsschutz an. Usw. usw... Das heißt nicht dass dies die Regel ist - ich kenne unterbeschäftigte Staatswaltschaften auf dem Lande, wo alles vor Gericht landet oder mit Strafbefehl geahndet wird, auch ein popliger Ladendiebstahl - aber in der Großstadt, wo ich lebe, ist es so. Dies mag zwar alles offiziell noch nach Rechtsstaat aussehen, führt aber durch die Zwänge der Praxis dazu, dass einige "gleicher" als andere sind und sich dementsprechend mehr erlauben können - wie ein anderer User beschrieb, wird mit "zweierlei Maas" gemessen. Der kleine A13-Staatsanwalt, Verwaltungsbeamte oder Polizist vor Ort kann dafür auch nichts. Sorry dkp3011 dass Dein Weltbild gerade zusammenbricht! War mir eine Freude Dich aufzuklären.
  24. Exakt! Und wenn sowas von "rechts" kommt, dann kommen die politisch weisungsgebundenen Staatsanwälte aus ihren Löchern gekrochen und sehen plötzlich ein "öffentliches Interesse", wo bei solchen Sprüchen von links oder sonstwo (ihr wisst schon, Religion des Friedens und so) alles aus "mangelndem öffentlichen Interesse" eingestellt wird. Linke dürfen ja gemäß neuester Entscheidung einer Baden-Württemberger Staatsanwaltschaft z. B. auch ungestraft den Hitlergruß gegenüber der AFD zeigen, das ist dann eine "nicht strafbare Provokation". Der Hartzer im konkreten Fall hat sich aber auch dumm angestellt. Hätte er ihr beispielsweise gewünscht, "dass sie die negativen Folgen ihrer Politik möglichst am eigenen Leib zu spüren bekommen" solle, wäre das noch keine Beleidigung gewesen, da zu unbestimmt und nicht sexualisiert. Aber dazu hat sein IQ vermutlich nicht ausgereicht...
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