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J.D.

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  1. Mittleres Erdbeben in Washington: Wäre das Inkrafttreten des Urteils nicht bis zu einer (hypothetischen) endgültigen Entscheidung durch den full court ausgesetzt, müßte seit heute nacht jeder unbescholtene Antragsteller in der U.S.-Hauptstadt einen Waffenschein ausgestellt bekommen (shall issue). Die Berufungsinstanz des Bundes für den District of Columbia erklärte in Grace et al. v. District of Columbia die Voraussetzung, ein "besonderes Bedürfnis" für die Erteilung einer Trageerlaubnis nachweisen zu müssen, für nichtig. Washington D.C. hat de facto noch strengere Waffengesetze als die BRD. Zwischen 1976 und 2008 herrschte ein kategorisches Kurzwaffenverbot. Seit 2008 (Heller-Jahr) dürfen immerhin nur solche Kurzwaffen erworben und besessen werden, die auf einer von der Obrigkeit zu führenden (und stetig zusammenzustreichenden) "Erlaubt-Liste" stehen (Vorbilder: Massachusetts, Kalifornien, teilweise Maryland). Anscheins-Halbautomaten, NFA items, "große" Magazine > 10 Schuß – Erwerb und Besitz sämtlichst verboten. Alle privat besessenen Waffen müssen beim Metropolitian Police Department registriert werden, vor jedem Erwerb eine separate Erlaubnis eingeholt werden. Zoning laws (baurechtliche Bestimmungen) sorgen dafür, daß innerhalb von D.C. sich keine Waffenhändler oder Büchsenmacher ansiedeln dürfen. Es gibt tatsächlich einen einzigen, der seine "Geschäftsräume" praktischerweise direkt im Gebäude der Metropolitan Police hat und für 125 US$ pro Vorgang den unter Polizeiaufsicht stattfindenden Transfer von zwangsläufig bei Händlern in Virginia, Maryland oder sonstwo georderter Ware abwickelt. Die Entscheidung des Drei-Richter-Panels war 2-1 gespalten. Abweichend von der Mehrheit schreibt Richterin Henderson in ihrem dissent, daß der "Kern" des zweiten Verfassungszusatzes sich nicht über die Grenzen der eigenen vier Wände erstrecken würde; "Keep and bear arms" bedeutete unter dieser Lesart dann vermutlich Milizdienst in Küche & Wohnzimmer (nicht mehr jedoch auf der Veranda oder im Garten, das ist zumindest die aktuelle Situation in Kalifornien). D.C. argumentierte nicht zuletzt, daß seine de facto-Führverbote verfassungskonform seien, weil solche Gesetze longstanding, d.h. seit langer Zeit und zu unterschiedlichen Epochen dem Charakter nach im englischen Gewohnheitsrecht verwurzelt seien. Dieser Punkt ist kritisch im Common Law; jedes Gesetz, das an diesem Test scheitert, hat *normalerweise* nur geringe Aussichten, die richterliche Normenkontrolle zu überleben. Dabei half es nicht, daß sich die nun unterlegene Hauptstadt auf einen eher obskuren Präzedenzfall aus dem England des 13. Jahrhunderts (!) stützte: Die sog. Southampton Statute of Arms (Statuta Armorum) erließ ca. 1260 König Heinrich III., und die bestimmte, daß Ritter bei Turnieren in Gegenwart des Monarchen nur bis zu drei Waffenknechte und außer einem Breitschwert keine sonstigen Waffen mitführen dürfen; desgleichen Edelmänner im Rang eines Baron oder Earl und deren männliche Stammhalter; wer dagegen verstößt, muß das Pferd, auf dem er an jenem Tag reitet, weggeben und mit bis zu einem Jahr Gefängnis rechnen (Gemeine mit bis zu sieben Jahren). Die Statuta Armorum ist nicht lang und leicht lesbar. Daß die Bundesgerichte diese Art von Argumenten nun zurückweisen, stimmt vorsichtig optimistisch; In Kalifornien, wo derzeit Nichols v. Brown vor der Berufungsinstanz des 9th Circuit anhängig ist, argumentiert der Sunshine State analog, um seine Führverbote aufrechtzuerhalten. Bereits in dem 2016er en banc-Urteil des seit Juni diesen Jahres endgültig toten Peruta-Prozesses meldete der beileibe dem zweiten Verfassungszusatz nicht freundlich zugetane Chief Judge Sidney Thomas während der mündlichen Verhandlung Zweifel an, was die Relevanz solcher königlichen Erlasse für die Präzedenzkette angeht. D.C. kann jetzt eine nochmalige en banc-Anhörung vor elf Richtern des D.C. Appeals Court beantragen oder aber gleich Verfassungsbeschwerde beim Supreme Court einlegen. Bis diese Fragen geklärt sind, bleiben die alten, nunmehr für ungültig erklärten Regelungen hilfsweise weiter in Kraft. Dec. by Fed. Appeals Court D.C. Circuit - Wrenn et al.pdf
  2. Wiewohl ich persönlich kein großer Freund des verdeckten Tragens bin, bin ich mir bewußt, daß das aus rein praktischen Gründen grundsätzlich in Erwägung gezogen werden muß. (Winter? Langer Mantel? Anzug?) Das sind aber Detailfragen, die in .de derzeit sowieso keine Rolle spielen - das offen zur Schau gestellte Holster in meiner Idee dient ja vorrangig dem Zweck, die Umwelt (hoffentlich) provokativ zum Innehalten und Wundern zu bewegen, nicht der Rücksichtnahme auf praktische oder taktische Umstände, wie sie beim *tatsächlichen* Führen einer Schußwaffen zu berücksichtigen wären.
  3. Eine sehr, sehr gute Frage, die aber in ein eigenes Thema gehörte. Nur soviel hier von meiner Seite dazu: Es gibt sehr gewichtige Argumente bezüglich historischer Gewohnheit sowie, ähem, Identität und grundlegender, schwerwiegender Souveränitätserwägungen*, die ein Tragen von Waffen durch "gemeine" Zivilisten ganz unabhängig von den üblichen Nützlichkeitserwägungen, Sicherheitsaspekten et cetera pp rechtfertigen. Die würden an *dieser* Stelle aber viel zu weit führen und bedürften außerdem einiger sehr professioneller rhetorisch-psychologischer Vorbehandlung/Umgestaltung in für unbedarfte Neulinge eingängige, leicht nachvollziehbare Ankerpunkte, bevor sie irgendeine Wirkung entfalten könnten. *Und nicht zuletzt auch einen Appell an die persönliche Ehre, für den viele auch heute noch empfänglich sein sollten.
  4. Zum letztmöglichen Zeitpunkt der Frist wurde in Sachen Kolbe v. Hogan beim Supreme Court nun schriftlich Beschwerde eingelegt. Ad rem: Der Bundesstaat Maryland verbietet Erwerb und Besitz der meisten halbautomatischen Zentralfeuergewehre sowie von Magazinen, die mehr als zehn Schuß Munition aufnehmen können. Stephen Kolbe ist ein von der örtlichen Niederlassung der NRA geführter Musterkläger dagegen. Die Eingabe ist mitsamt Anhängen stolze 325 Seiten stark. Quantität ist nicht zwangsläufig identisch mit Qualität, aber bislang hatte ich noch keine Gelegenheit, genauer drüberzuschauen. Nur soviel vorab: Im Jahr 2014 hat SCOTUS (wie hier schon mehrfach erwähnt) die Eröffnung eines Verfahrens im identisch konstruierten Friedman v. Highland Park begründungslos abgelehnt. Es hängt bei der Thematik "AR15 + Bananenmagazin" im Grunde ausschließlich an der politischen Balance der Verfassungsrichterschaft, nicht an der Finesse oder dem Format der vorgebrachten Argumente (jedes solche Verbot steht klar im direkten Widerspruch zu per D.C. v. Heller durch das oberste Verfassungsgericht selbst etablierter Präzedenz und sollte allein deswegen unter den Verfahrensregeln des Gerichts Gegenstand einer Verhandlung sein). Dessenungeachtet muß man anmerken, daß die NRA sich in den vergangenen 15 Jahren bei der Verteidigung des zweiten Verfassungszusatzes nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat. Sollte die NRA-finanzierte anwaltliche Vertretung Stephen Kolbes in dieser Eingabe (schon wieder) das "Argument" vorbringen, daß Magazine zwar grundsätzlich allein aufgrund ihrer Kapazität verfassungskonform verboten werden können, allerdings lediglich zehn Schuß "zu wenig" seien (warum auch immer), würde eine (sehr hypothetische) mündliche Verhandlung das Äquivalent zum Polieren des Tafelsilbers an Bord der Titanic. Für die erste Oktoberwoche wurde der bereits im Frühling angenommene Fall Class v. United States zur mündlichen Verhandlung beim höchsten Gericht des Landes anberaumt. Es dreht sich hierbei zunchst nur indirekt um eine Waffenrechtsfrage. Class wurde dabei erwischt, wie er in Washington sein Auto auf dem Parkplatz einer Behörde abstellte und eine Pistole im Auto verwahrte (letzteres ist präsumptiv verboten, abhängig davon, ob der Parkplatz schon "in der Behörde" ist oder noch nicht). Das Vergehen gab er in der niederen Instanz zu, brachte jedoch hervor, daß das Gesetz, aufgrunddessen er verurteilt werden sollte, per 2nd Amendment verfassungswidrig sei. Der Richter erwiderte, daß er angesichts seines Schuldeingeständnisses sein Recht, die Verfassungsmäßigkeit der Statute anzufechten, verwirkt habe. Die vor SCOTUS zu verhandelnde Frage ist daher von strafprozeßrechtlicher Natur. Abhängig davon, wie die neun Richter urteilen, wird daraus aber ein Waffenrechtsfall bei einer möglichen Aufhebung des ursprünglichen Urteils und Rückverweisung der Streitsache an die niedere Instanz werden. Entscheiden sie tatsächlich, daß Class das Gesetz trotz vorherigem Geständnis aus verfassungsrechtlichen Bedenken attackieren kann, muß die Sache vor dem District Court neu aufgerollt und die waffenrechtlichen Aspekte explizit beurteilt werden.
  5. Muß sagen, ich bin über die Initiative hier doch erstaunt. Aus "Protestspaziergang mit leerem Holster" wird innert vier Seiten "Wie Waffe zum Einkaufen offen führen?" That's the spirit! Meine ich gar nicht mal ironisch.
  6. Das eigentlich Traurige ist, daß diese Moderations-Millenials keine ihnen zugewiesenen Rollen spielen, sondern authentisch sind.
  7. Genau so und nicht anders war das ja auch gedacht. Von Anfang (d.h. 22.09.1972) an. Die Vereins- und Verbandsschiene halte ich für tot. Mausetot. Des Gesetzgebers "Teile und Herrsche"-Strategie mit der Etablierung von dem BMI ergebenen Torwächtern hat exakt so wie ursprünglich beabsichtigt funktioniert. Hier drinnen wir Erhabenen mit der Erlaubnis - da draußen die Proles (und ich kann's kaum erwarten, die zu belehren und denen auf die Dreckspfoten zu hauen, ca.). Und auch innerhalb der Szene unter Erlaubnisinhabern, deren Kopf noch richtig herum angeschraubt ist (also mehr oder weniger hier), ist das Unterstützerpotential vollkommen ausgereizt. Mit sehr ernüchternden Resultaten. Die letzte verbliebene Wiese zum Abgrasen (und Aufruhr veranstalten!) sind die "Normies da draußen".
  8. Ich würde dieses Brainstorming hier nicht veranstalten, wenn ich damit rechnete, daß von der Außenwelt null Reaktion kommt. Allein diesen Faden werte ich aufgrund des zahlreichen Feedbacks schon mal als Erfolg. Warum sonst überhaupt irgendwas machen? Das ist mir viel zu blackpilled. Man kann ein leeres Holster auf *diese* und auf *jene* Weise tragen. Wir reden hier ja nicht darüber, autistische Kellerkinder mit schwerer Call of Duty-Schädigung in schlecht sitzenden Camo-Baggypants auf die Straße zu schicken.
  9. Wenn man es auf 'ne in der Sackgasse endende "Die Polizei sind eine üble Terrortruppe und unterdrückt mich superarg!!!!111elfeins!1"-Aktion ankommen lassen will, kann man die Vorsorgemaßnahmen seinlassen. Das bringt uns aber nicht weiter und geht am Kern der Sache auch vorbei.
  10. Singapur ist zu 80-90% chinesisch. Ein astreiner Han-Ethnostaat. EDIT: 74-75%
  11. @Edward Einige Deiner Punkte sind realistische Besorgnisse. Aber @Shivahat deswegen ja prophylaktische Maßnahmen angemahnt, die man auch bei jeder Drückjagd walten läßt.
  12. @schmitz75 - Mit einem sorgfältig vorbereiteten Konzept/Skript wäre das bestimmt eine gute Aktion. Das behalte ich im Hinterkopf. @VP70Z - Ernsthaft jetzt.
  13. Haargenau, @Shiva! Mein Vorschlag hat den geringsten finanziellen (ein Billigst-UTG-Schrottholster vom Amazonas reicht), administrativen (null) und organisatorischen (null; man muß nicht erst andere Leute treffen, Bierbänke organisieren oder irgendwas irgendwo anmelden) Aufwand und soll die Botschaft genau so 'rüberbringen, wie Du es beschrieben hast. Außerdem vermeidet man damit in der Folge allfällige Schwachsinnsauflagen, wie z.B. wirkungslose bis für den Träger gefährliche Gaspüster in Zukunft nur noch verdeckt zu tragen.
  14. Nun denn. Q.E.D.: Quod erat demonstrandum - Was zu beweisen war. Zu Deutsch: Hab ich's net gesagt. Betreffs Beitrag von @catering
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