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WOF

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  1. Das ist normales Motorenöl der Spez. CF, also nicht mal besonders hochwertig. Und was -ausser dem Preis- spricht gegen synthetisches Öl? Einer der wesentlichen Vorteile ist die Langzeitstabilität... Honda schreibt min. CE vor. Das ist der technische Stand von 1980. Denqbar empfiehlt ausdrücklich synthetisches Öl... Das sind alles einfache Motörchen ohne spezielle Anforderungen an das Öl. Man muss nur darauf achten daß Öl bei Kontakt mit Luft altert. Also ein 10 Jahre altes Öl mal rauswerfen, auch wenn der Motor nie gelaufen ist.
  2. So ist es. Die Behörde muss eintragen. Bedürfnisfrei und ohne 2/6-Anrechnung. Mun.Erwerb gibt es aber nicht dafür.
  3. Prüfung beim Steuerberater geht nicht automatisch. Man muss darauf hinweisen daß man keinen Raum zur Verfügung hat.
  4. Das ist zu hoch. Du musst eine Erklärung in einfacher Sprache verlinken.
  5. Mit 2kW kommt man für das Nötigste gut zurecht, aber die sollte das Gerät auch liefern.
  6. Das ist keine Empfehlung für das Gerät. Wenigstens ist er nicht defekt.
  7. Eingestellt! Also NIX
  8. Seiten = Mehrzahl 🤣
  9. Keine. Das ist einer der Vorteile von Invertern, man kann die Drehzahl des Motors der Leistung anpassen. Die Netzfrequenz wird elektronisch bereitgestellt.
  10. Das war dann aber kein Inverter.
  11. Das sollte reichen. Ein Honda EU10 packt es jedenfalls. Die billigen Chinesen sind da empfindlich, die gehen auch bei kleiner Überlast gerne in die ewigen Jagdgründe ein.
  12. So etwa 800 Watt
  13. Ich kann nicht für die Meisten sprechen, aber ich würde die wesentliche Aufgabe (Schutz der Bürger) verfolgen. Eigentlich keine schwere Entscheidung.
  14. Bei einem Polizisten musst du immer davon ausgehen daß er es als seine Aufgabe betrachtet dir etwas anzuhängen. Daher ist Schweigen die einzige sinnvolle Option. Sonst ist nachher deine Aussage so im Protokoll wie der Polizist Sie verstehen wollte. Davon kommt man nur schwer wieder los.
  15. Nur damit das mit dem automatischen Löschen richtig verstanden wird: Es gibt keine absolute Höchstfrist für Speicherungen in polizeilichen Datenbanken. Rechtlich vorgesehen sind nur so genannte „Aussonderungsprüffristen“, was bedeutet, dass nach Ablauf einer bestimmten Zeit geprüft werden soll, ob die Daten noch gebraucht werden oder „ausgesondert“, das heißt gelöscht, werden können. Die Verwaltungsvorschriften der Länder und des Bundes sehen dabei in Bezug auf Speicherung von Daten erwachsener Personen eine Höchstfrist von zehn Jahren vor, die in der Praxis auch ganz überwiegend ausgeschöpft wird. Die Verwaltungsvorschriften sehen außerdem vor, dass die Frist von der letzten Eintragung ausgehend berechnet wird. Wenn also acht Jahre nach dem ersten Datei-Eintrag ein zweiter folgt, wird auch die Erforderlichkeit der ersten Speicherung erst zehn Jahre nach der zweiten Speicherung überprüft werden, mithin 18 Jahre nach ihrer Erfassung. Dies kann dazu führen, dass sehr lange zurück liegende Sachverhalte noch in polizeilichen Datenbanken abrufbar sind, an die die Betroffenen gar keine Erinnerung mehr haben. Dazu kommt daß es verschiedene Datenbanken gibt. Zunächst das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und der Zoll. Dann hat jede Landes-Polizei eigene Datenbanken, größere Dienst- Stellen ebenfalls. Dann kommt noch INPOL mit bis zu 5 Einträgen je Vorfall dazu (die einzeln gelöscht werden müssen). Das sind im ungünstigen Fall bereits 10 Einträge. Dazu kommt die Datenbank der Justitzbehörden; natürlich für jede Staatsanwaltschaft eine Eigene. Da ist man auch schnell mal in 2-3 Einträgen erfasst. Wer jetzt glaubt er käme aus dem System jemals wieder raus hat offensichtlich noch nie damit zu tun gehabt.
  16. Es gibt jede Menge Anwendungssysteme die selbst nur Löschkennzeichen setzen. Zumindest einige bei Polizei und Staatsanwaltschaften wurden bereits als solche Systeme identifiziert. Mit einer entsprechenden Berechtigung ist weiterhin alles einsehbar.
  17. Wie sollen den Papierakten automatisch gelöscht werden? Evtl. den Diskussionsverlauf nochmal lesen...
  18. Du kennst dich offensichtlich mit Datenverarbeitung nicht aus. Ein Datensatz wird in einer Datenbank mit einem Löschkennzeichen versehen, aber nicht sofort physisch gelöscht. Dazu sind weitere Maßnahmen erforderlich. Als gelöscht gekennzeichnete Sätze können weiterhin eingesehen werden.
  19. Das beantwortet nicht die Frage.
  20. Wirklich physisch gelöscht? Oder als gelöscht markiert ...
  21. Frist vormerken und wirklich Löschen sind aber 2 Dinge. Eine andere Polizeibehörde hat mal Löschkennzeichen gesetzt 😇 Auch eine tolle Lösung ...
  22. Behörden -insbesondere die Polizei- überwachen die Einhaltung von Gesetzten, aber Sie praktizieren das selbst nicht.
  23. Belobigungen werden nicht veröffentlicht.
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