Zum Inhalt springen

DomeS

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    119
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von DomeS

  1. alzi, woraus liest du das? Ich als Leihe lese mir das Gesetz durch und finde dann das: §12 WaffG Absatz 1 Satz 1 sagt: "... als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten ..." (Fettgedrucktes von mir hervorgehoben) Da ist weder von einer bestimmte Farbe die Rede, noch davon dass auf der Karte auch eine Waffe eingetragen sein muss. Bei der gelben WBK könnte er sich sogar eine Waffe kaufen und erwerben. Nur beim Eintrag vom SB wird es dann kritisch.
  2. Egal wie alt die WBK ist, solang sie nicht eingezogen wurde oder ungültig gemacht wurde, ist sie genauso viel wert wie eine neue WBK ohne Einträge. D.h. man kann damit auch für den Bedürfnis umfassten Zweck Waffen (ink. Munition) leihen. Um eine Waffe eingetragen zu bekommen, musst du allerdings die Sachkunde nachweisen können. Wenn du das nicht kannst (weil die Behörde z.B. das Dokument nicht mehr hat und du auch nicht mehr), musst du das nachholen. Ein Bedürfnis benötigst du natürlich auch noch, das bekommst du normalerweise aber von den Verbänden erst nach 12 Monaten bescheinigt. Meine persönliche Meinung, ohne Fachmann in diesem Bereich zu sein.
  3. Also wie es das Gesetz da genau sieht, weiß ich nicht. Ist wahrscheinlich auch gar nicht so einfach. Allerdings trägt ja der Händler die Waffe aus seinem Büchlein aus und die Waffen in die WBK von jemand anderem ein. Soweit passt das ja. Wahrscheinlich könnte man hier argumentieren, dass du vermittelt hast. Benötigen eGun und Co. für die Vermittlung eine entsprechende Waffenhandelslizenz? Zum Thema: Klar mag man Zeit sparen, vor allem wenn die Waffen schon beim Händler liegen. Ich sehe hier aber auch einige Argumente (z.B. Unfall), wieso ein SB das ganze berechtigt ablehnen könnte. Da bei mir nur der Voreintrag was kostet, der Stempel nach dem Erwerb aber nicht, ist mir das aber eigentlich egal. So kann ich selbst nochmal die Waffennummer checken und schauen, dass die richtig eingetragen wurde. Da ich bei mir eh nie warten muss, wenn ich vor der Arbeit meine Sachbearbeiterin besuche, ist es für mich nur ein kleiner Umweg auf dem Weg zur Arbeit. Ich habe aber Verständnis für all die, die einen weiteren Weg bzw. längere Wartezeiten haben. Deshalb gilt: am besten mit SB absprechen Der Rest wurde ja schon ausführlich erklärt. Kaufen geht immer, Erwerben geht nur mit Erwerbsberechtigung. D.h. man kann sein Geld auch im Laden lassen, ohne das man was davon hat. (außer Kosten fürs Lagern)
  4. Tja, Recht haben und Recht bekommen sind leider immer noch zwei unterschiedliche Dinge. Wie du vorgehen solltest, musst du natürlich selbst wissen. Für das Dilemma mit der WBK habe ich Verständnis. Ich persönlich würde entweder verlangen, dass ich eine Neuwaffe bekomme oder einen entsprechenden monetären Ausgleich (oder vllt. ne nette Optik). Der Händler weiß das mit der WBK ja selbst und rechnet damit, dass du deswegen keinen Stress machst. Für mich ist das schon in gewissem Maßen kalkuliert. Ohne jetzt wem was vorwerfen zu wollen, ich tue es trotzdem. Nicht das erste Mal, dass eine Vorführwaffe als NEU verkauft wurde.
  5. Das habe ich so nie behauptet, von daher: nein, das meine ich nicht. Aber: Wenn das Kaliber bereits in der WBK steht, dann brauche ich natürlich keinen Eintrag für das selbe Kaliber. Warum auch?
  6. Bei gleichen Kaliber ist der Munitionserwerb wohl schon bei der Waffe eingetragen. Bei unterschiedlichen Kalibern evtl. eher nicht. Wie man hier lesen kann, wird es von Amt zu Amt und Person zu Person etwas unterschiedlich gehandhabt. Man kann immer was lernen und daher sind die meisten Antworten hier okay. Für Verweise auf irgendein Gesetz brauch ich kein Forum, das ist nach meiner Meinung zum Erfahrungs-/Meinungsaustausch da.
  7. So war es zumindest bei mir letztes Jahr. Habe ein Wechselsystem auf WBK grün mit kleinerem Kaliber gekauft.
  8. Wie schon erwähnt, werden Wechselsysteme in die WBK eingetragen. Wenn die WBK voll ist, dann gibts einfach eine neue. Das kostet zwar wieder Geld aber das ist man ja mittlerweile gewöhnt. Was nicht in die WBK eingetragen wird sind Einsteckläufe. Prozedere: WS beim Händler kaufen, der trägt es ein, zur Behörde gehen, Stempel holen, glücklich sein. Dabei gibt es die 14 Tage und den evtl. Munitionserwerb zu beachten. (Da gleiches Kaliber wohl eher keinen Munitionserwerb, hey Geld gespart )
  9. Die Go Pro 4 schafft immerhin 120fps, die black edition sogar 240fps bei 720p Für "schnelleres" muss man momentan leider noch etwas tiefer in die Tasche greifen. Wenn es günstige Kameras mit entsprechender Geschwindigkeit für so einen Geschossflug geben würde, würde ich mir sofort eine kaufen
  10. http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__13.html Auch der JJ Inhaber muss ein Bedürfnis haben, dass wird aber an sich sehr unbürokratisch gehandhabt. Ich zitiere: "Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen [...] wird bei Personen anerkannt, die Inhaber eines gültigen Jagdscheines [...] sind (Jäger), wennglaubhaft gemacht wird, dass sie die Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe benötigen [...]" Wenn man also glaubhaft machen kann, dass man ein Luftgewehr mit mehr als 7,5J, dann geht das auf den JJ. Das Problem, dass in dem eigenen Bundesland nicht mit Luftgewehr gejagt werden darf, kann man schnell widerlegen. Immerhin darf der Innhaber eines JJ in jedem Bundesland jagen, also auch in denen, in denen die Jagd mit Luftgewehr erlaubt ist.
  11. Was mich interessiert: War es denn äußerlich nicht direkt erkennbar, dass es sich weder um einen Revolver handelt, noch um einen Repetierer? (Da muss ich schon irgendwie schmunzeln, wenn ich das schreibe) Wir lernen daraus: Waffen aus dem Internet immer schön kontrollieren und auch die Einträge des Amtes kontrollieren. Edit: Ach und nochwas. Das die Damen und Herren vom Amt einen Repetierer nicht von einem Halbautomaten unterscheiden können, kann durchaus vorkommen. Die müssen sich da nämlich gar nicht auskennen.
  12. Also die Munitionspreise von Frankonia finde ich ganz annehmbar. Sicherlich sind die ziemlich hoch, wenn man nur ein oder zwei Packungen kauft. Aber je nachdem wer da vor einem steht, kriegt man auch so den maximalen Rabatt. Ich hatte z.B. mal 1000 Schuss 9mm und 500 Schuss 308 gekauft und zum probieren verschiedene .40S&W, habe alles zum niedrigstens Preis bekommen. Habe aber auch schon das Gegenteil erlebt, 1000 Schuss 9mm gekauft und wollte 500 Schuss .308 für den Preis von 1000 mitnehmen. Wollte der gute Herr nicht. Da habe ich das mit den 308 eben gelassen. Persönlich würde ich öfter bei Frankonia Munition holen, wenn sie in Stuttgart nicht mitten in der Stadt wären. Nicht nur das ich einen gefühlten Tag brauche für Hin- und Rückweg, das Parken kostet auch einiges.
  13. Hallo Hier gibt es das sehr informative Poster zu der Sache: http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Neues%20Waffenrecht/DSB_Poster_A4.pdf KW also über 10 Grüße
  14. Was ich nicht verstehe, wie argumentieren denn die Kläger? Mit der Lautstärke? Wenn man mal ins MSZU geht, dann hört man keine Schüsse. In Mannheim gibt es einen Schießstand, der ist mitten im Wohngebiet. Als mich ein Vereinskamerad da das erste mal hingeschleppt hatte, dachte ich er wolle mich verarschen. Aber man hört tatsächlich nichts von außen. Wenn die hier 250m entfernt so ein Ding bauen würden, dann würde ich mich doch freuen. Son kostenloser Eintritt als Nachbar wäre doch super Mal eben für ne Runde Keiler oder Tontauben rübermaschieren...
  15. Wow, ich finde es krass wie viele Leute hier diese Methode verteidigen? Das kann doch nicht euer Ernst sein? Wenn ich als Händler einen Mindestpreis erreichen will, dann trage ich den Preis so sein und zahle auch die entsprechende Gebühr dafür. Sollte sich der Händler sicher sein, dass er den Preis eh erreicht, dann kann er natürlich bei 1EUR anfangen. Unter keinen Umständen sollte der Händler auf seine eigenen Auktionen bieten. Sinn solcher Auktionen ist es doch, dass man den realen Marktwert für die Artikel bekommt. Eben so viel, wie jemand bereit ist dafür zu bieten, Angebot und Nachfrage. Das wird hier vom Händler künstlich in die Höhe getrieben, in dem eine Nachfrage vorgetäuscht wird, die es nicht gibt. Ähnlich wie Unternehmen, die Metalle durch die Gegend fahren lassen, anstatt sie zu lagern, damit die Mengen an Metall nicht in den Büchern auftauchen. So hält sich der hohe Preis. Oder die Autos, die frisch produziert einfach irgendwo geparkt werden, nur damit der Neuwagenpreis oben gehalten wird. Es geht dabei absolut nicht, ob man bereit wäre mehr zu zahlen, sondern dass der korrekte Marktwert verlangt wird. Der kann halt schwanken.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.