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Robmann

WO Silber
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  1. Der Elektronik (PC, Heizungssteuerungen etc., alles was letztendlich mit Gleichstrom arbeitet) dürfte das, meiner Meinung nach, recht egal sein. Der Wechselstrom wird hier in einen Gleichstrom gleichgerichtet. Hierbei wird das ganze im Netzteil, bevor es dann ein Gleichstrom ist, fröhlich hoch und runter transformiert und die Frequenz einige male geändert. Da stört ein unsauberer Sinus dann auch nicht mehr. Ein normaler Brückengleichrichter (+vorgeschalteten Trafo) wird für eine Gleichstromerzeugung nurnoch sehr selten verwendet, da schwer und teuer. "Fly-Back", Halb- und Vollbrückenkonverter sowie noch einige andere Schaltungen sind heute deutlich in der Überzahl. Bei Elektrik (Motoren ohne elektronische Steuerung z.B.) sieht das wieder anders aus. Das Problem der Störungen auf der Leitung lässt sich jedoch mit einem Netzfilter ausgleichen. Die sind auch nicht so teuer. https://de.wikipedia.org/wiki/Netzfilter Bei guten Steckdosenleisten sind die sogar integriert. Die einfachste Lösung ist direkt den Generatorausgang mit einem Endstörfilter zu bestücken. Das sollte eventuelle Probleme mit Oberwellen deutlich Abhilfe schaffen. Sowas z.B.: https://www.conrad.de/de/entstoerfilter-3-phasen-480-vac-42-a-l-x-b-x-h-310-x-50-x-85-mm-schaffner-fn-3258-42-33-1-st-1425237.html Nach Möglichkeit sollte diese Kabelstrecke dann noch geschirmt sein (fertige Kabel mit Drahtgeflechtmantel). Ich möchte eindringlich davor warnen sowas selber zu installieren wenn man nicht entsprechend geschult ist. Das fängt schon mit der späteren Berührungssicherheit und hört beim Brandschutz auf. Wird auch nur ein Kabel schlecht aufgelegt wird das irgendwann mal fröhlich vor sich hinglühen. Das bekommt man mit Glück dann noch frühzeitig anhand des Geruches mit, mit Pech erst am Brand. Ich denke, dass ein großer Wechselschalter hinter dem Zähler (also zur "Hausseite") + eine dort zusätzlich installierte sichere feste Auflegemöglichkeit für den Generator vollkommen ausreicht. Ist zwar keine unterbrechungsfreie Stromversorgung, aber das braucht man auch nicht zwingend für das ganze Haus (wenn man nicht zufällig ein Krankenhaus betreibt). Für kritische EDV und co. gibt es einfache und günstige Lösungen (ab 100€). Wie schon einmal gesagt, keine Ahnung ob das so zulässig ist. So weit ich weiss ist nur der Hausanschlusskasten und der Zähler verblombt und ohne Konzession der örtlichen Stadtwerke tabu. Hier müsste man sich mal die technischen Anschlussbedingungen (TAB) seines Wohnortes durchlesen. Ich denke das hier ein örtlicher Elektroinstallationsbetrieb gut weiterhelfen kann wenn man ihm seine Wünsche wie oben beschrieben mitteilt. Er wird dann auch sagen können ob das so gemäß TAB zulässig ist. Die anfallenen Elektroarbeiten sind überschaubar und sollten, wenn keine baulichen Komplikationen vorhanden sind, in wenigen Stunden ausführbar sein. Das sage ich jedoch als "Platinen-Elektro-Mensch", nicht als Elektro-Handwerker.
  2. Ich komme aus der Elektroindustrie. Vom Elektrohandwerk (Die Leute die die Kabel in Gebäuden verlegen) und dem was dazu gehört, wie z.B. Technische Anschlussbedingungen der örtlichen Stadtwerke, habe ich aber keine Ahnung. Jedoch rein technisch betrachtet ist es relativ einfach: 1. Energiezufuhr des Energieversorgers unterbrechen (Hauptschalter im Hausanschlusskasten z.B.). Auch bei einem sowieso schon bestehenden Stromausfall. 2. Generator Ausgang irgendwo zwischen Hausanschlusskasten und Sicherungskasten anschließen, Generator starten Das war es schon. Jedoch wirklich wichtig ist hierbei zu beachten: Ist der Generator angeschlossen und es ist gerade kein Stromausfall oder die Leitung von nicht außen nicht gekappt gibt das ein Feuerwerk. Daher ist das vermutlich in der Form eher unüblich oder sogar nicht erlaubt. Wenn man jedoch schaltungstechnisch sicherstellt, dass Generator und äußere Zufuhr nicht beide gleichzeitig aufliegen können, sollte das, wie schon gesagt rein technisch, kein Problem sein. Das wäre eine sehr günstige Lösung ohne Elektronik (Elektronik vereinfacht gesagt = beinhaltet Halbleiter, ICs etc., Dinge die gerne kaputtgehen und in einem Spezialprodukt fertig montiert gerne teuer sind. Nicht zu verwechseln mit der Elektrik.).
  3. Aufgepumpt ja, jedoch primär am Bauch mit Grillgut und Bier. Ich werde einen Teufel tun und das nochmal mit dem CS-Gas ausprobieren
  4. Ich habe eine Röhm RG 96, das ist ein H&K P8 Schreckschuss-Nachbau. Ohne Guten Blick in den Lauf oder genaueres hinsehen auf Beschriftung und Details sieht die dem Original sehr ähnlich. Mittlerweile 12 Jahre alt, wurde früher zu Silvester regelmäßig und sehr intensiv genutzt (natürlich nicht öffentlich, alles WaffG konform) und sie funktioniert immer noch, trotz schlechter Pflege. Für mich war damals eine Entspanntaste und eine Sicherung wichtig, beide Funktionen hat die RG96. SA/DA Abzug hat sie auch. Bezüglich der Wirkung von den Reizgaspatronen: Ich habe mal einen Selbstversuch gemacht und bewusst gegen den Wind (leichter) geschossen. War eine der mit gelben Kopf, die gibt es wohl auch in rot (denen wird eine schlimmere Wirkung nachgesagt). Die Wolke konnte ich gut beobachten, schätze mal Es waren so um die 3m. Wie gesagt, mit Gegenwind. Ich war die nächsten 10-15 Minuten ziemlich schachmatt. Ich hatte zwar keine Atembeschwerden, aber mir war es unmöglich die Augen zu öffnen. So sehr ich es versucht habe, länger als eine Sekunde konnte ich die Augen nicht aufhalten. Kleiner Waffenschein ist zufällig auch 12 Jahre alt. Ich habe die nur zwei mal geführt, beides mal hatte ich eine größere Bargeldsumme zwecks Autokauf mit. Regelmäßig führen würde ich das Dingen nicht, dafür ist mir das, trotz Schulterholster, einfach zu umständlich und sperrig.
  5. " Wenn man wirklich über ein schärferes Waffengesetz nachdenken will, dann aber mit aller Konsequenz. Dann müsste man zum Beispiel sämtliche Baumärkte schließen, die Äxte, Hammer und Heckenscheren verkaufen. Dann müsste man Leuten, die sich immer wieder durch Gewalttaten einen Namen gemacht haben, Hände und Füße zusammenbinden, denn das sind wahrlich die gefährlichsten Waffen. Eigentlich aber müsste man ganz Deutschland in einen Hochsicherheitstrakt verwandeln und an die Insassen nur noch Messer aus billigem Plastik ausgeben. Wirklich keine schlechte Idee, wenn wir nicht solch bekloppten Aufseher hätten, die nicht wissen, wie man die Türen verschließt. " Quelle: https://conservo.wordpress.com/2016/07/25/waffennarren-worueber-ich-mich-heute-wieder-hoellisch-aufrege/#more-10660
  6. Zwar nicht im Vorwort, aber: Daumen hoch! Von tragfähiger Begründung sprechen, dann aber die bösen bösen AK Klone verbieten weil da diese bösen bösen 7,62x39R reinkommen. Knochen-hinwerf-Taktik" hin oder her. Das ist einfach legendär schwach. Frei nach dem Motto: "Wenn jemand von uns ohne Grund bestraft wird, dann nehmt die Gruppe von uns da hinten! Hauptsache der Rest von uns bekommt nichts ab!". Das ist einer "Interessenvertretung" absolut unwürdig. Entweder ich stehe für die gesamte Gruppe der LWB ein oder ich lasse es bleiben. Dieser Vorschlag ist auf dem selben Niveau wie der Vorstoß der EU. Und nein, ich besitzte keinen AK Klon.
  7. Bezogen auf die gewerbliche Herstellung ist, wie schon von Lukas beschrieben, tatsächlich noch ein Eintrag in die Handwerksrolle notwendig. Gemäß meiner persönlichen Interpretation können neben Büchsenmachermeistern auch - "verwandte" Handwerksmeister "HWK" (HWO §7 Abs. 1a) - "verwandte" Industriemeister "IHK" (HWO §7 Abs. 2) - staatlich geprüfte Techniker (Maschinenbau [?] ) (HWO §7 Abs. 2) - Fachhochschul- und Hochschulabsolventen entsprechender Fachrichtung (Maschinenbau [?] ), (HWO §7 Abs. 2) - in einigen Ausnahmefällen auch andere Personen (HWO §7 Abs. 3; HWO §8, HWO §9) in die Handwerksrolle eingetragen werden. Die Entscheidung liegt bei der Handwerkskammer. http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/hwo/gesamt.pdf Eine private, nicht gewerbliche Erlaubnis auch für Laien gibt das Gesetz gemäß meiner Interpretation her. Man beachte hier die Begründung der " Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen " http://www.muzzle.de/Recht/Bearbeitung_Instandsetzung_von/bearbeitung_instandsetzung_von.html WaffG §4 (Auszug): Ich persönlich würde einen schriftlichen Antrag stellen in dem die geplanten Arbeiten aufgeführt sind, mich auf eine "waffentechnische Entwicklung" berufen und gucken was daraus wird.
  8. Siehe Waffengesetz 26 --- Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__26.html (Fettdruck-Hervorhebung durch mich) In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm steht hierzu als Erläuterung zu §26: (Fettdruck-Hervorhebung durch mich) Der Sachbearbeiter wird sich vermutlich an dem oben fettgedruckten Punkt 26.2 orientieren. Ob deine Arbeiten da reinfallen liegt wohl vorerst in seinem Ermeßen. Ganz interessamt hierzu (wenn auch auf freie Waffen bezogen): http://www.muzzle.de/Recht/Bearbeitung_Instandsetzung_von/bearbeitung_instandsetzung_von.html
  9. Prassekoenig, du hast dein Postfach anscheinend voll.
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