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thomas.h

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Beiträge von thomas.h

  1. Tommytom hat alles richtig gemacht.

    Ausreichen dimensionierte Vierkantrohre, durchgehender Rahmen von oben auf die Füße aufgesetzt, dreiseitig waagrechte Streben eingeschweißt.

    Wozu braucht es da noch diagonale Verstrebungen?

    Ich habe 40 Jahre lang als Konstrukteur im Maschinenbau gearbeitet und unzählige geschweißte Gestelle geplant und berechnet, die wesentlich mehr Belastung als so lumpige 250 kg aushalten mußten.

    Wenn das halbwegs vernünftig verschweißt ist, bricht da nichts zusammen.

     

    Und nein, einen Schweißschein habe ich nicht, schweiße aber auch schon seit 40 Jahren und mit meinen Schweißkünsten brauche ich mich vor so manchem Schweißscheininhaber nicht zu verstecken.

    Untergestell.jpg

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  2. Am 25.1.2023 um 07:43 schrieb DaTaXi:

    Der Typ S19A müsste ja irgendeiner Stufe vergleichbar mit früher WK2 oder WK3 entsprechen. Hörmann ist aber recht Kundenorientiert, die kannst du bestimmt anschreiben, das sollten die beantworten können.

    Aufgrund deines Tips habe ich Hörmann angeschrieben und auch eine Antwort bekommen.:)

    Die Türe entspricht heute der Widerstandsklasse RC3.

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  3. vor 4 Minuten schrieb P22:

    Ich lese ansonsten immer von „fensterlos“ bzw. „zumauern“. Halte ich für leicht übertrieben.

    Mein Waffenraum hat ein doppelglasiges Fenster, auf der Innenseite gesichert mit einem Stahlgitter aus 20mm Rundstahlstäben senkrecht und 40x8 Flachstäben waagrecht, Gitterabstand ca. 120mm, alle Kreuzungspunkte verschweißt, allseitig in der Wand verankert.

    Als Durchgriffschutz zusätzlich noch ein starkes Streckmetallgitter (von ehem. DDR-Grenzzaun :grin:) innen hinter dem Fenstergitter.

    Wurde so vor Jahren schon von meinem zuständigen Amt als vorbildlich abgenommen.

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  4. vor 3 Minuten schrieb Rohrzange:

    Denn wenn es anders wäre, dann würdest du mit dieser Einstellung in solche Situationen wohl geraten.

    Bevor das in persönliche Unterstellungen deinerseits weiter ausartet, werde ich mich hier ausklinken.

  5. vor 43 Minuten schrieb Rohrzange:

    Sicher gehörst du auch zu denen, die an Silvester glauben, dass man mit der SRS vor dem Haus auf dem Gehweg herumballern dürfe. "Sind ja nur 2 m bis zur Tür und es ist ja Silvester, was könnte da schon schief gehen?"

    Das habe ich nicht nötig, da mein Garten über 1000 m2 groß ist. :P

    Außerdem ist das Schweißen eines Sockels wohl nicht mit einem Verstoß gegen das Waffengesetzes vergleichbar.

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  6. vor 19 Stunden schrieb Rohrzange:

    Für tragende Bauteile aus Metall benötigt man gemäß UVV einen Schweißschein. Selbst wenn man glaubt das selber zu können, so weigert sich jede Versicherung zu zahlen, wenn etwas passiert ...

    Im privaten Bereich? Lächerlich.:ridiculous:

    Darf man so einen Sockel dann wenigstens selbst mauern, auch wenn man kein gelernter Maurer ist oder betonieren ohne eine Ausbildung als Betonbauer?

    Oder muß man das womöglich vorher erst noch von einem Statiker berechnen lassen?

     

    Wahrscheinlich bemühst du auch einen Elektrofachbetrieb, um einen Stecker anzuschließen bzw. eine Glühbirne zu wechseln oder einen Installationsmeister, um einen Wasserhahn zu montieren. :confused:

    Könnte ja sonst das Haus abbrennen oder überflutet werden und die Versicherung weigert sich zu zahlen.

     

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  7. vor einer Stunde schrieb BlackFly:

    Das bedeutet dann das ein strengeres Waffengesetz in dem er nicht hätte jagen dürfen schuld gewesen wäre das er z.B. Drogendealer geworden wäre?

    Ich hatte das den Medien so entnommen das die Bäckerei eigentlich gelaufen ist er aber unter anderem wegen dem Jagen (anfangs ja ganz legal) diese in Schieflage geraten ist und dann mit Wilderei versucht hat dies wieder auszugleichen. Wenn dem so gewesen ist muss man also sagen das wenn er nicht mit dem jagen angefangen hätte er heute vielleicht noch glücklicher Familienvater mit Frau und Kindern sowie einer eigenen Bäckerei wäre. Aber natürlich ist sowas alles nur eine Spekulation und es könnte sein das er dann bei einer Mühle Mehl geklaut hätte weil er doch seinen Bäckerladen nicht gut wirtschaften konnte und dann beim Diebstahl vom Mehl erwischt worden wäre und die Polizisten mit Kampfsport (den er anstelle des Jagens gelernt hätte) getötet hätte...

    Wie ein guter Freund von mir da immer zu sagen pflegt:

    "Hätte meine Tante einen Zipfel, dann wäre er mein Onkel." :grin:

  8. vor 2 Stunden schrieb DaTaXi:

    Wir sind auf der Errichterliste LKA gelistet

    Da du dich auszukennen scheinst, eine Frage:

    Diese Türe (Hörman SI9, DIN 18103 - siehe Typenschild) habe ich mir vor ca. 30 Jahren für meinen Waffenraum eingebaut.

    War damals eine Empfehlung meiner polizeilichen Beratungsstelle.

    Welchem Einbruchsschutz würde die denn heute entsprechen?

     

    Später wurde dann noch eine Wertraumtür Sicherheitsstufe B nachgerüstet, so daß der Waffenraum heute mit 2 Türen doppelt gesichert ist. :)

     

     

    Hörmann SI9.JPG

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  9. vor 4 Stunden schrieb Rohrzange:

    Nun zum eigentlichen Text. Durch den KWS wirkt die Entkriminalisierung dahingehend, dass man dann jeden, den man auf der Straße mit einer SRS sieht, unterstellt, dass er über einen KWS verfügt. Das ist aktuell noch nicht so. Momentan geht jeder davon aus, dass von denen keiner einen KWS hat, und am Verhalten erkennbar, auch nicht haben kann.

    Wenn aber gilt, dass jeder, der eine SRS besitzt, automatisch auch einen KWS besitzen muss, dann gilt diese Person als zuverlässig. Dies kann man dann einfach ungeprüft unterstellen und das ist gewollt sein.

    Ich hab's mal etwas umgeschrieben:

    Wenn aber gilt, dass jeder, der eine scharfe Schußwaffe besitzt, automatisch auch eine WBK besitzen muss, dann gilt diese Person als zuverlässig.

     

    Merkst du eigentlich nicht selbst, was für einen Bullshit du da schreibst?

    Mit dem gleichen Argument könnte man dann ja unterstellen, daß jeder Verbrecher, Bankräuber oder Amokläufer automatisch eine WBK besitzt und somit als zuverlässig gilt, weil er sonst ja gar keine Schußwaffe haben könnte.

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  10. vor 25 Minuten schrieb zickzack:

    Oberlandarms brachte Anfang der zweitausender Jahre, also vor Abschaffung des §37, zwei HAs (AR15- und Steyr AUG Klon) auf den Markt, die nur in zwei Bundesländer (Bayern und ich glaube RLP) käuflich zu erwerben war.

    Ja, so ein OA-15 habe ich mir damals (in Bayern) auch zugelegt.

    Ich weiß noch, wie mein Waffenhändler mir erzählt hat, er wurde von der Polizei kontrolliert und die konnten gar nicht glauben, daß das OA15 nicht mehr unter Anscheinsparagraphen fiel. :grin:

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  11. vor 5 Minuten schrieb zickzack:

    Klar, jede Art von Waffe ist darunter gefallen. Das bestreite ich auch nicht. Aber wann wurde er eingeführt? War das nicht Ende der 70er Jahre. Und zu diesem Zeitpunkt gab es weder Softair, noch Schreckschuß- oder Druckluftwaffen (im Kriegswaffendesign). Der §37 WaffG alt wurde, wenn ich mich nicht täusche, wegen der RAF eingeführt. Gebracht hat es bekanntlich nichts, da die RAF weiter gemordet hat.

    Ob es damals schon (in Deutschland) solche Softair oder Schreckschuß gab, müßte ich mal recherchieren.

    Aber es gab damals zumindest solche Dekowaffen, und die durfen nur als Teilesatz verkauft und nicht zusammengebaut werden.

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