thomas.h
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vor 1 Stunde schrieb schall+rauch:
Wer kauft eigentlich den "Stern" oder hat ein Online-Abo?
In meiner Hausarztpraxis liegt der im Wartezimmer, allerdings immer nur mehrere Wochen alte Ausgaben.
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vor 3 Minuten schrieb Last_Bullet:
Er hat seine Situation jedoch individuell beschrieben:
ZitatIst es ernsthaft so, dass die Behörde nun verlangt, dass ich diese zwei KW im B-Schrank lagere?
Die Behörde verlangt das nicht, weil ja die Behörde in ihrem Schreiben so einen Fall (mehr als ein vorhandener Waffenschrank) gar nicht vorgesehen hat.
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vor 58 Minuten schrieb PeKron:
Diesen Blödsinn habe ich nun bereits an anderer Stelle gesehen.
Ich habe nun einen 1er Tresor, fest verankert mit der Wand, zur Aufbewahrung meiner Schlüssel für meine 4 A/B & B-Schränke. Im 1er habe ich nun auch zwei KW liegen.
Ist es ernsthaft so, dass die Behörde nun verlangt, dass ich diese zwei KW im B-Schrank lagere? Das ist doch totaler Blödsinn.
Ich weiß nicht, was an dem Text mißverständlich sein soll?
Steht doch da ganz klar:
Erwerb eines Waffenschranks mit Zahlenschloß .... - zur Aufbewahrung des Schlüssels
oder
Erwerb eines Waffenschranks mit Zahlenschloß .... - zur Aufbewahrung der Schußwaffen und Munition
Also entweder man will seinen alten Schlüsselschrank behalten und die Waffen weiterhin darin lagern - dann einen zusätzlichen Schlüsseltresor kaufen.
Oder man will nur einen Schrank, dann aber halt den alten Schlüsselschrank nicht mehr nutzen und alle Waffen in den neuen mit biometrischem- oder Zahlenschloß.
Schließlich geht die Behörde davon aus, daß niemand mehr als einen Waffenschrank besitzt, in dem Text wird ja nur vom Besitz eines Waffenschranks oder der bereits vorhandene Waffenschrank (Einzahl) geschrieben.
Deswegen ist die gemeinsame Aufbewahrung von Waffen und Schlüsseln in dem Schreiben gar nicht erst berücksichtigt.
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vor einer Stunde schrieb karlyman:
Wir bewegen uns in dieser gesamten Thematik mittlerweile nur noch im Bereich marginaler Restrisiken.
Steht doch inzwischen in so gut wie jedem Urteil, wo es um Waffenbesitz geht:
Zitatmuss im Bereich des Waffenrechts kein Restrisiko hingenommen werden.
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vor 1 Stunde schrieb karlyman:
Allerdings können sie abfragen, wie denn die Aufbewahrung des Schlüssel(s) etwa zur Nacht-/Schlafenszeit, oder wenn man aus sonstigen Gründen keine unmittelbare Kontrolle darüber da ist, gehandhabt wird.
Allein wohnend, Schlüssel unterm Kopfkissen, der Jagdhund schläft im Flur vor der Schlafzimmertür.
Den Einbrecher möchte ich sehen, wie er da an meine Schlüssel rankommen will ohne daß ich das merke.
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vor 4 Stunden schrieb steven:
wie groß muss die Druckluftflasche sein?
Eine Druckluftflasche wird nicht genügend Luft enthalten, um damit zu arbeiten.
https://www.lidl.de/p/parkside-plasmaschneider-pps-40-b3-4-4-5-bar/p100342928
ZitatHinweise
Nur in Kombination mit einem Kompressor (z. B. von PARKSIDE) verwendbar.
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vor 46 Minuten schrieb ASE:
Lol. Plasmaschneider gibts beim LIDL 2x im jahr...
Man braucht, um so einen Plasmaschneider einzusetzen, aber auch noch Druckluft aus einen Kompressor.
Und den hat der durchschnittliche Einbrecher ja auch immer mit dabei.
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vor 9 Stunden schrieb fuzzy.77:
Warum flext er nicht einfach das Scharnier ab ???
Bei keinem Tresor und auch bei keiner Sicherheitstür sind die Scharniere für irgend etwas anderes zuständig, als das Schwenken der Türe zu ermöglichen.
Für die Aufbruchscherheit sind die irrelevant.
Es hat somit keinen Sinn, die Scharniere abzuflexen, da jeder vernünftige Tresor auf der Scharnierseite entweder feste Riegelbolzen oder eine Hintergreifschiene besitzt, die die Tür im geschlossenen Zustand unabhängig von den Scharnieren auch auf dieser Seite im Rahmen sichern.
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vor 34 Minuten schrieb callahan44er:
Schön für den DSB.
Hat da jetzt der DSB was davon oder vielleicht doch eher die teilnehmenden Schützen?
Aber egal, Hauptsache immer nur auf den DSB draufhauen.
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Mich würde mal interessieren, in welchem Land der Welt, außer im bDaz, über so ein Thema 36 Seiten lang diskutiert werden muß.
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vor 3 Stunden schrieb karlyman:
Das sind doch die, die bei einem Volltreffer standhalten, und lediglich mitsamt Insassen in eine mittlere Erdumlaufbahn geschleudert werden...?
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vor 9 Stunden schrieb EkelAlfred:
Also, Bahnsteigkarten gibt es bereits seit 1921 nicht mehr, Herr Geheimrat.
vor 9 Stunden schrieb Schütze001:
Also so alt bin ich doch nicht, ich kann mich noch an „Bahnsteigkarten“ erinnern….Ich kenne die auch noch und bin noch keine 103 Jahre alt.
ZitatBei der Deutschen Bundesbahn wurde die Bahnsteigkarte zum 1. Mai 1974 abgeschafft.
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vor 8 Stunden schrieb heinzaushh:
Findet in der Kirche statt.
Wenn man weiter nichts zum Thema zu sagen hat, kann man auch einfach mal nichts dazu schreiben.
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vor 6 Stunden schrieb gunvlog:
Genau und das sollte mal schlüssig erklärt und begründet werden
Ich glaube, die meinen das eher so:
Entweder soll man sich einen kleinen Schlüsseltresor mit biometrischem oder Zahlenschloß für den Schlüssel des alten Waffenschrankes kaufen
oder
man kauft sich gleich einen neuen Waffenschrank mit Biometrie-/Zahlenschloß (oder rüstet um) und spart sich dann den separaten Schlüsseltresor.
Den alten Waffenschrank kann man dann ja in beiden Fällen immer noch weiternutzen, entweder man bewahrt den Schlüssel dazu in dem Schlüsseltresor auf oder, wenn man gleich einen neuen Waffenschrank gekauft hat, dann halt in diesem und hat dann einen weiteren Waffenschrank zur Verfügung.
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Zitat
Das Waffengesetz befasst sich im Übrigen nicht mit Eigentumsfragen im zivilrechtlichen Sinne, sondern macht allein die tatsächliche Besitzausübung über Schusswaffen von strengen Voraussetzungen abhängig. Dementsprechend ist es im waffenrechtlichen Sinne ohne Bedeutung, ob eine Person erlaubnispflichtige Waffen als Eigentümer im Besitz hat oder ob sie ihm entliehen, verpfändet oder etwa vermietet wurden ...
Nutzungs- und Verfügungsbeschränkungen von Eigentümerbefugnissen können daher keine Enteignung sein, selbst wenn sie die Nutzung des Eigentums nahezu oder völlig entwerten
Es wird da ja niemand enteignet, sondern nur der Besitz. d.h. der Umgang und somit die Nutzung des Eigentums wird nicht mehr erlaubt.
Schon clever gemacht, so muß man dann auch niemanden entschädigen.
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Zitat
Eine Frau hat nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens in Schwaben eine Schreckschusswaffe statt eines Erste-Hilfe-Kastens gefunden.
So wie ich das verstehe, war die SSW in überhaupt keinem Behältnis, also auch weder in einem verschlossenen/geschlossenen noch in einem offenen Verbandskasten.
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vor 45 Minuten schrieb erstezw:
Du bist doch beim BDS, da ist die Versicherung inklusive:
Hat der VDW nicht auch so etwas im Beitrag mit dabei?
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vor 8 Stunden schrieb Olt d.R.:
Bei Weihrauch habe ich mal 25 € bezahlt ( allerdings vor ein paar Jahren );
Anfang der 2000er war es noch kostenlos.
Bei Weihrauch einfach hier die Seriennummer eingeben.
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vor 3 Stunden schrieb Spinos59:
Am Lauf, Verschluss und Griffstück.
Na ja, gibt auch Waffen ohne Nummern, zumindest bei alten Stücken vor 1945.
Ich habe da ein paar wenige Kandidaten in meiner Sammlung, da ist auch nach intensiver Suche nirgendwo eine Serien-Nr. zu entdecken.
Sind dann in der WBK halt "ohne Nr." eingetragen.
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vor 32 Minuten schrieb Elo:
Es betrifft diesen Artikel vom 15.01.2024:
Kann auch ein Jagdzimmer ein „Sicherheitsbehältnis“sein?
Leider hinter Bezahlschranke, aber bei Google findet man das:
ZitatDas Waffengesetz schreibe die Aufbewahrung von Waffen und Munition in einem „Sicherheitsbehältnis“ vor oder eben auch in einem Raum, „der einem Sicherheitsbehältnis entspricht“. Das sei in diesem Fall gegeben gewesen. Das Urteil des Gerichts lautete auf Freispruch.
Stellt sich jetzt nur die Frage: War das nur ein "Jagdzimmer" oder ein gesicherter und genehmigter Waffenraum?
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vor 38 Minuten schrieb Sal-Peter:
eine deaktivierte echte Kalaschnikow jedoch nicht.
https://www.bka.de/SharedDocs/FAQs/DE/Waffenrecht/waffenrechtFrage03.html
ZitatAnscheinswaffen sind
- unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Feuerwaffen.
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vor 4 Stunden schrieb rwlturtle:Zitat
Verurteilt werden müsste der 44-Jährige lediglich für den davon unabhängigen zweiten Transport von Waffen zu dem Eppendorfer Händler, weil sich darunter die vollautomatische Pumpgun befand.
Was ist eine vollautomatische Pumpgun?
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vor 3 Stunden schrieb Elo:
Es gibt mit Datum 12.12.2023 mehrere Pressemeldungen des Generalbundesanwalts, die sich auf Anklageerhebungen gegen insgesamt 27 Beschuldigte vor den OLG Stuttgart, München und Frankfurt beziehen.
...
Die Vereinigung verfügte über finanzielle Mittel in Höhe von etwa 500.000 Euro.
Dann verfügte also jeder Einzelne über ein enormes Vermögen von im Schnitt 18.500 €.
Muß ich mir jetzt als Waffenbesitzer Gedanken machen, wenn ich auch eine solch gewaltige Summe auf dem Konto habe?
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vor 13 Stunden schrieb Sal-Peter:
Passives Wahlrecht: Ab 18 - abgeschlossene Berufsausbildung, mindestens 5 Jahre in der dem Land steuerpflichtig gearbeitet (egal, ob selbständig oder angestellt), in dem sich der Kandidat zur Wahl stellt.
18 Jahre alt, abgeschlossene Berufsausbildung und 5 Jahre steuerpflichtige Arbeit, das könnte eng werden.
Oder zählt da Kinderarbeit mit?
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Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
in Waffenrecht
Geschrieben
Mit Verlaub: Du redest Blödsinn!
Es ist jetzt hier schon mehrfach darauf hingewiesen worden, daß sich die 50kN auf die Stabilität der Befestigungsbohrungen des Schrankes beziehen und nicht auf die Ausrißfestigkeit der Verbindung im Mauerwerk/Wand/Boden.
Inzwischen sollte das doch auch der Letzte hier begriffen haben.