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thomas.h

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Beiträge von thomas.h

  1. Ich weiß zwar nicht, wie die heutige Jägerprüfung aussieht, aber als ich meinen Jagdschein 1980 in Bayern gemacht habe sah das etwa so aus:

    Fast 1 1/2 Jahre Lehrgang 2mal pro Woche, zusätzlich mehrere Sonntage Schießtraining bei einfacher Fahrt zum Lehrgang 30km.

    Dazu ca. 20 Std. Nachweis für praktische Jagdausbildung (Reviergänge, Fütterung, Hochsitzbau etc.) bei einem Lehrherren.

    Kosten für Fachliteratur wie Heintges-Lehrmittel https://heintges-shop.de/jagd/kombiangebote/17/komplettangebot-jagd?c=8, Blase https://www.amazon.de/BLASE-Jägerprüfung-Aufl-Prüfungsfragen-Antworten/dp/3494017395/ref=asc_df_3494017395/?tag=googshopde-21&linkCode=df0&hvadid=310796343111&hvpos=1o1&hvnetw=g&hvrand=4304835630211886691&hvpone=&hvptwo=&hvqmt=&hvdev=c&hvdvcmdl=&hvlocint=&hvlocphy=1004209&hvtargid=pla-562494751846&psc=1&th=1&psc=1&tag=&ref=&adgrpid=61638116877&hvpone=&hvptwo=&hvadid=310796343111&hvpos=1o1&hvnetw=g&hvrand=4304835630211886691&hvqmt=&hvdev=c&hvdvcmdl=&hvlocint=&hvlocphy=1004209&hvtargid=pla-562494751846  usw.

    Dann noch 3 Prüfungstermine, schriftliche- mündliche- und Schießprüfung mit den entsprechenden Prüfungsgebühren in ca. 60km Entfernung.

     

    Dagegen war der Erwerb des Führerscheins Klasse 3 ein Kinderspiel und in 4 Wochen und 20 Fahrstunden erledigt.

  2. Mal als Anhaltspunkt, was die Waffen mal gekostet haben:

    Preise in DM aus dem Kettner-Katalog 1989-1990: (von bis je nach Modellvariante)

     

    Bockflinte, Firma: Kettner, Made in West German, Model: Flinte -Campione 12/70

    DM 548,- bis 698,-

     

    Repetierer, Firma: Steyr Mannlicher, Made in Austria, Model: Unbekannt, Kaliber: 5.6x57

    DM 2014,- bis 2159,-

     

    Repetierer, Firma: Sako, Made in Czechoslovakia, Model: Fox Mod. 2, Kaliber 0.22 Hornet

    ca. DM 1400,-

     

    Repetierer, Firma: Anschuetz, Made in West German, Model: Unbekannt, Kaliber: 0.22

    DM 374,- bis 664,-

     

    Gewehr, Firma: Blaser, Made in West Germany, Model SR 850, Kaliber 7x64

    DM 2568,-

     

     

     

     

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  3. vor 3 Stunden schrieb Steinpilz:

    Auch ein Beispiel ist die Eigenschaft einer leeren Patronenhülse.

    Die soll ebenfalls zum erlaubnispflichtigen Munitionsbestandteil gemacht werden, obwohl sie nur ein Messingröhrchen ist.

     

    Das würde dann bedeuten, daß der Altmetallhändler, dem ich oder mein Verein den Messingschrott verkauft, eine Berechtigung zum Erwerb der leeren Patronenhülsen braucht?

    Und was passiert, wenn ich meinen Messingschrott in den Metallcontainer im Wertstoffhof entsorge? Braucht dann die Gemeinde eine Erwerbsberechtigung?

    Und muß dann der Altmetallcontainer beim Schrotthändler und im Wertstoffhof gegen unbefugten Zugriff besonders gesichert werden?

    Und muß ich meine abgeschossenen Hülsen dann auch im Schrank mit Schwenkriegelschloß aufbewahren?

     

    Fragen über Fragen!

    Sorry, aber Leute die sich so etwas ausdenken, sind doch abseits jeder Realität.:confused:

     

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  4. Früher habe überzählige und nicht mehr brauchbare Waffen so entsorgt.

    Natürlich mit der dementsprechenden Erlaubnis meiner Behörde.

     

    Ist heutzutage leider nicht mehr so einfach möglich wie noch im letzten Jahrtaußend.

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  5. Ich würde den S B mal fragen wo das steht das Jäger nicht Wiederladen dürfen

    Ich habe diese Erlaubnis nach § 27 auch schon seit 33 Jahren.

    Bin aber kein Jagdscheininhaber.

    Bei mir war bei immer die Bestätigung des Vereins erforderlich.

    Ich glaube, meine Frage ist nicht ganz klar rübergekommen.

    Es geht nicht um das Bedürfnis als Wiederlader und den Erwerb von NC-Pulver.

    Dafür ist das Bedürfnis als Jagdscheininhaber zweifelsfrei gegeben.

    Das erkennt der SB auch ohne Einschränkung an.

    Es geht nur um den Erwerb und Umgang mit Schwarzpulver.

    In der Vergangenheit ist auch der bei jeder Verlängerung als Bedürfnis anerkannt worden.

    Nur jetzt soll ich auf einmal die Bedürfnisbestätigung eines Schützenvereins beibringen, weil der neue SB das auf einmal so will.

    Das Argument mit dem Laden von Schwarzpulverpatronen hat ihn nicht überzeugt.

    Gruß

    Thomas

  6. Hallo

    Ich bin seit 35 Jahren Inhaber einer Erlaubnis nach §27 SprengG zum Erwerb und Umgang von NC- und Schwarzpulver.

    Außerdem seit 35 Jahren Jagdscheininhaber.

    Bis jetzt hatte ich keinerlei Probleme bei der Verlängerung der Erlaubnis.

    Jetzt hat der Sachbearbeiter in meinem zuständigen Amt gewechselt und verlangt nun plötzlich bei der Verlängerung beim Schwarzpulver die Bedürfnisbestätigung eines Schützenvereins.

    Ich besitze als Jäger mehrere alte Damastflinten mit Schwarzpulverbeschuß und habe auf meiner WBK auch zwei Schwarzpulverrevolver (Altbestand vor 1972) eingetragen.

    Außerdem habe ich zwei frei verkäufliche Zündnadelgewehre sowie mehrere Vorderladerpistolen und Gewehre, mit denen ich sporadisch als Gastschütze bei einem Schützenverein schieße.

    Allerdings nicht so regelmäßig, als daß mir der Verein ein Bedürfnis bestätigen könnte.

    Darf mir das Amt das Bedürfnis für Schwarzpulver verweigern?

    Ich bin der Meinung, daß die Erlaubnis zum Wiederladen nicht nur NC-Pulver sondern auch Schwarzpulver beinhaltet.

    Oder ist für das Laden von Schwarzpulverpatronen eine besondere Erlaubnis nötig?

    Meine vor Jahren abgelegte Prüfung beinhaltete das Laden von Patronen einschließlich Schrotpatronen und das Schießen mit Schwarzpulver-Vorderladern.

    Bitte gebt mir ein paar Argumente, mit denen ich das Amt von meinem Bedürfnis überzeugen kann.

    Gruß

    Thomas

  7. Und wie es sich tatsächlich verhält, haben frosch und ich schon erklärt.

    364156[/snapback]

    Hallo

    gib mir mal nen link, wo ihr das schon erklärt habt.

    Ich sehe nämlich auch nicht ein, daß ich dem DSB (BSSB) meine sämtlichen auf zwei roten WBK's und Jagdschein erworbenen Waffen angeben soll. :contra:

    Worher soll ich wissen, ob diese Daten beim DSB sicher aufgehoben sind ? :confused:

    Und was gehen dem DSB meine Waffen an, die nicht für DSB-Disziplinen geeignet sind ? :angry2:

    Thomas

  8. Also, in den 70-er Jahren, als die Dinger zu Deko umgebaut wurden, gab es definitiv noch keine BKA-Stempel drauf. Die gibt es m.W. erst, nachdem die Unbrauchbarmachung 1976 weiter präzisiert wurde. Ich habe hier 4 Gewehre in Altdeko von ca. 1973 und die sind alle ohne BKA-Nummer. Ob die von einem Büchsenmacher oder sonst jemanden geändert wurden, kann wahrscheinlich niemand mehr nachprüfen, u.a. weil die Teile damals in jedem besseren Teppichladen verkauft wurden. Trotzdem sollten die auch nach dem neuen Waffg weiterhin erlaubnisfrei sein. Vielleicht gibt es irgendwo beim BKA auch noch Listen mit den Nummern der damals abgeänderten Waffen.

    Thomas

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