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thomas.h

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Beiträge von thomas.h

  1. Am 5.4.2021 um 10:21 schrieb lemmi:

    So wie ich das hier lese und verstehe hat sich nichts getan, oder🤔. Dann war wohl meine Spende für den ...

    Ich habe mal einer Hunderter für den "Werbespot" gespendet.

    Wenn ich wieder mal zuviel Geld übrig habe, nehme ich den Hunderter lieber als Zigarettenanzünder.

    Dann ist der zwar auch verbrannt, aber dafür habe wenigstens ich was davon gehabt.:tongue:

     

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  2. vor 4 Stunden schrieb JägermitHut:

    Respekt. Andere sammeln Waffen. Aber das kann jeder. Vereine sammeln, hat was....😉

    Ich bin auch in drei verschiedenen Schützenvereinen, weil davon jeder jeweils andere Disziplinen anbietet.

    Waffen sammel ich aber unabhängig davon trotzdem noch zusätzlich.:grin:

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  3. vor einer Stunde schrieb Kai:

     Geht nicht, nicht mal in verschiedenen unbewohnten Räumen in einem Haus. Hier pro Haus entweder 3 kg NC oder 1 kg SP.

    Wie soll das in einem Mehrfamilienhaus/Mietshaus funktionieren, in dem mehrere Wiederlader/Schwarzpulverschützen wohnen, die evtl. noch nicht einmal voneinander wissen?

    Teilt dann das Amt die erlaubte Gesamtlagermenge unter den verschiedenen Parteien auf? :confused:

  4. Ich hebe eigentlich alle Rechnungen von Waffen und -zubehör auf, selbst noch welche von vor über 30 Jahren. Ist ja immer wieder interessant, was das Zeug damals mal gekostet hat.

    Aber woher soll man eine Rechnung haben, wenn man die Magazine aus der Wühlkiste von einer Waffenbörse oder auf einem Flohmarkt gekauft hat?

    Ich habe sogar schon mal ein G3-Magazin im Wertstoffhof aus dem Altmetallcontainer gefischt.

    Ohne Beleg vom zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb. :chrisgrinst:

     

    Wenn man die dazugehörigen Waffen schon vor 2017 besessen hat, sollte auch die Behörde davon ausgehen, daß man die Magazine dazu ziemlich zeitgleich erworben hat.

    Blöd ist natürlich ein entsprechender Waffenerweb erst erst nach dem 13.6.2017.

    Wer kauft schon Magazine, bevor der die entsprechende Waffe besitzt? :confused:

  5. vor 2 Stunden schrieb cartridgemaster:

    Dabei war die Beschriftung jeder einzelnen verbotenen Waffe (Magazin/Magazinkörper für Selbstlade-Langwaffe > 10 Patronen) Zeile für Zeile buchstabengetreu in dem beiliegenden Listenvordruck zu erfassen, heisst im Klartext, dass für die fünf identischen Colt-Magazine fünfmal der komplette  Schafschei** des Bodenstempels in die Liste einzutragen war, gleiches Prozedere natürlich für die 20er Magpuls.

     

    Und jetzt mußt du aufpassen, daß du die Bodenbleche nicht verwechselst, wenn du die Magazine mal zum Reinigen zerlegst.

    Sonst werden womöglich aus deinen angemeldeten genehmigten Magazinen plötzlich andere und dann verbotene. :lol:

     

    Ich werde bei einer Anmeldung nur das angeben, was auf dem Magazinkörper steht und wenn da nichts steht, eben nichts.

    Das Bodenblech ist (wie Zubringer oder Feder) ein völlig unmaßgebliches Teil, das ich jederzeit durch ein anderes ersetzen kann, ohne das sich da was am Magazin ändert. :confused:

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  6. vor einer Stunde schrieb Kalle385:

    stimmt es, das die Munition wie Gas, Platz oder Pfefferpatronen in einem Feuerfestenschrank liegen muss und die Pistole in einem anderen Schrank?

    Aus einem Text eines Ordnungsamtes:

    Zitat

    Gas- und Signalwaffen mit PTB-Zeichen müssen gegen die Wegnahme durch Unbefugte gesichert werden.

    Es reicht aus, sie in einem geschlossenen Behältnis aufzubewahren.

    Zu den Waffen gehörende Munition muss verschlossen und getrennt von den Waffen aufbewahrt werden.

    Du darfst deine SSW also auch z.B. in einer abgeschlossenen Schreibtischschublade aufbewahren. Munition getrennt von der Waffe bedeutet nur, daß die Waffe nicht geladen ist.

    Also geladenes Magazin neben der Pistole oder einzelne Patronen neben dem Revolver ist o.k., solange alles zusammen verschlossen aufbewahrt wird.

    https://www.frag-einen-anwalt.de/Wie-sichere-Aufbewahrung-von-Schreckschusswaffen--f292573.html

  7. vor 26 Minuten schrieb Waffen Tony:

    In der Eigensicherung ist immer davon auszugehen, dass welche vorhanden sein könnten.

     

    Wenn für den Wohnungsinhaber ein Waffenbesitzverbot erlassen wurde, können ja gar keine Waffen vorhanden sein.

    • Gefällt mir 2
  8. vor 9 Minuten schrieb chapmen:

    Gehts jetzt um das überlassen von Munition oder die Vermittlung des überlassens?

     

    Die "entsprechenden Waffen" muss der Inhaber eines gültigen JS so oder so nicht besitzen.

    Es geht mir allgemein darum, ob man jetzt mit Jagdschein nicht-CIP-Munition privat erwerben oder überlassen darf.

    Ich hab' das jetzt halt bei Egun gelesen und bin deshalb etwas verunsichert. Man will ja nichts falsch machen.:confused:

    Daß ein Jäger nicht die entsprechenden Waffen haben muß, ist klar, deswegen hatte ich das in Klammen gesetzt.

    vor 39 Minuten schrieb CZM52:

    Jeder halbwegs schlaue Verlag ohne WHE wird das auch nicht veröffentlichen 

    Bei uns im örtlichen Käseblättchen stehen öfters Anzeigen zum verkauf von Jagdwaffen aus Altersgründen.

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