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thomas.h

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Beiträge von thomas.h

  1. Am 28.10.2021 um 09:51 schrieb AndyP:

    Bei uns im Verein wird behauptet das für die Bedürftigkeit regelmäßiges Schiesstraining und führen des Schiessbuch mit einer Lupi ausreicht.

     

    Muss ich für die Bedürftigkeit nachweissen das ich mit einer Waffe des gewünschten Kaliber trainiere ?

     

    Bedürftigkeit wird für einen Erwerb einer erlaubnispflichtigen Schußwaffe wohl nicht ausreichen: https://de.wikipedia.org/wiki/Bedürftigkeit

    Eher ein Bedürfnis.:D

  2. Wenn du nicht gerade Maschinengewehre/pistolen, Panzer, Geschütze, Kampflugzeuge, Zerstörer, U-Boote etc. erwerben willst, ist das durchaus möglich, auch in funktionsfähigem und schußfähigem Zustand.

    Eine Sammlung z.B. der deutschen reglementierten Handfeuerwaffen des 2. WK ist mit eine rote Sammler-WBK bei entsprechendem Interesse, Gutachten und der finanziellen Mitteln bestimmt möglich.

    Spezialist für derartige Gutachten ist z.B. Wolfgang Seel. https://forum.waffen-online.de/profile/6511-wolfgang-seel/

    Hier kannst du dich schonmal einlesen: https://forum.waffen-online.de/topic/22788-sammelthemen-für-rote-wbk/

     

     

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  3. vor 44 Minuten schrieb cb01:

    wenn du aber ein amtliches Formular auszufüllen hast, auf dem von „dauerhafter Beschriftung“ die Rede ist, sollte man alles was da so draufsteht auch abgeben - tut doch nicht weh…

    Auf einem meiner 08-Trommelmagazine ist dieses Zeichen (Bild) dauerhaft eingeprägt, soll ich das dann vielleicht abzeichnen und und die Zeichnung mitschicken?:confused:

    Ich werde auch nicht die Zahlen auf dem Magazin, die den Ladezustand angeben (12, 17, 22, 27, 32) angeben, das ist doch Blödsinn.

    Die bekommen von mir die Seriennummer auf das Formular geschrieben und damit hat sich das!

     

    Und was auf irgendeiner Bodenplatte von einem alten AR15-Magazin steht, ist irrelevant.

    Die Bodenplatte ist nur ein Stück Blech und somit ein völlig unwesentliches Teil des Magazins und jederzeit austauschbar.

    Auf dem alles entscheidenden Magazinkörper gibt es keine dauerhafte Beschriftung und deshalb wüßte ich nicht, was man denen da angeben sollte.

     

     

    08 TM.jpg

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  4. vor 58 Minuten schrieb Pastis:

    Sicher? Die Anlage der Behörde kennt nur Magazine über 10 Schuß bei Langwaffen. Beim .30 M1 gibt es keine Kennzeichungen auf den Magazinen.

    30 Schuß sind doch über 10 Schuß, wo ist da das Problem?:unknw:

     

    Mich würde mal interessieren, wer außerhalb von WO überhaupt Magazine anmeldet.

    Wenn man das Thema am Stammtisch oder im Verein anspricht, ist das für fast niemanden ein Thema.

    Vor allem die Magazinbesitzer, die keine LWBs sind und vielleicht nur ein G3-Magazin als Andenken an die Wehrzeit besitzen, zeigen einem höchstens noch den Vogel. :gaga:

  5. vor 16 Stunden schrieb ASE:

    Vorausgesetzt es gibt eine rote WBK mit einem solchen Sammelgebiet (z.b "Ehemals freie Waffen die  erlaubnispflichtig wurden" oder so)

    Das wäre ja mal ein wirklich umfangreiches Sammelgebiet, wenn man bedenkt, daß bis 1972 alle Langwaffen frei erhältlich waren und bis 1976 alle Lang- und Kurzwaffen, für die keine Munition in der Munitionsliste aufgeführt war.

    Nicht zu vergessen alle mehrschüssigen Vorderlader und 4mmM20/4mmRand und 6mm-Flobert Waffen unter 7.5 Joule, kurze Pumpguns mit Pistolengriff etc. :D

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  6. Am 18.6.2021 um 09:55 schrieb Sachbearbeiter:

    In einer neuen WaffVwV wird es dazu sicher was geben, wann immer auch diese rausgegeben wird.

    Und was nützt das dann dem Besitzer einer Salutwaffe, wenn die Anmeldefrist in 2 1/2 Monaten abgelaufen ist? :confused:

  7. Hier ist ja immer nur von Gebrauchsmagazinen zum Sportschießen die Rede.

    Was macht eigentlich jetzt ein Waffensammler, der z.B. für seine Ari-08 zur Komplettierung ein Trommelmagazin erwerben will?

    Bekommt der dann eine Ausnahmegenehmigung?

    Und von wem - Waffenbehörde oder BKA?

  8. vor 10 Minuten schrieb HangMan69:

    wie groß ist denn "dieser nachlaß"?

    10, 20 oder mehr waffen?

    Darüber habe ich keine Information, aber es werden mehr als 3 sein.

    Wie schon gesagt, das Amt meint es gingen sowieso nur noch 2 Stück, dann wäre das Bedürfnis mit 15 Stück ausgeschöpft.

    vor 5 Minuten schrieb chapmen:

    Das Schweinfurter Amt kann dies ja sicher auch begründen,  besser gesagt, muss es begründen. Allein diese Begründung wäre/ ist das interessante.

    Diese Information werde ich hoffentlich noch bekommen, sobald mein Bekannter sie verfügbar hat. Er bleibt dran.

  9. Am 16.5.2021 um 20:13 schrieb lrn:

    Es wurde ja nach einem Urteil gefragt. Eine kurze Recherche ergab folgendes:

     

    In einem Verfahren vor dem OVG Niedersachsen (11 ME 344/10) ging es wohl tatsächlich um eine "Grenze" von 15 Langwaffen, weil die Kreisjägerschaft angegeben hatte, daß ein Jäger bei umfangreicher Jagdausübung bis zu 10-15 Langwaffen benötige.

     

    Wohlgemerkt, das bedeutet nicht eine generelle Deckelung auf 15 Stück, weil das Gesetz eben gerade keine zahlenmäßige Begrenzung vorsieht. Wohl aber muß man ggf. ein Bedürfnis darlegen können.

     

    Hier gibt es einen Artikel dazu, der auch auf das von mir angesprochene Eigentor bei den Sportschützen eingeht:

    https://wildundhund.de/391-jvg-begrenzung-des-waffenbesitzes-durch-die-hintertuer/

    Vielleicht glaubt Ihr dem Verfasser und der Quelle ja mehr als mir...

    Genau, so wie es aussieht, bezieht sich die Behörde auf dieses Verfahren des OVG Niedersachsen.

     

    Ich habe jetzt nochmal nachgefragt:

     

    Folgender Sachverhalt:

    Ein Schweinfurter Jäger, der bereits 13 Jagdlangwaffen besitzt, möchte den gesamten Langwaffenbestand aus einem jagdlichen Nachlaß übernehmen.

    Das Schweinfurter Amt meint dazu, daß das nicht möglich sei, weil er bereits 13 Langwaffen besitzt und max. 15 auf jagliches Bedürfnis möglich wären.

    Was bei dem ganzen letztendlich rauskommt, ist noch nicht entgültig entschieden.

    Ich bekomme auf jeden Fall dann noch Informationen, wie das ganze dann letzendlich ausgegangen ist.

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  10. Gestern rief mich ein Bekannter (Jäger) an, ob ich das schon gehört hätte:

    Die Waffenbehörde in Schweinfurt hätte den Erwerb von Jagd-Langwaffen für Jäger auf max. 15 Stück gedeckelt.

    Dabei bezieht sich die Behörde angeblich auf ein Gerichtsurteil.

    Ist so eine Vorgehensweise auch von anderen Waffenbehörden bekannt?

    Und hat jemand von so einem Gerichtsurteil schon mal was mitbekommen?

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    • Wichtig 1
  11. vor 30 Minuten schrieb HangMan69:

    nur weil man die mag-lippen wechflext bleibt es dennoch ein"magazinkörper"!

    Ich habe noch jede Menge lange "Magazinkörper" ohne Magazinlippen am Lager.

    Muß ich die jetzt alle anmelden? :confused:

    Rechteckrohre.JPG

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