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Sebastians

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Beiträge von Sebastians

  1. vor 4 Stunden schrieb geissi:

    Das ist ne kurze Mail an den SB und damit ist der Fall für mich erledigt. Es mag mancher anders sehen, aber ich versuche das wirklich gute Verhältnis zu meinem Sachbearbeiter zu bewahren.

    Es ist kein großer Aufwand, also wieso unnötig  Stress anfangen?

    Du kannst ja mal die Waffe zum Büchser schicken und die Mail vergessen.

    Mal sehen ob sich der SB beschwert und wie er das, wenn überhaupt begründet. 

    Die Meldung ist schon seit einiger Zeit nämlich Aufgabe des Büchsers, jedenfalls bei längerer "Abwesenheit" der Waffe.

    Ein gutes Verhältnis schön und gut, als auf Augenhöhe und "quid pro quo" würde ich das aber nicht bezeichnen.

    Es sei denn du hast dadurch eine 4. Fangschusswaffe bekommen oder ähnliches...dann habe ich nichts gesagt...

  2. vor 23 Stunden schrieb geissi:

    Zumindest meine Waffenbehörde möchte in Kenntnis gesetzt werden, dass die entsprechende Waffe

    zur Reparatur außer Haus ist.

    Da kann man in NWR-Zeiten gepflegt auf den Händler verweisen.

    Der möchte die ID's bei der Überlassung nicht zum Spaß. 

    Wenn ich jedes Mal die Behörde informieren müsste, am besten noch schriftlich, wenn ich eine Waffe zur Optimierung/Reparatur schicke würde ich ganz schnell zum Schluss kommen, dass die Behörde dazu nicht berechtigt ist.

  3. vor 9 Stunden schrieb stephan-k:

    Die Kinder haben mit einem <0,5 Joule AR15 auf Fallscheiben und auch Vollauto auf Papierscheiben geschossen.

    Die Eltern haben dann Ein etwas stärkeres AR15 benutzt und auch auf die Fallscheiben geschossen.

    Interessantes Konzept, was nutzt man da genau an Waffen und Equipment?

    Kannst du was empfehlen?

  4. vor 4 Stunden schrieb ASE:

    Wenn du bei deinem Arbeitgeber einen Waffenschrank aufstellen darfst, dann sehe ich eigentlich auch bei regelmäßiger Nutzung von §12 Abs 3 Nr 2 kein Problem. Die Waffe wird ordnungsgemäß verwahrt und nur abends dann zum Training mitgenommen.

    Das wäre schon der Wahnsinn, da sehe ich aber wenig Land.

    Wobei, es gibt bestimmt den einen oder anderen LWB bei uns, bei mehr als 3000 MA am Standort mit denen man sich den Schrank evtl. teilen könnte...

    Bei einem Kleinbetrieb geht so etwas mit Sicherheit leichter.

  5. vor 5 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

    Nur das ist hier der richtige Weg, denn die Waffenbehörde kann bei guter Begründung auf Antrag ggf. eine Ausnahme nach § 13 Abs. 6 AWaffV zulassen.

    Danke für den Tipp, gibt also einen § wonach die Behörde eine Ausnahem zulassen kann.

    Die geforderte besondere Härte wird die Behörde wohl nicht sehen, wenn ich mal ein Training ausfallen lassen muss, so gut kenne ich die schon.

    Da kann ich eher meinen AG belangen weil er mich Samstag zur Arbeit anhält...

  6. Hallo zusammen,

     

    Angenommen ihr fahrt morgens zur Arbeit und möchtet danach auf direktem Weg zum Training, inkl. Waffen und Munition.

    Nochmal zurück nach Hause fahren und erst dann das Equipment mitnehmen ist keine Option.

    Auch vorher auf dem Stand oder jemandem mitgeben fällt leider flach.

    An abschließbaren Behältnissen auf der Arbeit gibt es nur einen Blechschrank in einem Bereich wo alle möglichen Leute rumlaufen und ich nicht gerade um die Ecke bin.

    Mit rumschleppen oder immer ein Auge drauf haben ist auch keine echte Option.

    Auch reagiert der Sicherheitsdienst evtl. komisch.

     

    An Regelungen dazu habe ich nur das hier gefunden:

    § 13 Absatz 9 AWaffV

    https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html

    Zitat

    Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen,

    hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern,

    wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen des Absatzes 1 und 2 nicht möglich ist.

     

    Auto wäre auf dem Firmenparkplatz für ca. 5 h abgestellt und Inhalt von außen nicht einsehbar.

    Das kann man wohl auch nicht mit einem Restaurantbesuch erklären:

     

    WaffVwV 36.2.15

    http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm

    Zitat

    Bei einem Transport von Waffen und Munition in einem Fahrzeug reicht es bei kurzfristigem Verlassen des Fahrzeuges (Einnahme des Mittagessens, Tanken, Schüsseltreiben, Einkäufe etc.) aus,

    wenn die Waffen und die Munition in dem verschlossenen Fahrzeug so aufbewahrt werden, dass keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Art des Inhaltes erkennbar sind.

    5 h kann man wohl nicht als kurzfristig bezeichnen.

    Oder gibt es Präzedenzfälle die mir nicht bekannt sind?

     

    Was habt ihr für Ideen, geht da überhaupt was?

    • Gefällt mir 1
  7. vor 7 Minuten schrieb Speedmark:

    Seit heute Nachmittag als Thomas die Frage stellte, suche ich dieses Video ohne Erfolg.

     

    Hier, bitte sehr:

     

    Kleine Korrektur:

    Die 1 Million Schuss ist auf 10 Jahre gerechnet.

    Da Kynshot erst seit 2012 exisitiert ist das eine interessante These.😄

    • Gefällt mir 2
  8. vor 7 Stunden schrieb cartridgemaster:

    Bei internationalen Schiessevents außerhalb von Germanistan hat man Dich schon vor 30 Jahren wieder nach hause geschickt,

    wenn Dein Safety Equipment nicht vorhanden war, ein bisweilen teurer Lerneffekt für Newbies.

    Hat der Veranstalter da auch immer genau die Fahne vorgeschrieben, die er dir auch verkauft?

    Sicher ist es gut, wenn er die vor Ort verkauft, falls einer seine Fahnen vergessen hat.

     

    vor 7 Stunden schrieb cartridgemaster:

    btw: dieses Sicherheitszubehör ist keine Erfindung oder Produkt des BDS, diese Teile kommen aus den U.S. of A., natürlich "proudly made in P.R.C."

    Das mag sein wie es ist, wenn der BDS genau diese eine vorschreibt und verkauft wirft das die Frage auf:

    Was wird genau mit dieser Fahne und dem Verkauf bezweckt, was eine andere "ähliche" nicht schafft?

     

    Man kann zwar sagen:

    Der BDS macht viel für die Schützen, ist schon ok.

    Da stellt sich aber die Frage ob das in dem Fall nicht etwas too much ist, excellence in anderen Bereichen verbietet nicht automatisch die Fragestellung.

  9. vor 10 Stunden schrieb Sgt.Tackleberry:

    Wenn jemand mit einer Konstruktion ankommt, die einen "gesunden" RO zur Diskussion veranlasst,

    dann dürfte der Schütze zunächst mal selbst diese Situation herbeigeführt haben, nicht die Willkür des RO.

    Mhh, der Ro muss das Regelwerk durchsetzen, schon klar.

    Mir stellt sich aber schon die Frage warum man unbedingt die vom BDS verkauften Fahnen nutzen muss...

     

    vor 9 Stunden schrieb webnotar:

    Lasst uns dafür sorgen, dass das so in ALLE Regelwerke übernommen wird:

     

    "Ein grell-farbiger Gegenstand, bei dem kein Teil einer Patrone oder einem Teil davon ähnelt. Es muss unmöglich sein, die Fahne in ein Patronenlager einzuführen, in dem sich eine Patrone befindet und sie muss, während sie angebracht ist, verhindern, dass sich eine Patrone ins Patronenlager einführen lässt. Die Fahne muss ein integriertes Band oder Sichtstück haben, das deutlich aus der Waffe herausragt."

    Da wäre ich auch sehr dafür.

    Übrigens können nur LV´s beim Bundesverband Anträge auf Änderungen von Sporthandbuch und dazugehörigen Kommentar einreichen.

    Also wissen wir ja was wir jetzt tun sollten.

    Das ändert aber nichts daran, dass der Veranstalter in der Ausschreibung die BDS-Fahne vorschreiben kann?

  10. vor 6 Minuten schrieb webnotar:

    Für meinen Geschmack sollte aber zusätzlich etwas dazu ausgesagt werden, dass der Verschluss offen gehalten wird.

    Wozu an einer bewährten, internationalen Regelung herumdoktern?

    Wenn ein Band o.ä. aus der Waffe rausschauen muss so wie oben steht bleibt der Verschluss sowieso immer ein Stück offen.

    Da könnte man auch gleich verlangen, der Verschluss muss bei KK-Waffen mind. 20 mm offen bleiben und bei GK-Waffen mind. 40 mm...

    • Wichtig 1
  11. Also letztes Wochenende beim BBS, laut Ausschreibung:

    Für Langwaffen sind gelbe BDS-Sicherheitsfahnen erforderlich.

    Nichts mit Selbstbau, der Verband möchte 3,50€ sehen...wurden auch mehrere drauf angesprochen.

     

    Es gibt aber etliche Sicherheitsfahnen (muss ja kein Selbstbau sein), die sind auch farbig grell und mehr als lang genug um das Patronenlager zu blockieren.

    Zweck erfüllt.

    Die Definition aus dem IPSC-Sporthandbuch reicht doch vollkommen aus.

     

    Meine Meinung:

    Eine "Nicht-BDS-Sicherheitsfahne" ist kein Sicherheitsrisiko, man kann es mit der Regulierung auch übertreiben.

    Wenn es mehrere Unfälle gegeben hätte wäre das vielleicht was anderes...kommt aber auch wieder drauf an.

     

    Monetäre Gründe wird es eher nicht haben, dass genau die vorgeschrieben ist, kann ich mich aber auch irren.

     

  12. vor 27 Minuten schrieb Quetschkopf:

    Ist für Frauen eigentlich typisch. Das hat was mit Eitelkeit zu tun.

    Frauen begehen statistisch doch eher mit Pulsadern aufschneiden oder mit Gift Suizid?

    Stellt sich die Frage warum hier anscheinend so eine extreme Variante gewählt wurde die auch noch andere Menschen gefährdet die damit nichts zu tun hatten.

    Andererseits, schnelle und schmerzlose Todesarten sind eher rar gesät, da fällt nichts ein was recht nah an 100%ig ist.

  13. vor 4 Stunden schrieb Suerlaenner:

    Wenn derjenige im offenen Sarg beerdigt werden möchte.

    Oh, ist das heutzutage noch so "in"?

    Naja, aus deren Sicht ist ein offener Sarg vielleicht etwas tröstlich.

     

    Erinnert mich irgendwie an einen indischen Trash-Film, wo sich ein Milizionär mit dem Gewehr in die Brust geschossen hat, mit dem Zeh am Abzug, aber recht unglücklich getroffen...

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