Zum Inhalt springen

Sebastians

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    5.660
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von Sebastians

  1. Sind die Schützenstände nicht normal baulich getrennt mit Zwischenwänden, Netzbahn o.ä.?

     

    Wer seine Waffe offen da liegen lässt, ohne Zwischenwände und wem auffällt, dass auch andere Leute auf dem Stand schießen muss damit rechnen,

    dass auch mal Hülsen fliegen...

    Gäbe es die Diskussion auch wenn der Fall mit einer Pistole aufgetreten wäre?

    Da würde kaum einer nach Hülsenfangsack schreien auch wenn der Hülsenauswurf da normal nicht so aggressiv ist.

    Nur weil es theoretisch Hülsenfänger gibt (auch für Pistolen) sehe ich mindestens eine Teilschuld beim Jager, in keinem Fall Alleinschuld beim Halbautomatennutzer.

    • Gefällt mir 7
    • Wichtig 1
  2. Schon klar, ist alles bekannt.

    Trotzem würden mich die Hintergründe interessieren wie "die" darauf kommen und ob das von Fall zu Fall entschieden wird.

    Gibt aber auch andere schöne Vereine.

    Wettkampfteilnahme zu fordern für die erste Waffe ist schon etwas seltsam, alleine der logistische Aufwand ist ja auch da je nach Wettkampfebene.

     

    Gilt das dann für jede neue Waffe oder ist das ein Lakmustest ob der Betreffende es ernst meint?

    • Gefällt mir 1
  3. Ganz automatisch denkt man dann drüber nach warum der Vorstand eine Wettkampfteilnahme fordert.

    Vereinsfürstentum muss das nicht mal sein.

    Und die Frage ob das am Anfang bei der Aufnahme im Verein schon bekannt war...

    Schau dir den Verein mal genauer an und ob der "harte Kern" vielleicht verdächtig klein ist und ein Großteil nur auftaucht wenn er mal ne Unterschrift braucht.

    Bevor man da gleich die Guillotine fordert, an Anwalt denkt, Anrufung des Verbandes sollte man vielleicht erstmal das Gespräch suchen.

     

    vor 20 Stunden schrieb Tilmann:

    mein Schützenverein fordert von Mitgliedern

    Welches Gremium meinst du genau?

    Die Mitgliederversammlung hat das beschlossen oder einzelne?

    Ist man im Verein mehrheitlich dafür?

     

    vor 20 Stunden schrieb Tilmann:

    Teilnahme an Wettkämpfen

    Vereinsmeisterschaft, Landes-, Deutsche Meist...?

     

    • Gefällt mir 1
  4. vor 2 Minuten schrieb sgalbauc:

    Denn die Bescheide der Händler bzw. Importeure haben ja Gültigkeit für jeden der diese Waffe, respektive dieses Setup, erwirbt.

    Wieso das?

    Die Händler/Importeure verkaufen die Waffen zwar zusammen ausgedrucktem Bescheid, aber im Grunde gibt es keinen Grund warum für "gewerbliche" Bescheide etwas anderes gelten sollte als für "private" Bescheide.

    Einzelne Textbausteine weichen zwar ab und die Vollauto-Fähigkeit wurde zwar zusätzlich geprüft (falls überhaupt eine Musterwaffe vorgelegt wurde) aber bzgl. Anschein, um den es dir ja geht, sind auch da die Einzelteile nicht haarklein genannt...

     

    vor 6 Minuten schrieb sgalbauc:

    Also wäre es genaugenommen selbst bei gleicher Ausstattung für jeden einzelnen Schützen notwendig, ein eigenes Dokument zu haben.

    Unbenommen meinem oberen Absatz:

    Es wäre wenig schlüssig bei optisch gleichem Gesamteindruck einer Waffe dem einen Schützen mit sportlichem Bedürfnis die Teilnahme/Besitz damit zu erlauben, dem anderen aber nicht.

    Wobei man mittlerweile aber nie wissen kann was draus gemacht wird...

     

    Wenn man aber schon einen FB beantragen möchte um sicher zu sein würde ich wenigstens die 232,- gut anlegen und was ganz spezielles zusammenbauen mit importierten Teilen was sonst keiner hat, eben ein absolutes Einzelstück, aber das sollte selbsterklärend sein.

  5. vor 4 Minuten schrieb Gekkan:

    Ist an sich schon Fummelei mit Drittanbieter-Adapterlösung

    Gibt ja fertige Adapter für den ACR an die Sig55x-Reihe, welchen hast du gewählt?

     

    vor 6 Minuten schrieb Gekkan:

    anschließend wahrscheinlich eine Polymer Cantilever Mount seitlich dergestalt an den Schaft kleben, dass sie eingeklappt am linken Waffengehäuse anliegt und ausgeklappt als Schwänzchen zur Gesamtlängenrettung übersteht.

    Bei erfolgreicher Lösung komm ich auch mit Bildern durch!

    Wie du das meinst kann ich mir gar nicht vorstellen aber optisch gefällig hört sich das jetzt nicht an.

    Warum nicht einfach ein Zwischenstück zwischen Gummischaftkappe und Schaft schrauben wenn es nur um wenige cm geht?

     

     

  6. Ein fest montierter Mündungsaufsatz zählt natürlich zur Gesamtlänge und natürlich nicht zur Lauflänge.

    Was heißt fest?

    Verklebt/Verlötet/Verstiftet und Verschweißt, so dass man nur durch Zerstörung das Teil runterbekommt?

    Würde man meinen.

     

    Eine mit einer Schraube verschraubte MCX-Schulterstütze macht eine kurze MCX dauerhaft zu einer Langwaffe solange sie mit der Schulterstütze über 60 cm Gesamtlänge liegt,

    wenn sie so eingetragen ist und sie bleibt es auch.

    Auch wenn man sie theoretisch natürlich ohne Schulterstütze schießen könnte und sie ohne Schulterstüze für sich betrachtet eine Kurzwaffe wäre, wenn auch keine verbotene.

    1 zu 1 eine Aussage des BKA.

     

    Verstehe das Problem aber nicht wirklich.

    Du sagst die Knifte wird mit SD betrieben und auch so gelagert.

    Wenn du den SD trocken bekommst mit Gebläse und so weiter warum nicht fest montieren und so absegnen lassen?

     

    Frag doch mal beim BKA nach ob es i.O. wenn der SD mit Loctite rot oder JB Weld verklebt wird.

    Wenn das ausreicht bekommst den SD im Fall eines Verkaufs oder sonstwelchen Gründen noch runter.

    Ein Heissluftfön ist zwar "handelsüblich" werden manche unken aber ne Flex bekommt man auch nachgeworfen und mit der kann man noch mehr Blödsinn treiben...

     

    Gibt es für deine geplante Waffe einen Klappschaft?

    Wenn es dir bei der Waffe um Handlichkeit geht und du obige Definition beachtest ist das nicht ein guter Schritt in punkto Handlichkeit ohne rechtliche Klimmzüge?

    Je nach Bauart des Klappschafts/Waffentyp macht der die Waffe auch im zusammengeklappten Zustand lang genug um über die 60 cm zu kommen.

     

    Wenn der Schaft selbst nicht lang genug ist und es fehlen nur ein paar cm?

    Zwischenstücke herstellen lassen und dazwischenschrauben, wenn der Schaft mit einer Schraube befestigt sein das gilt das sicher auch für Zwischenstücke, solange man es nicht ins Lächerliche treibt mit 30 cm langen "Zwischenstücken"...

     

    Nächste Idee:

    Wenn du den Lauf mit Mündungsgewindeadapter klug/lang genug wählst musst du nur den Adapter "fest" montieren lassen wenn du mit dem über 60cm, kannst den Schalli selbst aber abschrauben ohne dir Sorgen um Paragraphen oder Feuchtigkeit zu machen.

    Gibt auch modulare Schalldämpfer, da kannst du den hinteren Teil bzw. nur die integrierte Mündungsbremse oder den MFD z.B. des Rotex "fest" verkleben und den anderen/ mittleren/vorderen Teil abschrauben und kommst vielleicht auf über 60 cm.

     

    Bei allem denke dran die Feuchtigkeit muss aus dem Dämpfer raus.

     

    Ist die Waffe nun ohne Verlängerung durch SD eine verbotene Kurzwaffe oder nicht?

     

    Über welche Waffe reden wir überhaupt?

     

    • Gefällt mir 1
  7. vor 28 Minuten schrieb Hypnodoc:

    - Gibt es schon Kollegen, die eine dementsprechende (günstige) Privat-Rechtsschutz haben, die das Thema mit abdeckt? Wenn ja, welche?

    KS Auxilia Jurprivat, nicht günstig aber viel dabei, auch schon zweimal in Anspruch genommen.

    https://www.ks-auxilia.de/rechtsschutz/privatkunden/jurprivat-der-umfassende-schutz/?vmnr=106818

    Den Selbstbehalt kannst du jährlich fallend wählen, wenn du lang genug nichts hast zahlst du überhaupt keinen Selbstbehalt mehr.

    Ein Schutzbrief ist zwingend mit dabei und mitzubezahlen, auch schon Anspruch genommen, alles bestens.

    • Gefällt mir 2
  8. Zwei Freunde von mir machen jedes Jahr wochenlang Urlaub in Irland (Teil der EU).

    Fahren da richtig rum, wohnen bei Freunden dort und kennen sich gut aus.

    Da scheint es Ecken geben wo viele Deutsche wohnen, falls man wieder bei Landsleuten Anschluss finden möchte, das irische Silicon Valley.

    Sobald sie hier ungebunden sind und die Eltern nicht mehr da sind hauen die wirklich ab.

    Wie es da aber mit Waffen ist, keine Ahnung, ist ja nicht weit von UK...

    Aber gut leben wäre mir wichtiger als Waffen und irgendwas mit Püsterich geht doch immer.

     

    Konkret finden sie die Gegend und das Angebot hier optimal:

    https://www.kleinanzeigen.de/s-anzeige/ferienhaus-in-irland-kerry-mit-traumhafter-alleinlage/2530454619-275-3436

     

    • Wichtig 1
  9. Was schon etwas auffällt:

    Das nächste Messerattentat war nur eine Frage der Zeit. Das weiß natürlich auch unsere Regierung und jede Partei, auch wenn das natürlich keiner sagt.

    Da heißt es aus der Ecke mal wieder Entsetzen und Schock...

    Schwupps sind sie jetzt doch wieder für Waffenverbotszonen und anderen nutzlosen Kram?

    Als würden genug Pläne in Schubladen nur auf den Auslöser warten für den schon gesorgt wurde...

    Da das aber nicht fruchtet wird nur auf das nächste Attentat gewartet und der nächste nutzlose Plan wird rausgekramt.

     

    • Gefällt mir 5
  10. Hallo zusammen,

     

    Kollege hat die Tasche hier zu viel, ist komplett unbenutzt

    https://www.tasmaniantiger.info/de/produkt/tt-dbl-modular-rifle-bag/

    Das BESTE was man bekommt im LW-Taschenbereich, Qualität ist über ejden Zweifel erhaben.

     

    NP 290€, hätte gerne 220€ dafür (VHB)

     

    Kann ich auch morgen, den 30.06. oder den 28.07. nach Bamberg zu einer LM mitbringen.

     

    Sonst kann man sie geknickt verschicken.

  11. vor 21 Stunden schrieb loewenmann:

    3.  19305688  27.09.2023  Änderung an Bildern (6 große)  4,50 EUR

     

    Dieser Punkt steht nirgendwo, das stimmt.

    https://www.egun.de/market/help.php?topic=Gebuehren&viewMode=popup#ankh

     

    Man kann davon ausgehen, dass egun kein Verlustgeschäft ist für die Betreiber.

    So betrachtet könnte einen auch stören, dass einige Punkte in den Hilfethemen nicht klar oder schlicht falsch beschrieben sind (auch EWB-rechtliche Sachen).

    Oder dass sich auf egun seit Jahren fast nichts verbessert hat, weder optisch noch haptisch, schaut euch in dem Zeitraum mal ebay an...

    Ist eben immer das Problem bei quasi Monopolen.

     

    Andererseits kann man egun und ebay nicht wirklich vergleichen.

    Die paar Bannerkunden werden auch nicht die Welt zahlen, also muss Rendite über die Gebühren rein kommen.

    Die laufenden Kosten können wir auch nicht überblicken wie Serverkosten, Programmierer (nach 20 Jahren quasi ohne große Veränderungen)?

    Würdet ihr aber auf Rendite verzichten, wenn die Kunden fast keine andere Wahl haben als zu bezahlen?

    Ganz ehrlich?

     

    Bilderhoster nehem ich trixum.;)

    • Gefällt mir 1
  12. Am 14.9.2023 um 13:42 schrieb Turbo:

    Habe bei einer Auktionsplattform auch schon Auktionen gemeldet wo jemand Bilder von einem Kollegen geborgt hat und die als seine Waffe ausgegeben hat und da wurde nur das Wasserzeichen unten abgeschnitten. 

     

    Lustig, hatte ich auch schonmal, wo einer die Bilder einer meiner verkauften Waffen geklaut hat (ca. 6 Monate dazwischen) und als seine bei egun reingestellt hat.

    Ob er nur zu faul war selbst Bilder zu machen? Wer weiß...

    • Gefällt mir 1
  13. Am 11.8.2023 um 10:54 schrieb Raiden:

    Entscheidender Anhaltspunkt hierfür ist insbesondere die auf dem

    Magazingehäuse und der technischen Dokumentation durch den Hersteller

    angegebene maximal bestimmungsgemäß zulässige Patronenanzahl, welche

    jedoch maximal eine Patrone geringer sein darf als das tatsächliche

    technische, jedoch nicht bestimmungsgemäße, Fassungsvermögen."

    Hätte man auch auf umgangsdeutsch schreiben können...

    • Gefällt mir 1
  14. vor 52 Minuten schrieb steven:

    Sie hat weder Sachkunde, noch sonst irgendein Wissen über den Schießsport.

    So was wird normal Kassenwart oder Schriftführer und nicht 2. Vorsitzende, die auch Bedürfnisse unterschreibt, komischer Verein, unter uns Betschwestern...

    • Gefällt mir 3
  15. vor 16 Minuten schrieb sidolin:

    1.) Wenn eine Waffe, die nach dem letzten Ausdruck des NWR gekauft wurde, zum Büchsenmacher muss, braucht man dann zwingend einen neuen Ausdruck? Langen da die Stammdaten und evtl. bei Eintragung die NWR- Nr in der WBK?

    Ist zwar schön immer ein aktuelles Stammdatenblatt zu haben, aber muss nicht sein, habe ich nur in der Übergangsphase zum NWRII angefordert für alles was zu dem Zeitpunkt im Bestand war.

    Deine Stammdaten und die NWR-Nummer von Waffen/Waffenteilen die du danach bei jedem Kauf vom Vorbesitzer bekommst reichen aus wenn sie nur zur Reperatur muss.

    Jedenfalls wollte bei mir noch nie ein Büchser einen aktuellen Ausdruck von der Behörde.

    • Gefällt mir 1
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.