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Beiträge von Sebastians
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In der Sachkunde hieß es vor 3 Jahren noch, dass der BKA Bescheid immer mitzuführen ist.
Kein BKA-Bescheid --> kein Schießen möglich, evtl. Beschlagnahme bei Kontrollen
Könnte man beim BKA nicht das Teil vorlegen, eine Gebühr nach Waffenkostenverordnung zahlen (wieviel kostet sowas?) und
dann den Wisch bekommen ?
Das Teil, das mir angeboten wurde ist pre-2000 Baujahr
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Hallo Leute,
Mein Händler bietet gerade ein AR15 von Olympic Arms an,
Dafür habe ich aber keinen BKA-Feststellungsbescheid gefunden wie sie es für OA15, Schmeisser usw. gibt.
Die Zeitschrift caliber empfiehlt ja kein AR15 ohne Feststellungsbescheid zu kaufen.
Möchte mir das Teil schon gerne kaufen, aber eben nicht bei einer Kontrolle das Teil abgeben oder
das Teil bei einer Meisterschaft nicht einsetzen dürfen, weil ich den Feststellungsbescheid nicht vorzeigen kann.
Hat schon einmal jemand von euch "auf eigene Faust" beim BKA aufgeschlagen oder kann mir näheres
dazu sagen, wie man in so einem Fall Rechtssicherheit bekommen könnte ?
Vielen Dank schonmal !
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Ich habe einige verkratzte Kleinteile mit Cerakote beschichten lassen.Firma war "PBN Pulverbeschichtung Nord GmbH" in Quickborn.
Die Beschichtung ist abriebfest, kann durch die geringe Trockenschichtdicke aber keine Kratzer "auffüllen".
Der Preis war schon günstig, hat aber drei Wochen gedauert.Aber auch nur, weil sie die Teile (keine Waffenteile) vergessen hatten,sonst dauert es nur zwei Wochen.
AR15 ohne Feststellungsbescheid, nachträglich, Kosten ?
in Waffenrecht
Geschrieben · Bearbeitet von Sebastians
Kein Grund, sofort beleidigt zu sein.
Deine Meinung hört sich schon vernünftig an, aber den eigenen Kenntnissstand
zu erwähnen ist doch wohl erlaubt ?
Die Sachkunde, wo das eben gesagt wurde war in Berlin direkt vom LV1 BDS-Ausbilder